Beiträge von Henning

    Im Falle des Falles darfst Du Dich mit der französischen Einlagensicherung beschäftigen, kann gut gehen kann aber auch negativ sein.

    Ansonsten ist der Zins natürlich gut, nur ich stelle mir immer die Frage.

    Wieso zahlt eine Bank einen Zins der deutlich über Marktniveau liegt?

    Meine Lebenspartnerin ist unglücklicherweise bei einem solchen Mitarbeiter, der absolut keine Ahnung hat. Die abgeschlossenen Produkte sind fehlerhaft beraten und auch der Provisionsgedanke stand offensichtlich im Vordergrund.

    In der Regel sind es ungelernte Mitarbeiter, die in kurzen Schulungen das zum Verkauf notwendige Fachwissen erhalten.

    Das Gespräch mit diesem "kompetenten" Mitarbeiter steht noch an, bin mal gespannt und hoffe das er einsichtig ist, sonst gibt es halt doch ein wenig Redebedarf.

    Die Urteile für diejenigen, die sich gerne einlesen möchten, sind auf der nachfolgenden Seite von finanztip zur Verfügung gestellt:

    https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

    Die ersten zwei genannten Urteile beziehen sich lediglich auf den Grundsatz der Verjährung, haben somit auf die Frage ob und inwiefern die Entgelte zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung legitim sind keine oder lediglich untergeordnete Rolle.

    Im OFD Urteil Frankfurt wird ein pauschales Entgelt als nicht legitim angesehen, folgenden Bereich aus dem Urteil möchte ich benennen:

    „Der Schadensersatzanspruch soll den Darlehensgeber insbesondere dafür entschädigen, dass er Kosten zur Refinanzierung des Darlehens hat, ihm aber die Zinsansprüche, auf die er bei Darlehen mit fester Laufzeit und gebundenem Sollzinssatz vertrauen durfte, entgehen. Auch Bearbeitungsgebühren, die dem Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen, sind abgedeckt. Dies ist vorrangig mit den Begriffen 'unmittelbar mit der Rückzahlung zusammenhängender Kosten und Verluste' in Artikel 16 der Verbraucherkreditlinie gemeint“.

    Daher könnte man sich der Meinung anschließen das die Belastung zur Berechnung der VFE nicht zulässig ist, wobei ich anmerken möchte das die Frage ob der tatsächliche Aufwand mit den im Urteil genannten Höchstsatz von 1% verrechnet werden kann, nicht eindeutig beantwortet ist. Aus meiner Sicht kann die Bank den tatsächlichen Aufwand in die Berechnung der VFE, sofern Sie unter dem Höchstsatz wie oben genannt bleibt, in Rechnung gestellt werden.

    Da muss ich Dich enttäuschen, es gibt kein Sonderkündigungsrecht beim Verkauf einer Immobilie.

    Meine erste Antwort war keine Mutmaßung sondern meine Sicht der aktuellen Rechtssprechung.

    Sie haben das Darlehen auf Ihren Wunsch entgegen der bei Vertragsbeginn vereinbarten Laufzeit rückführen wollen.

    Hierfür kann die Bank gemäss der gesetzlichen Vorgabe die Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Und aus meiner Sicht auch eine Gebührenbelastung zuf Berechnung der VFE.

    Ich lasse mich aber gerne von @Britta oder anderen Rechtsexperten überzeugen.

    Hallo Behiwo,

    wenn Sie in die anderen Diskussionen reinlesen, können Sie die vielen Diskussionen zu diesem Thema finden.

    Vereinfacht gesagt:

    Fordern Sie die Zinsen nachträglich ein.

    Ich versuch jetzt mal meine naives Wissen zu bemühen.

    Wieso sollte die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Sinne der Bank sein?

    Sie haben die Anfrage an die Bank gestellt, da Sie Ihr Objekt verkaufen wollte. Eine Umschuldung auf ein anderes Objekt kam wohl nicht in Frage, daher die Rückführung in dessem Zusammenhang die Bank Ihnen die Entschädigung aufgrund Zinsverlustes berechnet hat.

    Ich persönlich würde sagen, das diese Gebühr legitim ist .. evtl muss die Bank wie in anderen Fällen bereits geurteilt nachweisen, in welcher Höhe ein Aufwand für Sie entstanden ist.

    Die Sparkasse spricht hier von einer "Urkundengebühr" und sagt:
    "im Gegenzug zur Ablösung der Verbindlichkeiten möchte Ihr neuer Finanzierer auch die gestellten Sicherheiten übernehmen. Wir müssen also eine Abtretungserklärung für die von uns nicht mehr benötigten Grundschuldanteile erstellen. Diese Abtretungserklärung leitet der neue Gläubiger an das Amtsgericht weiter, damit die Änderung auch im Grundbuch vermerkt wird."

    Kann ich das zurückfordern?
    Danke für eine Info.

    MfG


    Aus meiner Sicht können Sie diese Gebühren nicht zurückfordern, denn die Sparkasse hat hierfür ja eine Gegenleistung in Form der Abtretungserklärung erbracht. Sie haben die Grundschulden für ein neues finanzierendes Institut benötigt.

    <p>Die Aussagen von Chris sind vollkommen richtig ... ein anderer Aspekt ist aber auch, eine eiserne Sparreserve wird ja nicht in einen Aktien-ETF angelegt (Begr&uuml;ndung siehe Post vorher), sondern in einen Renten oder Geldmarkt-ETF ...</p>

    <p>&nbsp;</p>

    <p>die aktuellen Renditen sind deutlich geringer und k&ouml;nnen gute Tagesgeld-Zinsen nicht erreichen, einfach hier auf finanztip nachsehen und die Angebote annehmen.</p>

    <p>Des Weiteren ist ein ETF b&ouml;rsennotiert, sprich die Abwicklung dauert bis zu drei Tage, daher halte ich das &quot;Mantra&quot; von Herrn Tenhagen f&uuml;r durchaus vern&uuml;nfitgt.</p>

    <p>Um aber zu wissen wie hoch die Sparreserve sein muss, empfiehlt sich eine eigene Finanzplanung zu erstellen :-)</p>