Buntbart Ich habe den Excel-Rechner jetzt entsprechend an die neuen Reformvorschläge angepasst und wundere mich, dass die Steuerlast gleich bleibt. Habe ich etwas falsch gemacht?
Beiträge von gago
-
-
Hallo gago , ich hab mich mal dran versucht. Deine Berechnungslogik der Steuer war schon richtig. Die Basis, der zu versteuernde Jahresbetrag war etwas zu ungenau.
Mein Versuch liegt beim zu versteuernden Jahresbetrag allerdings immer noch um 5,55 € daneben. Und damit bei der Summe Einkommensteuer und Soli um 2,24 €. Vielleicht reicht das ja für deine Zwecke?
Oder ein anderer Forist findet den Fehler.
Vielen Dank. Darauf wäre ich im Leben nicht gekommen, dass das zvE schon falsch war.
-
Hallo,
Ich versuche gerade auch einen Brutto-Netto-Rechner zu erstellen, bei dem ich die Steuersätze und Grenzen anpassen kann.
Ich möchte damit mal gemäß dem Reformvorschlag der CDU berechnen, ob ich dadurch wirklich mehr Netto hätte.
Leider stimmt etwas nicht bei der Berechnung der Einkommensteuer und ich finde den Fehler nicht. Ich komme einfach nicht auf die Einkommensteuer aus diversen online Brutto-Netto-Rechnern.
Aktuell versuche ich erst mal alles korrekt zu bekommen für 2026.
Könnt ihr mir bitte helfen?
Viele Grüße -
-
Ich habe kürzlich mein Depot übertragen und vorab eine ähnliche Mitteilung erhalten. Ich habe Standard-ETFs, aber auch ein paar echte Exoten im Depot. Mir wurden für den Übertrag keinerlei Kosten verrechnet. "Position" bedeutet pro WKN/ISIN.
Danke, dann versuche ich auch mal meine Anteile des iShares Core MSCI EM IMI USD (Acc) IE00BKM4GZ66 zur ING zu übertragen.
-
Alles anzeigen
Für Strom gilt: Die Basis für das Entlastungskontingent für SLP-Entnahmestellen ist die aktuelle Verbrauchsprognose des Netzbetreibers. Praktisch kommt hier in der Regel wohl nur die für Januar (2023) geltende Prognose in Betracht, denn Entlastungsbeträge und das jeweilige Entlastungskontingent sollen den Letztverbrauchern am 15. Februar 2023 bereits mitgeteilt werden (siehe dazu eingehender Frage 2.4.8)."
Zitat Ende
Das erklärt die 'komische' Stückelung.
Ich muss hier (mal wieder) eprimo loben, die das schön vorgerechnet und wohl noch
7,72 € zu viel Entlastung nicht zurückgefordert hat.
Anders als bei dem hier im Forum beschriebene Chaos bei E.ON und Vattenfall.
Wie heißt noch die Mehrzahl von Chaos?
berghaus 27.02.24Das heißt, wenn der Netzbetreiber am 15.2.2023 noch nicht den tatsächlichen Verbrauch von 2022 wusste und einen zu niedrigen Wert übermittelt hat, bleibe ich als Verbraucher auf dem Schaden sitzen?
Ich habe einen digitalen Zähler, also sollte der Wert zeitnah bzw. in Echtzeit vorliegen.
Das kann auch mit dem 15.2.2023 nicht stimmen, denn eprimo schreibt am 23.11.2023 in der Stellungnahme auf meine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie:
ZitatDas Entlastungskontingent sowie den Entlastungsbetrag passen wir im Fall einer solchen Aktualisierung im Zuge der nächsten Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung rückwirkend zum Mitteilungsdatum an. Bei dem Kundenkonto des Beschwerdeführers geschah dies bereits ab dem 01.05.2023 mit 752 kWh und ab dem 01.07.2023 mit 760 kWh.
Ich verstand dies so, dass eprimo mein Entlastungskontingent (!) auf 760 kWh angepasst hat. Deshalb war die Schlichtung damals für mich erledigt. eprimo nimmt nun jedoch mein Entlastungskontingent als Jahresverbrauchsprognose, also 80% von 760 kWh.
-
-
Ich habe eprimo nun mehrfach angeschrieben, weil die Abrechnung aus meiner Sicht falsch ist.
Meine Rechnung lautet wie folgt:
Vorauszahlung (Summe der Abschläge): 371,66 €
Preisbremsenrabatt (Entlastungskontingent * (Preis/kWh - 0,40€): 94,62 € = 760 kWh x (0,5245€ - 0,40€)
Grundpreis/Jahr: 80,64 € = 6,72€ x 12
Rechnungsbetrag (verbrauchte Energie + Grundpreis - Preisbremsenrabatt): 361,04 € = 715 kWh x 0,5245€/kWh + 80,64€ - 94,62€
Rückerstattung (Vorauszahlung - Rechnungsbetrag): 10,62 €
Heute erhalte ich folgende Antwort von eprimo.
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum eprimo hier so komisch gestückelt rechnet, wenn mein Entlastungskontingent insgesamt 760 kWh beträgt.
Kann diese komische Stückelung hier jemand nachvollziehen? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.
ZitatAlles anzeigen
Guten Tag XYZ,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.02.2024.
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist die Jahresverbrauchsprognose Grundlage für die Berechnung der Entlastung aufgrund der Energiepreisbremse.
Die Berücksichtigung der Energiepreisbremse sieht eine Entlastung in Höhe von 80 % der Jahresverbrauchsprognose vor.
Dies haben wir wie folgt vorgenommen:
Für die Monate von Januar bis April hat uns Ihr Netzbetreiber eine Prognose von 1.000 kWh gemeldet. Das ergibt eine Entlastungskontingent von 800 kWh. Daraus ergibt sich eine monatliche Entlastung von 8,34 € und für den Entlastungszeitraum von 4 Monaten ein Betrag von 33,36 €.
Für die Monate von Mai bis Juni hat uns Ihr Netzbetreiber eine Prognose von 752 kWh gemeldet. Das ergibt eine Entlastungskontingent von 602 kWh. Daraus ergibt sich eine monatliche Entlastung von 6,23 € und für den Entlastungszeitraum von 2 Monaten ein Betrag von 12,46 €.
Für die Monate von Juli und Dezember hat uns Ihr Netzbetreiber eine Prognose von 760 kWh gemeldet. Das ergibt eine Entlastungskontingent von 608 kWh. Daraus ergibt sich eine monatliche Entlastung von 6,35 € und für den Entlastungszeitraum von 6 Monaten ein Betrag von 38,10 €.
Für den Entlastungszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 ergibt sich somit Entlastungsbetrag von insgesamt 83,90 €.
Unter Berücksichtigung des prognostizierten Jahresverbrauchs von 760 kWh (80 % = 608 kWh) für den Entlastungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ergibt sich somit ein Entlastungsbetrag von insgesamt 76,20 €. Das ist ein Differenz von 7,72 € zu Ihren Gunsten.
Das bedeutet, dass Sie bereits mehr Entlastung erhalten haben, als Ihnen zustehen würde, wenn wir die Prognose von 760 kWh für den gesamten Entlastungszeitraum in Betracht gezogen hätten.
Gerne haben wir Sie informiert, Sandro Engelbrecht. Und falls Sie Fragen haben – wir sind für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre eprimo GmbH
Beschwerdemanagement
i.A. Mitarbeiterin -
Wird die Entlastung auf den tatsächlichen verbra
Alles anzeigenadrianberg
Die einzig wahre Rechnung, werde ich nicht müde zu behaupten, ist,
Verbrauch mal Vertragspreis (AP und GP) - Abschläge - Entlastung = Erstattung hier 10,62 €.
Der Fehler liegt - ohne es jetzt nachzurechnen - wahrscheinlich darin, wie bei diesem Fall
Unklarheiten bei der Gaspreisbremse im Rahmen der Jahresrechnung
dass mit den reduzierten Abschlägen die Entlastung schon ausgezahlt wurde.
Insofern führt der Finanzrechner von Finanztip und diese an sich richtige Aussage darin immer wieder in die Irre.
berghaus 31.01.32Danke. Das kann ich nachvollziehen.
-
Hallo zusammen,
nur eine Verständnisfrage. Ich bin auch bei denen und zahle 32 Cent. Also unterhalb der Preisbremse. Ggf. so wechseln, dass man die Preisbremse nicht braucht.
https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/
Oder übersehe ich da etwas.
LG
Ich war vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 bei eprimo und bin seit 1.1.2024 bei Vattenfall, weil das im September der günstigste Anbieter mit 29,77 Cent/kWh und 9,9€ Grundpreis/Monat im Finanztip Stromvergleich war.
-
Hallo zusammen,
ich bin der Meinung, dass eprimo falsch gerechnet hat.
Das Entlastungskontingent ist definitiv falsch, obwohl mir eprimo im Schreiben an die Schlichtungsstelle eine Korrektur zugesagt hat.
Ich schreibe erst mal die relevanten Werte und meine Berechnungen nieder:
Stromverbrauch 2022 (kWh): 950
Entlastungskontingent (kWh): 760 (=950*0,8)
Stromverbrauch 2023 (kWh): 715 (entspricht einer Einsparung von 24,74% (=(950-715)/950))
Arbeitspreis brutto (€/kWh): 0,5245
Grundpreis brutto (€/Monat): 6,72
Bereits bezahlt an eprimo (€): 371,66€ (=30+30+30+13,32+27,21+30,00+30,00+30+30+30+30+30+31,13 => Abschläge brutto inklusive Grundpreis brutto)
Staatshilfe (€): 94,62 (=(0,5245-0,4)*760 => Arbeitspreis brutto minus 0,4€/kWh mal Entlastungskontingent)
Gesamtpreis ohne Staatshilfe: 455,66€ (=715*0,5245+6,72*12 => Stromverbrauch 2023 mal Arbeitspreis brutto plus Grundpreis brutto mal 12 Monate)
Wenn ich nun die Werte in den Rechner Strompreisbremse bei Punkt 7 unter https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/ eingebe, erhalte ich folgendes Ergebnis:
Strom: Jahresverbrauch: 950 kWh
Arbeitspreis pro kWh laut Vertrag: 52,45 Cent
Einsparung in Prozent: 24,74%
Dein Ergebnis
Rabatt auf Deine monatliche Abschlagszahlung: 7,89 €
Rabatt auf Deine Jahresrechnung: 94,62 €
Rabatt durch Preisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch: 18,99 %
Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück: 123,27 €
Das heißt für mich, dass ich also insgesamt 94,62€ zuzüglich 123,27€ von dem Gesamtpreis ohne Staatshilfe (455,66€) abziehen muss, um meine Gesamtkosten zu ermitteln.
Gesamtkosten (€): 237,77 (=455,66-94,62-123,27)
An eprimo habe ich allerdings insgesamt 371,66€ bezahlt und daraus schlussfolgere ich, dass mir eprimo noch 133,89€ zurückzahlen muss, weil ich eben 24,74% im Vergleich zum Stromverbrauch 2022 eingespart habe.
Ist das so korrekt gerechnet?
Falls die Rechnung nicht korrekt ist, würde ich mich freuen, wenn ihr die Rechenfehler markiert.
Viele Grüße
-
-
Letzteres. Kursblatt über https://www.ls-x.de/de/kursblatt .
Möchtest Du noch kurz sagen was Du suchst?
Danke. Ich suche wieder den Kurs von IE00B4L5Y983
-
-
DKB hat doch Tagesgeldkonten seit ein paar Jahren. Aktuell läuft das so, dass je Tagesgeldkonto eine virtuelle Kreditkarte mit 0€ Kreditlimit angelegt wird. Leider wird die Karte bei der Schufa eingetragen.
-
Mein Brief kam vom 27.7. und bei mir gelten die neuen Bedingungen ab dem 1.12.2020.
Seit wann hast du die Karte? Kannst du den Brief mal abfotografieren und hier einstellen?
Ich habe nämlich immer noch nichts erhalten und auch am Telefon waren die Aussagen stets unterschiedlich.
-
Ich wusste nicht mal, dass Vapiano an der Börse ist.

-
Hallo,
Was passiert während der Haltedauer im 7. Jahr? Dann beginnt ein neuer Sparplan, der wieder jährlich 10€ Gebühr kostet. Doch was ist dann mit dem alten? zahlt man dann dafür zusätzlich 10€ oder benötigt sogar ein Depot zum Halten bei finvesto, was noch mehr kostet?
ich würde die Anteile dann gern übertragen.
danke für eure Hilfe.
-
Ich bekomme leider gar keine Benachrichtigungen per Email, wenn hier ein neuer Beitrag geschrieben wird.

Ich habe noch eine Frage: Unter welchen Bedingungen kann ein Verkauf von Anteilen mit Verlust Sinn machen? Bekommt man das vom Staat dann wieder? Der Staat kassiert ja auch bei Gewinnen über den Sparerpauschbetrag hinaus.

Interessiert mich nur so, ich verkaufe nichts. Ich bin voll investiert und muss jetzt nicht mehr ins Depot schauen, um einen guten Kurs zu erwischen.

-
Beim zweiten Anruf wurde mir gesagt, dass man bei jeder Anhebung in Fremdwährung 1,5% zahlt und weiterhin die Automatengebühren erstattet bekommt.
Da blickt wohl bei denen schon keiner mehr durch. Ich warte mal den Brief ab und das neue PLV.