Guten Tag Forum,
ich habe eine Frage bzgl der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).
Ich habe dieses Jahr(2020) die 801€ Sparerpauschbetrag mit meinen Aktiengewinnen überschritten und überlege nun die NV Bescheinigung beim Finanzamt zubeantragen.
Zu meiner Person:
-Student
-Kleingewerbetreibender (1500-2000€ pro Jahr Umsatz)
-Kapitalgewinne (>801€)
-kein MiniJob oder sonstige berufliche Tätigkeiten
Macht es für mich Sinn die NV Bescheinigung für die Kapitalgewinne zu beantragen ? Und wie wahrscheinlich ist es ,dass mir das Finanzamt diese Bescheinigung genehmigt?
Kennt sich mit der Thematik ggf. jemand aus?
liebe Grüße
Thomas