Guten Tag,
meine Frau verlässt nach vielen Jahren im Rahmen eines Aufhebungsvertrags das Unternehmen zum 31.12.2020. Sie erhält Anfang 2021eine Abfindung von ca. 250.000 € und ist in 2021 voraussichtlich arbeitslos. Sie verdient derzeit 60.000 € im Jahr, ich 140.000 €. Derzeit habe ich Steuerklasse 3, sie 5.
Meine Fragen:
- macht bei uns eine getrennte Veranlagung Sinn für 2020 und / oder 2021?
- Wäre auch ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll, vor allem, um mehr Arbeitslosengeld zu bekommen? Wenn ja, bis zu welchem spätesten Zeitpunkt müsste ein Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 5/3 beantragt werden - und wann können wir frühestens erneut wechseln, denn in 2021 würde ich schon gerne baldmöglichst wieder Klasse 3 haben.
Vielen Dank für Eure Antwort