wie kontrollieren ob ETF steuerrechtlich als Aktienfonds gilt?

  • Hallo zusammen,
    ich habe ein paar Fragen, auf die ich nach langer Suche im Netz jedoch noch immer keine passende Antwort finden konnte.
    Und zwar würde ich gerne wissen, ob es sich bei meinen beiden ETFs iSahres Core MSCI World acc (IE00B4L5Y983) und dem iShares Core MSCI EM IMI acc (IE00BKM4GZ66) um steuerrechtlich betrachtete Aktienfonds handelt.
    Ein Aktienfonds ist nach dem aktuellen Steuerrecht wohl ein Fonds mit einem Aktienanteil von 51%.
    Beide Aktienfonds sind allerdings UCITS ETFs, die soweit ich weiß bis zu 100% die Aktien verleihen dürfen.


    Auf der Homepage von iShares (und sonst nirgendwo in den Datenblättern, die zu den beiden Fonds auf justetf.com angeboten werden) konnte ich folgende Information finden:
    iShares Core MSCI EM IMI acc: "Dieser Fonds hat eine Mindestaktienquote von 51% des Fondsvolumens."


    iSahres Core MSCI World acc: "Dieser Fonds hat eine Mindestaktienquote von 65% des Fondsvolumens."




    1. So wie ich das verstehe ist UCITS, dass was rechtlich vorgeschrieben und somit möglich ist. Und die 51% bzw. 65% sind von iShares selbst festgelegte Grenzen an die sie sich halten wollen. Richtig?
    2. Wie sicher/verbindlich sind diese selbst auferlegten Grenzen?
    3. Können diese Grenzen von iShares einfach geändert werden?
    4. Muss sich iShares an die selbst auferlegten Grenzen auch halten (da diese womöglich bei der Erzeugung des ETFs festgelegt worden sind)?


    5. Was gilt nun für die Besteuerung? Denn bei einem Aktienfonds werden 30% der Erträge freigestellt und bei z.B. steuerrechtlichen Mischfonds nur 15%. Das ist ein nennswerter Unterschied.



    Außerdem habe ich die folgenden zwei Seiten als möglicherweise hilfreich erachtet:


    https://www.finanzwesir.com/blog/etf-laufende-kosten


    (ganz zum Schluss der Teil: Wie geht das?) -> jedoch konnte ich unter den Begriffen nichts konkretes finden


    7. Was genau ist mit Anlegerprospekt gemeint? Die wesentlichen Anlegerinformationen?



    https://de.extraetf.com/wissen/wertpapierleihe-in-etfs


    8. Wie schätzt ihr das Risiko durch Wertpapierleihe ein? Ist es sinnvoll einen ETF von z.B. BNP Paribas oder ComStage zu kaufen, da diese laut dem Artikel keine Wertpapierleihe betreiben?



    Vielen Dank schonmal im voraus!



    Viele Grüße



    uncle_bens

  • Hallo @uncle_bens, willkommen in der Community.


    So ganz verstehe ich die Fragen nicht in ihren Details. Ich versuche mich dennoch an einer Antwort.


    Für die Behandlung als Aktienfonds ist es nach §2 InvStG erforderlich, dass in den Anlagebedingungen steht dass "fortlaufend mehr als 50 Prozent ihres Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen" angelegt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__2.html


    Das ist bei den ishares-ETF der Fall (Anlagebedingungen S. 148 https://www.ishares.com/de/pri…december-2019-de-emea.pdf) bzw. S.138 https://www.ishares.com/de/pri…lc-de-emea-prospectus.pdf)


    2. Wie sicher/verbindlich sind diese selbst auferlegten Grenzen?
    3. Können diese Grenzen von iShares einfach geändert werden?

    Die Investmentgesellschaft muss sich an die Bedingungen halten, sie sind die Grundlage Deiner Anlage. Eine Änderung ist möglich mit der Konsequenz, dass man die Anteile zurückgeben kann, wenn man nicht einverstanden ist. Das ist aber eher theoretisch, da dann die Steuerpflicht wie bei Verkauf eintritt.


    Zur Sicherheit bei Wertpapierleihe s. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/#c75845

  • Hallo Kater.Ka,
    Vielen Dank für deine Antwort! Die hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.


    Ich versuche meine obigen Fragen mal zu präzisieren:
    1. ich dachte irgendwo gelesen zu haben die UCITS-Richtlinie würde unter anderem festlegen, dass ein ETF seine Aktien bis zu 100% verleihen darf. Diese Stelle kann ich allerdings nicht mehr finden.


    2. /3. ich frage mich dies, da bei einer Änderung der ETF womöglich in Deutschland anders steuerlich behandelt werden könnte und man dort a) diese Änderung als Anleger mitbekommen muss (vor allem, wenn man nur ein oder zwei Mal im Jahr in sein ETF Depot schaut) und b) es dann Sinn machen könnte die ETF Anteile zu verkaufen und in einen anderen Fonds zu investieren, wobei dort natürlich auf einen Schlag einiges an Steuern anfallen würde und somit ärgerlich wäre


    4. ich meine wie verbindlich die Aussagen mit x% Aktienmindestquote sind


    7. mit Anlegerbedingungen scheint also das Verkaufsprospekt gemeint zu sein


    So wie ich deine Antwort und den Gesetzestext verstanden habe kann man die Begriffe "Kapitalbeteiligungen" und "Aktien" hier gleichsetzen.


    Viele Grüße


    uncle_bens

  • Zu 1. kann ich nichts qualifiziertes sagen


    Zu 2./3. habe ich mehrfach über die Depotbank von Fonds Mitteilungen über Änderungen der Anlagebedingungen bekommen. Insofern würde ich bei a) annehmen, dass Du die Information bekommst. Bei b) ist es dann ein Rechenexempel. ob man dann tauscht und mit dem durch die Steuer geringeren Betrag weiter macht oder auf die TFS verzichtet. Spontan würde ich sagen letzteres wenn der aufgelaufene Gewinn hoch ist.


    Zu 4. Ja, Du hast die Anteile auf Basis dieser Angabe gekauft.


    Vielleicht mal so am Rande die Frage welches Risiko Du eigentlich gerade ausschließen willst? Es gab z.B. bei der Fondsumwandlung der Amundi ziemlich Stress, weil die KVG sich dumm angestellt hat mit der Folge, dass Steuer anfiel. So was kann immer passieren, hatte wohl auch keiner damit gerechnet. (s. damals https://www.finanztip.de/blog/…-sich-die-steuer-zurueck/)

  • Also hauptsächlich sehe ich gerade die Risiken auf die ich quasi keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss habe:
    a) wenn wie beschrieben der ETF womöglich seine Aktienmindestquote ändern sollte und dementsprechend steuerlich anders behandelt werden sollte
    b) wenn sich die Steuergesetzte ändern sollten (wobei man da wohl vollkommen machtlos ist)
    c) wenn der ETF Wertpapierleihe betreibt und auf einmal bis zu 35% bzw. 49% meines ETF-Vermögens den Bach runter geht weil der Entleiher die Aktien nicht zurück geben kann und die Besicherung trotz Überbesicherung nicht ausreicht. Ich weiß die Wahrscheinlichkeit das Letzteres eintritt ist äußerst gering, aber Sie ist dennoch real. Aus diesem Grunde möchte ich mich mit diesem Risiko mal auseinandersetzen.



    Im übrigen ist bei mir auch noch eine weitere steuerliche Frage aufgetreten, die mir mit Sicherheit jemand mit mehr Erfahrung schnell beantworten kann:
    Ist es richtig, dass wenn mein Freistellungsauftrag größer als die Gewinne z.B. die Vorabpauschale oder die Dividenden (bei ausschüttenden ETFs die Dividendenausschüttungen) ist ich auch keinerlei Steuern zahlen muss?
    Wenn meine ETF-Vermögen mal deutlich größer sind und oder es besser läuft, dann führen die Banken bei denen ich meine Depots hab die nötige Steuer selbst ab und man muss sich in einer Steuererklärung nicht mehr darum kümmern?

  • Also ich persönlich sehe das Risiko minimal, dass eine Gesllschaft wie Blackrock bei der Absicherung von Wertpapierleihen derartige Fehler macht, dass ich einen Verlust dadurch erleide. Da müsste der Kapitalmarkt schon sehr implodieren, deutlich stärker als in der Krise 2008, denn seitdem sind die Vorschriften für die Banken viel schärfer.


    Deine Steuerfragen kann ich als interessierter Laie so bestätigen: Kapitalerträge müssen grundsätzlich nur versteuert werden, wenn sie überhalb des Sparerpauschbetrags liegen (sofern dieser nicht anders verbraucht wird). Und die Banken führen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt ab. In der Steuererklärung muss man das nur angeben, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist oder man noch Verluste gegenrechnen will. Im Zweifel hilft der Steuerberater (ich bin keiner).

  • Das Risiko zu a) ist vorhanden, allerdings eben nur nach Vorankündigung, Mögliche Handlung habe ich in Post +4 beschrieben.


    Für das Risiko zu c) hast Du ganz oben schon Deine Entscheidungsmöglichkeit genannt: nimm einen der nicht Swap-basiert ist und keine Wertpapierleihe betreibt. Dazu kann man sich bei justETF über "Spalten wählen" die entsprechenden Informationen einblenden lassen.


    Der Absatz mit der Steuer ist aus heutiger Sicht richtig. Allerdings soll die Abgeltungssteuer abgeschafft werden, damit man den ggf. höheren individuellen Steuersatz zahlen muss. MMn kann das dann nur über die Steuererklärung erfolgen.

  • Vielen Dank!


    Kater.Ka: Soweit ich das überblicken konnte betreibt wohl mittlerweile jeder ETF-Anbieter Wertpapierleihe. Demnach scheinen die Infos aus dem Link in meinem ersten Post wohl nicht richtig oder zumindest nicht aktuell zu sein. Falls ich mich mit dieser Annahme täuschen sollte bitte ich um Korrektur.
    Außerdem ist die Wertpapierleihe ja nur möglich, wenn ein ETF physisch abbildet. Denn nur so kann er ja Aktien auch verleihen.

  • Ich habe vor ein paar Wochen 51 ETF meines Anlageuniversums (S&P500, Nasdaq100, EuroStoxx 600, DAX, MDAX, Japan, China, Korea, Emerging, World) untersucht und die aktuellen KID darauf geprüft. Beteiligte Emittenten waren iShares, db Xtrackers, Lyxor, Comstage (Lyxor), Amundi.


    Während Lyxor hauptsächlich synthetisch abbildet, überwiegen bei iShares und db Xtrackers die gemischten Varianten. Sie bilden also vorrangig physisch ab, schließen aber Tauschgeschäfte zur Absicherung und Optimierung explizit nicht aus. Nur manchmal werden Prozentzahlen genannt, meist verbale Beschreibungen wie "vorrrangig". Rein physische Abbildung gab es v.a. bei iShares und Amundi auch, war aber die Minderheit.