Hallo zusammen,
verfolge die Diskussion gespannt und bin schon Dankbar für die vielen Tipps. Ich würde mich freuen, wenn dieses Forum die Möglichkeit bieten würde, erfolgreiche Schreiben zu außergerichtlichen Einigungen zu veröffentlichen. (Natürlich nur die Anschreiben und nicht die komplette Bankkonversation, da ja in vielen Fällen Stillschweigen vereinbart wird.)
Ich stehe auch vor der Entscheidung bei einer Sparkasse VFE in Höhe von 24TE zurückzufordern. Allerdings sind die Widerrufsinformationen soweit den BGH Vorgaben inhaltlich korrekt übernommen. (Vertragsvorlage Juni 2010, Unterzeichnet November 2010, Immo-Verkauf November 2012)
ABER die Informationen sind keineswegs deutlich hervorgehoben, sondern sind wie jeder andere Punkt in der Vertrag eingebaut. Zudem wird in der Anrede zwischen "Dem Darlehnsnehmer" und "Sie" geswitched. Außerdem fehlt im gesamten Vertragswerk die Angabe der Zuständigen Aufsichtsbehörde für die Sparkasse. Ohne diese Angabe ist das Vertragswerk unvollständig und somit widerrufsfähig, da die Frist erst bei vollständiger Angabe ALLER rechtlich geforderten Daten in Kraft tritt.
Diese Punkte habe ich in Eigenarbeit herausgefunden und lasse sie zur Zeit von einer Kanzlei prüfen.
Zudem ein weiterer Punkt: Alle erhobenen pauschalen Gebühren (Insgesamt (600 Euro, z.B. Berechnung der Vorfälligkeitsentgelte) kann ich problemlos zurückverlangen. (OLG Frankfurt vom 17.04.2013 (Az. 23 U 50/12) )
Ein Bekannter Bankangestellter bestätigte mir das.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Gruß,
level7