Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Hallo,


    bei meiner Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich habe meinen Kreditvertrag aus dem Jahr 2009 (ING DiBa) von einem Anwalt prüfen lassen. Die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Ich habe dann Widerruf eingelegt und die DiBa hat recht schnell geantwortet, dass sie dies nicht so sieht. Jetzt bin ich mir unschlüssig über die weitere Vorgehensweise...


    die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts würde mich pauschal 1290 Euro brutto kosten, im wirtschaftlichen Erfolgsfall für mich nochmal diesen Betrag. würde mich die DiBa für 50% der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag lassen (wie einem Bekannten angeboten wurde) müsste ich ca. 17000 Euro zahlen, was fast meiner Zinsersparnis für die nächsten vier Jahre bei den derzeitigen Zinsen entsprechen würde. Der einzige Vorteil wäre dann, dass ich jetzt einen längerfristigen Vertrag zu Topkonditionen abschließen könnte. Oder habe ich einen Denkfehler in meinen Überlegungen?


    Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich selbst mit der DiBa Kontakt aufnehme (telefonisch? schriftlich?) und versuche, sie von einem Kompromiss (vielleicht moderate Anpassung des Zinssatzes für die restliche Laufzeit) zu überzeugen, natürlich mit der Androhung, im negativen Fall einen Anwalt zu beauftragen. Hätte dieses Vorgehen überhaupt Erfolgsaussichten?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

  • ...die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts würde mich pauschal 1290 Euro brutto kosten, im wirtschaftlichen Erfolgsfall für mich nochmal diesen Betrag. würde mich die DiBa für 50% der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag lassen (wie einem Bekannten angeboten wurde) müsste ich ca. 17000 Euro zahlen, was fast meiner Zinsersparnis für die nächsten vier Jahre bei den derzeitigen Zinsen entsprechen würde. Der einzige Vorteil wäre dann, dass ich jetzt einen längerfristigen Vertrag zu Topkonditionen abschließen könnte. Oder habe ich einen Denkfehler in meinen Überlegungen?


    Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich selbst mit der DiBa Kontakt aufnehme (telefonisch? schriftlich?) und versuche, sie von einem Kompromiss (vielleicht moderate Anpassung des Zinssatzes für die restliche Laufzeit) zu überzeugen, natürlich mit der Androhung, im negativen Fall einen Anwalt zu beauftragen. Hätte dieses Vorgehen überhaupt Erfolgsaussichten?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...


    Ich habe auch ein DiBa Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung und stehe vor dem gleichen Problem wie du:
    Ein Widerruf mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung auf Basis 50 % VFE + Anwaltskosten ist aus wirtschaftlicher Sicht fast genauso sinnvoll, wie das Darlehen bis zum Ende der Zinsbindung einfach weiter laufen zu lassen. Einen Denkfehler kann ich bei unseren Überlegungen daher nicht erkennen.


    Nach allem was man in diversen Finanzforen so zur DiBa und Widerruf lesen kann, soll ein Widerruf ohne Anwalt praktisch aussichtlos sein, da die Bank einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht einräumt. Damit werden schon mal alle Hasenfüße abgeschüttelt, die die Kosten der Beauftragung eines Anwalts scheuen. Das sind bei einem Darlehen von 200.000 T€ auch schnell 1.000 - 2000T€ und das ohne jede Garantie einen außergerichtlichen Vergleich eingehen zu können. Über die horrenden Kosten einer Klage (Streitwert = Darlehensschuld) wollen wir dabei gar nicht erst nachdenken.


    Falls du es dir leisten kannst, wäre es vielleicht statt dessen auch eine Option den Tilgungssatz zu erhöhen (DiBa erlaubt bis zu 10%) und ggf. auch die Sondertilgungsmöglichkeit von 5% p.a. voll auszunutzen.U.U. unter Aufnahme neuer günstigerer Darlehen, falls noch freie Sicherheiten vorhanden sind. Da sich die Prozentbeträge jeweils auf das Ursprungsdarlehen beziehen, könnte man je nach Restschuld Tilgungsraten von 20% p.a. und mehr auf die jeweilige Restschuld erzielen. Die Zinsersparnis ist dadurch auf Grund des Zinseszinseffekts auch ganz enorm.

  • Hallo ppGerman,


    die zitierten Urteile des LG Stuttgart sind soweit ersichtlich unveröffentlicht. Zumindest der wesentliche Teil der Begründung des Urteils vom 24.09.2013 (Az.. 8 O 547/13) ist aber hier im Portal unter http://www.finanztip.de/filead…LG_Stuttgart_6U182.13.pdf in dem Berufungsurteil des OLG Stuttgart (Az. 6 U 182/13) nachzulesen, mit dem das landgerichtliche Urteil gegen die Bank aufgehoben und die Klage des Verbrauchers abgewiesen wurde.


    Grüße
    Torsten

  • Bankkunde: EIn Tip von mir: gib deine Frage zum Erfolgshonorar beim Wiederrufsjoker doch einfach mal in eine Suchmaschine (google, yahoo, bing oder so ) ein, dann findest du schon Kanzleien die dazu bereit sind. Mir hat das bei meinem Problem mit dem "Streitwert" auch geholfen. Im Internet findet. man doch manchmal sehr konkrete HIlfe weil sich viele andere Leute wie du und ich diese Fragen auch schon gestellt haben


    Danke, das war hilfreich! Ich habe mal "Streitwert Widerrufsjoker" bei google eingegeben und bin auf aufschlussreiche Beiträge/Blogs gestoßen. Es wird für mich überzeugend klar gestellt, dass der Streitwert der Wert ist, den der Streit aus der Perspektive des Anspruchsstellers hat. Da es dem Verbraucher regelmäßig nicht um die ganze Darlehenssumme, sondern um die Restschuld oder eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung geht, müsste dies auch der Streitwert sein.


    Hier übrigens eine Link zu einem Prozesskostenrechner. Da kann sich anhand des Streitwerts des Widerrufsjokers selbst die Anwaltskosten (nach RVG) errechnen. http://rvgflex.pentos.com/

  • Zu den Kosten/Gebühren:
    1.
    Was der Streitwert ist, legt das Gericht fest. Nach der bislang bekannten Rechtsprechung muss man damit rechnen, das das Gericht die ursprüngliche Darlehenssumme nimmt oder ggf. die Restschuld, jeweils zuzüglich der für die Vergangenheit verlangten Zinsdifferenz.
    2.
    Außergerichtlich kann von dieser Berechnung abgewichen werden oder ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung auf Stundensatzbasis vereinbart werden. Es scheint derzeit ein Preiskampf der Anwälte zu bestehen.
    3.
    Konkurrenz belebt das Geschäft. Ich warne aber nachdrücklich davor, dass "billig" nicht "gut" sein muss. Ein Anwalt erbringt - hoffentlich - eine hoch-qualitative Dienstleistung, und die kostet einen bestimmten Preis. Großkanzleien, die für Unternehmen arbeiten, vereinbaren regelmäßig Vergütungen, die HÖHER als die Vergütung nach den gesetzlichen Regeln liegen. Ich warne vor dem Irrglauben, die gesetzliche Vergütung sei als Obergrenze gedacht. Im Gegenteil! Das Gesetz legt eher die untere Grenze fest.
    4.
    Wer sich also über einen 'Dumping-Preis' freut, sollte wissen, dass Anwälte in der Regel Stundenkontingente je Akte vergeben (eine Standardfunktion in jeder Anwaltssoftware). Der billige Preis führt ggf. dazu, dass auch die Leistung 'billiger' wird, weil z.B. 'nur ein Junganwalt' die Akte bearbeitet und ggf. nach einer bestimmten Anzahl Stunden der Elan erlahmt.
    Kreditwiderrufsrecht ist eine schwierige Materie, die leicht unterschätzt wird. Eine oberflächliche schnelle Bearbeitung empfiehlt sich nicht. Ein billiger Anwalt kann sonst ggf. am Ende besonders teuer werden.
    5.
    Vereinbaren Sie was Sie mögen (und aushandeln können). Aber unterstellen Sie bitte, dass jeder Preis kalkuliert ist. Eine Chefarztbehandlung bekommen Sie auch nicht, wenn Sie nur Preise zahlen, die zu den Stundensätzen eines Arzt im Praktikum passen.
    6.
    Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann dieser das Nachdenken überlassen. Die Rechtsschutzversicherungen wissen, wie Anwaltsgebühren berechnet werden. Deswegen versuchen sich wohl auch einige aus der Zahlungspflicht heraus zu winden ;)
    Setzen Sie dort an, machen, Sie der Rechtsschutzversicherung 'Dampf'. Die versucht dann, sich das Geld vom unterliegenden Gegner (sprich der Bank) zurück zu holen.
    Kurz gesagt: wer Anwaltspreise nach unten 'drückt', spart am Ende den Banken viel Geld ...
    7.
    Was Sie auf jeden Fall tun sollten: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt offen über Geld - unter vier Augen selbstverständlich. Ich hoffe, Sie wählen einen Anwalt, der über die Qualität 'verkauft' und nicht über den Preis.


    Viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • P.S.: Stundensätze von Bankrechtsspezialisten liegen
    bei Anwälten, die Partner sind: bei bis zu 413 Euro/Stunde zzgl. Umsatzsteuer, also brutto rd. 490 Euro
    bei sog. Associates (angestellte Anwälte): bei bis zu 287 Euro/Stunde zzgl. Umsatzsteuer, also brutto rd. 340 Euro
    Quelle: http://www.juve.de/rechtsmarkt/stundensaetze (Stand: 2013)


    Selbst wenn Sie 'nur' mit 200 Euro oder 250 Euro pro Stunde rechnen, dürfte klar sein, wie viel Sie für eine gut ausgehandelte außergerichtliche Einigung zahlen müssen: Meist müssen mehrfach umfangreiche Schriftsätze hin- und hergeschrieben werden, am Ende steht oft eine detaillierte schriftliche Einigung, deren Formulierungen ausgehandelt werden. Bedenken Sie auch die Zeiten für Mandantenbesprechungen (also mit Ihnen) sowie die notwendigen 'Stillarbeiten' Ihres Anwaltes - gerade in sorgfältiger und konzentrierter Vor- und Nachbereitung liegt oft das Geheimnis zum Erfolg.


    Also seien Sie bitte ehrlich und fair ... zu sich selbst ... und gönnen Sie sich eine gute Leistung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hallo ppGerman,


    die zitierten Urteile des LG Stuttgart sind soweit ersichtlich unveröffentlicht. Zumindest der wesentliche Teil der Begründung des Urteils vom 24.09.2013 (Az.. 8 O 547/13) ist aber hier im Portal unter http://www.finanztip.de/filead…LG_Stuttgart_6U182.13.pdf in dem Berufungsurteil des OLG Stuttgart (Az. 6 U 182/13) nachzulesen, mit dem das landgerichtliche Urteil gegen die Bank aufgehoben und die Klage des Verbrauchers abgewiesen wurde.


    Grüße
    Torsten



    Das ist Richtig, dass habe ich auch gefunden. Allerdings hat das OLG die Revision nicht zugelassen. Der Anwalt hat daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Was da raus kam weiß ich leider auch nicht.

  • Bei den üblichen zeitlichen Abläufen beim BGH ist mit einer Entscheidung über die Nichzulassungsbeschwerde frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.
    Das Problem dabei für den Verbraucher: Für den Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde ist es anders als bei einer zugelassenen Revision unerheblich, ob das Berufungsgericht nach Auffassung des BGH richtig oder falsch entschieden hat, sondern nur ob einer der Revisionszulassungsgründe des § 543 Abs. 2 ZPO ordnungsgemäß dargelegt ist und vorliegt. Hat das Berufungsgericht lediglich die vom BGH aufgestellten Grundsätze unrichtig auf den Einzelfall angewendet, hat die Beschwerde keinen Erfolg, obwohl der BGH in der Sache anders entscheiden würde. Dieses Risikos muss man sich bewusst sein, bevor man einen Rechtsstreit anfängt.

  • Bankkunde: Sie hatten nach einem Anwalt gefragt, der ausschließlich auf Erfolgsbasis arbeitet. Das mag es im Zweifelsfall geben, allerdings werden sie auch in einem solchen Modell mindestens die Gerichtskosten zahlen müssen und auch das Risiko des Anwalts der Gegenseite tragen müssen. null


    Wenn Sie das auch ausschließen wollen, dann bleibt eigentlich nur Prozessfinanzierung. Ich habe in den vergangenen Wochen mit vielen Prozessfinanzierern gesprochen. Die meisten winken ab, weil ihnen das Verhältnis von Ertrag und Risiko zu ungünstig erscheint. Denn wir haben es beim Widerrufsjoker mit dem Fall zu tun, dass vor Gericht zumeist der Restwert der Kreditsumme oder gleich die ganze Kreditsumme als Streitwert genommen wird, was hohe Kosten produziert. Dem gegenüber steht aber nur ein deutlich kleinerer wirtschaftlicher Vorteil ("Was kann der Kunde durch einen erfolgreichen Widerruf sparen?"). Das Risiko (=Kosten) ist also aus Sicht eines Prozessfinanzierers hoch, der Ertrag vergleichsweise gering.


    Dennoch habe ich zwei Prozessfinanzierer gefunden, die sich an das Thema heranwagen. Der eine finanziert ausschließlich die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Das hat den Vorteil, dass Streitwert und wirtschaftlicher Vorteil identisch sind.


    Der andere finanziert auch an den Widerruf von laufenden Kreditverträge, nimmt im Gegenzug aber einen recht hohen prozentualen Anteil am Vorteil des Kunden, was aufgrund der geschilderten Ausgangslage auch berechtigt ist. Mit beiden arbeiten wir bei der IG Widerruf zusammen. Da ich in diesem Forum ermahnt wurde, keine Werbung zu machen, werde ich jetzt den Namen der Prozessfinanzierer nicht nennen. Wer sich aber an mich wendet oder sich auf unserer Website umschaut, findet die Informationen dazu.

  • Nun habe ich mit einem weiteren Kunden (mit Hilfe eines Anwaltes, mit dem ich für den Kunden außergerichtlich eine Honorarvereinbarung über 190 EUR zzgl. MwSt. vereinbarte hatte), ein Ergebnis erzielt. ( Vergleich dahingehend, dass das Darlehen mit der aktuellen Valuta zurückgezahlt und auf Vorfälligkeitsentschädigung komplett verzichtet wird)


    Da kam mir in diesem Zusammenhang folgende Frage auf:


    Die Bank schreibt u.a.:
    "Die Darlehensnehmer verpflichten sich und ihre anwaltlichen Vertreter zum Stillschweigen über die Tatsache und den Inhalt dieser Vereinbarung."


    Wie ist das juristisch zu sehen ? Im Forum wird ja oft gefragt, welche Erfahrungen man mit welcher Bank hatte.
    Dürfte ich nun das Ergebnis präsentieren, ohne gegen diese Vereinbarung zu verstossen ?


    Und wenn, was dürfte man posten ?


    Will ja auch nicht den Kunden in Schwierigkeiten bringen.


    Viele Grüße
    Stefan


  • Dennoch habe ich zwei Prozessfinanzierer gefunden, die sich an das Thema heranwagen. Der eine finanziert ausschließlich die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Das hat den Vorteil, dass Streitwert und wirtschaftlicher Vorteil identisch sind.


    Der andere finanziert auch an den Widerruf von laufenden Kreditverträge, nimmt im Gegenzug aber einen recht hohen prozentualen Anteil am Vorteil des Kunden, was aufgrund der geschilderten Ausgangslage auch berechtigt ist. Mit beiden arbeiten wir bei der IG Widerruf zusammen. Da ich in diesem Forum ermahnt wurde, keine Werbung zu machen, werde ich jetzt den Namen der Prozessfinanzierer nicht nennen. Wer sich aber an mich wendet oder sich auf unserer Website umschaut, findet die Informationen dazu.


    Auch bei längerer Suche findet sich auf Ihrer Webseite, entgegen der vorstehenden Ankündigung, dazu nur wenig erhellendes und schon gar keine Namen. In einem Blogbeitrag vom 5.11. heißt es lediglich, dass bereits für die außergerichtliche Vertretung bei Aussstieg ohne Widerruf, also z..B. beim Grundstücksverkauf, ein Erfolgshonorar von 39 % der ersparten VFE anfällt. Keine Angaben finden sich über den Anteil des Finanzierers für die prozessuale Geltendmachung. Und ebenfalls keine Angaben über den Anteil des Finanzierers im Fall des Widerrufs eines bestehenden Darlehensverhältnisses.
    Und schon gar keine Angaben finden sich dazu, was denn überhaupt als Erfolg zu werten wäre.


    Sollte ich mich irren und etwas übersehen haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

  • Hallo @Ibanez


    Sie stellen eine wichtige Frage: Wie viel darf man preisgeben? Grundsätzlich ist es möglich, einen Grundumriss zu geben, solange Sie hier anonym bleiben (Nutzername, Links im Profil, personenbezogene Daten, usw.). Nichtsdestotrotz würde ich Besonderheiten, die eindeutig auf den spezifischen Fall schließen lassen, auslassen. Und Schmähkritik ist selbstverständlich zu keiner Zeit möglich (dies sei hier der Vollständigkeit halber erwähnt).


    Bitte achten Sie aber bei allen Angaben auf Ihr eigenes Wohl, d. h. veröffentlichen Sie nichts, was später negative Folgen nach sich ziehen könnte. Der Schutz der Mitglieder hat hier oberste Priorität.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,
    vielen Dank für Deine freundliche Nachricht an meiner Pinwand.
    Den Dank gebe ich gern zurück, auch an das Team und an alle, die sich hier engagieren.


    Zurück zum vorherigen Post:


    Was ist grundsätzlich ein Grundumriss ? :)


    ich versuche es einmal anhand eines kurzen Protokolls:
    Oktober 2014: Vorprüfung der Widerrufsklausel durch uns mit dem Ergebnis, dass diese fehlerhaft ist
    Oktober 2014: Kunden vorgeschlagen, einen mit uns kooperierenden RA einzuschalten, der weitere Schritte einleitet
    Oktober 2014: 1. Anschreiben vom RA an Bank mit Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    Oktober 2014: Bank schickt Ablehnungsschreiben an RA
    Oktober 2014: RA schickt "krawalliges" Schreiben an Bank
    November 2014: Bank unterbreitet Vergleichsangebot und bietet an, die bestehende Darlehensvaluta innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und verzichtet völlig auf Vorfälligkeitsentschädigung
    November 2014: Darlehensvaluta bei einer anderen Bank neu finanziert.


    Ergebnis:
    Alle sind zufrieden, bis auf die "Altbank"


    Ist das juristisch so ok ?

  • @alledieKostenscheuenunddocherfolgreichseinwollen


    Ich habe das Gefühl, die Euphorie, mal eben so 20-40.000 EUR der Bank aus dem Kreuz leiern, ebbt ein wenig ab.
    Mittlerweile haben auch die Verbraucher realisiert, dass das was mal als "einfacher Widerrufsjoker" in den Medien publiziert wurde, nun doch kein Selbstläufer ist, wie das OLG Urteil Stuttgart zeigt.


    Habe ich doch mehrfach gepostet, dass man nur mit Geld im Rücken oder mit Mut und Durchhaltevermögen das Vorhaben angehen sollte, damit nicht noch gutes Geld Schlechtem hinterher geworfen wird. Und wenn doch, muss ich es mir leisten können.


    Neben der eigentlichen Sache tauchte so oft die Frage auf, was so ein Prozedere kostet. Man hat über den Ansatz der Streitwerte diskutiert und welcher Rechtsberater welche Kosten für eine Durchsetzung ansetzt. Am Besten erstmal kostenlos, dann mal mit 70 EUR, dann mal pauschal, dann mit prozentualer Beteiligung am Erfolg. Aber auf jeden Fall irgendwie "billig" und am Besten ohne großes Risiko.


    Aber billig funktioniert in diesem Fall nicht, glaub ich. Gute Anwälte kosten Geld und gönnt es Ihnen, denn die gönnen Euch dann auch den Erfolg.


    Wie in jeder Branche gibt es Gute und Schlechte. Findet die Guten, die ehrlich über Chancen und Nutzen beraten und vernünftig aufklären.


    Es gibt eben kein wegweisendes BGH Urteil, welches die Bank verdonnert hat, dass alle Darlehensverträge widerrufbar sind, die nicht dem aktuellen Muster entsprechen.


    Endlich mal eine Chance, der großen Bank "an´s Knie zu pissen"........


    Es ist und bleibt ein Risiko !!


    Und wie Einige gepostet haben: Was haben die Banken falsch gemacht ?
    Sie haben ja über das Widerrufsrecht informiert. Und jeder Darlehensnehmer hat mit seiner Vertragsunterschrift dieses auch bestätigt. Jetzt wird darüber diskutiert, ob die Form, die Schriftgröße, ein Wörtchen nicht oder an der falschen Stelle stand.


    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat, in dem jeder sein Recht, was er hat, nutzen kann. Dafür kämpfe ich auch.


    Aber wir sind nicht in den USA, wo ich 1 MIO $ kassieren kann, weil man mich nicht darauf hingewiesen hat, dass heißer Kaffee heißer ist als kalte Milch.


    Und ich bin mal gespannt, ob eine Bank vor den BGH zieht und für sich ein entsprechendes Urteil erwirkt.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Erst einmal Hut ab für diese Internetseite und diese Community, und vor allem ein Danke für die "ehrenamtlichen" Informanten und vor allem Anwalt Wedekind, der sich anscheinend wirklich hier reinkniet. Respekt.Hat jemand Erfahrung mit Ombudsleuten in Verbindung mit Widerufsjoker? Was spricht gegen die Schiene eines kostenfreien Ombudsverfahrens, was ja sogar begleitend zum Anwalt geführt werden kann? Wenn es nachweislich gerichtlich anerkannte (erstinstanzliche?) Fälle gibt, bei dem die gleiche Widerrufsbelehrung benutzt wurde, könnte doch das Ombudsverfahren möglicherweise eine Alternative sein? (um neue Gerichtsfälle zu vermeiden, das müsste doch das Ziel der Ombudsleute sein..).Ob es Sinn macht, was man natürlich sowieso immer erst im Nachhinhein.Freue mich auf Rückmeldungen bzw. Erfahrungswerten. Vielen Dank. Ronald

  • [quote='Ibanez','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/73-tausende-euro-sparen-durch-fehlerhafte-widerrufsbelehrung?postID=3941#post3941']Nun habe ich mit einem weiteren Kunden (mit Hilfe eines Anwaltes, mit dem ich für den Kunden außergerichtlich eine Honorarvereinbarung über 190 EUR zzgl. MwSt. vereinbarte hatte), ein Ergebnis erzielt. ( Vergleich dahingehend, dass das Darlehen mit der aktuellen Valuta zurückgezahlt und auf Vorfälligkeitsentschädigung komplett verzichtet wird)


    Hallo Ibanez - Stefan- dass war aber bestimmt nicht die INGDiBA, oder :) ? Ich höre das erste Mal von solch einem Maximalergebnis bei einem doch sehr geringen Aufwand. Ich wäre schon zufrieden, wenn meine Bank mich mit einer fairen Vorfälligkeitsentschädigung aus meinem Vertrag ließe . Am Dienstag habe ich einen Termin bei einem Anwalt -mal schauen, was dieser meint.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Hallo Stefan,
    (schöner Name übrigens)


    die Bank kann ich weder bestätigen, noch dementieren. Und wenn doch, behaupte ich das Gegenteil :)


    Ich möchte weder meine Kunden, noch mich in Schwierigkeiten bringen, da ich nicht weiss, wie Aussagen zu Fakten juristisch "verwurstet" werden können.


    Aber es gibt tatsächlich Erfolge und diese auch innnerhalb eines kurzen Zeitraumes.


    Mittlerweile ereilt mich ein Verdacht, warum manche "Fälle" recht zackig entschieden werden und warum sich manche in die Länge ziehen. ( Wir haben ja bereits einige Angelegenheiten betreut)


    Warte nun mal die letzten beiden Sachen ab und dann bin ich gespannt, ob sich mein Verdacht bestätigt.


    Eine Umschuldung war übrigens nie ein Problem, entgegen dem, was man den Banken vor Kurzem unterstellt hatte.


    Viele Grüße
    Stefan

  • [quote='IG Widerruf','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/73-tausende-euro-sparen-durch-fehlerhafte-widerrufsbelehrung?postID=3846#post3846']
    Auch bei längerer Suche findet sich auf Ihrer Webseite, entgegen der vorstehenden Ankündigung, dazu nur wenig erhellendes und schon gar keine Namen. In einem Blogbeitrag vom 5.11. heißt es lediglich, dass bereits für die außergerichtliche Vertretung bei Aussstieg ohne Widerruf, also z..B. beim Grundstücksverkauf, ein Erfolgshonorar von 39 % der ersparten VFE anfällt. Keine Angaben finden sich über den Anteil des Finanzierers für die prozessuale Geltendmachung. Und ebenfalls keine Angaben über den Anteil des Finanzierers im Fall des Widerrufs eines bestehenden Darlehensverhältnisses.
    Und schon gar keine Angaben finden sich dazu, was denn überhaupt als Erfolg zu werten wäre.


    Sollte ich mich irren und etwas übersehen haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar.


    Das Angebot der Prozessfinanzierung gilt in diesem Fall gerade für bestehende Darlehensverhältnisse. Die Berechnung der Kosten für den Prozessfinanzierer basieren auf der VFE, die anfallen würde, wenn der Vertrag regulär vorzeitig beendet wird (also ohne Widerruf). Deswegen ja der Hinweis auf den VFE-Rechner von FMH, mit dessen Hilfe man sich die individuelle VFE berechnen kann.
    Beispiel: Sie haben einen Kreditvertrag in Höhe von 100.000 Euro, den Sie per sofort beenden wollen. Wenn Sie die Parameter in den VFE-Rechner eingeben, spuckt der eine zu zahlende VFE von 10.000 Euro aus. Sie beauftragen den Prozessfinanzierer und schaffen es mit dessen Hilfe, dass die Bank Sie komplett ohne VFE aus dem Vertrag entlässt. In diesem Fall wird eine Gebühr von 39 Prozent der zuvor berechneten VFE für den Prozessfinanzierer fällig, also 3900 Euro. Einigt man sich auf eine Zahlung von 30 Prozent der VFE, dann werden die 39 Prozent auf die gesparten 70 Prozent der VFE fällig, also 7.000 x 0,39 = 2730 Euro. Der Erfolg ist also die eingesparte VFE. Das ist die außergerichtliche Seite. Kommt es zum Prozess, wird die Vergütung individuell vereinbart, liegt aber in der Regel etwas höher, da vor Gericht das Kostenrisiko des Finanzierers aufgrund der hohen Streitwerte ansteigt.
    Das ist sicherlich nicht billig und bestimmt auch nicht jedermans Sache. Angriffslustige Naturen werden sich die Kosten für den Prozessfinanzierer vermutlich sparen und den Anwalt (und evtl. auch den Prozess) selbst bezahlen. Risikoscheuere werden sich freuen, dass es eine Alternative gibt, bei der sie zumindest nicht auf Kosten sitzen bleiben, falls die Sache schief geht.


    Geht es nur darum, sich in eine in der Vergangenheit bezahlte VFE zurückzuholen, dann gibt es günstigere Alternativen. Wir arbeiten hier mit einem Prozessfinanzierer (SLB) zusammen, der solche Fälle für 25 bis 30 Prozent der zurückgeholten VFE finanziert. Allerdings sollte die gezahlte VFE deutlich fünfstellig sein.


    In allen Fällen gilt: Die Prozessfinanzierer werden nicht jeden angebotenen Fall annehmen, was auch verständlich ist. Immerhin investieren sie hier eigenes Geld und prüfen die Fälle daher besonders sorgfältig. Im Gegenzug hat jemand, der einen Prozessfinanzierer für sich gewinnt, auch überdurchschnittlich gute Chancen. Zum einen aufgrund der vorangegangenen Prüfung, zum anderen weil die Gegenseite (also die Bank) weiß, dass sie es mit einem zahlungskräftigen Gegner zu tun hat, der auch einen Prozess nicht scheuen wird.

  • IG Widerruf
    Da hab ich jetzt aber mal Verständnisschwierigkeiten. Stelle aber auch nicht in Abrede, dass ich zu blöd bin.


    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ein Darlehen regulär vorzeitig beendet wird ? Also ohne Widerruf.


    Ich und die Bank sind laut Vertrag bis zum Ende der Zinsbindung an einen Vertrag gebunden. Die Bank muss den Vertrag auflösen, wenn ich bsw. mein Sicherungsobjekt verkaufe. Allerdings hat sie dann gem. BGB einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Obwohl ich der Meinung bin, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet wird, sprechen wir nicht über einen Betrag von 0 EUR. ( In Worten: Null ).


    Berechnet die Bank, die 10.000 EUR wie in Ihrem Beispiel, könnte durch ein Gutachten die VFE vielleicht um 2.000 EUR gesenkt werden. Habe noch nie gesehen, dass sich eine Bank um 10.000 EUR "vertan" hat.


    Also würde der Prozessfinanzierer ( von 2.000 EUR ausgehend ) einen Anteil von 39%, d.h, 780 EUR erhalten. Soweit ok. Mandant bekommt 1.220 EUR. Ist auch Geld, ohne Frage.


    Aber solche Fälle sind laut Ihrem Post nicht rentabel. Besser wäre also eine VFE in deutlich 5-stelligem Bereich. Bedeutet, dass es sich um höhere Darlehen handeln müsste. Und genau diese Zielgruppe nimmt sich einen Anwalt, der eben nicht 39% kassiert. Denn diese Zielgruppe leistet sich einen Advokaten.


    Mir geht es um die "normale" Familie. Genau die, die Hilfe brauchen.


    Alles auch nur meine persönliche Meinung.


    Viele Grüße


    Stefan