Wir wurden, im Zusammenhang mit einem Einspruch zur EST-Erklärung 2016, vom Finanzamt aufgefordert, alle von uns in Verbindung mit den außergewöhnlichen Belastungen, den Krankheitskosten geltend gemachten Fahrtkosten "also vom Arzt bestätigte wahrgenommenen Termine" vollständig zu belegen. Ist das rechtens? Bisher wurde so etwas nie verlangt und wer läßt sich in der Praxis jedesmal den Besuch bestätigen. Die Arztrechnungen belegen unserer Auffassung nach das Erscheinen beim Arzt.
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