Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich habe in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium ein freiwilliges Praktikum absolviert, welches 6 Monate dauerte. Dementsprechend habe ich auch alle Versicherungsbeiträge und Steuern gezahlt.
Wie verhält es sich hier mit der Pendlerpauschale? Ich kann diese wie bei einer "normalen" Tätigkeit absetzen, oder?
Und ich habe noch von einer Verpflegungspauschale für Praktika gelesen, die man für drei Monate geltend machen kann. Gilt dies nur für Praktika während des Studiums oder auch in einer Übergangszeit?
Vielen lieben Dank schonmal im Voraus!