Abfindung

  • Guten Tag,

    meine Frau verlässt nach vielen Jahren im Rahmen eines Aufhebungsvertrags das Unternehmen zum 31.12.2020. Sie erhält Anfang 2021eine Abfindung von ca. 250.000 € und ist in 2021 voraussichtlich arbeitslos. Sie verdient derzeit 60.000 € im Jahr, ich 140.000 €. Derzeit habe ich Steuerklasse 3, sie 5.


    Meine Fragen:

    - macht bei uns eine getrennte Veranlagung Sinn für 2020 und / oder 2021?

    - Wäre auch ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll, vor allem, um mehr Arbeitslosengeld zu bekommen? Wenn ja, bis zu welchem spätesten Zeitpunkt müsste ein Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 5/3 beantragt werden - und wann können wir frühestens erneut wechseln, denn in 2021 würde ich schon gerne baldmöglichst wieder Klasse 3 haben.


    Vielen Dank für Eure Antwort

  • Die Steuerklassenwahl bringt für die finale Einkommensteuererklärung ja keinen Unterschied. Das sind also steuerlich nur Zinseszinseffekt.


    Die getrennte Veranlagung wird vermutlich von Vorteil sein bei der geschilderten Einkommenssituation. Man muss hier aber ja auch schauen, inwieweit es beim Ehemann ungünstiger wird. Die üblichen Steuertools (WISO etc.) prüfen meines Wissens, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist und geben einen entsprechenden Hinweis. Aber da sollte man ein kritisches Auge drauf haben.


    Außerdem muss man sich überlegen, wie man die Vorsorgeaufwendungen verteilt. Da gibt es unterschiedliche Varianten (50:50 / jeder seine) und das kann die Steuern in der Kombination auch beeinflussen.

  • Beim ALG ist die Steuerklasse nicht wichtig, es wird keine Steuer darauf erhoben. Lediglich bei der Progression wird das ALG berücksichtigt. Beim Aufhebungsvertrag gibt es eine 3monatige Sperre für das ALG1 der Frau. Also Steuerklasse 3 beibehalten und abwarten.