So sehe ich das auch. Im besten Fall ist der Kredit bereits abgezahlt/abgelöst.
ooooooooooder aufgestockt *heeeeerrrrrr mit den penunsen *
So sehe ich das auch. Im besten Fall ist der Kredit bereits abgezahlt/abgelöst.
ooooooooooder aufgestockt *heeeeerrrrrr mit den penunsen *
Es ist schön das Du so ausführlich aufklärst, aber Dein Ton paßt mir definitiv nicht !!!
ok, sorry Leute, habe mir meinen Text noch einmal durchgelesen. hab da wohl tatsächlich einen falschen Ton angeschlagen, tut mir leid, wollte niemandem auf den Schlips treten, die Nerven liegen wohl etwas blank!
Okay, also die ab gezahlten. Gibt es da auch ein Muster? Und wie prüfe ich Laie ob es Erfolg haben kann? Das hab ich noch nicht so recht gefunden.... )-:
über die Prüffung wurde hier schon des öffteren genau erklärt. Schau mal bitte zurück.
Mindestens bekommst du die Prämie für die RSV erstattet oder zurückgerechnet, vorausgesetzt die Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt.
Und sehr wichtig, du hast mit dem Widerruf Zeit, weil hier nicht verjährt, es sei den die Banken gehen Pleite.
Ich habe noch einmal genau in die Unterlagen der VZHH geschaut und folgenden Passus gefunden:
....denn die Belehrung der Bank über das Widerrufsrecht ist nicht ausreichend gewesen:
entweder
a) (das war bei mir angekreuzt) Es fehlt ein Hinweis auf das verbundene Geschäft
b) Der Hinweis auf das verbudene Geschäft ist irreführend
c) Die Widerrufsbelehrung ist intransparent und genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot
Insofern gehe ich davon aus, dass das die drei Gründe wären, bei denen eine Rückabwicklung möglich wäre. Meine Meinung ist, dass es für einen Nichtjuristen beinahe unmöglich ist, zumindest das Vorliegen der Punkte b und c zu erkennen. deshalb habe ich den Weg über die VZ gewählt.
Danke für die Hinweise
ok, sorry Leute, habe mir meinen Text noch einmal durchgelesen. hab da wohl tatsächlich einen falschen Ton angeschlagen, tut mir leid, wollte niemandem auf den Schlips treten, die Nerven liegen wohl etwas blank!
Ehre wem Ehre gebührt !!! Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen heut zu Tage noch selbstkritisch sind.
Danke dafür.
Ich habe mich als Neuling mal so ein bisserl hier durchgelesen.
Meine Frage an die Spezialisten ist folgende.
Mein Vertrag ging vom 12.11.1998 bis 11.2005
Kann man diesen Vertrag noch widerrufen oder ist dieser verjährt?
ist die Widerrufsbelehrung nicht korrekt kannst du den Vertrag und die Restschuldversicherung auch noch heute widerrufen. Das bedeutet Rückabwicklung und Erstattung.
[quote
@hpg Die meisten Urteile gab es für Verträge ab 2002. Du kannst aber deinen Vertrag bei der VZHH für ca. 70€ und ein paar Monate Wartezeit vorab prüfen lassen![/quote]
Ich habe mal versucht Urteile vor 2002 zu finden. Leider ohne Erfolg. Das mit der VZHH werde ich wohl wahrnehmen und den Vertrag prüfen lassen.
PS: Hat irgendjemand denn einen Link zu den entsprechenden Urteilen vor 2002, am besten noch wenn es gegen die Citibank/Targobank gerichtet ist?
Ich habe mal versucht Urteile vor 2002 zu finden. Leider ohne Erfolg. Das mit der VZHH werde ich wohl wahrnehmen und den Vertrag prüfen lassen.
Weil es erst 2002 eine Änderung gab, die das ganze erst möglich macht.
Gruß
Moin Moin,
hach was freue ich mich da auf 2015
3 x Targobank RSVen ....warten auf Rückforderung....
Moin Moin,
hach was freue ich mich da auf 2015
3 x Targobank RSVen ....warten auf Rückforderung....
moin moin frau ebenfalls nordisch, und ebenfalls targonisch betroffen ..
oh ja, und da wird mein noch stammbanker wieder ein blasses gesicht bekommen
moin moin frau ebenfalls nordisch, und ebenfalls targonisch betroffen ..
oh ja, und da wird mein noch stammbanker wieder ein blasses gesicht bekommen
Bei mir wohl leider nur 2x, weil ab Anfang 2009 komischerweise schon geänderte Widerrufsbelehrung drauf steht (aber vielleicht stellt sich die ja auch als fehlerhaft raus )...
Gruß
Ich würde sagen der nächste Tsunami für die Banken ist im anrollen Und ich schätze mal, da werden noch viel mehr ihre Ansprüche geltend machen als bei den BGs. Der nächste TV-Bericht darüber wirds richten...
Ich würde sagen, der Gesprächsstoff wird uns nicht ausgehen
...das liest sich "leider" sehr korrekt oder?????
der anhang ist weg
Und noch einmal (-: