Pendlerpauschale freiwilliges Praktikum

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich habe in der Übergangszeit zwischen Bachelor- und Masterstudium ein freiwilliges Praktikum absolviert, welches 6 Monate dauerte. Dementsprechend habe ich auch alle Versicherungsbeiträge und Steuern gezahlt.


    Wie verhält es sich hier mit der Pendlerpauschale? Ich kann diese wie bei einer "normalen" Tätigkeit absetzen, oder?


    Und ich habe noch von einer Verpflegungspauschale für Praktika gelesen, die man für drei Monate geltend machen kann. Gilt dies nur für Praktika während des Studiums oder auch in einer Übergangszeit?


    Vielen lieben Dank schonmal im Voraus!

  • Hallo @jessicabar, willkommen in der Community.


    Werbungskosten stehen jedem Arbeitnehmer zu s. https://www.finanztip.de/werbungskosten/ unter "Fahrten zur Arbeit"


    Beim zweiten Punkt sind wahrscheinlich die Verpflegungsmehraufwendungen bei Doppelter Haushaltsführung gemeint s. https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/ Zur Bewertung der Übergangszeit kann ich nichts beitragen da ich leider nur interessierter Laie bin.