Die Urteile für diejenigen, die sich gerne einlesen möchten, sind auf der nachfolgenden Seite von finanztip zur Verfügung gestellt:
https://www.finanztip.de/kreditgebuehren/
Die ersten zwei genannten Urteile beziehen sich lediglich auf den Grundsatz der Verjährung, haben somit auf die Frage ob und inwiefern die Entgelte zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung legitim sind keine oder lediglich untergeordnete Rolle.
Im OFD Urteil Frankfurt wird ein pauschales Entgelt als nicht legitim angesehen, folgenden Bereich aus dem Urteil möchte ich benennen:
„Der Schadensersatzanspruch soll den Darlehensgeber insbesondere dafür entschädigen, dass er Kosten zur Refinanzierung des Darlehens hat, ihm aber die Zinsansprüche, auf die er bei Darlehen mit fester Laufzeit und gebundenem Sollzinssatz vertrauen durfte, entgehen. Auch Bearbeitungsgebühren, die dem Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen, sind abgedeckt. Dies ist vorrangig mit den Begriffen 'unmittelbar mit der Rückzahlung zusammenhängender Kosten und Verluste' in Artikel 16 der Verbraucherkreditlinie gemeint“.
Daher könnte man sich der Meinung anschließen das die Belastung zur Berechnung der VFE nicht zulässig ist, wobei ich anmerken möchte das die Frage ob der tatsächliche Aufwand mit den im Urteil genannten Höchstsatz von 1% verrechnet werden kann, nicht eindeutig beantwortet ist. Aus meiner Sicht kann die Bank den tatsächlichen Aufwand in die Berechnung der VFE, sofern Sie unter dem Höchstsatz wie oben genannt bleibt, in Rechnung gestellt werden.