Hallo !
Ich hätte mal eine Frage, da ich mich da nicht auskenne.
Jemand hat einen Blog der privat betrieben wird. In den Zeitungen kommt nun eine Meldung. Man nimmt auf einer Online Zeitung ein Bild und gibt die Quelle mit an.Ich dachte immer, dass man das machen darf, wenn man die Quelle nennt. Nun bekommt diese Person Post von einem Anwalt und soll eine "Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" unterschreiben. Was ist dies genau und wie sollte man sich in diesem Fall verhalten. Ich habe von den ganzen Abmahnwellen etc. gehört. Kann jemand etwas dazu sagen ?
Vielen Dank im voraus!