OLG Frankfurt, Urteil vom 17. April 2013, Az: 23 U 50/12 ist meiner Kenntnis nach rechtskräftig. Denn die Bank hat die zunächst eingelegte Revision zurück genommen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014, Az: XI ZR 180/13).
Über die Gründe, warum eine Bank eine Revision erst einlegt und dann zurück nimmt, möchte ich hier nicht spekulieren. Aber wer etwas von (Prozess)-Taktik versteht, wird ahnen, was der Grund sein könnte. Jedenfalls konnte der BGH in dieser Sache inhaltlich nicht Stellung nehmen.
Vorfälligkeitsentschädigung oder "-entgelt" ist ein rechtlich schwieriges Thema, wo m.E. immer eine Beratung im Einzelfall erforderlich ist. Aber ich möchte natürlich nicht dem vorgreifen, was die Finanztip-Redakteure ggf. dazu schreiben wollen.
Bedenken Sie bitte auch, dass sich bei einer höchstrichterlich nicht abschließend geklärten Rechtsfrage und einem Streitwert von ggf. nur einigen Hundert Euro kaum ein Anwalt finden wird, der ohne Stundensatzvergütung bereit sein dürfte, sich der Sache anzunehmen. Kurz gesagt: Recht zu bekommen kann ggf. teurer werden als der angestrebte Vorteil, so dass es sich 'unterm Strich' ggf. nicht lohnen wird, das weiter zu verfolgen.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Allgemeine Ausführungen können niemals eine Beratung im Einzelfall ersetzen.