Meine Frage: Wie kann ich berechnen, wie hoch der maximale Betrag ist, der uns zustehen könnte?
Es gibt einige Rechner im Netz. Einfach mal nach "Berechnung Rückabwicklung" suchen.
Bei den Sparkassen-Krediten kommt es nach dem BGH-Urteil sehr stark darauf an, welche Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Bei Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2009 mit der "Frist im Einzelfall prüfen"-Fussnote sind die Chancen sehr gut. Hier solltest Du dich nicht auf einen Vergleich einlassen, der keine Nutzungsentschädigung für die Vergangenheit vorsieht. In der Regel sind das rund 10-20 Prozent der Kreditsumme, die die Bank Dir zahlen muss.
Die Sparkassen versuchen deshalb jetzt diese Fälle "billig" abzufischen. Nach dem Motto: Sie können den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden. Das ist viel zu wenig! Notfalls kann man diese Widerrufsbelehrung auch mit Hilfe einer Prozessfinanzierung einklagen. Dann muss man 30 oder 35 Prozent abgeben, aber gerade bei älteren Krediten ist das viel lukrativer, als wenn man sich mit der Bank auf einen schlechten Kompromiss einlässt.