Hallo zusammen,
Bin hier ganz Neuer und kenne mich hier gar nicht aus,deswegen SORRY falls ich irgendwas falsch mache.
Habe eine Frage, weiß aber nicht ob ich hier richtig bin?
Im August 2014 habe eine Mädchen aufgenommen ,seit dem wohnt sie bei mir.
Sie kommt aus Ukraine (genau gesagt aus Lugansk) wo zu dem Zeitpunkt richtig gekracht hat ,das war eigentlich der Grund ,warum ich das Mädchen aufgenommen habe.
Jetzt ist die Frage:kann ich es irgend-wie per Steuerausgleich gelten machen ?
Steuer
- alex ru/de
- Erledigt
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Hallo alex,
erst einmal herzlich willkommen! Zur Info: Ich habe Ihren Beitrag in den Bereich "Frage stellen" verschoben.
Grundsätzlich kann man meines Wissens nach nicht einfach etwas absetzen, ohne dass man mit der betreffenden Person in einem Verwandtenverhältnis steht bzw. offiziell mit der Betreuung beauftragt ist, z. B. wie das bei einer Pflegefamilie oder privaten Flüchtlingsunterkünften der Fall ist.
Wie sieht das Verhältnis konkret bei Ihnen aus? Vielleicht können Sie noch etwas genauer darauf eingehen.
Viele Grüße
Franziska
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Hallo Franziska ,
Danke für schnelle Antwort und Verständnis.
fragen Sie mal konkret,weil ich nicht weiß was Sie dadrunter verstehen. -
@Franziska meinte, dass SIe Kosten in der Steuererklärung lediglich dann ansetzen können, wenn Sie in einem direkten Verhältnis mit dem Kind verwandt sind.
Sprich:
Sie sind Vater des Mädchen.
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Oder Pflegevater, offiziell benannter Betreuer, usw.
Bei letzterem könnte ich mir vorstellen, das gewisse Ausgaben unter Werbungskosten fallen, wenn sie nicht sowieso schon von der Behörde übernommen werden.
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Hallo,
Also bin kein Vater,das Mädchen ist ganz fremd für mich, -
tja mit Behörden wäre es natürlich einfacher dorthin bringen und alles vergessen,so kann ich aber nicht ,dann ist das Mädchen ganz alleine in fremden Land.
Mich stört es nicht ,das die bei mir wohnt und kann weiter so wohnen bis sie Kontakt mit ihren Eltern aufgebaut hat ,oder der Krieg zu ende ist .