Beiträge von Sasove

    Um die Präzision erhöhen zu können beantworte mir möglicherweise etwas Begriffsstutzigen:

    • Ist das Arbeitsverhältnis, in dem der kranke Urlaub entstand, bereits beendet?
    • Bist Du nun krank gewesen während Deines Urlaubes oder nur unmittelbar davor und danach?

    Ich habe mir dazu zwei Sachen gemerkt: 1. Urlaub soll genommen werden und nur wenn das nicht geht (z.B. weil bis zum Ende des Vertrages nicht mehr genug Arbeitstage im Kalender sind), wird er dann regelmäßig ausgezahlt. 1a) Die Zahlung ist dann keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. 2. Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage zurück.

    Es handelt sich nicht um mich, aber egal.

    Das Arbeitsverhältnis ist befristet und wird nicht fortgeführt.

    Der AN ist länger krank und der Urlaub wird einfach zwischendurch 'genommen'. Die Regularien mit UT zurückerhalten wenn man im Urlaub krank ist etc. sind bekannt. Ausbezahlt wird der Urlaub bei diesem AG nicht (das mag man gerichtlich anders durchsetzen können, ist aber gesundheitlich nicht zielführend), also blieb nur das Urlaub nehmen (& entsprechend den Zeitpunkt der Aussteuerung der KK nach hinten verschieben).

    Zurück zu unseren eigentlichen Fragen. Jemand dazu Informationen?

    VG

    Wenn der Erkrankte während seines Urlaubs krank war, dann nimmt er in der Zeit keine Urlaubstage in Anspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist, können die Urlaubstage nicht mehr nachgeholt werden und der Urlaubsanspruch müsste in Geld abgegolten werden. (Bin aber kein arbeitsrechtlich besonders Bewanderter - gerade Urlaub ist echt kompliziert.)

    Hallo Pantoffelheld,

    danke für den Versuch.

    Das stimmt zumindest in diesem Fall nicht, der Urlaub wird von diesem AG nie ausgezahlt und der Urlaub würde sonst verfallen. Der Urlaub ist genehmigt und im Anschluß erfolgt wieder eine AU. Die Fragen verbleiben wie sie waren.

    Irgendjemand Ahnung, wie das kalkuliert wird mit Lohn und Krankengeld, wenn dazwischen WE liegen? :/

    VG

    Hallo zusammen,

    hier kennt sich bestimmt jemand mit der Ermittlung aus – folgender Fall:

    Ein Erkrankter unter AU hat noch 20 Tage Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist. Zwischendurch wird aber Resturlaub aus dem Arbeitsverhältnis genommen, 7 Urlaubs- = Arbeitstage (erstrecken sich aber über 11 Kalendertage, da Fr-Mo mit 2 WE dazwischen).

    Frage 1: zahlt der Arbeitgeber bei monatlichem Gehalt 11 Tage oder 7 Tage Lohn bei einem Monat mit 30 Tagen?

    Frage 2: verlängert sich der KG-Anspruch um 11 oder 7 Tage, weil beim KG ja die Kalendertage zählen, nicht die Werktage?

    Frage 3: ändert sich der Tagessatz der KK danach, wenn das zugrundeliegende Gehalt sich inzwischen geändert hat?

    Da die KK in dem Fall schon mehrfach versucht hat 'über den Tisch zu ziehen' möchte der Versicherte lieber selbst wissen, was rechtlich korrekt ist.

    Vielen Dank für eure Antworten. Wir hoffen, dass sich Nutzer mit Erfahrung oder Rechtskenntnissen hier tummeln, raten und schätzen können wir auch selbst ;) .

    Viele Grüße

    Ich sehe das locker, aber die Rechnung geht in diesem Fall halt anders.

    255 € hast Du frei, 1 € drüber - und Du versteuerst die ganze Chose. Angenommen, Du hast schon 250 € eingenommen (steuerfrei!) und es kommt noch eine Prämie von 50 € dazu, so zahlst Du auf 300 € angenommen 90 € Steuer (Grenzsteuersatz 30% angenommen). Das ist natürlich ein Verlustgeschäft. Das macht man eher nicht, sondern verzichtet auf die Prämie (bzw. verschiebt sie ins nächste Jahr).

    Der Tagesgeldzins rechnet sich anders: Freilich hast Du den Sparerfreibetrag (bei Dir erfreulicherweise voll), alles drüber kostet Abgeltungsteuer und Soli und ggf. Kirchensteuer. Das kostet es aber auch im nächsten Jahr. Wenn Du aus anderen Quellen den Freibetrag schon voll hast, hast Du ihn vermutlich auch im nächsten Jahr voll. Also ist es egal, ob Du für zusätzliche Kapitaleinkünfte dieses oder nächstes Jahr Abgeltungsteuer zahlst.

    Das kriegst Du aber schon selber ausgerechnet, da bin ich mir ganz sicher!

    Danke für die Infos Achim.

    Mir ist das bekannt (und soweit auch richtig berechnet), aber jemand anderem hilft das Differenzierte sicherlich.

    Ich erwarte nächstes Jahr nicht den Pauschbetrag zu erreichen, daher diese Form...

    Sasove und Hinata u.a.: Könntet ihr beim Argumentieren mit Textkopien bitte auch einen Link zum Originaltext setzen? Vielleicht beschleunigt das das Finden der richtigen Interpretation.

    Leider nicht, das erste war aus dem Chatbot und das zweite aus meinem abgespeicherten AGB-PDF... :saint:

    Ich hab es dir aber noch mal anders gesucht, here you go: https://www.ing.de/girokonto/konditionen/#dispozins

    Nett von mir, ne? :)

    Hab erst auf Fredo's Nachricht reagiert, bevor ich den Rest gelesen hab ;) .

    Haben denn viele die Erfahrung, dass eine eigene ÜW von einer Drittbank ausreicht um kostenlose Kontoführung der ING zugestanden zu bekommen? Kann das bei mir nicht prüfen, weil Gehaltskonto.

    VG

    Bei der ING heißt es in den Bedingungen "Geldeingang", nicht "Gehaltseingang".

    Und an anderer Stelle erklären sie, dass "Eingang" bedeutet, dass das Geld von außerhalb der ING kommen muss, also kein ING-interner Übertrag oder Wertpapierertrag o.ä. sein darf. Wer der Absender des eingehenden Geldes sein muss, ist nicht definiert.

    Es ist also nicht so, dass die "ING das trotzdem akzeptiert", sondern sie hält sich schlich an ihre eigenen AGBs bzw. konkret ihre "Geschäftsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnis Girokonto".

    fredo47 Hallo Fredo,

    das stimmt so leider nicht, auch wenn es zeitgemäß und überfällig ist, dass die ING das dahin umstellt.

    Sie schreiben an manchen Stellen zwar auch mal 'Geldeingang', aber mit der Erklärung von wo es kommen muss.

    ING-Webseite: "Gehaltskonto bedeutet: monatlich mindestens 700 € (ab 01.12.2024: 1.000 €) Geldeingang, z.B. durch Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Pension. Girokonten mit weniger als 700 € (ab 01.12.2024: 1.000 €) Geldeingang kosten monatlich 4,90 Euro. Belastet wird der Betrag jeweils im nächsten Monat. "

    Andere Banken, wie die DKB und die comdirect sind da besser und erlauben auch von Drittbankenkonten gleichen Inhabers. DAfür sind da die Banking-App und die generelle Menüführung/Darstellung teilweise echt unterirdisch und diese sollten sich dabei an der ING orientieren... :rolleyes:

    VG

    Aber Moment, vielleicht hast du doch recht... Es steht so wie oben eingefügt auf der Webseite – aber in den kürzlich zugesandten AGBs (als sie von 700 auf 1000 € hoch sind) steht nix mehr explizit davon, nur

    "Der erforderliche Mindest-Geldeingang für die kostenlose Kontoführung erhöht sich von bisher 700 auf 1.000 Euro."

    und weiter:

    "Bei Geldeingang1 von mindestens 1.000 € im Kalendermonat

    1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften."

    Vermutlich ist es hier versteckt in 'eigene Überträge', weil ich sonst nicht wüßte, was das bedeuten soll... :/

    Achim Weiss,

    vielen Dank für die Angabe deiner Erfahrungen, das hat mir sehr weitergeholfen!

    Genau dafür hab ich die Frage hier im Forum gestellt.

    Es geht um ausreichend, dass ich den Pauschbetrag von nächstem Jahr nutzen will (dieses drüber).

    Verschiebe auch damit Prämie steuerfrei bleibt, weil 2024 über 256 €.

    VG

    Hallo,

    ich war schon so weit das von FT unter Deals angegebene Angebot mit Prämie zur Neueröffnung eines WP-Depots der Consorsbank zu nutzen, bis ich die Bewertungen/Erfahrungen zur eben dieser gesehen habe.

    Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass eine (west-)europäische Bank so viel Terz verursacht... :/

    Hat jemand kürzlich ein solches Depot eröffnet?

    WIe lang hat das genauert, bis die Einrichtung abgeschlossen war?

    WIe lang bis die Wertpapiere dort nach ÜT sichtbar waren?

    Wie schnell konntet ihr die TG-Zinsen faktisch nutzen (gelesen, dass es mehrere Wochen dauern kann, was bedeutet, dass von den 5 Monaten 3,5%-TG-Zins ein relevanter Teil unter den Tisch fällt, weil die Consorsbank 5 Monate ab Kontoeröffnung zählt)?

    Hat jemand schon Ärger gehabt, dass die versprochene Prämie nicht ausgezahlt wurde?

    Hat jemand Ärger gehabt, beim Versuch die Kundenverbindung wieder zu kündigen und sein Geld zurückzuerhalten?

    Gab es Probleme an seine Konten zu kommen, weil die Tan-Verfahren zu kompliziert waren?

    Ich gehe davon aus, dass es genügend Nutzer gibt, die das Prozedere durch haben... :)

    VG

    Hallo .thor,

    bei der ING kannst du beliebig oft ändern und beliebig viele SP laufen lassen.

    Kleiner Tipp, man kann auch statt Einmalkauf nur ein Mal einen Sparplan mit recht hoher Summe ausführen lassen (es gab irgendein EInsatzlimit, weiss ich gerade nicht) und anschließend löschen.

    Mit dem Preis, dass eben, wie itschytoo schreibt, das du den Kaufpreis natürlich nicht bestimmen kannst. So kann mal aber hohe Kaufkosten umgehen.

    Das ist ein Vorgehen, dass die ING selbst kommuniziert hat, also problemlos.

    VG

    Ich habe eine wahrscheinlich ziemlich blöde Frage zur ING...
    (...)

    (Wenn man nämlich die Order erteilt, werden bei den Kosten die 4,90 € + 0,25 % ausgewiesen. Das ist aber bei anderen Banken mit solchen Aktionen auch so. Meine Anfrage bei der ING ist noch offen.)

    Hallo andiii_98

    ergänzend zur Antwort von WerAuchImmer:

    Die ING hat früher die Kosten bzw. deren Rückvergütung klarer ausgewiesen, das sah so aus (Anhang Rückvergütung).

    Heute weisen sie es anders aus (ich vermute eine rechtliche Sache; Bildschirmfoto) und nennen es

    "davon erhält die ING-DiBa AG eine Zuwendung – 1,20 EUR / 0,10 %"

    (halte dich nicht an den 1,20 € auf, ich hab das nur zur Darstellung als Sparplan erstellt, sieht aber bei Einmalkäufen mit 0 € genauso aus).

    Dieser Teil ist die Rückvergütung, die die ING erhält und an Kunde/in weitergibt.

    VG

    Guten Tag allerseits,

    ich würde mich über eure Erfahrungen und evtl. Hinweise (natürlich ohne Gewähr) freuen, die ihr mit dem VDK Hessen – gerne auch speziell VDK Frankfurt – gemacht habt.

    Folgende Situation bei mir:

    Zusammenhängende Erkrankung mit zwischenzeitliche nArbeitsphasen seit Juli 2022, d. h. Blockfrist von 3 Jahren bis Juli 2025.

    Während Arbeitsphase (nicht Wiedereingliederungszeiten) AU wg. einer unanhängigen Erkrankung.

    Die Krankenkasse hat mitgeteilt, dass Krankengeld nur bis xx. gezahlt wird, diese Berechnung ist nach meiner um Monate falsch. KK hat weder den AU-ausstellenden Arzt nach Zusammenhang der Erkrankungen gefragt, noch mir auf mehrfach Anfrage eine Aufstellung der in der Blockfrist berechneten AU-Zeiten beanwortet. Diese KK ist auch wohl bekannt, kranke Versicherte teilweise massiv und schon nach kurzer Zeit unter Druck zu setzen, damit keine weitere KG-Zahlung nötig wird.

    Bei mir war es eine reine Aktenprüfung mit dem Ergebnis, ich sei (natürlich gg. Sicht meiner tatsächlich behandelnden Ärzte) wieder arbeitsfähig. Die KK schien irgendeine Erkenntnis zu haben, die kein anderer haben kann.

    Diese weiteren Steine, die einem als Erkrankter durch KK, (AG), oder manchmal auch Ämter in den Weg gestellt werden, sind selbstverständlich schädlich für ein schon sowieso anspruchsvolles Gesundwerden. Hier führte regelmäßige unnötige und realitätsferne Anschreiben der KK zu langwieriger Verschlechterung, derzeit ist die Rehafähigkeit nicht mehr vorhanden. Die ganze Auseinandersetzung mit dem Thema ist wahnsinnig schlauchend in dem Zustand.

    Sorry, das wurde jetzt viel länger aus erwartet :) .

    Ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung (ARAG), aber mir wurde vom Arzt der VDK empfohlen. Kraftmäßig ist es kaum möglich, sich jetzt einen Anwalt zu suchen, der tatsächlich gut in dem Thema ist und zu hoffen, dass man jemand kompetentes, freundliches erwischt.

    Daher die Überlegung, zusätzlich im VDK Mitglied zu werden. Es gibt widersprüchliche Infos, ob es da Wartezeiten für einen Rechtsfall gibt, aber ich gehe davon aus, dass man wohl 2 Jahre warten muss. Aber vielleicht gibt es dennoch im Gespäch ein paar sehr gute, grundsätzliche HInweise. Und für den Preis, weil es unterstützenswert ist und wer weiß wie die Zukunft aussieht, ist es dennoch eine Überlegung.

    Könnte sich die Rechtsschutzversicherung weigern einzuspringen, wenn man auch im VDK ist?

    Solltet ihr von bestenfalls hessischen VDK Erfahrungen haben, oder allgemein Hinweise, weil ihr euch da auskennt, wäre ich dankbar.

    VG

    Sasove