Hallo,
das neue Jahr beginnt mit neuen Ideen der DEBEKA. Ich habe dort einen alten Bausparvertrag mit bescheidener Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag im Monat ist im unteren zweistelligen Bereich. Bisher habe ich den Beitrag für 12 Monate immer am Anfang des Jahres überwiesen. Heute kamen 11 Monatsbeiträge zurück und die telefonische Erläuterung dazu, diese Regelung aus den Bausparbedingungen würde man ab diesem Jahr konsequent umsetzen. Die Mehrzinsen aus der Überweisung am Jahresanfang kann man nicht mehr tragen.
Im Tarif BS 1 steht unter § 2(1): „Der monatliche Sparbeitrag beträgt 3 von Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).“ Und sonst nichts weiter zum Thema.
Daraus die Verpflichtung zur monatlichen Einzahlung abzuleiten, ist m.E. schon mutig.
Nun beträgt mein „Zinsverlust“ bzw. der "Gewinn" der BSK durch monatliche Einzahlung ca. 5 Euro p.a., eine Summe, für die ich garantiert keinen Prozess anstrenge. Insofern geht die Kalkulation der BSK sicherlich auf.
Was mir allerdings ernsthaft Gedanken macht, wenn die BSK an diesen Peanuts sparen muss, wie weit ist sie noch von einer Insolvenz entfernt.
Gruß Pumphut