Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Habe nun von meinem Arbeitgeber die Bestätigung der "ersten Tätigkeitsstätte" bekommen. Da ich nicht dort (Sitz der Niederlassung meiner Firma), sondern in einem anderen Ort arbeite, kann ich nun für die Hin- UND Rückfahrt die Fahrtkosten als Reisekosten beim Finanzamt geltend machen.
Meine Frage dazu:
Kann ich hier auch die Verpflegungspauschale geltend machen? (habe Arbeitstage mit acht und 12 Stunden)