Studentische Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,
    muss mein Sohn, Student und kurz vor Vollendung der Altersgrenze 30 Jahre, bei einem evtl. Wechsel von der GKV in die PKV auch Gesundheitsfragen bei der studentischen KV beantworten? In der PKV ist das ja eigentlich die Regel.
    Ich konnte leider nichts Eindeutiges dazu finden.


    Dankeschön schon einmal.

  • Das ist bei der PKV nicht nur die Regel, sondern immer und grundsätzlich so!


    Es gibt im Bereich Zusatzversicherungen und in der betrieblichen Krankenversicherung Ausnahmen, die aber mit großer Vorsicht zu nutzen sind, weil es regelmäßig auch noch einen pauschalen Leistungsausschluss für laufende Versicherungsfälle gibt und die Definition des Versicherungsfalles dabei zu beachten ist, insbesondere auch in der rechtlichen Würdigung der entsprechenden Klausel.