Beiträge von Achim Weiss

    Ich erfasse mein ETF-Depot in Excel, da mich die genaue Rendite pro Einzelkauf/Sparplanausführung interessiert.

    Das eine machen, das andere nicht lassen.

    Ich habe auch ein Excel-Rechenblatt, in das ich die Kurse allerdings manuell übertragen muß. Wie machst Du das?

    Ich beschäftige mich mit meinem Excel-Blatt aber nur dann und wann.

    Wenn ich schnell mal sehen will, was sich an der Börse tut, rufe ich das Lesezeichen zu Yahoo auf. DKB wäre mir dafür zu kompliziert, des Zirkusses beim Einloggen wegen.

    [Verbeitragung von Betriebsrenten bei Mitgliedern der KVdR.]

    Wir sind uns sicher darin einig, dass Betriebsrenten auch bei KVdRlern beitragspflichtig sind - klar, abzüglich des bereits genannten Freibetrags (bzw. Freigrenze in der Pflegevers.).

    Ja, da sind wir uns einig. Betriebsrenten müssen auch die Mitglieder der KVdR verbeitragen, eben darum hat es ja in der Vergangenheit soviel Ärger gegeben.

    Irren soll menschlich sein, sagt man :)

    PS: Schade, daß ich das in meinem Posting nicht mehr korrigieren kann. :(

    Mir erscheint der Unterschied [zwischen KVdR - Beiträge nur von der Rente - und freiwillig GKV - Beiträge auch von Kapitaleinkünften -] unsystematisch zu sein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bestimmung im Zuge der Suche der gesetzlichen Krankenkassen nach Beitragsquellen geändert wird.

    Genau meine Rede! :thumbup:

    Na gut, wir zwei beide sind PKV-versichert, an die traut sich die Politik im Moment nicht heran. Uns würde die Heraufsetzung der Zugangsschranke beißen, weil damit der PKV der Nachwuchs weiter beschränkt würde. Aber machen dagegen könnten wir kleinen Fische dagegen nichts.

    >> Wenn man in den DKB-Broker geht, sieht man als Erstes den Depotstand

    > Ist das nicht die erfreulichste Info überhaupt?

    Ach ja, wenn die Kurse doch immer nur steigen würden. :)

    Kleiner Exkurs: Ich habe mir bei Yahoo ein Portfolio definiert, besser gesagt deren zwei (ein deutsches/europäisches und ein amerikanisches), die ich per Lesezeichen aufrufen kann. Da sehe ich auf einen Blick, wie mein Portfolio gerade heute läuft.

    Das Gesamtportfolio in einem aufzurufen, hat sich als unpraktisch erwiesen, weil ich damit immer die (Teil-)Wertentwicklung des Vortages mit drin habe. Ist mein Portfolio an der Wallstreet gestern um 1000 € gestiegen, das europäische heute aber um 500 € gefallen, so steht beim Gesamtportfolio immer noch + 500 € zu Buche, während in Wirklichkeit der europäische Teil ja 500 € im Minus ist.

    Das schöne [beim DKB-Broker] ist, dass man alles an einer Stelle hat (z.B. Freistellungsauftrag). Das 'schlechte' ist, dass man bei jedem Einloggen ins Online-Banking auch immer den Depotwert sieht.

    Ist das nicht die erfreulichste Info überhaupt, wenn die Börse steigt?

    Wer seit 1988 bis 2023 (also 35 Jahre) Höchstbeitrag in der GRV bezahlt hat (also das gleiche Geld wie der Rechtsanwalt oben), hätte um die 70 Punkte. Das wären ab dem 1.7.2023

    70[Entgeltpunkte] x 37,60 [Wert eines Entgeltpunkts] x 1,08 [+ 8% Krankenversicherungszuschuß], also etwa 2850 €.

    Wo kommen denn die zusätzlichen 8 % her?

    Zuschuß zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, wie von @Dr.Schlemann im Vorposting schon erwähnt.

    Der KV-Zuschuß ist eine echte Zusatzleistung der GRV, die allerdings nur sehr selten erwähnt wird. Der durchschnittliche GKV-Versicherte glaubt irrig, seine Krankenkasse koste etwa 8% seines Bruttoeinkommens. Dabei zahlt der Arbeitgeber weitere etwa 8%, zusammen sind es also etwa 16%.

    Diese Soziallegende wird dadurch fortgeschrieben, daß der Durchschnittsrentner im Ruhestand einen entsprechenden Zuschuß "unsichtbar" vom gesetzlichen Rententräger bekommt. Ein Versorgungswerkrentner bekommt diesen Zuschuß aber halt nicht, was man beim Vergleich berücksichtigen muß.

    Aus obiger Fehlauffassung resultiert die häufige, aber halt falsche Vorstellung, daß Zusatzeinkünfte, namentlich Betriebsrenten, "doppelt" verbeitragt werden müßten. Das ist nicht der Fall. Man muß(te) für diese Einkünfte den normalen, aber halt vollen GKV-Beitrag zahlen. Auch die Träger von Betriebsrenten zahlen keinen Krankenkassenzuschuß. Der Staat hat Volkes Stimme dadurch besänftigt, daß für Betriebsrenten ein fixer Freibetrag eingeführt worden ist, der nicht verbeitragt werden muß. Auf diese Weise werden kleine und mittlere Betriebsrenten überproportional von der KV-Beitragspflicht freigestellt.

    Ich darf in diesem Zusammenhang an die KVdR erinnern, diesen besonderen Status von Rentnern in den gesetzlichen Krankenversicherungen, irrig als "Krankenversicherung der Rentner" bezeichnet. Er entspricht der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihm müssen nach aktuellem Recht Zusatzeinkünfte wie etwa Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte nicht verbeitragt werden, wohl aber, wenn ein Rentner freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

    Mir erscheint der Unterschied unsystematisch zu sein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bestimmung im Zuge der Suche der gesetzlichen Krankenkassen nach Beitragsquellen geändert wird.

    PS: Für die Pflegeversicherung gilt die Soziallegende übrigens nicht: Dafür gibt es in der Rentenzeit (anders als während des Angestelltendaseins) keinen Zuschuß, bei ihr zahlt der Rentner den vollen Beitrag selbst.

    Ich darf da mal von https://schlemann.com/altersvorsorge/versorgungswerk/ zitieren:

    Die gute Nachricht: Für Kammerberufe fällt die durchschnittliche Rente vom Versorgungswerk mit etwas über 2.000 EUR fast doppelt so hoch aus wie die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ups, stimmt, das hatte ich gar nicht mehr präsent, sorry. Aber stimmt doch, oder?

    Ich bezweifle die Zahl nicht, ich halte sie aber für mißweisend. Es ist durchaus plausibel, daß die durchschnittliche Versorgungswerkrente doppelt so hoch ist wie die Durchschnittsrente der GRV, schließlich dürften Kammermitglieder (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker) mehr verdienen als die Durchschnittsbevölkerung. Die werden wohl auch mehr Beiträge zahlen und dann mehr Rente bekommen.

    Ein echter Vergleich wäre Rente bei gleichen Beiträgen.

    Eine Versorgungswerkrente unterscheidet sich nicht so fundamental von einer eine privaten Rentenversicherung. Die Renditen = Rentenhöhen von privaten Rentenversicherungen sind in den letzten Jahren mit der Zinsbaisse erheblich abgestürzt. Daß Versorgungswerkrenten in gleicher Weise zurückgekommen sind, verwundert mich nicht. Woher hätte die Kapitalrendite denn auch kommen sollen?

    Ich ärgere mich etwas über die Seite des sonst sehr geschätzten Dr.Schlemann, der auf seinen Seiten suggeriert, daß Versorgungswerksrenten doppelt so hoch seien wie GRV-Renten.

    Ich darf da mal von https://schlemann.com/altersvorsorge/versorgungswerk/ zitieren:

    Das Wichtigste in Kürze

    Die gute Nachricht: Für Kammerberufe fällt die durchschnittliche Rente vom Versorgungswerk mit etwas über 2.000 EUR fast doppelt so hoch aus wie die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ein konkreter Fall vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW (Daten per 4/2023):

    - Eingezahlt seit 1988: 362.874 EUR (nie über den Höchstbeitrag hinaus)
    - Rente ab 66: rund 4.000 EUR pro Monat
    - Das heißt nach rund 7,5 Jahren Rente, also mit 73,5 Jahren sind die eingezahlten

    Beiträge wieder "drin".

    Kein einziger der vielen von uns beratenen GRV Versicherten kommt auch nur annähernd auf diese Größenordnung an Monatsrente! Mehr als knapp 3.000 hab ich noch nie gesehen. Das passt ganz gut zur aktuellen theoretischen GRV Höchstrente. Der Schnitt unserer Kunden liegt so bei 2.500 EUR. Dabei muss man natürlich auch berücksichtigen, dass es vom VSW keinen Zuschuss zur Krankenversicherung gibt.

    Offensichtlich hat das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW besonders gut gewirtschaftet.

    Das ist von Versorgungswerk zu Versorgungswerk ziemlich unterschiedlich, allerdings möchten die Werke nicht so gern untereinander verglichen werden. Daran haben sich schon etliche Journalisten die Zähne ausgebissen. In Veröffentlichungen mancher Werke findet man stolze Zahlen über Renditen, in anderen findet man vielsagend nichts. Andererseits: Die Zwangsmitglieder hätten ja ohnehin keine Wahl, sie können aus ihrem Versorgungswerk ja nicht heraus. Auch hätte eine solche Veröffentlichung keine Werbewirkung, denn die Zwangsmitglieder können ihr Versorgungswerk ja nicht frei wählen.

    Interessant wären solche Zahlen trotzdem.

    Ich habe oben ja schon geschrieben: Die Jahre vor 2000 und knapp danach haben bei vergleichsweise hohen Zinsen für Lebensversicherungen und auch Versorgungsrenten erhebliche Renditen gebracht. Mit dem Abbröckeln von Zinsen hat das deutlich nachgelassen. Für die Jahre 2010-2020 gabs bei den Versorgungswerken ziemlich wenig. Für den, der 1988 eingestiegen ist, dürfte der Saldo immer noch positiv sein. Das gibt aber keine Gewähr dafür, daß er auch für einen Neueinsteiger positiv ist, der jetzt erst im Versorgungswerk anfängt.

    Wer seit 1988 bis 2023 (also 35 Jahre) Höchstbeitrag in der GRV bezahlt hat (also das gleiche Geld wie der Rechtsanwalt oben), hätte um die 70 Punkte. Das wären ab dem 1.7.2023 70 x 37,60 x 1,08, also etwa 2850 €. Schon ein erheblicher Unterschied, der dennoch keine Gewähr dafür gibt, daß ein Neueinsteiger heute in 35 Jahre der gesetzlichen Rente ähnlich weit davongelaufen sein wird.

    Das einzig Positive am Versorgungswerk ist, dass ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine vorgezogene Rente in Anspruch genommen werden kann, natürlich gegen einen Abschlag von 0,3% für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs. Aber damit endet die Beitragspflicht und das dadurch gesparte Geld lässt sich sinnvoller investieren, z. B. in freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wenn man Dir wirklich nur 0,3% abzieht, ist das eine Überlegung wert. Wenn es 0,5% sind, muß man verschärft nachrechnen. Der Abzug unterscheidet sich von Versorgungswerk zu Versorgungswerk.

    Eine GRV-Rente davon zu begründen, ist gerade in rentennahen Jahrgängen eine gute Idee. Schlauerweise hat man die 60 Monate mit Mindestbeiträgen schon irgendwann vorher vollgemacht. Dann ist man in der rentennahen Zeit flexibler.

    In den Himmel wachsen Versorgungswerkrenten übrigens nicht; der "Regelbeitrag" ist normalerweise der Maximalbeitrag zur GRV. Wer nicht zusätzlich freiwillige Beiträge geleistet hat (was schon aus Grunden der Diversifizierung eine schlechte Idee war), dürfte nicht wesentlich über 3500 Euro Versorgungswerksrente kommen (davon geht für 5 Jahre frühere Inanspruchnahme noch ein erheblicher Abschlag runter). In den üblichen Publikationen stehen Durchschnittswerte für Versorgungswerksrenten von Anfang 2000 Euro.

    Und dann spielt die Steuer noch eine Rolle. Man kann aktuell maximal um die 26.000 Euro Rentenbeiträge von der Steuer absetzen - und das möchte man ja auch, wenn man nebenher noch weiter verdient. Auch mit 60 könnt eine gute Versorgungswerkrente höher sein als 26.000 Euro im Jahr.

    #Maximilian:

    2. Thema: Krankenversicherung

    Finanztip ist letzlich ein ziemlich linker Verein, es verwundert nicht, daß hier das Hohelied der GKV gesungen wird.

    Die GKV ist keine Versicherung (die ihre Prämien nach dem Risiko kalkuliert), sondern eine soziale Einrichtung, bei der "die starken Schultern" bewußt mehr tragen sollen als die schwachen. Es ist eine Frage der politischen Grundeinstellung, ob man das gut findet oder nicht.

    Aus Sicht eines Donald Trump sind alle Deutschen linksradikal, einschließlich der AfD. Den Sozialstaat zieht von uns Deutschen eigentlich keiner in Zweifel, fragt sich aber halt, wie weit ausgedehnt er sein soll. Ich habe im Parallelposting erwähnt, welch erhebliche Summen aus Steuergeld in die GRV wandern. Meines Erachtens sind Steuern dazu da, an zentraler Stelle einen Sozialausgleich herbeizuführen, man muß nicht bei jedem Zahlungsvorgang eine soziale Komponente dabeihaben.

    Ich erlebe alle Tage, zu welchen Auswüchsen es führt, daß Gesundheitsleistungen vermeintlich nichts kosten. Da wachsen Ansprüche in ziemlich hohe Höhen, und es wird dafür "gekämpft", daß man für eine Bestversorgung nichts zuzahlen muß. Auf der anderen Seite werden teure Ressourcen hemmungslos mißbraucht, indem man etwa OP-Termine ohne Absage sausen läßt.

    Ich habe mich vor langen Jahren für die PKV entschieden, sicher auch aus finanziellen Gründen. Mein Beitrag war damals ein Drittel eines GKV-Beitrags, aktuell beträgt er etwa die Hälfte. Mein Beitrag ist also stärker gestiegen als ein GKV-Beitrag, wenngleich auf niedrigerem Nivau. Ich habe ganz bewußt einen Eigenanteil vereinbart und überlege mir sehr wohl, was ich privat bezahle und was ich einreiche. Ich überlege mir auch sehr wohl, welche Leistung ich in Anspruch nehme und welche nicht. Als PKV-Versicherter bin ich Vertragspartner meiner Ärzte und nicht nur Kassen-Objekt. Mir ist das wichtig.

    In der GKV zahlst Du einen Sozialbeitrag, das ist so etwas wie eine Steuer. Er hängt nur von Deinem Einkommen ab. Verdienst Du viel, zahlst Du für die gleiche Leistung viel, verdienst Du wenig, zahlst Du wenig. In der PKV zahlst Du eine Prämie, die in erster Linie von Deinem Risiko abhängt und dem gewünschten Leistungsumfang. Was Du verdienst, interessiert die Versicherung nicht. Klar: Wenn Du irgendwann mal nichts verdienst, hast Du ein Problem. Steht das zu erwarten?

    Ich halte in der Regel vom Zielsparen nichts, ich habe also nicht bewußt die Beitragsdifferenz zwischen PKV und GKV auf ein spezielles Konto gelegt, sondern ganz allgemein ein Vermögen aufgebaut, das dereinst meine "Rentenlücke" ausgleichen soll, aber auch eine eventuelle "Beitragslücke" zwischen GKV und PKV.

    Letztlich ist die Wahl zwischen beiden primär eine Frage des eigenen Gesellschaftsverständnisses (und auch des gewünschten Leistungsniveaus).

    Das muß jeder für sich entscheiden.

    Ich bin da mehr auf der amerikanischen Seite, wo es auch unterhalb der Superreichen heißt: Jeder ist seines Glückes Schmied und nicht auf der deutschen, wo jeder gleich nach dem Staat ruft, wenn der Strompreis um 30% "explodiert".

    #Maximilian,

    Du stellst zwei Fragen, die beide je einen ausführlichen Thread wert wären.

    1. Versorgungswerk: Wenn Du Rechtsanwalt bist (oder wirst), hast Du keine Wahl. Dann bist Du zwangsverkammert in der jeweiligen Rechtsanwaltskammer und damit auch Zwangsmitglied im zugehörigen Altersversorgungswerk. Altersversorgungswerke gibt es knapp 90 in Deutschland, die Bedingungen unterscheiden sich subtil bis sehr. Es ist somit nicht sinnvoll, von "dem" Versorgungswerk zu sprechen. Du mußt Dir vielmehr das für Dich zuständige Versorgungswerk anschauen. Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich, aber nicht einfach, nicht unproblematisch. Eine Wahlfreiheit besteht jedenfalls nicht.

    Ich ärgere mich etwas über die Seite des sonst sehr geschätzten Dr.Schlemann, der auf seinen Seiten suggeriert, daß Versorgungswerksrenten doppelt so hoch seien wie GRV-Renten. Das kann nichts anderes als ein schiefer Vergleich sein. Wenn man diese Renten schon vergleicht, muß man gleiche Berufsbiographien und gleiche Beiträge vergleichen, nicht den ehemaligen Minijobber mit dem Bestverdiener.

    Die Zinsbaisse hat bei vielen Versorgungswerken mächtig ins Kontor geschlagen. Waren die Renten im vergangenen Jahrhundert im Vergleich zur GRV-Renten teilweise überragend besser (z.B. 60% höher bei gleichen Beiträgen), so hat sich das im neuen Jahrhundert deutlich verschlechtert (z.B. 20% weniger bei gleichen Beiträgen).

    Man kann die beiden Systeme nicht ganz miteinander vergleichen: Die GRV hängt am Füllhorn des Staates, jeder vierte Steuer-Euro geht mittlerweile in die Rentenkasse, jeder dritte Renten-Euro ist kein Beitragsgeld, sondern Staatsgeld. Auch Du als mutmaßlicher Rechtsanwalt zahlst Steuer für die GRV, Deine eigene Zwangsaltersversorgung hat nichts davon. Folge: niedrigere Versorgungswerkrenten.

    Die Versorgungswerke sitzen voller Anleger-Angsthasen, die Aufsichtsbehörden in den Länderministerien noch viel mehr. Also wird das Geld der Versicherten primär in Staatsanleihen gesteckt. Was die in den letzten Jahren abgeworfen haben, dürftest Du wissen. Folge: niedrigere Renten.

    Akademiker leben im Durchschnitt etwa 4 Jahre länger als die Durchschnittsbevölkerung, heißt: 4 Jahre länger Rente. Folge: niedrigere Renten.

    Bei der gesetzlichen Rente wird den Versicherten kostenfrei ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente draufgelegt. Dabei ist das eine geldwerte Leistung (je jünger die Ehefrau, desto mehr). Zumindest bei manchen Versorgungswerken wird das individuell berücksichtigt: Ein Verheirateter bekommt etwa 10% weniger Rente als ein Lediger. Eine frauenfeindliche Bestimmung, nebenbei.

    Ich habe neulich mal eine Versorgungswerksrente eines bestimmten Versorgungswerks gegen eine GRV-Rente gerechnet. Noch ist die Versorgungswerksrente etwa 5% besser (bei gleichen Beiträgen, Erhöhung vom Juli 2023 bereits eingerechnet), das wird sich aber bald umkehren, denn dieses Versorgungwerk hat seit vielen Jahren die Renten überhaupt nicht erhöht.

    In der Summe hast Du als Kammermitglied keine Wahl: Du mußt Mitglied in Deinem Versorgungswerk werden. Du hast das Recht, Dich von der GRV befreien zu lassen, das wirst Du auch tun, weil Du nämlich nicht doppelt Beiträge zahlen willst oder kannst.

    Ein Deal für die fernere Zukunft könnte sein, sich die Versorgungswerkrente möglichst früh auszahlen zu lassen (etwa mit 60) und sich aus dem ausgezahlten Geld eine GRV-Rente aufzubauen. Das will aber mit dem spitzen Bleistift durchgerechnet sein. Ziehst Du eine GRV-Rente um 1 Monat vor, kostet das 0,3% Abzug. Das ist für den Versicherten ein Geschäft, der Abzug ist an sich zu niedrig.

    Versorgungswerke ziehen für vorzeitige Inanspruchnahme teilweise gleich 0,5% ab, das ist eine andere Nummer, obwohl die Zahlen auf den ersten Blick so unschuldig ähnlich aussehen. Pro Jahr sind das 3,6% weniger oder 6% weniger. Das sieht dann schon anders aus.

    Wie gesagt: Keine Wahl. Du brauchst keinen Gedanken daran zu verschwenden, ob Du das willst oder nicht. Du mußt, auch wenn die Rendite der Versorgungswerkrente aktuell schlechter aussieht als die der GRV.

    Foren haben keine Augen. Man erfährt von einem Anfrager nicht mehr als das, was er schreibt. Was er dazu weiß oder sich dazu noch denkt, erfährt man nicht.

    Was bei Dir geschehen sein ist, ahne ich noch nicht einmal in Ansätzen.

    Wie gesagt: Unser Grundversorger hier hat ein öffentliches Beratungszentrum, zu dem man hingehen kann. Dort sitzt man einem sachkundigen Menschen gegenüber, der tatsächlich beim Grundversorger angestellt ist. Wenn Du telefonierst, kannst Du nie sicher sein, ob Du nicht etwa in einem Callcenter in Bangalore herauskommst.

    Wenn auch Dein Grundversorger so einen Laden/ein Beratungszentrum hat, begib Dich dort doch einfach mal höchstpersönlich hin.

    Ich habe sehr grosse Probleme mit einem möglichen Stromanbieterwechsel.

    Ich bin bei den Stadtwerken in der Grundversorgung. Da dies sehr teuer ist und mich auch die Sonderverträge des Grundversorgers nicht überzeugen, habe ich über ein bekanntes Vergleichsportal einen Wechsel zu eprimo beantragt (Ende März). Dieser kam binnen 8 Wochen nicht zu Stande. Offenbar ging die Kündigung beim Grundversorger durch, aber 2 Wochen später erhielt ich wieder ein Begrüssungsschreiben vom Grundversorger, dass ich wieder in der Grundversorgung sei. Von eprimo kam nichts und bei Nachfragen hieß es immer, der Grundversorger lehne einen Wechsel ab.

    Was heißt das: "Es hieß immer"?

    Nach 8 Wochen habe ich dann schriftlich gekündigt bei eprimo (auch wenn kein Stromliefervertrag zu Stande kam) und ich bin wieder via dem Vergleichsportal zu Montana gewechselt, bei denen zumindest bereits der Gasanbieterwechsel erfolgreich [ablief].

    Hier jedoch dieselbe Erfahrung wie bei eprimo. Seit 4 Wochen warte ich auf einen Wechsel und heute bekam ich wieder das Begrüßungsschreiben vom Grundversorger.

    Ich hier kann meinem Grundversorger auf die Pelle rücken. Also nichts Zugesülze per Callcenter, sondern Schreibtisch mit Mensch auf der anderen Seite.

    Vielleicht geht das ja bei Dir auch. Ich würde das jedenfalls mal versuchen. Das scheint mir der erfolgversprechendste Weg zu sein.

    Ich habe auch schon überlegt, dem Grundversorger rechtliche Schritte anzudrohen.

    Den Spruch laß lieber stecken, wenn man Dich nicht auslachen soll. Das Sprüchlein beeindruckt allenfalls Laien. Was willst Du denn androhen? Und wer soll das für Dich machen? Hast Du denn einen Rechtsanwalt, der die Geschichte engagiert vorantreibt? Nein? Siehste.

    Ich wohne nun seit ca. 1 Jahr zur Miete. Bei der Einzugsbesichtigung sind mir mehrere Mängel am Boden aufgefallen - wurde auch mit "Kleine Mängel am Boden in allen Zimmern" so ins Protokoll aufgenommen.

    Der Vermieter wohnt mit im Haus - zieht aber Ende des Jahres um.

    Nun spiele ich mit dem Gedanken, ihn dann zu bitten, die Böden zu erneuern. Davor würde der Haussegen nur schief hängen. Muss ja nicht sein ;)

    Wieso glaubst Du, daß dann der Haussegen schief hängen würde?

    Mal angenommen, die Böden wären tatsächlich erneuerungsbedürftig und er renoviert seine bisherige Wohnung, um sie für eine Neuvermietung fit zu machen, dann ist ggf. der passenden Handwerker ohnehin im Haus. In aller Regel allerdings dürfte der Hauswirt davon ausgehen, daß er die Wohnung so vermietet, wie sie ist. Offensichtlich schienen ihm die vielleicht durchaus vorhandenen Schäden am Laminat nicht so gravierend wie Dir.

    Laminat - Alter: min. 10 Jahre

    Nun habe ich aber immer Bedenken, dass er die Miete an die Durchschnittsmiete anpassen könnte.

    1) Ist eine Erneuerung von den Böden auf Kosten des Vermieters überhaupt möglich?

    2) Kann der Vermieter die Miete ohne Modernisierungsmaßnahmen, nur aufgrund des durchschnittlichen Mietpreises, die Miete anpassen?

    Maßgebend ist immer der Zustand, nicht das Alter allein (wobei ein älterer Boden dennoch vermutlich eher erneuerungsbedürftig ist als ein neuer).

    Normalerweise ist Laminat Vermietersache, wenngleich viele Mieter auch auf eigene Kosten Laminat verlegen oder es austauschen. Man könnte sich auch die Kosten teilen.

    Ja, der Vermieter kann die Miete auch ohne Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der geltenden Vorschriften erhöhen.

    Wie wichtig ist Dir denn ein schönes Laminat? Wäre es Dir denn auch eigenes Geld wert?

    Ich bespare gerade iShares Core MSCI EM IMI (IE00BKM4GZ66) und iShares Core MSCI World UCITS ETF ( IE00B4L5Y983).

    Verhältnis 70/30.

    Wirklich so herum? 70% EM?

    Ich habe thesaurierende und nicht ausschüttende ETFs gewählt. Bin ich da gerade zu blöd zu verstehen, wo der Steuervorteil liegt oder gibt es da nicht wirklich einen?

    Es könnte sein, daß in diesem Jahr die ausschüttenden sogar ein Minimum besser sind als die thesaurierenden. Warum? Für das Jahr 2023 wünscht der Fiskus bei thesaurierenden Aktien-ETFs einen fiktiven Gewinn von 2,55% zu versteuern ("Vorabpauschale"). Bei ausschüttenden Aktien-ETFs gibts diese nicht, und sie schütten im allgemeinen weniger aus als 2,55%.

    Der Unterschied ist gering. Er ist eher was für Erbsenzähler.

    Wieso ich eigentlich hier ins Forum heute gekommen bin, war die Frage, ob die 30% Anteil für den iShare EM so gut gewählt waren. Nach einem Jahr und den Vergleich der Charts der letzten Jahre, bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob das so gut gewählt war. Ich erlaube mir, das hier zu besprechen :)

    Tja, gute Frage, nächste Frage. :) Darüber läßt sich wahrlich lang und ausführlich streiten. Du kannst auf Deine Frage so wenig eine Antwort erhalten wie auf die Frage nach den Lottozahlen vom nächsten Wochenende. Manchmal laufen die etablierten Märkte besser als die Schwellenländer, es war aber auch schon anders herum.

    MM > Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass ein weitaus größerer Anteil weiter in Teilzeit arbeiten würde. Sozusagen ein schleichender Ausstieg aus dem Arbeitsleben.

    Ich hab das so vor und der AG hat Interesse signalisiert.

    Du arbeitest in einem Mangelberuf. Wenn Du wolltest, behielte Dich Dein Arbeitgeber auch noch über die 67 Jahre hinaus.

    Ein Minijob "startet" immer mit Versicherungspflicht, die muss ja aktiv abgewählt werden.

    Weiß eigentlich einer, wie die Rentenbeiträge bei einem Minijob gerechnet werden?

    Ich habe dieser Frage mal nachrecherchiert, bin ihr aber nicht auf den Grund gekommen.

    Soweit ich das begriffen habe, zählen die Rentenbeiträge voll, egal, ob sie nur der Arbeitgeber zahlt oder sowohl der Arbeitgeber (15%), als auch der Arbeitnehmer (3,6%). Setzt man die gezahlten Beiträge in Bezug zum Durchschnittseinkommen des betreffenden Jahres, so bekommt man die Zahl Entgeltpunkte, die die DRV auch rechnet.

    Die Zeiten werden allerdings höchst unterschiedlich gerechnet. Legt der Arbeitnehmer zu, so zählen die Zeiten voll. Zahlt nur der Arbeitgeber, werden die Zeiten nur zu einem Bruchteil gerechnet (ein Fünftel? ein Sechstel?). So meine Einsicht, die fehlerhaft sein mag.

    Weiß einer, wie das genau ist?

    Wir sind uns also einig, dass grob folgende Gruppen gibt:

    a) Personen, die bis 67 arbeiten müssen

    b) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten können und gerne nutzen

    c) Personen, die sich die Rente mit 63 leisten könnten, aber gerne weiter arbeiten.

    Sind wir uns diesbezüglich einig? Vermutlich nicht.

    Bei a) und b) ist die Entscheidung klar.

    Bei c) war bisher auch klar, dass die Regelaltersrente genutzt wird.

    Neuerdings sollte man aber jedem aus c) empfehlen, trotzdem die Frührente zu beantragen. Unbegrenzter Hinzuverdienst bis 67 (oder wann auch immer) ist kein Problem mehr. Die Frührente ist finanzmathematisch für ihn besser, als der alte Regelweg.

    Das ist schon irgendwie verrückt. Zumal klar ist, dass das, was für den Einzelnen besser ist, eben nicht für die Rentenkasse der bessere Weg ist.

    Es ist für alle, die die Möglichkeit haben, günstig, die Frührente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Was sie dann nach der Gewährung der Rente machen (weiterarbeiten oder Ruhestand oder irgendwas dazwischen) ist dann ihre Sache. Lohnen tut sich die frühzeitige Beantragung der Rente in den meisten Fällen, wenngleich man immer den Einzelfall anschauen muß.