In einer Zeit, in der in Deutschland viele Menschen mehr als eine Beschäftigung ausüben, halte ich es für
völlig weltfremd, dass man - trotz mehrerer Standbeine - eine private Krankentagegeldversicherung nur in einer
Höhe abschließen kann, die ausgehend vom Gehalt einer Angestelltentätigkeit berechnet wird.
Angenommen jemand
- hat eine Teilzeitarbeit
- plus einen Minijob
- plus eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit
und bestreitet damit (gut) seinen Lebensunterhalt, dann ist es nicht möglich, sich für einen Krankheitsfall vernünftig - und privat auf eigene Kosten! - abzusichern.
Und das Interessante an der Sache ist, dass man keine einheitliche Aussage - weder seitens der Krankenkasse noch seitens des Gesundheitsministeriums erhält, worauf sich dieses "Verbot" beruft. Auf jeden Anruf erhält man eine andere Auskunft.
Es ist auch nicht möglich zwei getrennte Tagegeldversicherungen abzuschließen, eine für den nebenberuflich selbständigen Einkommensausfall und eine für die Angestelltentätigkeit.
Für mich eine völlig sinnfreie Regelung.