Hi Lars, welche Vertragsbedingungen hast du? Meine sind von 2015 (Vertragsbedingungen für Altersvorsorgeverträge), und da steht - anders als in den aktuellen - drinne: "Die Altersvorsorgebeiträge ... werden ... in Investmentanteile angelegt." Ferner steht drinne, dass Fondspalette und Anlagegrundsätze von der Bank geändert werden können - aber eben nicht die Vertragsbedingungen. Ich finde das eigentlich recht klar: Die können Umschichtungen in andere Fonds vornehmen (damit kann man ja auch Risiko reduzieren), aber eben nicht in Cash.
Kannst du mehr schreiben wie deine Anwältin ihre Auffassung begründet?
Danke! Martin