Krankentagegeld - unsinnige Regelung

  • In einer Zeit, in der in Deutschland viele Menschen mehr als eine Beschäftigung ausüben, halte ich es für
    völlig weltfremd, dass man - trotz mehrerer Standbeine - eine private Krankentagegeldversicherung nur in einer
    Höhe abschließen kann, die ausgehend vom Gehalt einer Angestelltentätigkeit berechnet wird.


    Angenommen jemand
    - hat eine Teilzeitarbeit
    - plus einen Minijob
    - plus eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit


    und bestreitet damit (gut) seinen Lebensunterhalt, dann ist es nicht möglich, sich für einen Krankheitsfall vernünftig - und privat auf eigene Kosten! - abzusichern.


    Und das Interessante an der Sache ist, dass man keine einheitliche Aussage - weder seitens der Krankenkasse noch seitens des Gesundheitsministeriums erhält, worauf sich dieses "Verbot" beruft. Auf jeden Anruf erhält man eine andere Auskunft.


    Es ist auch nicht möglich zwei getrennte Tagegeldversicherungen abzuschließen, eine für den nebenberuflich selbständigen Einkommensausfall und eine für die Angestelltentätigkeit.


    Für mich eine völlig sinnfreie Regelung.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elke,


    in Deutschland besteht nur das so genannte "Bereicherungs-Verbot" oder habe ich etwas falsch im Kopf?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Krankentagegeld

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Henning,


    danke für deinen Link.


    bei den Krankenkassen scheint sich niemand wirklich auszukennen, zumindest nicht auf Beratungsebene.
    Möglicherweise hängt es auch an dem teils unterschiedlich definierten Begriff "Nettoeinkommen". Auf deiner verlinkten Seite heißt es:


    "... aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen; maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit."


    Je nach Rechtsgebiet wird ja das Nettoeinkommen teilweise etwas unterschiedlich definiert. Im Steuerrecht beinhaltet dieses beispielsweise nicht die Einnahmen aus einem Minijob, da dieser in der Steuererklärung nicht angegeben wird.
    Jedenfalls war es unmöglich, eine Gesetzesquelle zur erhalten, auf welcher diese Verweigerung der Versicherungen beruht.


    Unlogisch ist es auch, wenn jemand in Vollzeit selbständig ist, dass er für diese Tätigkeit bei einer privaten Krankenversicherung Krankengeld versichern kann. In dem Moment, wo man überwiegend angestellt tätig ist jedoch trotzdem noch Nebeneinkommen gewerblich verdient (mit Gewinn), soll dies nicht mehr möglich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elke,


    ich kann nur den Tipp geben: mit mehreren PKVs verhandeln. Ihre individuelle Situation schildern und versuchen eine höhere Absicherung auszuhandeln. Beim Abschluss die eigene Situation im Versicherungsschein dokumentieren und eine ausdrückliche Bewilligung für das höhere KTG bescheinigen lassen, damit es im Leistungsfall keine Probleme gibt.


    Ggf. einen Makler oder Versicherungsberater aufsuchen.


    Viel Glück!

  • Hallo Saidi,


    das habe ich schon mit mehreren privaten Krankenversicherungen gemacht. Allerdings war da immer die Aussage, dass das nicht gehen würde.


    Vielleicht probiere ich es einfach nach einer Weile noch einmal.

    • Offizieller Beitrag

    Was vielleicht noch helfen kann, wäre die Einbeziehung eines Maklers, der evtl einen besseren Draht in die Gesellschaften hat.

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