Bei mir gibt es auch Neuigkeiten in der unendlichen Geschichte mit der Santander Bank.
Mein Darlehen mit RSV ist aus 2009, die Widerufsbelehrung fehlerhaft und es wurde 2011 umgeschuldet. Ich habe nach Prüfung durch einen RA den Widerruf erklärt und natürlich eine Ablehnung bekommen. Santander ist der Meinung mit der Rückzahlung sei das Widerrufsrecht erloschen
Ich werde jetzt Klage erheben.
Restschuldversicherung zurückfordern
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- Erledigt
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So ähnlich sah die Ablehnung von mir mit der Targobank auch aus. Blablabla..jetzt ist alles zum Anwalt gegangen.
Mögen die Spiele beginnen . Ich habe Zeit und eine Rechtsschutzversicherung -
Guten Tag zusammen
hab mal ne frage da ich im Netz leicht verzweifel und nichts zu meinem Anliegen finde
also es geht um folgendes
ich habe eine Cash Card (leider) bei der commerz Finanz soweit so gut
nun beinhaltet diese Cash Card eine Restschuldversicherung
meine frage:kann ich diese Versicherung kündigen ohne da die Bank den Betrag des Kredits zurück fordert? -
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Guten Tag zusammen
hab mal ne frage da ich im Netz leicht verzweifel und nichts zu meinem Anliegen finde
also es geht um folgendes
ich habe eine Cash Card (leider) bei der commerz Finanz soweit so gut
nun beinhaltet diese Cash Card eine Restschuldversicherung
meine frage:kann ich diese Versicherung kündigen ohne da die Bank den Betrag des Kredits zurück fordert?Moin,
aus eigenem Interesse und weil ich mich mit der RSV - Problematik befasse, werde ich mich hier regelmäßig mit einbringen. Als Rechtskundiger darf ihr Dir schon mal sagen, dass es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, die zwar als Kopplungsgeschäft parallel laufen, jedoch rechtlich unabhängig von einander zu betrachten sind. Somit ist auch eine Kündigung der RSV möglich. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. So u.a, wer Versicherungsnehmer ist. Wenn das Kreditinstitut dort als VN steht, wird eine Vertragsbeendigung komplizierter werden. Liegen Dir Vertragsunterlagen vor. Wenn ja, was steht dort in der Widerrufsbelehrung?
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Schreiben der Santander : Sie haben dem ersten Ablehnungsschreiben nichts weiteres hinzuzufügen
Willsté klagen? Es gibt bereits Gerichtsurteile hierzu. Allesamt positiv.
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Das ist der nächste Schritt. habe ja beim Widerrufs eine Neuberechnung gefordert... was nicht geschehen ist.
Und die RSV Beträge wurden ja nuuur aus KULANZ gezahlt. Sie werden wohl wissen das ihre Widerrufsbelehrungen nicht Wasserdicht sind.
Ich bleibe dran und werde berichten.PS: Wenn ich daran denke wieviel fehlerhafte Verträge es gibt und die Leute gar nicht wissen was sie zurückfordern könnten......
Da wird wieder eine Rückzahlungs - Lawine auf die Banken zukommen. Weil die Konsumentenkredit - Vergabe ja längst ein Massengeschäft geworden ist und wir alle - mehr oder weniger - unseren materiellen Wohlstand auf Pump ( Ausnahme die angeblichen Millionarios ) ausleben. Die Kreditformularverträge sind wohl aus deshlab fehlerhaft ausformuliert worden. Wer´s weiß, holt sich seine zu Unrecht abkassierten RSV - Beiträge zurück.
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Ich hab jetzt nochmals hin geschrieben..ausformulierter..Bezug auf Urteile etc...Mal schauen..es eilt ja zum Glück nicht so sehr wie mit der Bearbeitungsgebühr
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Das war das erste schreiben.... ich bin am hin und her überlegen. Recht Schutz wurde leider erst später abgeschlossen... Denke dritter Brief und parallel kosten Anfrage Anwalt und Vertrags wert check...
Die üblichen Floskeln. Wat willsté machen? Klage gegen die Santander erheben. Ich bereite bereits eine Klageschrift vor.
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katta, und was willst du jetzt weiter unternehmen? Ohne Rechtsanwalt wird es wohl nicht gehen.
Gut, aber dat wäre der Weisheit letzter Schluss. Vielleicht sollte das Forum hier weitere Infos erbringen. Ich bin gerne bereit, meine Kenntnisse weiter zu geben.
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Ich hab jetzt nochmals hin geschrieben..ausformulierter..Bezug auf Urteile etc...Mal schauen..es eilt ja zum Glück nicht so sehr wie mit der Bearbeitungsgebühr
Korrekt! Allerdings könnte die " Verwirkung " eines Widerrufsrechts - bei abgelaufenen Verträgen - eine gewichtige Rolle spielen. Soweit mir bekannt ist, liegt hierzu keine gefestigte Rechtsprechung vor. Ich lese und lerne aber weiter, um mir ein Gesamtbild machen zu können.
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Nachdem ich bei der Teambank AG erfolgreich meine Bearbeitungsgebühr letzte Woche zurückgefordert hatte, habe ich einen Anwalt aus Nürnberg (Standort der Teambank) gegoogelt und ihn beauftragt, meinen EasyCredit Vertrag aus 2007 bzgl der Restschuldversicherung anzufechten. Er meinte, ich kann zzgl auch die Gewinnmarge der Bank einfordern.
Über diesen Artikel bin ich zum Anwalt gekommen:
http://www.rechtsanwalt-nbg.de…ag-restschuldversicherung
Auf jedenfall um einiges günstiger als über diese 50/50 Gewinnteilungsanbieter..
Ein sehr interessanten und für die, mit RSVs operierenden Banken, durchaus brisantes Urteil.
Wie heißt es zutreffend bei dem Nürnberger Kollegen?
Ich zitiere unter Bezugnahme auf Deine benannte Quelle:
" Rechtsfolge der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist heute noch nicht verstrichen ist, so dass der Darlehensnehmer die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung noch widerrufen kann. Der Darlehensvertrag wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Darlehensnehmer ist dadurch auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden (BGH XI ZR 33/08) und hat einen Erstattungsanspruch in Höhe der bereits entrichteten Prämie. Darüber hinaus kann der Verbraucher beim Widerruf von Darlehensverträgen einen günstigeren Zinssatz verlangen, weil die Gewinnmarge für die Bank entfällt. "Damit dürfte in vielen Fällen hier klar sein, woraus ein nachträglich erfolgter Widerruf des RSV - Vertrags hinaus läuft, wenn die dortige Belehrung rechtsfehlerhaft ist: Rückabwicklung. Vulgo: Zahlemann und Söhne für die Bank(en)!
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Ich habe zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Citibank, heute Targo, noch ne Frage.
1.Da die Belehrung fehlerhaft sind, kann ich den Vertrag aus 2004 auch heute noch widerrufen und Rückabwicklung fordern.
2. Da der Vertrag schon länger getilgt ist müsste mir demzufolge der Betrag der RSV, die eingeschlossen war, sowie die darauf entfallenen Zinsen erstattet werden.
3. Der Vertrag müsste fiktiv nochmal neu nachberechnet warden ohne die seinerzeit eingeschlossene RSV ? Die RSV wurde in die Gesamtkreditsumme eingerechnet und darauf wurden dann die über die Laufzeit anfallenden Zinsen berechnet. Diese sind dadurch nicht unerheblich höher als ohne RSV. Muss die Targo daher nicht nur die RSV zzgl. Zinsen erstatten, sondern vielmehr auch die zuviel gezahlten Zinsbeträge hervorgerufen surch die Einrechnung der RSV in die Kreditsumme ?
4. Nachdem die Targo sich bei der Erstattung der BG zu diesem Vertrag quer legt, müsste diese nicht auch bei der Rückabwicklung erstattet werden ? Die Targo streitet sich mit mir rum, ob ich die Erstattung der BG firstgerecht geltend gemacht habe. Die Erhebung der BG ist ja gem. Urteil nicht zulässig, ist bei Rückabwicklung des gesamten Vertrages dann nicht die ursprüngliche Frist 31.12.2014 hinfällig ?Seit wann ist der Vertrag getilgt / beendet worden?
Da der Abschluss in 2004 liegt, könnten möglicherweise die Ansprüche ( BG s. BGH - Urteile v. 2014 und Diskussion hierzu in dem Thread hier unter " Bearbeitungsgebühr " ) verjährt und hinsichtlich der RSV - Beiträge, verwirkt sein. -
Bei der targo heißt das bei einem Vertrag Kredit Lebensversicherung.... Kann man es da auch versuchen??
Man kann, wenn frau will. Ich lach´mich wech! Diese TARGO usw. - Clique: Immer neue Abzocke - Varianten. Wie soll ich als Kunde den Vorteile bei dem Abschluss eines " Kredit - Lebensversicherungsvertrags haben "? Wenn ich ins Gras beiße und - wie häufig - den erbberchtigten Familienmitgliedern Schulden hinter lasse, müssen die unisono dafür eintreten; es sei denn, dat Erbe wird ausgeschlagen. Welchen Sinn soll eine solche Versicherung da machen? Das Risiko des Todesfalls im verschuldeten Leben ist doch gleichwertig dem, in einem schuldenfreien Dasein. Dat ist ´ne reine LV ; wo die Bank die Vermittlungsprämie kassiert hat. Würg!
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+++ Ratgeber zum Thema +++
Im Namen des gesamten Finanztip-Teams möchte ich mich für die rege Anteilnahme an diesem Thread bedanken! Durch Euer Feedback wurde uns die Wichtigkeit dieses Themas bewusst. Als Folge Eurer Initiative hat unsere Rechtsexpertin @Britta einen Ratgeber verfasst:http://www.finanztip.de/restsc…herung-bei-ratenkrediten/
Fragen können und sollen natürlich weiterhin hier diskutiert werden. Ich freue mich!
Danke, Franziska.
Solche Ratgeber sind sehr gut. Schließlich kann nicht jeder Interessierte auf allen Feldern Kenntnisse haben. -
Hallo Doris,
alleine kannst du vielleicht nicht, aber durch einen Rechtsanwalt wohl doch.
Wenn die von € 5000 die hälfte behalten ist schon Wucher. Überlegt dir das gut.Die RA - Kosten sind immer ein gutes Argument, wenn es darum geht, einen Anspruch durchsetzen zu wollen. Doch auch der Dienstleister aus der Horde von mehr als 161.000 hungrigen Kolleginnen und Kollegen muss sich an gesetzliche Vorgaben orientieren, wenn es um klingende Münze geht. Das Zauberwort heißt hier " Rechtsanwaltsvergütungsgesetz " und enthält Regeln, wieviel Money ein Schwarzkittel wann und wofür kassieren darf. Bei einem Streitwert/Gegenstandswert von 5.000 Euronen können das niemals 2.500 € sein. Dat riecht nach Gebührenüberhebung und dat is´´ne Straftat.
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Korrekt! Allerdings könnte die " Verwirkung " eines Widerrufsrechts - bei abgelaufenen Verträgen - eine gewichtige Rolle spielen. Soweit mir bekannt ist, liegt hierzu keine gefestigte Rechtsprechung vor. Ich lese und lerne aber weiter, um mir ein Gesamtbild machen zu können.
Gibt es für die "Verwirkung" zeitliche Begrenzungen??
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Habe meinen Vertrag bei VWC prüfen lassen, die sind der Meinung ich kann mein Geld zurück fordern. Nun hab ich die Unterlagen zur VZ geschickt, die meinen es deute auf eine Gruppenversicherung hin?
O-Ton VZ:
*Auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen gehen wir jedoch davon aus, dass es sich bei Ihrer Restschuldversicherung um einen Gruppenversicherungsvertrag handelt.
Kreditnehmer werden bei einem Beitritt zu einer Gruppenversicherung hinsichtlich ihrer Rechte unter Umständen schlechter gestellt. Dies betrifft auch das Widerrufsrecht.
In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.
Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher
Rechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt.
Es ist somit offen, ob auch bei dem Beitritt zu einer Gruppenversicherung von zwei miteinander verbundenen Verträgen auszugehen ist und somit ggf. ein späterer Widerruf wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich ist.
Zudem ist in Ihrem Fall auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass der Vertrag 2005 geschlossen wurde und vermutlich 2010 bereits zurück gezahlt war. Die Bank könnte sich im Streitfall eine dreijährige Verjährungsfrist oder Verwirkung geltend machen.
Wir hoffen, Ihnen damit dennoch etwas weiter geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.*
Nun bin ich vollends verwirrt. Bedeutet das nun, dass ich das Geld vergessen kann? Man findet ja nix drüber.....
" In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicherRechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt. "
Dat sind Argumente! Wenn die Bank - zutreffender Weise - der VN ist, müsste diese / dieser ja eigentlich auch die Prämien zahlen, weil der versicherte Kunde ja zum Vertragsgegenstand bzw. Versicherungsobjekt wird. Daran sieht schon ein Laie, welche Verrenkungen hier statt finden, um dem Kunden einen Kredit mit einer höheren Summe aus dem Ärmel zu ziehen. Und - so weit mir bekannt ist - gibt es sehr wohl gefestigte Rechtsprechung zum Komplex " RSV " - auch von Obergerichten.
Mehr hierzu bei: Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 15 - Geld zurück - Finanztip Community
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Hallo nochmal,
also meine Widerrufsbelehrung ist auf jeden Fall falsch.Außerdem kommt es noch darauf an "wie" falsch eine solche ist.Um so kleiner die fehler sind,desto schwerer wird es gegen anzugehen.
Man müsse hier jeden Fall für sich beobachten.
1200 nimmt die Anwältin nicht so einfach-das ist der Satz bei einem Streitwert von 23000(Nettokreditsumme) in erster Instanz.
Also für falsch erklärt hat Sie meinen Vertrag bereits,nach kurzem überfliegn.Eindeutig,da mehrere Fehler-VZ brauche ich daher nicht mehr.
Ich solle halt selber jetzt meine Verträge widerrufen und dann warten wir mal ab,wie die Bank Reagiert.Das schreiben solle ich aufsetzten,da Sie ja ansonsten bereits für mich Tätig wird und wieder Kosten für mich entstehen.Außerdem meinte Sie,das es keinen Unterschied macht,ob ich den Kredit widerrufe ,oder ob Sie es für mich macht.Mit der Menge Zaster,da hast du natürlich Recht.Aber wie gesagt,meine Anwältin meinte ,es gebe keinen Ihr bekannten Außergerichtlichen Fall,das eine Bank jemals 5% Punkte über Basiszins,Nutzungsentschädigung bezahlt hat.
Sie hatte auf Grund Ihrer Arbeit mit der VZ und der Tatsache,das es sich um eine große Kanzlei handelt,schon mehrere Hunderte Fälle.
MfG Marc[/quote]
Vorab gesagt: Groß muss nicht gleich gut und erfolgreich heißen!
1.200 Euronen für die Rückforderung von zu Unrecht kassierten Versicherungsprämien von ???? Euronen? Wat will ´se denn nu rechtlich geltend machen? Die RSV - Beiträge oder will se den gesamten Kreditvertrag für null und nichtig erklären lassen? im ersten Fall wären 1.200 € eine klare Gebührenüberhebung und somit unzulässig. -
Gibt es für die "Verwirkung" zeitliche Begrenzungen??
Der so genannte Verwirkungstatbestand ist zeitlich nicht exakt definiert. Die Jurisprudenz hält allerdings einige Anknüpfungspunkte bereit, wenn sie von Verwirkung eines Rechts oder Anspruchs spricht. Wenn Dir bekannt sein sollte, dass die Widerrufsbelehrung in dem Darlehnsvertrag rechtsfehlerhaft oder ungenau ist, solltest Du die Bank alsbald anschreiben und den Widerruf nachträglich erklären. Ich habe gelesen, dass spätestens drei Jahre nach dem Jahr, in dem ein Darlehnsvertrag beendet wurde, ein solcher Widerruf noch erfolgen kann. Eine Zeitspanne, die länger zurück liegt, würde wohl als Verwirkung qualifiziert werden müssen ( in Analogie zu der Verjährungsvorschrift aus §§ 195, 199 I BGB ).