Beiträge betriebliche Altersvorsorge

  • Guten Tag an die Community,


    eine Odyssee an Telefonaten und Nachrichten mit Verbraucherzentrale, Bundesamt für Rentenangelegenheiten, Fachanwalt Arbeitsrecht etc. liegt hinter mir und hoffe hiermit endlich eine Antwort auf folgende Frage:
    Situation: Beginn Betriebszugehörigkeit: 03.2016, Beginn Entgeltumwandlung für betriebliche AV: Juni 2016
    Unverfallbarkeit: Juni 2021
    Es werden 1,5% vom Bruttolohn jeden Monat vom Arbeitgeber einbehalten - steht auch so in der Gehaltsabrechnung.
    Letztes Jahr im Oktober Kontoauszug von der Betrieblichen AV angefordert und dort stand ein Wert mit Stichtag 31.12.2017 drin. Für 2018 war der Wert 0€
    Da ich kündigen wollte hieß es, dass meine vom Gehalt einbehaltenen Beiträge in 2018 zur AV storniert und mit der letzten Gehaltsabrechnung nach Abzug von Steuern usw. ausgezahlt werden würden.
    Wie geht das? Wenn mir doch monatlich vom Brutto der Betrag x vom Gehalt umgewandelt und abgezogen wird, dann muss der Beitrag doch auch monatlich in die AV eingezahlt werden oder liege ich da falsch. Lt. Einem Kollegen überweist das Unternehmen die gesammelten Beiträge immer erst im Dezember an die Versicherung. IST DAS RECHTENS? Was ist wenn die Firma unterm Jahr pleite geht, dann sind doch meine einbehaltenen Beiträge futsch. Ist das erlaubt?
    Danke und viele Grüße
    Cristina