Beiträge von Achim Weiss

    Ich habe ... einen Brief von der E.ON erhalten, dass sie meinen aktuellen Strompreis von brutto 27ct/kWh auf 50ct/kWh anheben werden.

    Oh! Da will jemand die Strompreisbremse testen!

    Allerdings sehe ich, dass ich online einen neuen Vertrag abschließen kann, bei dem der Preis für die nächsten [12] Monate „nur“ bei 34ct/kWh (E.ON ÖkoStrom) liegt. Wie kann das sein?

    Das eine mag die Grund- oder Ersatzversorgung sein, das andere ist halt ein Zeitvertrag.

    Ich denke, es macht Sinn, schnell in den 34ct Tarif zu wechseln, bevor er nicht mehr verfügbar ist.

    Keine Panik! Das ist ein realistischer Preis, der geht so schnell nicht aus.

    Wieviel zahlt ihr aktuell bei der E.ON?

    Mein Preis würde Dir nichts helfen, weil Strompreise sehr regional sind.

    Ab wann soll die Strompreiserhöhung gelten? Vermutlich erst in einem Weilchen. So lange kannst Du ja noch bei e.on bleiben (wobei Du berücksichtigen solltest, daß sich die Stromrechnung aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammensetzt!). Parallel suchst Du Dir bei Check24 oder Verivox einen neuen Stromtarif. Es kann schon sein, daß das e.on-Angebot für einen 1-Jahres-Vertrag im Vergleich ganz günstig ist. Mußt Du halt sehen.

    Ich wechsle schon viele Jahre mehr oder minder jedes Jahr den Stromanbieter, übrigens nicht zu meinem finanziellen Nachteil. :)

    In der Schweiz frieren die Leute auch bitter und schlafen nurnoch mit Ohrenstöpseln https://www.schwaebische.de/wirtschaft/war…en-kann-1304281

    Was lese ich denn da in diesem Artikel?

    In Deutschland gibt es an vielen entscheidenden Stellen noch zu wenig oder veraltetes Wissen über Wärmepumpen, wie bei Handwerkern, Energieberatern oder auch Kommunen und Versorgern.

    „Die Handwerker müssen die Wärmepumpen besser verstehen. Hierfür werden Fortbildungen benötigt", erklärt Thamling. "Hinzu kommt, dass in den kommenden Jahren mehr Handwerker benötigt werden, die die Wärmepumpen einbauen können.‟

    McProfit wird das aus vollem Herzen bestätigen können. :)

    Die vorstehende Darstellung finde ich sehr schön.

    Danke :)

    4/4 hätte seinen Reiz, wenn dann gleichzeitig auch die Verteilung der monatlichen Ausgaben neu justiert werden könnte. ;)

    Beziehungsfrage :)

    Wenn das für Deine Frau ein Thema ist, könntest Du erwägen, sich mit ihr zusammenzusetzen und die Steuerklassenwahl mit ihr besprechen.

    Ich habe mir ein Excelblatt gebaut, mit dem ich einen Steuerbescheid simulieren kann. Das geht schneller und gleichzeitig individueller, als das mit Berechnungsseiten im Internet funktioniert, zumal diese Seiten ggf. Annahmen treffen, die bei mir nicht gegeben sind. Außerdem muß man ständig wieder die gleichen Angaben machen, auch dann, wenn man nur am Bruttogehalt herumdreht. Ok: Dazu muß man wissen, wie die Steuer prinzipiell funktioniert. Das ist aber gerade bei 3/5 4/4 nicht so schwer: Bei 4/4 bekommt jeder seinen Grundfreibetrag (10347 € für 2022, 10908 € für 2023), bei 3/5 bekommt der erste den doppelten Grundfreibetrag (also: Für die Steuerberechnung 10347 € abziehen), der 5er keinen (also 10347 € zum Gehalt dazurechnen und dann wie für einen Ledigen nach der Grundtabelle rechnen).

    Am Ende zahlt Ihr - unabhängig von der Steuerklasse! - die Steuer nach dem Splittingtarif: Beide Werte zusammenrechnen, halbieren, Steuer ausrechnen, verdoppeln.

    Wie Ihr die jeweilige Beteiligung an den Kosten der Familie aufteilt, ist dann wieder eine andere Sache. Wenn die Beziehung gut ist, sollte man das schnell im Konsens lösen können :)

    Wir haben uns vor 2 Jahren ein älteres freistehendes Einfamilienhaus gekauft Kaufpreis wie hierzulande nicht unüblich 7stellig. Danach Modernisierung mit Wärmedämmung, neuer Wärmepumpe und Fußbodenheizung.

    War das vorgeschrieben oder hast Du das gemacht, weil Du das für nötig und/oder richtig hieltest?

    Riesige Probleme, Handwerker zu finden, Lieferzeiten des Materials, Kostensteigerung, der Heizungsbauer hatte Mühe, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Dann musste sogar ein Fachberater des Herstellers kommen, um das Ding zum Laufen zu bringen,

    Jetzt läuft die Anlage seit Ende des Jahres.

    Die riesigen Turbinen außen an der Hauswand laufen zur Zeit fast immer noch Tag und Nacht mit hohem Stromverbrauch, dazu sind sie sehr laut zur Freude der Nachbarn.

    Das Haus wird nur mäßig warm.

    An kalten Tagen schalten wir die Klimageräte zum Heizen dazu.

    Die ja auch nur Wärmepumpen sind ...

    Von den Gesamtkosten will ich gar nicht mehr reden.

    Zum Glück müssen wir nicht mit jedem Euro rechnen.

    Wenn das die Zukunft Deutschlands sein soll, sehe ich schwarz.

    Fachkräftemangel :)

    Das war aber schon immer so.

    Bei Handwerkern gab es schon immer solche und solche.

    Eine Heizung eines Hauses mittels Wärmepumpe funktioniert ziemlich anders als per Gasheizung. Das können viele heutige Handwerker noch nicht so richtig, wie Du es nun ja am eigenen Leibe erlebst. Im Prinzip funktioniert eine Wärmepumpe in beide Richtungen, Du kannst damit Wärme ins Haus pumpen oder aus ihm heraus. Daß Du Wärmepumpen nur zum Heizen hast und zusätzlich Klimageräte, spricht in meinen Augen für eine fehlerhafte Planung. Und daß das Haus mit der Heizung allein nicht warm wird, auch.

    Kein Finanzthema, jedenfalls nicht für die Community :)

    Wenns was ganz Einfaches sein soll, nur Telefonieren und SMS, wie vor dem Smartphone.

    Nicht lachen, einfach mal nach Seniorenhandys suchen. Gibt es für deutlich unter 100€ und die Dinger halten vom Akku her oft viel besser als ein modernes Smartphone.

    Ahem ... Hatte ich das oben nicht schon so geschrieben?

    Muß übrigens kein Seniorenhandy sein. Die Dinger sind in meinen Augen unnötig groß und auch zu teuer. Es gibt in jedem gutsortierten Elektronikladen (Saturn?) als Neuware noch Candybar-Handies ab 20 €. Und ja, die laufen auf eine Akkuladung beinahe ewig, mehrere Tage allemal. Das kennt der Smartphone-User heute schon garnicht mehr.

    Es gibt eine einfache Lösung: III/V beibehalten. ;)

    Wer hier progressiv sein mag, hat ja schon heute die Möglichkeit, IV/IV mit Faktor zu wählen. Es wird schon seinen Grund haben, warum diese Kombi in der Praxis nicht von vielen gewählt wird.

    Na klar, kann man 3/5 beibehalten. Ausgangspunkt dieser Diskussion war aber ja, daß der Threadstarter befürchtete, die Steuerklassen 3 und 5 könnten bereits zum 01.07.2023 abgeschafft werden. Vermutlich falscher Alarm. Man sollte der Regenbogenpresse nicht alles glauben, und ich zumindest rechne die CHIP dazu.

    Ich glaube sehr wohl, daß in vielen Familien der Ehemann (als in der Regel finanzstärkerer Partner) seine Ehefrau in finanziellen Dingen klein hält (Frauen, heißt es bekanntlich, verstünden nichts vom Geld), wobei die Steuerklassenwahl 3/5 den Unterschied vergrößert. Das gilt für den Threadstarter wohl nicht, der nimmt zwar den unterjährigen Steuervorteil mit, bezahlt dafür aber den Großteil der Familienausgaben, was in der Situation wohl fair ist. Das ist sicher nicht in allen Familien so.

    Eine ausgesprochen feministische Sicht des Themas liest man hier:

    https://www.geldfrau.de/steuerklassenw…-steuerberater/

    Ich käme nicht auf den Gedanken, meine Frau in sinngemäßer Weise zu übervorteilen. Solange sie verdient, würde ich immer 4/4 wählen und somit dieses Aufregerthema entschärfen. Kein Thema für mich :)

    Rüstet man auf Fußbodenheizung um, sind sämtliche Böden neu zu machen und wegen Aufbauhöhe auch die Türen, Terrassentüren und unter Umständen Schalter, Steckdosen.

    Bei Baumaßnahmen kommt es immer sehr aufs Detail an. Angenommen, in einem Haus tragen die Böden bereits einen schwimmenden Zementestrich von z.B. 4 oder 5 cm Stärke, so ist es möglich, diesen Estrich auszutauschen durch einen Heizestrich gleicher Aufbauhöhe. Dann muß man sicherlich alle Böden neu machen, braucht aber die Türen und alles andere nicht zu verändern. Eben aus diesem Grund gibt es solche Systeme ja.

    Ein ganz erheblicher Umbau ist das natürlich, da stimme ich Dir zu.

    Wenn .. Du auf das jährliche Darlehen des Finanzamt angewiesen bist, solltest Du mal Deine Familienfinanzen überprüfen.

    Wenn Du nicht weißt, wie Du mit dem Geld zurechtkommst, wenn Du unterjährig die Steuer mit z.B. 400 Euro im Monat unterzahlst, woher willst Du dann die Nachzahlung von 12 x 400 Euro = 4800 Euro nehmen, die Du nach Erhalt des Steuerbescheids zahlen mußt?

    Ach so: Du mußt überhaupt nicht so viel nachzahlen, der Kinderbetreuungskosten wegen, die Du erst im Rahmen der Steuererklärung veranschlagst.

    Man könnte ja eventuell erwägen, sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. :)

    Ich muss gestehen, dass ich mir noch nie einen Lohnsteuerfreibetrag habe eintragen lassen. Das war mir immer zu bürokratisch.

    Tja, einen Tod muß man halt sterben: Entweder man macht sich die Mühe und läßt sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen oder man zahlt unterjährig mehr Steuer und holt sie sich dann im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück.

    Wie sagt der Volksmund so treffend? "Man kann das Bett nicht an fünf Zipfeln packen."

    Galileo.

    Steuerhinterziehung ist böswillig: Man weiß, daß man etwas eigentlich versteuern muß, tut es aber nicht. Das ist hier aber nicht der Fall: Der Schwiegervater tut ein Privatdarlehen aus zu einem durchaus marktüblichen Zins. Die Überlegung mit dem unbesicherten Darlehen, das eigentlich höher verzinst werden müßte, macht sich ein Privatmann ja nicht. Die eingenommenen Zinsen gibt er in der Steuererklärung an. Mal angenommen, das Finanzamt kommt auf den Trichter, daß das Darlehen eigentlich höher verzinst werden sollte ("Fremdvergleich"), da antwortet der Schwiegervater treudoof, das Darlehen halte doch den Fremdvergleich aus: Seinem Freund Dete hätte er es auch zu diesen Bedingungen gegeben. Im schlimmsten Fall sagt das Finanzamt, das Darlehen hätte nicht zu 4%, sondern zu 6% verzinst werden müssen und berechnet die Kapitalertragsteuer dann vom höheren Prozentsatz. Das sollte dann auch kein Beinbruch sein. Ich glaube aber nicht, daß das Finanzamt ein Darlehen zu 4% unter Verwandten monieren wird.

    Mir erscheint allerdings die Vorgabe des Threadstarters windig. Plötzlich 180 Mille zu brauchen ist schon ein Brett. Und dann die Chose so drehen zu wollen, daß man von einer anbezahlten Eigentumswohnung möglichst wenig hergeben will, erscheint mir auch etwas wunderlich. Mal sehen, ob der Threadstarter nochmal etwas dazu schreibt.

    Iin letzter Zeit höre ich immer wieder, dass zum 1. Juli 2023 die Steuerklassen III/V abgeschafft werden sollen.

    Feministen dringen sehr auf die Abschaffung der Steuerklassen III/V (zugunsten des sog. "Faktorverfahrens"), obwohl diese Steuerklassenwahl für kühl rechnende Ehepaare ggf. Vorteile bringt. Ich halte es für geradezu ausgeschlossen, daß diese Änderung bereits zum 01.07.2023 in Kraft treten wird. Solche Änderungen brauchen Vorlauf, damit die vielen Lohnbuchhaltungen im Land verwaltungen sie auch umsetzen können.

    Ich habe ... die Sorge, dass die Kombination IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) bis zur Abgabe der Jahressteuererklärung monatlich netto für das gesamte Familieneinkommen deutlich schlechter ist.

    Wir hatten uns bewusst für III/V entschieden, weil ich deutlich mehr verdiene als meine Frau. Meine Frau fand es auch besser, weil ich den Großteil der monatlichen Ausgaben trage. In den aktuellen Zeiten täte ein (wenn auch nur vorläufiges) monatliches Minus beim Netto schon weh.

    Wenn das so ist, Du also auf das jährliche Darlehen des Finanzamt angewiesen bist, solltest Du Deine Familienfinanzen mal überprüfen. Wenn Du nicht weißt, wie Du mit dem Geld zurechtkommst, wenn Du unterjährig die Steuer mit z.B. 400 Euro im Monat unterzahlst, woher willst Du dann die Nachzahlung von 12 x 400 Euro = 4800 Euro nehmen, die Du nach Erhalt des Steuerbescheids zahlen mußt?

    Ach so: Du mußt überhaupt nicht so viel nachzahlen, der Kinderbetreuungskosten wegen, die Du erst im Rahmen der Steuererklärung veranschlagst. Man könnte ja eventuell erwägen, sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. :)

    Weiß jemand Genaueres zum Sachstand der geplanten Gesetzesänderung?

    Natürlich nicht. Davon abgesehen wäre es auch nicht sinnvoll, Gerüchte weiterzuverbreiten.

    Bei einem Privatkredit/Darlehen kommt es häufig auf "Fremdüblichkeit" an, sprich das Darlehen mit dem Schwiegervater muss so gestaltet sein, wie es üblich auf mit einem Fremden wäre. Andernfalls läuft man Gefahr, dass das Finanzamt das als Steuerhinterziehung ansieht (z.B. bei zu niedrigen Zinsen Steuerhinterziehung, da der Schwiegervater ja dann die Zinsen, die Du ihm zahlen musst, versteuern muss. Sofern das Darlehen "unbesichert" ist, als z.B. keine Grundschuld oder Ähnliches als Sicherheit gehalten wird, liegen die Zinsen bei >8% und dann lohnt sich die Sache nicht mehr). Oder eben wegen einer versteckten Schenkung.

    Im Prinzip hast Du recht mit Deinem Einwand, allerdings wird das mit der "Fremdüblichkeit" innerhalb der Familie nicht so streng gesehen. Da kann man auch erfolgreich argumentieren: Der Schwiegervater würde das Geld sonst zu 3% auf die Bank legen, da kann er es für 4% auch dem Schwiegersohn geben.

    Ich würde vorschlagen, sich hier keine Lösungen selbst zu überlegen und auch nicht auf dieses Forum zu vertrauen, denn für eine saubere Gestaltung müsst ihr ohnehin zum Notar.

    Für ein Privatdarlehen muß man nicht zum Notar.

    Andererseits sind 180 T€ natürlich eine Menge Schotter. Wenn der OP die wirklich braucht, dürfte mehr dahinterstecken als ein temporärer Liquiditätsengpaß.

    Wenn der Geldbedarf wirklich so groß ist, würde ich vermutlich die Immobilie komplett verkaufen. Ich kann keinen Sinn daran erkennen, die abbezahlte Hälfte zu verkaufen und einen Anteil zu behalten, der der Hypothek entspricht (abgesehen davon, was die Bank dazu sagen wird, die man dazu ja fragen muß).

    Die Anwaltskosten kann man deutlich senken, indem man zur Verbraucherzentale geht.

    Stimmt. Fragt sich halt, ob es dieser Ansatz bringt. Mag sein, daß die Leute der hiesigen Verbraucherzentrale nicht die hellsten Lichter sind (und anderswo die Koniferen* :-)), jedenfalls hätte ich mir meinen Weg zur hiesigen Verbraucherzentrale damals sparen können.

    Anwälte rechnen meist nach Gebührenordnung ab. Der für die spezielle Frage eigentlich unqualifizierte Irgend-Anwalt ist also so teuer wie der Spezialist. Eben drum habe ich ja angemerkt, es sei sinnvoll, einen spezialisierten Antwalt zu betrauen, wenn man schon den Rechtsweg erwägt.

    *Xrvar Fbetr, vpu jrvß fpuba, jvr qnf evpugvt urvßg.

    Eigentlich weiss ich das ja auch alles. Der Punkt ist nur, dass ich seit 5 Tagen kein funktionierendes Handy mehr habe. Hardware-Schaden. Lässt sich nicht mehr einschalten. Als eingefleischter Nachhaltigkeitsfan musste ich von 2 ... Providern erfahren, dass mein Nokia 6700 Slider Schrott sei. Nix mit Akku raus und wieder rein etc.:(

    Ist ja nicht so, dass ich mir nicht endlich (ich bin halt ein Nostalgiker) ein Smartphone leisten könnte. Aber wozu und vor allem welches? Ich werde morgen mal in den Provider-Laden gehen und auskunftschaften, was möglich ist. Ist ja schon blöd ohne handy:huh: oder doch8)?

    Hat jemand einen Tip für mich?

    P.S. Ich hasse die Alltäglichkeiten des Lebens..

    :)

    Ich kenne da in meiner näheren Bekanntschaft eine Frau, die partout kein Smartphone haben will, sondern nach vielen Jahren immer noch glücklich ist mit einem winzigen (Hosentaschen in Frauenhosen sind super-eng und klein!) Candy-Bar-Handy mit überragender Standbyzeit (Einmal aufladen pro Woche reicht). Sie hat dazu eine Prepaid-Karte von Kaufland, dort kostet eine Handy-und-SMS-Flätt pro 4 Wochen 4 Euro (das ist der günstigste Preis, den ich für diese Leistung kenne). Fürs Nummernmitbringen gibt es momentan noch 10 Euro dazu, das zahlt rechnerisch das Telefonieren 2 Monate lang.

    Wenn Du bisher ein Nur-Telefonier-Handy hattest -- warum kaufst Du Dir für 20 Euro oder so nicht einfach ein solches Gerät nach? Es gibt sie ja noch auf dem Markt.

    Wenn Du den Hardware-Defekt allerdings zum Anlaß nehmen willst, nun endlich, endlich ein Smartphone zu kaufen, hast Du natürlich eine mächtige Auswahl, in der man sich als Laie verlieren kann. Auch wirst Du dafür dann einen Vertrag mit Daten brauchen, wobei es sehr von Deinen Surfgewohnheiten abhängt (und der Verfügbarkeit von WLAN an Deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort), wieviel Datenvolumen sinnvoll ist.

    Wenn man Dir diesbezüglich raten soll, müßtest Du ein bißchen mehr über Dich und Dein Telefonierverhalten erzählen.

    Hallo, ich habe über Play Store ein Abo mit Kreditkarte bezahlt. Dieses war lt Beschreibung 3 Tage kostenlos, dann kündigen oder Abo.

    Musste mit Kreditkarte zahlen, habe ich auch getan, sollte 29,99 € kosten. Von der Kreditkarte wurden aber 47,59 € abgebucht. Nach 2 Tagen habe ich gekündigt und wollte mein Geld zurück. Ich soll eine ID-Nr. angeben, die per E-Mail zu mir geschickt [worden sein soll], dann werde mein Geld rücküberwiesen. [Diese ID-Nr. habe ich ] nie bekommen.

    ...

    Muss die Bank das Geld nicht zurückholen? Die Firma ist in Zypern und beim Play Store wurde das Abo nicht gelistet. Bestätigung der Kündigung habe ich erhalten (Mail) von der Firma.

    Tja, das deutet doch sehr darauf hin, daß Du einem Betrüger aufgesessen bist. :(

    Nein, Deine Bank muß das Geld nicht zurückholen. In Einzelfällen mag die Kreditkarten das können, aber ich würde mir an Deiner Stelle diesbezüglich keine großen Hoffnungen machen.

    Betrüger wissen üblicherweise, was sie tun und wie sie es tun müssen, damit sie ihre Beute behalten können.

    Vermutlich ist es am sinnvollsten, Du buchst das verlorene Geld als Lehrgeld.

    Ich bin Student und arbeite seit September 2020 auf Honorarbasis (Honorarvertrag) als Nachhilfelehrer. Leider dachte ich am Anfang meiner Tätigkeit, dass der Job von meinem Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet wird. Dies war allerdings nicht der Fall und jetzt stellt sich heraus, dass eine Einkommen[steuer]erklärung für die vergangenen Jahre gemacht werden muss. Mein jährliches Arbeitseinkommen lag in den letzten 2 Jahren unter 5000. Also weit unter der steuerfreien Grenze.

    Wenn man Geld verdient, muß man es versteuern, auch wenn man Student ist. Ich habe mir mal sagen lassen, daß viele Schüler/Studenten Nachhilfe nach dem Prinzip BAT (bar auf Tatze) geben. Es ist recht unwahrscheinlich, daß so etwas aufkommt.

    Wenn ein Auftraggeber allerdings einen Vertrag abschließen will, dann hat das einen Grund, mutmaßlich den, daß er seine Kosten der Nachhilfe von der Steuer absetzen will. In solchen Fällen fragt das Finanzamt dann gern bei dem Dienstleister nach, ob er die Einkünfte auch versteuert hat. Offensichtlich steckst Du gerade in so einer Situation.

    Als Honorarkraft bist Du formal selbständig, da mußt Du Dich um Versteuerung und ggf. Verbeitragung selber kümmern. Das übernimmt ein Auftraggeber nur dann, wenn er seine Leute formal einstellt (Arbeitsvertrag etc.).

    Meine Frage an die Experten: Gibt es jetzt Konsequenzen oder Nachzahlungen ans Finanzamt, wenn das Einkommen jetzt erst nachgemeldet wird? Auch irgendwelche Strafverfahren oder ähnliches, weil das zu spät gemeldet wird?

    Und fliegt man raus, wenn man das gar nicht gemeldet hat?

    Das beschäftigt mich schon sehr lange und ich habe keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll. Der Arbeitgeber hat uns auch gar nicht darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns selbst um die Anmeldung beim Finanzamt und Ähnliches kümmern müssen.

    Du stellst eine im weitesten Sinne rechtliche Frage, und auf die gibt es eine rechtliche Antwort: "Es kommt darauf an."

    Allerdings darf ein dazu nicht Ermächtigter keine Steuerberatung oder Rechtsberatung leisten. Mehr als allgemeine Aussagen kannst Du von uns Nicht-Steuerberatern und Nicht-Rechtsanwälten daher nicht erwarten.

    Offensichtlich hat das Finanzamt bei Dir angefragt, ob Du Einkünfte aus Nachhilfe versteuert hast. Das hast Du nicht, also fordert man Dich erstmal auf, die Einkünfte nachzuerklären. Ob dabei überhaupt eine Steuerzahlung herauskommt, läßt sich aus der Distanz nicht beurteilen. Die ersten etwa 10.000 Euro im Jahr sind prinzipiell steuerfrei. Allerdings kann es bereits bei niedrigeren Beträgen Probleme mit dem Kindergeld geben oder mit der Krankenkasse.

    Wie Du damit umgehen solltest? Da gibts zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Selber schlau lesen oder einen passenden Dienstleister beauftragen (der kostet allerdings Geld). Was mich allerdings etwas wundert: Ich hätte in vergleichbarer Lage erstmal meine Eltern zugekommen. Oder traust Du Dich nicht zu beichten?

    Was kann Dir passieren? Das sieht man hinterher. Angesichts der genannten Beträge vermutlich nicht viel. Es ist noch nicht einmal sicher, ob Du Steuern zahlen mußt.

    Du schreibst jetzt sachlich richtig Deine Einnahmen zusammen und dazu auch die passenden Ausgaben. Dann fragst Dich vor Ort erstmal schlau, ob es sinnvoll ist, ohne fremde Schützenhilfe als blutiger Anfänger mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Vermutlich ist es das nicht.

    Dann reichst Du die Unterlagen mit oder ohne fremde Hilfe beim Finanzamt ein. Dann siehst Du schon, was das Finanzamt daraus macht.

    MOMENT MAL!!

    Mein Provider hat mir NICHT gekündigt! Im Gegenteil! Er hofiert mich ständig mit neuen Angeboten. Neues Smartphone? Noch immer kein interessantes dabei?

    Worüber ich mich wundere, ist der Satz:"Ihr Vertrag läuft bald aus." Den ich übrigens schon seit Jahren immer wieder per mail lese. Was soll das?

    Dein Anbieter möchte, daß Du einen neuen Vertrag abschließt, möglicherweise mit dem Hintergrund, daß damit dann eine neue Mindestlaufzeit anfängt. Wenn Du im alten Vertrag bleibst, kannst Du mittlerweile jeden Monat kündigen.

    Wenn ich es mir ja aber richtig zusammengerechnet habe, verliere ich ja Jahr für Jahr nur noch mehr unnötig Geld. Von daher lieber jetzt in den sauren Apfel beißen als im Alter eine ganze Kiste saurer Äpfel essen zu müssen:)

    Genau das bedeutet: "Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende."

    Es ist besser, Du begrenzt die Verluste gleich als irgendwann später.

    Das mit dem Widerruf solltest Du allerdings prüfen. Wenn Du das nicht allein kannst, mag es sinnvoll sein, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, auch wenn der Geld kosten sollte (Ich habe keinen passenden Namen zur Hand!). Das mag sich trotzdem rechnen.

    Seit 03/22 darf ein Depotübertrag nicht länger als 3 Wochen dauern. ...

    Seitdem die BAFin die Überarbeitung der Regeln in Kraft gesetzt hat geht es i.d.R. deutlich schneller. Mein Umzug vor 6 Monaten dauerte 10 Tage, der gerade durchgeführte von meiner Frau 9 Tage. Bei meinem Kumpel hat es im letzten Monat 12 Tage gedauert.

    Gut zu wissen! Bei mir läuft auch gerade ein Depotübertrag (nur 1 Posten!). Ich bin gespannt, wie lang der wohl dauern wird.