Restschuldversicherung zurückfordern
- Neu_hier
- Erledigt
-
-
jbe
ja klar, das schreibt doch die Bank immer (hier die Targo). Sie würde doch nicht freiwillig an dich zurückzahlen.
Wie man im Internet nachlesen kann gibt es mehrere Urteile dazu.
Ob du allerdings alleine gegen die Bank etwas ausrichten kannst ist fraglich.Auch für bereits zurückgezahlte Darlehen bekommst du die Beiträge der RSV plus darauf gezahlte Zinsen zurück, vorausgesetzt die Wiederrufsbelehrung in deinem Vertrag ist nicht korrekt.
-
Dann dürfen wir sicherlich auf weitere Berichte gespannt sein, 6 Seiten ist natürlich schon heftig
-
Der Kredit wurde vorzeitig von mir zurück gezahlt. Das schreibt die Targobank immer das sie nicht zahlen müssen...blabla. Das Schreiben haben wir bekommen. Ich kann sagen das wir mit den Gebühren für den Anwalt einen fünfstelligen Betrag fordern. Mal sehen was die Bank macht. Von mir aus können wir klagen bis ich in Rente gehe, ist mir egal:-)
-
richtig so Tiger.
Meine Verhandlung ist am 30.09.15. Ich hoffe auf ein Urteil zu meinen Gunsten. Ich werde berichten.
Als schon der Termin feststand hatte die Targo doch noch versucht mich zu warnen und zwar seine Rechtanwälte schickten dem Gericht ein Schreiben in dem ein Urteil aus dem Jahr 2015 erwähnt wurde in dem der Verbraucher gegen die Bank verloren hat.
Dieses Urteil ist im Internet nicht zu finden sondern lediglich mehrere andere zu Gunsten der Verbraucher.
Die Restschuldversicherung musste oft vollständig von der Bank erstattet werden.
Andere Gerichte urteilten aber so, dass die Hälfte der verbrauchten RSV vom Verbraucher und die andere Hälfte von der Bank zu tragen war, weil die Bank lt. diesem Urteil auch abgesichert war. -
Dann bin ich gespannt auf das Urteil.Ich bin im Dezember dran. Laut meiner Rechtsschutzsversicherung laufen momentan wohl mehrere Klagen.Es bleibt spannend.
-
So heute kam die Antwort der Targobank. War klar das sie erstmal ablehnen.
ZitatDer Widerruf eines bereits beendeten Vertragsverhälntnisses ist nicht möglich. Mit vollständiger Rückzahlung des Darlehnes endet das Kreditverhältnis und ist daher der Ausübung eines Gestaltungsrechts nicht mehr zugänglich
Und noch eine Seite nur blabla. Das Rückschreiben von meinem Anwalt folgt, dann werden wir uns wohl vor Gericht wiedersehenTiger
-
Banken haben die Kopplung von Darlehen und Versicherung erfunden um ihre Margen zu erhöhen, weil sie an den überteuerten Versicherungen erheblich mitverdienen. Da hat dazu geführt, dass Darlehen mit Zinsen (cashcow I), Bearbeitungsgebühr (cashcow II) und Restschuldversicherung (cashcow III) belastet waren und nicht selten im Bereich
um die 24% tatsächlicher Gesamtbelastung lagen. Diesem Treiben hat der BGH 2009 Einhalt geboten, indem er diese Geschäfte als "verbundene Geschäfte" qualifiziert hat und damit besondere Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen verbunden waren. Erfüllten die Widerrufsbelehrungen dieses Kriterium nicht, waren die Geschäfte ungültig und mussten und müssen auch weiterhin rückabgewickelt werden. Jeder Verbraucher hat einen Rechtsanspruch auf korrekte Widerrufsbehlehrungen bei solchen Geschäften. Eine falsche Widerrufsbelehrung stellt eine Verletzung des Rechts dar und unterliegt keinem Zeitfenster wo aus Unrecht irgendwann Recht wird. Daher ist ein Widerruf unbefristet möglich mit den entsprechenden Rechtsfolgen. Die Gerichte sind Orte, die Verbraucher nicht fürchten sollen und Richter sind die letzte deutsche Berufsgruppe, die von Lobbyisten noch nicht erreicht worden ist. Also, Rechte wahrnehmen ! -
Schade nur das der BGH in dem und den folgenden Urteilen nicht auch gleich eine konkrete Verfahrensweise oder einen Leitfaden mit vorgegeben hat, wie die Rueckabwicklung dann von statten zu gehen hat. Nun sind es wieder die betrogenen Verbraucher die in jedem einzelnen Fall um Ihr Recht kaempfen muessen und die Gangsterbanker lachen sich heimlich schlapp.
Betrachte ich dann noch die unterschiedliche Erfolgsaussicht je nach OLG Bereich, so waere eine einheitliche Regelung seitens des BGH mehr als noetig. -
Hallo jbe, ich bin der Meinung, dass der BGH letztlich sogar Verbraucherschutz betreibt und eine den Banken gegenüber furchtlose Rechtsprechung pflegt. Im Falle eines Widerrufs und einer Rückabwicklung eines Geschäftes sind die Rechtsfolgen eigentlich soweit klar, auch wenn das von Bankenseite immer wieder bestritten wird und Anspruchsberechtigte verunsichern und verwirren soll. Sie sollten vielmehr die Aufsichtsgremien der Banken in die Pflicht nehmen. Die BAFIN
bzw. EZB als Kontrollorgane haben hier total versagt. Sie hätten den Banken auferlegen müssen, sämtliche Kunden schriftlich korrekt nachzubelehren. Bis heute ist es dem Zufall überlassen, welcher Bankkunde überhaupt von der geltenden Rechtslage erfährt. -
So heute kam die Antwort der Targobank. War klar das sie erstmal ablehnen.
Und noch eine Seite nur blabla. Das Rückschreiben von meinem Anwalt folgt, dann werden wir uns wohl vor Gericht wiedersehenTiger
das selbe hat targo meiner Anwältin auch geschrieben.Meine Anwältin hat Klage beim Landgericht Bochum eingereicht
Bei mir geht es um einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag.
Wenn viele ehemals Citibankkunden klagen und Recht bekommen,dann ist Targo pleite!
Ich hoffe,daß ich mein Geld dann habe. -
Ich stimme Ihnen zu, der BGH hat in letzter Zeit einige sehr verbraucherfreundliche Urteile gefällt.
Jedoch hätte ich mir gewünscht, dass der BGH gleich mit dem Urteil auch verbindlich die Frage der Rückabwicklung geregelt hätte.
Auch wenn es eigentlich allen Beteiligten klar sein sollte, wie das nur aussehen kann, so ist zur Zeit jeder Betroffene darauf angewiesen sich mittels Anwalt durch die Instanzen zu kämpfen.
Das sehen wir ja alle an den Beiträgen hier im Forum.
Und zudem sind die Rechtsprechungen zumindestens soweit ich es beurteilen kann, je OLG Bereich unterschiedlich. Dies hätte ein entsprechendes Urteil seitens des BGH aller Voraussicht erledigen können.
Ja die Bankenaufsicht hätte nach Kenntnis der Urteile entsprechend die Banken in die Pflicht nehmen müssen. -
Hallo tubikimi!
Hattest du nicht heute die Verhandlung?
Was kam dabei raus?bin sehr gespannt auf Deine Antwort. -
an easywiderruf und alle anderen Teilnehmer hier,
ich habe hier bereits berichtet, dass heute in meinen Angelegenheit vor dem Landesgericht verhandelt wird.
Im Jahr 2012 hat mein RA mein Darlehen aus 2008 und die Restschuldversicherung widerrufen.
Die weiteren Zahlungen an die Bank habe ich beendet, weil laut unserer Berechnung wurde das Darlehen bereits überzahlt.
Die Bank antwortete, dass der nicht verbrauchte Versicherungsbeitrag gutgeschrieben sein kann aber die Prämie bis zum Widerruf zwingend bezahlt sein muss.
Mein RA hat die Urteile des BGH aus 2009 und 2011 zitiert, leider ohne Erfolg.
Es gab ein reges bla, bla seitens der Bank.
Schließlich als 2014 der BGH wegen der Bearbeitungsgebühren sein Urteil gesprochen hatte wurde mein RA wieder aktiv und hat im Dezember 2014 ein Mahnbescheid gestellt und so ist die Sache wieder ins Rollen gekommen.
Auf Anschreiben des Gerichts hat die Bank geantwortet, dass sie die Bearbeitungsgebüren gutschreiben wird an der verbrauchten Versicherung hat sie aber festgehalten.
Also hat das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, der eben heute war.
Der Ausgang ist für mich leider schlecht.
Und das ist etwas was ich nicht verstehe.
Ich habe gelesen dass manche Gerichte so urteilen, dass die verbrauchte Versicherung zu Hälfte von der Bank und zu Hälfte vom Darlehensnehmer zu tragen sein soll.
Das wäre für mich noch in Ordnung, mit solchem verbraucherunfreundlichen Urteil habe ich jedoch nicht gerechnet.Informiert sich das LG über die Rechtslage in Deutschland nicht? Darf LG anders als BGH urteilen?
Und was soll ich jetzt tun?
Bitte freundlichst um Hilfe!!! -
Da bin ich jetzt aber geschockt, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet.und nun sollst du ausser der Bearbeitungsgebühr gar nichts bekommen?warst du beim Landgericht Düsseldorf?und wie War die Begründung?
-
Nein elu, nicht Düsseldorf. Ich war auch nicht persönlich dort, weil ich nicht geladen war.
Die schriftliche Begründung kommt erst später.
Mein RA wurde wohl aufgefordert eine schriftliche Stellungsnahme abzugeben und er ist bereits dabei dem Gericht die BGH Urteile und den Wortlauf zu zitieren. Ob das Hilft? Er hat das doch auch vorher gemacht.
Da ich keine RS besitze oder besser gesagt zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht besessen hatte würde ich auf den Kosten sitzen bleiben.
Das macht mich richtig traurig. Wie kann so etwas möglich sein?. -
Also ich verstehe das gerade auch nicht,war mir eigentlich bis jetzt auch recht siegessicher.ich bin ja im Dezember dran,allerdings beim Amtsgericht.mal sehen wie die entscheiden.also lt.empfehlung unserer Anwältin haben wir erst am 28.12.2014 die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und diese übernehmen die kosten,vor jedem Schritt fragt unsere Anwältin erst die Versicherung ob diese das übernimmt.und der Widerruf ist aus 2009.weil wenn du auf den Kosten sitzen bleibst,dann wäre das ja schon ein batzen.aber vielleicht bekommt dein anwalt ja trotzdem noch was hin.es kann ja nicht sein das die einen was wiederbekommen und die anderen gar nichts.
-
ja elu, so sehe ich das auch. Werde halt abwarten müssen.
Was sagt denn deine RA dazu?
gruß -
Nein elu, nicht Düsseldorf. Ich war auch nicht persönlich dort, weil ich nicht geladen war.
Die schriftliche Begründung kommt erst später.
Mein RA wurde wohl aufgefordert eine schriftliche Stellungsnahme abzugeben und er ist bereits dabei dem Gericht die BGH Urteile und den Wortlauf zu zitieren. Ob das Hilft? Er hat das doch auch vorher gemacht.
Da ich keine RS besitze oder besser gesagt zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht besessen hatte würde ich auf den Kosten sitzen bleiben.
Das macht mich richtig traurig. Wie kann so etwas möglich sein?.Hallo Tubikimi,
was für ein Landgericht hat dieses Urteil gesprochen. Meine Klage ist beim Landgericht Bochum anhängig. -
Detlef,
nicht Bochum, es war Darmstadt.
Das Urteil ist auch noch nicht entgültig, der RA kann vielleicht noch etwas bewirken.
Trotzdem hat mich das vom Hocker gehauen, man fühlt sich so ohnmächtig.
Schreib mal bitte etwas mehr über dein Fall.
Danke u. Gruß