Riesterbausparer zu Groß Wüstenrot

  • Eine Bekannte hat folgende Situation:


    Wüstenrotbausparvertrag Wüstenrot Riester Fin.XXL(FX)
    100 T€
    Abschlussdatum21.12.2009
    nach nunmehr 10 Jahren erst zu 18 % bespart
    Einzahlung 1200€ p.a.
    Zulagen: eigene + 300€ für 1 Kind


    Ein Wohnungskauf ist unwahrscheinlich, da sie zur Miete in elterlicher Wohnung lebt und dies erben wird + Rheihenhaus.
    Bis Zuteilungsreife und Mindestguthaben 30% wird noch ewige Zeit vergehen.


    Was seht ihr für Alternativen?

  • Hallo tom70794,


    aus meiner Sicht sind Sie ein bisschen fix bei "Alternativen".


    Erbt Ihre Bekannte wirklich? Vielleicht müssen die Eltern irgendwann ins Pflegeheim (kann finanziell besonders schwierig werden, wenn nur ein Elternteil pflegebedürftig wird und für die Finanzierung der Pflege weder hinreichend Cash-Rücklagen noch laufende Einnahmen zur Verfügung stehen - dann muss das immobile Vermögen liquidiert (=verflüssigt) werden, was für das nicht pflegebedürftige Elternteil bedeuten würde, zwangsweise aus dem Haus heraus zu müssen, wenn das Reihenhaus verkauft wird (ich unterstelle, dass das Reihenhaus von den Eltern selbst bewohnt wird - gesagt haben Sie das nicht). In so einem Fall werden die Eltern vielleicht eher dazu neigen, die vermietete Wohnung zu verkaufen.


    Müssen im Erbfall womöglich Geschwister ausgezahlt werden?


    Der Wohnriester muss - je nach finanzieller Lage der Eltern über den Immoblienbesitz hinaus - gar nicht so verkehrt sein, weil er Ihrer Bekannten im Falle eines Falles den Erwerb entweder des Reihenhauses (wenn Ihre Bekannte dort einzieht und mit dem nicht-pflegebedürftigen Elternzeit zusammen wohnt) oder der bisher gemieteten Wohnung ermöglichen und so den Eltern bei Bedarf "Cash" verschaffen könnte und die Immobilie zugleich "in der Familie" bleibt.
    Falls Geschwister ausgezahlt werden müssen, stellt auch das m. E. einen riester-förderfähigen Fall eines Wohnungserwerbs dar, so dass der Riester m. E. hierfür verwendet werden könnte (bin hier aber nicht ganz sicher, bitte anderweitig "gegenchecken", die Bausparkasse müsste dazu Auskunft geben können).


    Und die 30%-Marke für die Mindestbausparsumme ist doch in überschaubaren ca. sieben Jahren erreicht ... (das ist für meine Begriffe keine "ewige Zeit").


    Nur wenn die Eltern zusätzlich zu den Immobilien über hohe Geldrücklagen (dazu gehören in diesem Zusammenhang natürlich auch alle Wertpapiere, die sich bei Bedarf unproblematisch zu Geld machen lassen) oder über hohe laufende Einkünfte (mit denen die Pflege finanziert werden kann) verfügen und keine anderen Erben ausgezahlt werden müssen, macht der Wohnriester auch aus meiner Sicht wenig Sinn, so dass über Alternativen nachgedacht werden kann.


    Viele Grüße


    BSHKunde