Altes Privat-Darlehen: Auf dem Darlehnsvertrag habe ich, handschriftlich die Rückzahlung, mit Terminangabe, angemahnt da keine Raten abgezahlt wurden,
Dies wird als Kündigung ausgelegt und die Verjährung geltend gemacht. Später wurde gekündigt gemäß § 488 BGB (Frist 3 Mon.- Darlehn ohne festen Rückzahlungstermin)
Als "Dauerschuldverhältnis" verjährt die Darlehenssumme doch nicht? Wer kann dazu Infos geben?
Frage
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dbb111 -
4. Februar 2019 um 14:39 -
Erledigt