Hallo,
bei meiner Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich habe meinen Kreditvertrag aus dem Jahr 2009 (ING DiBa) von einem Anwalt prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Ich habe dann Widerruf eingelegt und die DiBa hat recht schnell geantwortet, dass sie dies nicht so sieht. Jetzt bin ich mir unschlüssig über die weitere Vorgehensweise...
die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts würde mich pauschal 1290 Euro brutto kosten, im wirtschaftlichen Erfolgsfall für mich nochmal diesen Betrag. würde mich die DiBa für 50% der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag lassen (wie einem Bekannten angeboten wurde) müsste ich ca. 17000 Euro zahlen, was fast meiner Zinsersparnis für die nächsten vier Jahre bei den derzeitigen Zinsen entsprechen würde. Der einzige Vorteil wäre dann, dass ich jetzt einen längerfristigen Vertrag zu Topkonditionen abschließen könnte. Oder habe ich einen Denkfehler in meinen Überlegungen?
Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich selbst mit der DiBa Kontakt aufnehme (telefonisch? schriftlich?) und versuche, sie von einem Kompromiss (vielleicht moderate Anpassung des Zinssatzes für die restliche Laufzeit) zu überzeugen, natürlich mit der Androhung, im negativen Fall einen Anwalt zu beauftragen. Hätte dieses Vorgehen überhaupt Erfolgsaussichten?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...