Beiträge von Achim Weiss

    Ich halte den feinziselierten Umgang mit Sonn-Feiertags-Nachtzuschlägen nicht für richtig.

    Einkommen ist Einkommen und sollte steuerlich und sozialrechtlich gleich behandelt werden.

    Das würde ich keinen erzählen, der sein Leben lang in der rollenden Woche unterwegs war, zB beim nächsten Krankenhaus-Aufenthalt der Nachtschwester, wird sicherlich eine unruhige Nacht für dich.

    Daß die Nachtschwester angemessen bezahlt wird, ist primär Sache der Tarifparteien, nicht des Steuer- und Sozialrechts.

    Übrigens: Gehaltsbestandteile, die nicht verbeitragt werden, sind auch nicht rentenwirksam. Das heißt: In der aktiven Zeit spart der Arbeitgeber Lohn (denn die Nachtschwester ist einigermaßen zufrieden, weil sie den Zuschlag brutto für netto bekommt). Daß genau das sie auch Rente kostet, führt sie sich nicht vor Augen.

    Solche Zuschläge gehören aufkommensneutral besteuert und verbeitragt, sprich: Der Arbeitgeber müßte fairerweise 50% drauflegen.

    [Vor] einigen Jahren habe ich einen Bausparvertrag angedreht bekommen

    und weiß nicht, wie hier weiter verfahren soll.

    Vertragssumme: 100.000,- EUR; Aktuell bespart: 5.000,- EUR; (Abschlussgebühr: 1%)

    Sparzinsen: 0,1%; geb. Sollzins: 1,40%; eff. Jahreszins: 1,72%; Tilgung: 8‰

    Wohnungsbauprämie: keine; VL: keine

    Die Abschlußgebühr ist in jedem Fall weg. Das heißt: Den Verkäufer hast Du bezahlt, er hat von Dir, was er wollte.

    Ein Bausparvertrag besteht aus der Kombination eines niedrigverzinslichen Sparvertrags mit einem niedrigverzinslichen Kredit. Er rechnet sich nur dann, wenn Du den Kredit tatsächlich brauchst, und zwar möglichst früh (heißt: Möglichst geringes Guthaben, möglichst großer Kredit).

    In der Sparphase zahlst Du mit einem Zins unter Markt drauf, dafür bekommst Du anschließend einen Kredit mit einem Zins unter Markt. Damit holst Du (wenn es gut geht), den Minderzins der Sparphase wieder auf. Wenn Du den Kredit aber nicht brauchst, hast Du nur den Minderzins der Sparphase :(

    Mit einem Guthaben von 5000 € wirst Du vermutlich nicht viel Immobilie kaufen können - und 0,1% Sparzins hilft nicht viel bei der Vermögensbildung.

    Obwohl unter Menschen nichts unmöglich ist, unterstelle ich einem öffentlichen Gutachter keine Parteilichkeit.

    Ich habe das Gutachten selbst auch nicht gesehen, kann somit nicht ermessen, wie umfangreich und/oder sorgfältig es erstellt ist. Unsorgfältige Arbeit hingegen soll bei öffentlichen wie auch privaten Institutionen gelegentlich vorkommen. Irren soll ja angeblich menschlich sein.

    Hier wird gerade eine Straße neu asphaltiert. Im Plan findet sich ein Zahlendreher. Den kann man prinzipiell einfach durch Nachmessen belegen, damit ist er in einem hochoffiziellen Plan noch lange nicht korrigiert.

    Wenn man den Eindruck einer unsorgfältigen Arbeit hat, ist es vermutlich sinnvoll, die Person direkt anzusprechen. Ich habe diesbezüglich aber keine eigenen Erfahrungen, Du außer dem vorliegenden Fall vermutlich auch nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, daß Dein Rechtanwalt diese hat. Den wirst Du jetzt aber nicht erreichen können, also wird die Klärung dieser Frage vermutlich bis morgen warten müssen. :)

    andiii_98:

    Deutsch-Legalesisch ist bereits so kompliziert, daß sich etliche Deutsche mit dem Verständnis schwertun. Eine automatische Übersetzung reicht häufig für eine Vorinformation aus, wenns aber wirklich um rechtliche Dinge geht, würde ich mich nicht darauf verlassen.

    Gerade wenn es um Rechtspositionen geht, kommt man um einen speziellen Berater vermutlich nicht herum (der ggf. auch bei der betreffenden Versicherung oder im Finanzamt zu finden sein könnte).

    [Ich habe bereits versucht, beim Gutachterausschuß der Stadt nachzufragen], leider ist in der Zwischenzeit der Gutachterausschuss nicht mehr besetzt und anscheinend ist niemand in der Stadtverwaltung in der Lage, mir Fragen auf meine Auskünfte hin zu geben :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    Ein städtischer "Gutachterzuschuß" kann ja wohl nicht dauerhaft "nicht besetzt" sein.

    Für manche Dinge braucht man halt eine gewisse Hartnäckigkeit und Geduld.

    PS: Einen guten Anwalt, der auch auf Erbrecht spezialisiert ist, habe ich mir bereits besorgt.

    Wunderbar! Wenn der der Stadt schreibt, hat das vermutlich mehr Gewicht, als wenn Du als Otto Normalbürger das versucht.

    Meine Erfahrung in Rechtsdingen ist die, daß man besser fährt, wenn Emotion aus dem Spiel bleibt. Eben drum beauftragt man ja einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen. Ich hatte mal einen Schadenersatzprozeß gegen einen Rechtsanwalt. Der hat (bei klarer Sache gegen sich) einen Kollegen mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Ich habe mich damals gefragt: Warum macht der das? Warum erzeugt der zusätzliche Kosten? Der Grund ist genau der genannte: Ein an der Sache selbst Unbeteiligter geht mit weniger (am besten keiner) Emotion in den Prozeß. Das kommt regelmäßig der Argumentation zugute.

    Somit stehe ich gerade vor der Rechnung (150-15)= 135K (geteilt durch Pflichtteil = 4) => 135/4 = ca 34K €, welche mein Bruder, der vor allem meinen Vater die letzten Jahre allein im Stich Gelassen hat, nunmehr mehr bekommen würde, als wenn ich einen realistischen Wert ansetzen würde.

    Das ist für mich sehr viel Geld, wobei mich vor allem die Familiensituation der letzten Jahre auch sehr belastet.

    Ich kann Dein Barmen menschlich verstehen, aber es stützt meine Argumentation: Du bittest uns hier um Hilfe, die einerseits gern gegeben wird, andererseits in der Sache nicht richtig groß weiterhelfen kann (anonymes Umfeld, unvollständige Sachstandsbeschreibung, unklare Qualifikation der Diskutanten).

    Die belastende Familiensituation ist so, wie sie ist. Sie dürfte eine faire Einigung nicht eben erleichtern. Am besten wäre es möglicherweise, die Streithähne (nämlich Du und Dein Bruder) würden sich heraushalten und die gegenseitigen Rechtsanwälte allein machen lassen.

    Laß den Rachegedanken aus dem Spiel! So gut ich den nachvollziehen kann, er bringt Dich nicht weiter. Wenn das Gutachten tatsächlich zu hoch ausgefallen ist, muß Dein Rechtsanwalt das Gutachten angreifen. Aber laß Deinen Bruder aus dem Spiel.

    Es kommt bei Erbstreitigkeiten immer wieder vor, daß sich die Erben nicht einigen und ein Haus dann tatsächlich verkauft werden muß, häufig im Zuge einer Zwangsversteigerung unter Wert. Dann haben alle Erben letztlich weniger.

    Man soll jede Antwort so kurz wie möglich fassen, aber nicht kürzer.

    Na dann versuchs mit Einstein und verzichte schon mal auf Selbstzitate.

    Jedes Posting muß aus sich heraus verständlich sein. Wenn das erfordert, sein eigenes Vorposting mitzuzitieren, dann sollte man es mitzitieren. Gedanken zu zerreißen und dem Leser dann zuzumuten, den Zusammenhang aus irgendwelchen Vorpostings zusammenzusammeln, ist in der Tat meine Sache nicht.

    Siehe oben: Einstein. ... aber nicht kürzer.

    Wie kann ich meine Rente aufbessern mit einem vorhandenen Geldbetrag von 150.000.- €

    Das kommt sehr darauf an. :)

    Sofern Du einen auch nur einigermaßen stichhaltigen Rat erwartest, wirst Du wohl nicht umhinkommen, etwas mehr über Dich und Deine Verhältnisse zu erzählen.

    Erbstreitigkeiten sind Anwalts Freude und Brot.

    Wenn Dein Bruder bereits einen Anwalt beauftragt hat, tust Du im Interesse der Waffengleichheit vermutlich gut daran, Dir rechtzeitig auch einen zu besorgen, wobei Du füglich vorher recherchierst, wer in Deiner Stadt bezüglich Erbrecht gut aufgestellt ist. Anwälte rechnen prinzipiell nach einer festen Gebührenordnung ab, der gute Anwalt ist somit vermutlich nicht teurer als der weniger gute.

    Das vorab.

    Was man in jeglicher rechtlichen Auseinandersetzung zwangsläufig verliert (auch wenn man hinterher rechtlich gesehen "gewinnt") sind Zeit und Nerven. Es geht bei Dir um ein Erbe, also um quasi ein Geschenk, das Dir unversehens zugefallen ist. Wenn das kleiner ist als erwartet/erhofft, ist es immer noch ein Geschenk, das Du Dir nicht in dem Sinne hast erarbeiten müssen.

    Nach dem, was Du skizzierst, kann ich mir vorstellen, daß Du dem pflichtvergessenen Bruder gern eins auswischen möchtest. Ich rate Dir aber dazu, diesen Gedanken nicht allzunah an Dich herankommen zu lassen. Der Bruder ist ohnehin "enterbt" (also auf den Pflichtteil zurückgesetzt, somit die Hälfte des eigentlichen Erbteils), das sollte Dir als "Rache" genügen. Du tust vermutlich gut daran, wenn Du danach trachtest, möglichst ohne großen Streit aus der Sache herauszukommen und im Zweifelsfall halt nachgibst.

    Bei rechtlichen Dingen kommt es sehr aufs Detail an, deswegen braucht man dafür einen Fachmann, vorzugsweise einen guten. Den bekommst Du aber nicht durch Forenpostings, sondern durch lokale Recherche. Der Anwalt sagt Dir dann auch, ob er es für sinnvoll hält, das Gutachten anzugehen. Wenn es um wenig Geld geht (das bei einem Mehrfamilienhaus ganz schön viel Geld sein kann!), würde ich eher zurückziehen als angreifen.

    Wenn ich Dich recht verstanden habe, willst Du das Haus behalten und die Wohnung Deines Vaters sanieren und weitervermieten. Du wirst für die Handwerker noch sehr viele Nerven brauchen. Verschwende sie nicht durch eine Auseinandersetzung mit Deinem Bruder!

    Der Nachteil der ausschüttenden Fonds ist halt, dass 70% der Ausschüttung steuerpflichtig ist.

    Verkauft man dagegen Fondsanteile, ist nur 70% der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis steuerpflichtig. Zumindest in den ersten Jahrzehnten ist damit die Nicht-Ausschüttung steuerlich günstiger, wenn man kurzfristig an sein Geld muß.

    Am besten ist natürlich, man hat beides, und kann im Bedarfsfall entscheiden, von welchem Fondstyp man Geld abzieht.

    Man muß sich im Einzelfall ausrechnen, was das ausmacht. In letzter Konsequenz kommt man an der Steuer nur vorbei, wenn der Sensenmann vorbeikommt. Dann zahlen die Erben die Steuer, sogar auf die unrealisierten Gewinne.

    Wenn man einen Ausschütter im Depot hat, schüttet der aus, ob man das nun will oder nicht. Insoweit hat man als Anleger die Wahl nicht, die Du oben andeutest.

    Ich bin nicht eben ein leidenschaftlicher Steuerzahler. Und doch: Wenn ich viel Steuern zu zahlen habe, bedeutet das, daß ich viel Gewinn gemacht habe. Das ist besser für mich als keine Steuern und kein Gewinn. :)

    @Referat Janders:

    In einer pluralistischen Gesellschaft braucht man immer auch die Gegenmeinung. In einem Forum für Geldanleger, für Aktionäre, für Fondskäufer bist das Du, der Du unvermeidlich und stets das Hohelied der staatlichen Sozialsysteme singst. Muß auch sein, ist aber halt nicht die einzige mögliche Lebensart.

    Sobald der Begriff staatliche Unterstützung aufkommt, setzt beim Durchschnittsdeutschen das Denkvermögen aus.

    Ich gehe mal davon aus, dass damit ich gemeint bin und Sie nicht sich selbst meinen. Wer ist schon gerne Durchschnitt? :)

    Sie sollten die Worte "staatliche Unterstützung" nicht zu negativ sehen. Ich möchte auch kein Geld vom Staat haben. Aber das 401(k)-Depot stellt auch eine Form der staatlichen Unterstützung dar. Hätten wir so etwas auch in Deutschland, fände ich das sehr gut.

    Ich hatte keinen der hier Anwesenden im Blick, es steht aber selbstverständlich jedem frei, sich diesen Schuh anzuziehen, wenn er ihm paßt.

    Staatliche Unterstützung ist natürlich nicht per se schlecht. Schlecht ist es, unreflektiert darauf einzugehen (Siehe etwa Riester oder Sonderabschreibung Ost). Wenn eine staatliche Subventionierung ins Konzept paßt, nimmt man die sinnvollerweise mit - aber halt überlegt und nicht unüberlegt.

    Ausschließlich Kapitaleinkünfte, aber Beiträge zur KV und RV zahlen. Gibt es mehr als 1.000 Leute in Deutschland, auf die das zutrifft?

    Auch in Deutschland ist die FIRE-Szene nicht ganz unerheblich (financially independent, retire early "Rente mit 40). Das sind Leute, die einige oder viele Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in ein selbstfinanziertes Privatiersdasein wechseln und die Zeit bis zur Rentenzahlung aus eigenen Mitteln überbrücken.

    Krankenversicherung müssen sie aber dennoch zahlen (und können zumindest den Beitrag für die Basisabsicherung von der Steuer absetzen), dazu mag es eine sinnvolle Investitionsentscheidung sein, freiwillig Geld in die gesetzliche Rentenversicherung zu stecken. Auch diesbezüglich ist die Absetzbarkeit der Beiträge ein Aspekt, den man bei der Investition berücksichtigen sollte.

    Und wenn es nur eine einzige Person wäre, die das betrifft, hat mich doch der mathematische Aspekt der Günstigerprüfung interessiert. Praktisch überall ist der nämlich sachlich unzutreffend dargestellt, auch von offiziellen Quellen.

    Die naheliegende Überlegung mit dem Grenzsteuersatz beispielsweise ist sachlich falsch. Sie ist allenfalls eine Approximation für den Fall, daß der Steuerpflichtige relativ viel Erwerbseinkommen versteuert und daneben nur wenig Kapitaleinkünfte. Hat einer aber relativ viele Kapitaleinkünfte, stellt man fest, daß der Grenzsteuersatz nicht mehr das maßgebliche Kriterium ist. Es zählt nämlich nicht nur der Steuersatz "des letzten Euros" (was mathematisch ohnehin Unsinn ist), sondern auch der Steuersatz des ersten Euros der Kapitaleinkünfte. Und wenn der hinreichend unterhalb der üblichen 26,375% liegt, hat man nach oben hinaus Reserven für einen höheren Steuersatz.

    Versteuert jemand beispielsweise 12.000 € "normales" Einkommen, kosten die ersten 1000 € Kapitaleinkünfte drauf bei Regelversteuerung 171 € Steuer (Grundtabelle 2023), bei Abgeltungssteuer aber 263,75 €. Die fast 100 € Differenz kann man "oben" drauflegen, kann am oberen Ende für 1000 € Kapitaleinkünfte also über 300 € Steuer zahlen (also Grenzsteuersatz über 30%!) und stellt sich damit immer noch günstiger.

    Weil diese Überlegung aber nicht nur für die ersten und die letzten 1000 € gilt, sondern auch für die Kapitaleinkünfte dazwischen, dürfen die letzten 1000 € im Beispiel nicht 360 € Steuer kosten, sondern nur etwa 310 €. Die Günstigerprüfung bei 12 T€ "normalem" Einkommen ergibt bis etwa 23 T€ Kapitaleinkünfte, also bis etwa 35 T€ zu versteuernde Gesamteinkünfte, für den Steuerzahler die geringere Steuerzahlung.


    Für den Leser sind diese Details unbedeutend. Wenn der aus meinem Posting den Schluß zieht: "Auch über 17.000 Euro kann sich die Günstigerprüfung lohnen" und daraufhin seine Anlage KAP einreicht und das Kreuzchen macht, dann hat er zumindest die Chance, daß ihm das etwas bringt. Verschlechtern kann er sich dadurch ja nicht. Wohl aber dadurch, daß er fälschlich denkt: "Bringt ja ohnehin nichts!" und deswegen darauf verzichtet, die Anlage einzureichen.

    Nee, den Grenzsteuersatz:

    (Rente+Kapitalertrag) * 25% vs. Rente * Steuersatz + Kapitalertrag * 25%

    Und von der Rente kann man noch die Krankenkassenbeiträge als Vorsorgekosten absetzen.

    Nicht schon wieder!

    1. Der Steuersatz auf Kapitalerträge beträgt nicht 25%, sondern 26,375%, weil der ewige SolZ bei Abgeltungsversteuerung zwingend dazukommt, bei normalen Einkommen aber mittlerweile wegfällt. Die Haarspalterei "aber die Abgeltungssteuer beträgt nur 25%!" halte ich für neben der Sache. Mich interessiert nicht, wie das heißt, was man mir abzieht, sondern wieviel man mir abzieht.

    2. Wenn man "normales Einkommen" hat, etwa Erwerbseinkommen oder Rente, belegt dieses erstmal den Grundfreibetrag und danach die niedrigen Prozentsätze der Progression. Ja, davon kann man noch einiges absetzen, etwa Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge. Unten raus kommt das "zu versteuernde Einkommen".

    Wenn man nur 1000 € Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag hat, stellt man sich bis zu einem zu versteuernden Normaleinkommen von 21 T€ (zusammen also 22 T€ zu versteuernden Einkünften) als Lediger nach der Steuertabelle von 2023 mit der Regelversteuerung günstiger als mit der Abgeltungssteuer (wenngleich nur um 2,75 €). Bei so geringen Kapitaleinkünften kann man noch einigermaßen mit

    3. Je weniger "Normaleinkommen" und je mehr Kapitaleinkommen man hat, desto höher kann der Gesamtbetrag der Einkünfte sein, bis zu dem sich die Regelversteuerung lohnt. Dabei steigt der mögliche Kapitalertrag überproportional. 1000 € "normales Einkommen" weniger -> mindestens 2000 € Kapitalertrag mehr.

    Hat man etwa nur 15 T€ "normales Einkommen", lohnt sich die Günstigerprüfung bis etwa 14.700 € zu versteuernder Kapitaleinkünfte (zusammen also 29.700 € zu versteuerndem Einkommen).

    Zu 10 T€ "normalem Einkommen" dürfen es dann schon 31.190 € Kapitaleinkünfte sein (zusammen also 41.190 € zu versteuerndes Einkommen).

    Hat man im Extremfall überhaupt kein "normales Einkommen", sondern ausschließlich Kapitaleinkünfte zu versteuern, dann lohnt sich die Günstigerprüfung mindestens bis 63.800 € zu versteuerndes Einkommen. Das heißt: In Wirklichkeit lassen sich noch deutlich höhere Kapitaleinkünfte günstiger regel- als abgeltungsbesteuern, weil man bei der Regelversteuerung die KV- und RV-Beiträge absetzen kann (meist zusammen einige tausend €), bei der Abgeltungssteuer aber nicht.


    Ja, ich habe das gerade eben nochmal nachgerechnet und fordere jeden Zweifler auf, das zunächst ebenfalls zu tun, bevor er hier widerspricht.

    Ja, ich weiß, daß die Niedersächsische Finanzverwaltung auf ihrer Seite den Sachverhalt unkorrekt darstellt.

    Ja, ich weiß, daß in diesem Zusammenhang immer mit "Grenzsteuersatz 25%" argumentiert wird. Das ist allerdings in der Sache falsch. Diese Betrachtungsweise approximiert die Steuer allenfalls bei geringen Kapitaleinkünften.

    Bitte erst nachrechnen, und dann staunen. Danach dürfte sich die Mehrzahl der Widerreden bereits erledigt haben.

    Was muß ich darauf jetzt antworten?

    "Ich fühle mich mißverstanden."?

    Es ist Vorgabe des Staates, daß der Anbieter den nominalen Erhalt der Einzahlungen in einen Riestervertrag garantieren muß. Eine solche Garantie setzt man üblicherweise mit einer Option um, und die kostet Geld. Dieses Geld kann man als eine Art Versicherungsprämie verstehen: Es ist in jedem Fall weg, egal ob der Versicherungsfall eintritt oder nicht. Mit Geldanlage hat das noch nichts zu tun, wohl aber mit Kosten. Wenn ein Finanzprodukt höhere Kosten hat, mag es eine hohe Bruttorendite haben oder eine geringe; es hat durch die höheren Kosten auf jeden Fall eine niedrigere Rendite als ein sonst gleichgestricktes Produkt mit einer niedrigeren Kostenquote.

    Ich bin (wie schon erwähnt) verblüfft, daß ich diesen an sich einfachen Zusammenhang einem Finanzgenie erklären muß.

    Sicherheit kostet Chancen auf Rendite.

    (Nicht den Bären verteilen, bevor er erlegt ist.)

    Ich bin über Deinen Einwurf einigermaßen verwundert.

    Sicherheit kostet Rendite, nicht etwa Chancen auf Rendite. Eine Optionsprämie, die man zum Zweck der Sicherung bezahlen muß, ist weg, und zwar definitiv, nicht nur möglicherweise.

    @Littmann:

    Im Netz fragen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte :)

    Aktuell werden für Tagesgeldkonten Zinsen von um die 3% geboten, teilweise vom Betrag her beschränkt auf z.B. 50 T€ oder 100 T€ (oder 1 M€, das dürfte Dich nicht behindern). Regelmäßig sind diese Angebote auf 3 oder 6 Monate beschränkt, einige kann man aber unproblematisch auf 1 Jahr verlängern, etwa comdirect oder consorsbank. Rechenexempel.

    Wenn Du ausdrücklich eine tragfähige Auskunft darüber suchst, was das Finanzamt zu Deinen geheimen Plänen sagt, so mußt Du dazu zu einem Steuerberater gehen, das kann kein Forum leisten.

    Habe für meine Eltern [Rentner?] die Steuererklärung soweit durch. Sie mussten für 2022 bereits Vorauszahlungen leisten, bzw. war im März 2023 auch schon [für 2023] eine Zahlung fällig.

    Im Programm selbst kann ich diese Vorauszahlungen angeben. Kann/Muss ich dann die 2023er auch angeben, oder soll diese dann für die nächste Erklärung (dann 2023) berücksichtigt werden?

    Du schreibst zu wenig Info. Ich nehme mal an, daß Deine Eltern Rentner sind, die alle 3 Monate Steuer zahlen müssen. Ja, das Finanzamt nennt das "Steuervorauszahlung", aber eigentlich handelt es sich dabei um die Steuerzahlung für die laufenden Bezüge, die Dir Dein Arbeitgeber gleich abzieht.

    An sich gehören die Steuerzahlungen des Jahres 2022 zum Steuerjahr 2022. Was im März bezahlt worden ist, ist die Steuer für die Renten der Monate Januar, Februar, März 2023.

    Das Finanzamt wird die Steuerzahlung vom März 2023 auf 2023 buchen, also solltest Du das auch tun, damit Dein Programm richtig rechnet. Wenn Du die Zahlung für 2023 dazurechnest, wird das Finanzamt sie im Rahmen der Steuererklärung abziehen und Deine Eltern müssen mehr Steuern zahlen, als Dein Programm angibt.

    Galileo:

    Die ursprüngliche Frage war: "Ich habe jetzt thesaurierende ETFs. Muß ich die gegen ausschüttende ETFs austauschen, wenn ich im Ruhestand bin und gern eine regelmäßige Zahlung daraus hätte?"

    Nein, muß er nicht. Wenn er ausschüttende Papiere hat, nimmt er natürlich deren Ausschüttungen zum Lebensunterhalt. Wenn er aber keine hat, bekommt er seine regelmäßigen Zahlungen aus regelmäßigen Anteilsverkäufen (bei denen er sinnvollerweise auf geringe Spesen achtet).

    Ich bin nicht eben ein leidenschaftlicher Steuerzahler. Und doch freue ich mich über eine hohe Steuerzahlung, denn hinter dieser steht ein hoher Ertrag. Lieber mehr Ertrag und mehr Steuern, als kein Ertrag und keine Steuern :)

    Ich schaue mit Wohlgefallen auf mein Depot, das sich besser entwickelt hat, als ich es je erwartet habe. Dabei ist es nicht groß spekulativ, sondern enthält außer ETFs (neueren Erwerbsdatums) eigentlich nur Standardaktien (älteren Erwerbsdatums). Ich baue es langsam um, weg von Einzelaktien, hin zu ETFs, vor allem des Steuervorteils wegen (der aber ja auch halt erst neueren Datums ist - und wer weiß denn schon, wie lang der noch bestehen wird?). Speziell die steuerfreien Aktien fasse ich aber nicht an. Gewinne soll man laufen lassen, heißt es, und ich halte mich daran.

    Als ich angefangen habe, mein Geld an die Börse zu tragen, gab es ETFs zwar schon, aber sie waren nicht derart verbreitet wie jetzt. Da habe ich mich - weil ich bewußt konservativ investieren wollte - an große Marken gehalten, etwa Procter & Gamble. Gerade heute haben sie Dividende gezahlt, ich habe schon davon berichtet. Wenn ich sehe, wie Leute ihr Baby mit Pampers wickeln, wie sie Gillette-Klingen kaufen, schmunzle ich und denke bei mir "meine Firma!" :) Sparen ist eine trockene Angelegenheit. Ein Kontostand ist nichts als eine Zahl. Pampers aber kann man anfassen, der Artikel ist unmittelbar nützlich. EFTs zu kaufen ist effizient, aber es ist langweilig. Ein bißchen Thrill darf schon sein, im Leben allgemein, beim Geldanlegen also auch.

    Wenn das einem Anleger Spaß macht, soll er 95% seines Geldes in einen ETF stecken, von dem er erwarten kann, daß er beharrlich und langsam steigt. Ich würde mit den restlichen 5% nicht zocken, aber warum sollte man dafür keine McD, Microsoft, Apple, Google oder Amazon kaufen? Man ist damit schlichtweg näher dran am Börsengeschehen.

    3 Aktien Apple kosten keine 500 €. Damit kann man nicht viel kaputtmachen, aber es ist was fürs Herz. :)

    Wenn man über dem Freibetrag ist, spielen amerikanische Quellensteuern keine Rolle. Amerikanische Dividenden sind dadurch sogar ein winziges bißchen steuerlich günstiger als deutsche. Ärgerlich sind verschiedene europäische Länder, etwa Frankreich oder die Schweiz. Eine LVHM oder L'Oreal hätten sich in den letzten Jahren trotzdem rentiert. :)

    Ich habe keine :(

    Ich will hier kein Plädoyer für Einzelaktien halten. Ich habe halt noch welche und reduziere die langsam zugunsten von ETFs. Es ist aber nicht so, daß das einzige Heil dieser Welt in ETFs läge. Wer sich zaghaft an die Börse traut, ist damit gut beraten. Aber es darf nach obigem Muster auch ein kleines bißchen Spaß sein. :)