Restschuldversicherung zurückfordern

  • Zitat von Henning: „Zitat von tubikimi: „ich denke, dass diese Vertragsart selten vorkommt, meistens ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig Versicherte Person. Das ist doch leicht nachprüfbar. Wenn also die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist kann…



    Der Stand dieses Dokumentes ist von 06/2010. Ich habe einen Vertrag von 06/2007, bei dem es wohl noch nicht so war. Leider wurden mir die Zusatzdokumente nicht vorgelegt, bzw. ausgehändigt , so wie es sein sollte. Auf dem Kreditvertrag steht aber nicht drauf, dass die Santander Versicherungsnehmer ist. Ich komme an meine Verträge zur Zeit nicht ran, weil sie noch beim Anwalt liegen wegen der BG-Erstattung. Da die Versionen aber fast jährlich gewechselt wurden, kommt man wohl um eine Einzelfallprüfung durch einen Spezialisten nicht herum.

  • Hallo,


    melde mich aus Kurzurlaub zurück. Habe mir jetzt mal den Kreditvertrag von 2006 von der creditplus herausgesucht. Was ich bisher hier so gelesen habe, habe ich da wohl keine Chance. Bin nämlich versicherte Person gewesen und die Creditplus war Versicherungsnehmer. Was in den vorigen Seiten, ich glaube von Henning, geschrieben wurde, hätte ich aber Versicherungsnehmer sein müssen, falls ich das richtig verstanden habe.

  • Hey, also ich freue mich auf 2015.....wenn das alles so richtig ist wie ich verstanden habe , dann hab ich 3 x Norisbank und 1x Santanda....mal so überschlagen .....hey ich wäre schuldenfrei.....wie toll....meine Bearbeitungsgebühren treibt mein Anwalt schon ein , da läuft das Gerichtsverfahren...werde ihn mal fragen was es kostet wenn ich ihm meine Verträge noch mal zu dem Thema checkt.....
    Kommt gut ins neue Jahr und ran an die Banken.....

    • Offizieller Beitrag

    Hey, also ich freue mich auf 2015.....wenn das alles so richtig ist wie ich verstanden habe , dann hab ich 3 x Norisbank und 1x Santanda....mal so überschlagen .....hey ich wäre schuldenfrei.....wie toll....meine Bearbeitungsgebühren treibt mein Anwalt schon ein , da läuft das Gerichtsverfahren...werde ihn mal fragen was es kostet wenn ich ihm meine Verträge noch mal zu dem Thema checkt.....
    Kommt gut ins neue Jahr und ran an die Banken.....


    Natürlich unter der Voraussetzung das Sie den Widerruf überhaupt erklären können.

    • Offizieller Beitrag

    Letztendlich will jeder nur seinen Vorteil durchsetzen und die hier diskutierten Ansätze bringen ordentlich Geld für die Anwälte und alle anderen ähnlichen Vereinigungen

  • Frohes Neues,
    habe mal meine alten Verträge ,sind alle vor 2012 und natürlich Koppelvertrage, durchgeschaut ob da was von dem Verbund des Vertrages an der RV steht. Habe da nichts in dieser Art gefunden. Hatte zwei Kredite Parallel laufen und für beide eine solche RV mir drin. Dann beide zu einem Kredit zusammen gefasst und dann , naja auch noch mal was drauf :(
    Habe bei der Ablösung von den anderen beiden natürlich eine Rückerstattung der RV bekommen da vorzeitig abgelöst , dennoch viele Jahre diese Summe mit bezahlt. Muss das alles mal durchrechnen aber es ist schon ne stolze Summe die da so zusammen kommt.
    Erschreckend welche macht die Banken doch haben, ich hoffe nur das es alles mal ein ende nimmt. Hoffe nur das wir mit unseren Steuergeldern nicht die Pleitebanken mit auffangen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Da war es sicherlich eine erschreckende Summe ...


    nur eine kleine Anmerkung meinerseits.


    Was hat dies mit der Macht der Banken zu tun? .... der Kreditvertrag und die Restschuldversicherung wird vom Kreditnehmer unterzeichnet, es steht jedem frei sich ein Institut zu suchen, welche auf diese verzichtet.


    Und eine weitere Anmerkung:


    Soviele Pleitebanken bei denen Privatkunden betroffen waren, gab es in Deutschland nun auch nicht.

  • Henning überlegen Sie doch mal,
    natürlich üben die Banken auf die Verbraucher eine gewisene Macht aus.
    Der Verbraucher der unbedingt Geld braucht ist das Opfer, das erst mal in seiner großen Not unüberlegt alles tut um an die Geldquelle zu kommen.
    Sehr oft überschuldet er sich sehr stark und kommt aus dem Schuldenloch nur mühsam oder garnicht raus.
    Den Banken ist das jedoch schnuppe.
    Jetzt haben die aber eine kleine Rechnung dafür bekommen. Ich finde nur sehr ungerecht, dass die Frist so kurz war.
    Viele haben von der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren garnicht erfahren.
    Wie sich das Verfahren mit der Rückforderung der RSV entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber auch hier werden wohl viele von der Möglichkeit nicht erfahren.

    • Offizieller Beitrag

    Die Thematik mit der Restschuldversicherung bleibt spannend, da gebe ich Ihnen vollständig Recht.


    Das den Banken es vollständig schnuppe ist, wenn ein Kunde komplett überschuldet ist und womöglich in die Privatinsolvenz abrutscht ... kann ich aus eigener beruflicher Erfahrung nicht bestätigen, im Gegenteil .... in meiner bisherigen Laufbahn wurden sämtliche Möglichkeiten in Erwägung gezogen, dem Kunden und letztlich auch der Bank zu helfen.


    Denn bei einer Privatinsolvenz verliert auch die Bank einen beträchtlichen Betrag, der in den Jahresabschluss Eingang findet.


    Und zu Ihrem Argument "Verbraucher in der Not als Opfer" ...


    ich habe genügend Fälle erlebt, in denen der reine Konsum ausschlaggebend war ... und auch wenn ich hierfür keinen Beifall ernte ... hier können die Banken nichts dafür, einzig vielleicht das es vielen zu leicht gemacht wird an einen Kredit zu kommen. Die hierfür relevanten Banken werden hier im Forum auch sehr häufig genannt.

  • Hallo liebes Forum,


    nachdem ich mit Hilfe von Euch immerhin knapp 750 Euro Bearbeitungsgebühren "Erstattet" bekommen habe(natürlich keine Zinsen),werde ich mich ab Montag von einem Rechtsanwalt beraten lassen,und die Kreditverträge einmal auf "Ersattungspotenzial" prüfen zu lassen.


    Einmal aus 2004 mit RSV ~ 1300 Euro
    und 2006 Aufgestockt mit RSV ~ 1900 Euro


    Termin wird beim Anwalt am Montag gegen 15 Uhr sein.Ich werde Euch natürlich mit meinen Erkenntnissen auf dem laufenden halten.


    Des weiteren habe ich noch eine Kapitalanlage in einen geschlossenen fond von 2001 (mit Totalverlust),anlage 10.000 Euro.
    Ich denke verjährt,werde aber auch dieses überprüfen lassen und berichten.


    Der Anwalt verlangt für die Erstberatung 100 Euro.


    Das ist es mir wert !!!


    Gruß,Marc



  • Hallo Marc,


    vielen Dank dafür.


    Mich interessiert das Thema auch brennend. Wenn sämtliche Klagen in Bezug auf die BG´s bei mir durch sind, egal mit welchem Ausgang, werde ich auch meinen RA kontaktieren und meine Erfahrungen zum Besten geben. Auf ein paar hundert Euro kommt es mir dann auch nicht an.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Auf die Berichte freuen wir uns sehr ... herzlichen Dank schon mal im Voraus.


    Hier zum Thema "geschlossene Beteiligung":


    http://www.anwalt.de/rechtstip…ht-widerrufen_060339.html