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Beiträge von Senior
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Wie hoch sind denn die Kosten der Grundsteuer?
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Ich habe dies mal vor vielen Jahren just for fun durchgerechnet. Ergebnis: Viel zu teuer.
Es kann sicherlich sein, dass dies heute anders aussieht, aber ich denke eher nicht.
Zudem sieht der Beitrag doch eher nach Werbung aus. Woran man dies üblicherweise erkennt: 1. Beitrag
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Der war gut. Träumt weiter.
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Sagte der, dem plötzlich das Konto gekündigt wird...
...oder man wird bei einem Wechsel des Strom-, Telefonanbieters oder einer Versicherung abgelehnt.
Kann und wird mir nicht passieren.
Warum sollte ich den Stromanbieter (seit 20 Jahren) und den Telefonanbieter (seit 40 Jahren) wechseln?
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Okay, wer regelmäßig auf Pump lebt, könnte damit Probleme bekommen.
Mich interessiert mein Schufa-Score nicht im geringsten.
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Aber gut, die Grenze geht hier auch faktisch mitten durch die Stadt

Geht noch besser: Die eine Straßenseite ist Deutschland und die andere Straßenseite Holland.
Wo: Neustraße, Herzogenrath + Nieuwstraat Kerkrade.
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Dürfte sich wahrscheinlich um ein Einfamilienhaus handeln.
Ein Teilverkauf soll das finanziell schlechteste sein.
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Die "normale" Verjährungsfrist endet am 31.12.2022.
Ob es im Bereich Energieversorgung Ausnahmen gibt, ist mir nicht bekannt.
Unabhängig davon würde ich doch erst mal ein Schreiben schicken wie:
Ich kann in meinen Kontobelegen die Überweisung des Guthaben aus der Schlussrechnung vom x.x.xx in Höhe von xxx.xx Euro nicht finden.
Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie mir das Datum ihrer Überweisung nennen könnten.
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https://www.krisenzentrum-dortmund.de/
https://www.diakoniedortmund.de/unser-angebot/beratungsangebote
Das ist mir eingefallen. Vielleicht hilfts.
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Mehr als 30 Beiträge in 3 Stunden. Wo liegt der Rekord?
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Steuerpflichtig: hier unerheblich
Beitragspflichtig: hier relevant
Quelle: Paragraph s. o.
Auf einer "normalen" Lohnabrechnung gibt's die Angabe "Steuerpflichtig". Das Wort "Beitragspflichtig" eher nicht. Wir werden dies heute eh nicht klären können. Aber mit der erkennbaren Summe aus "Steuerpflichtig" kommen wir der Sache schon näher.
Würde ihnen das was bringen wenn ich ihnen eine Lohnabrechnung zeigen würde , evtl können sie so ja was herausfinden.
Welche Summen stehen denn auf der Arbeitsbescheinung für die letzten 12 Monate?
Wurden dort seitens des Arbeitgebers irgendwelche Erklärungen genannt?
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Steuerbrutto und Gesamtbrutto war nicht das Thema meiner Zeilen. Damit bin ich durchaus vertraut. Im Juni betrugen auch dank der 3 Feiertage meine steuer- und beitragsfreie Einnahmen mehr als 800,- Euro.
Die Frage war : Welche Art von Einkommen könnte unser Arbeitnehmer hier erhalten haben,
die nicht gleichzeitig steuerpflichtig und beitragspflichtig waren?
Bei mir gab's dies in mehr als 40 Jahren nicht.
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Setze: beitragspflichtiges Einkommen
(Das zu versteuernde Einkommen bringt uns nicht wirklich weiter.)
Worin liegt der Unterschied? Welche Arten von Einkommen für einen normalen Arbeitnehmer gibt es, die zwar vom Arbeitgeber zu versteuern, aber nicht beitragspflichtig sind?
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Ohne nähere Daten können wir uns hier noch tagelang unterhalten.
Um etwas näher zu kommen: Wie hoch war dein zu versteuernden Einkommen in den letzten 12 Monaten vor ALG 1?
Sicherlich macht auch mal die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit Fehler.
Gib uns eine Chance dies herauszufinden.
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SFN = Sonntag * Feiertag * Nacht
Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 Monate.
Um ein ALG 1 in Höhe von 640,- Euro zu erhalten, muss das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen in der Steuerklasse 3 bei monatlich etwa 1.350,- Euro liegen. (ohne Gewähr)
Bei diesem Bruttolohn können keine Zuschläge in der Höhe anfallen, um auf Netto auf 1.900,- bis 2.200,- Euro zu kommen.
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Ich bin in einer ähnlichen Situation.
Sollte ich Geld vor dem Verkauf meines Hauses benötigen, nehme ich einen Kredit auf.
Daher habe ich die Grundschuld auch noch nicht gelöscht.
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Und chris2702 hat nicht erwähnt, dass derjenige, der extrem hohes Anfangsvermögen hat, im Falle einer Scheidung dieses teilen müsse.
Die Formulierung war so eindeutig aber nicht.
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Aber nicht der Zugewinn daraus
Wenn das Anfangsvermögen hohe Zugewinne erwirtschaftet, kann es der Vermögende ausschließen, diese zu teilen.
Ich habe das Wort Zugewinn überhaupt nicht erwähnt.
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Anders sieht es für mich bei extrem hohem Anfangsvermögen oder Erbe eines Partners aus. Da kann ich mir das Ausklammern des Zugewinns vorstellen.
Meines Erachtens bleibt ein extrem hohes Anfangsvermögen bei einer Scheidung bei dem der es hat.