Flexirente - Krankentagegeld PKV

  • Hallo liebe Community, auf folgende Frage suche ich eine Antwort und bitte um Ihre Mithilfe: Im Rahmen meiner Vorbereitung auf den beruflichen Ausstieg bin ich dabei, mich über die Flexirente zu informieren. Ich muss mich leider in naher Zukunft einer OP unterziehen und werde aus diesem Grund länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein. Ab dem 42 Krankentag übernimmt meine PKV die Zahlung von Krankentagegeld. In den Bedingungen ist geregelt, dass dies nicht gezahlt wird, wenn Altersruhegeld fließt. Welche Reglung gilt diesbezüglich bei der Flexi-Rente, die ja vorgezogene Altersrente darstellt? Ich beabsichtige, aufgrund der Hinzuverdienstgrenze 2021 in Höhe von 46060€ dieses Jahr noch zu arbeiten und möchte evt. im Sommer die Rente beantragen, die dann zusätzlich zum Krankentagegeld laufen würde? Die diesbezüglich befragten Mitarbeiter der PKV antworteten zu dieser Frage: Sie wüßten es auch nicht genau, aber da ich Arbeitnehmer bleibe, würde das Krankentagegeld weiter gezahlt werden. Hat jemand der Community zu diesem Problem eine Informtion oder Erfahrung? Vielen Dank. Es grüßt freundlich Inkasun

  • Hallo.


    Geht den aus den Regelungen des Krankenversicherers etwas Genaueres hervor? Wenn dort "Altersvollrente" stünde, dann könnte man einfach eine 99%ige Teilrente beantragen.

    Ansonsten müsste man Krankentagegeld und Altersrente ins Verhältnis setzen und sich dann entscheiden, ob die Verschiebung des Rentenbeginns die zweckmäßigere Variante ist.

  • Hallo Referat Janders, herzlichen Dank für die Antwort. Der konkrete Vertragstext (Dieser Paragraph ist tatsächlich im Laufe der Jahre nicht angepaßt worden) lautet: Sonstige Beendigungsgründe - Der Vertrag endet mit dem Bezug von Altersrente, spätestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres zum Ende des Monats, in dem die Altersgrenze erreicht wird.


    Nun bin ich außerdem darauf aufmerksam geworden, dass ich ab 1.9.d.J. keine Krankentageldversicherung mehr habe. (Wobei eine Verlängerung bis zur Regelaltersrente möglich ist.) Habe auch noch einmal mit der PKV gesprochen und um verbindliche Aussage gebeten. Sie meinten, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Meine Rente ist etwas höher als das Krankentagegeld, das auch steuerfrei ist (und wieder die Zahlung der Witwenrente möglich macht - siehe Ihre Antwort von 2019 Referat Janders). Wahrscheinlich werde ich dann den Rentenbeginn verschieben... Richtig? Freundliche Grüße Inkasun

  • Hallo, nun erhielt ich die telefonische Auskunft der PKV, dass diese Regelung mit Erreichen der Regelaltersrente Anwendung findet und nicht für die Flexirente gültig ist. Also: Beantragung der Flexirente kann ich in Angriff nehmen (...sobald mir diese Aussage schriftlich vorliegt). Referat Janders, herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Inkasun

  • Zur Info:

    Hallo, zwischenzeitlich liegt mir die Antwort der PKV schriftlich vor: Sie haben die telefonische Auskunft NICHT bestätigt. Die Zahlung des Krankentagegeldes wird in dem Moment eingestellt, an dem ich FlexiRente (= vorgezogene Alterrente ) beantrage. LG Inkasun

  • Doch, sie schreiben allgemein von Altersrente: " Bei der Flexirente handelt es sich um eine vorgezogene Altersrente mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes. Mit dem Bezug von Altersrente, auch vorgezogener Altersrente, endet die Versicherungsfähigkeit des Krankentagegeldes."

    Ich werde nun ab August (gehe davon aus, dass dann meine AU beendet ist) Rente beantragen. LG Inkasun

  • Mittlerweile habe ich ein weiteres Problem: Zum 1.9.2021 wird die Auszahlung der Leistung der betrieblichen Gruppenversicherung vorgenommen. Obwohl dieser Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde (und uns Mitarbeitern es damals anders verkündet wurde) ist tatsächlich die Einmalauszahlung steuerpflichtig. Somit wird eine weitreichende Nachzahlung auf mich zukommen. Welche Ideen gibt es, um die Steuerlast noch zu reduzieren?

    1. hilft mein steuerbefreites KTG

    2. möchte ich versuchen, noch einmal eine Vorauszahlung der Beiträge für die PKV zu leisten

    3. lohnt sich jetzt (Ich werde Ende August 65. Jahre alt) noch ein Rürupvertrag?


    Ich danke für Ideen!!! LG Inkasun

  • Sofern sich Kalendermonate ohne Pflichtbeiträge ergeben, können für diese freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung (von 83,70 bis 1320 Euro pro Monat) gezahlt werden.

    Ggf. sind auch Sonderbeiträge zum Ausgleich von Abschlägen möglich. Müsste man konkret durchrechnen.