Ich möchte meinen Fall kurz schildern: Meine Beschäftigung endet zum 30.9., Ich bin schwanger, Geburtstermin ist Mitte Februar. Nun bin ich seit 2 Tagen krank geschrieben, voraussichtlich noch bis in den Mutterschutz hinein. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, da mein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessensgrenze liegt, bezahle den Anteil von 14,6% und habe somit theoretisch Anspruch auf Krankengeld.
Meine Fragen sind:
1. Da ich ab dem 1.10. ohne Beschäftigung bin, habe ich keine Anspruch auf ALG. Habe ich Anspruch auf Krankengeld, da die Krankschreibung über die Beschäftigung hinaus reicht?
2. Wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?
3. Was passiert mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich bis in den Mutterschutz hinein krank geschrieben bin? Stünde ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, hätte ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG I. Wie verhält es sich bei der oben geschilderten Konstellation? Bekomme ich kein Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes?
4. Besteht nach der Krankschreibung im Mutterschutz Anspruch auf Mutterschaftsgeldzahlung durch die Krankenkasse und wenn ja, in Höhe des vorherigen Krankengeldes oder in Höhe des ALG I?
Vielen Dank vorab!