Unklarheiten bei der Gaspreisbremse im Rahmen der Jahresrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor 14 Tagen die Schlussrechnung Gas meines Versorgers (Stadtwerke Versmold) für das Jahr 2023 erhalten. Verbrauch und die Ermittlung des monatlichen Entlastungsbetrages (14,2 Cent AP - 12 Cent AP x 80% des Jahresprognose aus September 2022) stimmen bis auf wenige Cent. Auch die Rechner bei Finanztip oder der Stiftung Warentest ergeben diesen Rabatt auf meine Jahresrechnung. So weit, so gut.


    Die Rechner weisen zusätzlich noch eine Erstattung aus, welche mir der Anbieter lt. den Infos von Finanztip, der Stiftung Warentest und den Beispielen des Bundeswirtschaftsministerium unter FAQs erstatten soll, wenn ich im letzten Jahr Gas eingesparen konnte. Das ist durch ein anderes Heizverhalten und eine Heizungsreparatur gelungen. Der prognostizierte Verbrauch betrug gute 14.500 kWh, der tatsächliche gute 10.500 kWh. 4.000 kWh konnten eingespart werden.


    Lt. den einhelligen Infos, die ich finden konnte, muss der Energieversorger für jede eingesparte Kilowattstunde Gas den hohen neuen Gaspreis erstatten (das steht so tatsächlich auch beim BMWK).


    Dazu Finanztip:


    „Noch stärker belohnt das Modell Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."


    Auf den letzten Satz bezogen, wären das bei mir 4.000 kWh x 14,2 Cent.


    Mein Versorger hat diesen Umstand nicht in der Abrechnung berücksichtigt. Daher die Frage, wie diese Art von Entlastung an die Verbraucher weitergeben werden soll? Entweder sind die Texte bei den Verbraucherorganisationen unklar bis fehlerhaft, oder mein Anbieter irrt. Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen in dieser Sache gemacht?


    Ich bedanke mich für die Unterstützung und wünsche eine gute Woche.


    Björn

  • Die zitierten Aussagen sind irreführend, da werden die Erstattung zu viel gezahlter Abschläge und die Kosten für den Gasverbrauch vermengt. Wenn du 4000 kWh eingespart hast, bekommst du von den Abschlägen typischwerweise reichlich zurück. Das hat aber eigentlich nichts mit der Gaspreisbremse zu tun. Nicht alles, was bei Finanztip zu lesen ist, stammt von Leuten mit entsprechendem Sachverstand. Manchmal werden da auch Studenten der Medienwissenschaft einfach mal so zu Energieexperten ernannt.

  • https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/gas-strompreis-bremse-ubersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Wenn man dem Beispiel des BMWK auf Seite 4 rechnerisch folgt dann müsste deine Abrechnung so aussehen:


    14.500 kwh = 100% (prognostiziert)

    11.600 kwh = 80%

    10.500 kwh = 72,41% (echt verbraucht)


    (Ersparnis über die 80% hinaus = 1.100 kwh)


    -> Jeder Verbrauch bis 11.600 wird mit 0,12 Euro die kwh in Rechnung gestellt.


    Gasbezug:


    10.500 kwh x 0,12 Euro = 1.260 Euro


    abzüglich Erstattung für Einsparung über 20% hinaus


    1.100 kwh x (0,142 Euro - 0,12 Euro) = 24,20 Euro


    Gasbezug = 1.260 Euro

    abzgl. gezahlte Abschläge = ??? Euro

    abzgl. zusätzliche Erstattung = 24,20 Euro


    Gesamterstattung= ??? Euro


    ***********************************************************************


    Die Rechnung zum Beispiel auf Seite 4 sähe so aus:


    15.000 kwh = 100%

    12.000 kwh = 80%

    10.500 kwh = 70%


    (Ersparnis über die 80% hinaus = 1.500 kwh)


    Gasbezug:


    10.500 kwh x 0,12 Euro = 1.260 Euro


    abzgl. Erstattung für Einsparung über 20% hinaus


    1.500 kwh x (0,22 Euro - 0,12 Euro) = 150 Euro


    Gasbezug = 1.260 Euro

    abzgl. gezahlte Abschläge = 2.100 Euro

    abzgl. zusätzliche Erstattung = 150 Euro


    Gesamterstattung = 990 Euro


    -> Wert entspricht dem Beispiel beim BMWK.

  • Zur Vermeidung von Wiederholungen hier ein Link und darin ein weiterer Link mit der Erkenntnis, dass alle Versorger in Ihren Rechnungen zunächst mit dem Vertragsarbeitspreis arbeiten und unten in der Rechnung (mehr oder weniger übersichtlich) den monatlichen Entlastungsbetrag abziehen.

    Entlastungskontingent Gaspreisbremse bei unterjährigem Wechsel

    ------und dann wird klar, dass man ganz schön viel Geld bekommt, wenn man mehr einspart als 80 %.
    Aber auf mehr als Null kann man die Rechnung nicht drücken! :)

    berghaus 23.01.24

  • Jetzt habe ich die Rechnung des BMWK auf Seite 4 auch verstanden:


    Man muss dabei beachten, dass hier genau die 12 Monate des Jahres 2023 betrachtet werden. Jahressummen durch 12 = Monatsbeträge


    Tatsächlich soll der Lieferant ja die monatlichen Abschläge schon mal um das Ergebnis der Gaspreisbremse (die Entlastung ./. 12) reduzieren.


    Die Entlastung: 12.000 (80 %) x (0,22 – 0,12) = 1.200 €/J = 100 €/M


    Wenn der Kunde dann nichts spart und tatsächlich 15.000 kWh verbraucht, sieht die Jahresrechnung des Lieferanten so aus:


    15.000 x 0,22 = 3.300 - 1.200 (Entlastung) = 2.100 => genau bezahlt mit 2.100 = 12 x 175 => Keine Erstattung


    bei einem Verbrauch von 12.000 kWh:

    12.000 x 0,22 = 2.640 – 1.200 (Entlastung) = 1.440 ./. 2.100 = 660 Erstattung


    bei einem Verbrauch von 10.500 kWh

    10.500 x 0,22 = 2.310 – 1.200 (Entlastung) = 1.100 ./. 2.100 = 990 Erstattung


    Die Grenze des Gas-Sparens oder besser der Entlastung ist erreicht, wenn man die von der Sept22Prognose abgeleitete Jahresentlastung (hier 1.200 € ) durch den Vertragspreis (hier 0,22 €/kWh) teilt = 5.455 kWh, denn

    5.455 x 0,22 = 1.200,10 € - 1.200 (Entlastung) = 0,10 €


    Die 5.455 kWh bekommt man dann ‚für umsonst‘, wie man im Sauerland sagt.


    In der Regel wird man andere Zeiträume als das ganze Jahr 2023 betrachten müssen.

    Dann geht es um den feststehenden monatlichen Entlastungsbetrag (hier 100 €) und ev. auch um dessen prozentuelle Aufteilung auf einzelne Tage.


    Das Problem ist meist jedoch die nicht passende und vom Lieferanten nicht erklärte Sept22Prognose, - vor allem bei E.ON. (Das halte ich für einen Skandal, wenn selbst die Schlichtungsstelle resignieren muss).


    berghaus 24.01.24

  • Moin in die Runde,

    ich habe das gleiche Problem wie der TE.


    Mein Energieversorger ist der Meinung, dass folgende Ausagen von Finanztip:

    "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    nicht richtig sind und mir die Erstattung verweigert.


    Sowohl der Rechner zur Gaspreisbremse bei finanztip als auch bei der Verbraucherzentrale weisen diesen Erstattungsanspruch aus.


    Bevor ich jetzt ein Schlichtungsverfahren einleite oder einen Anwalt einschalte, würde mich interessieren, ob es eine gesicherte und rechtssichere Information gibt, dass Gas Endverbraucher tatsächlich Anspruch auf die Gas Einsparpämie haben und ob diese ggf. auf maximal den Rechnungsbetrag der Gas Jahresabrechnung 2023 gedeckelt ist. Falls ja, bezieht sich die Deckelung auf Arbeitspreis + Grundpreis, oder nur auf den Arbeitspreis?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen und für Klarheit sorgen.

    Das würde sicherlich nicht nur mir, sondern wahrscheinlich auch vielen anderen weiterhelfen, so wie ich es z.B. in meinem Familien- und Bekanntenkreis höre.


    Und nur mal so zur Einordnung, ich habe 61% Gas gegenüber der Jahresprognose September 2022 eingespart und die Gaseinsparprämie würde ca. 650€ betragen, also geht es um viel Geld. Zumindest hat mein Energieversorger die richtige Jahresrognose Stand September 2022 und die richtige prozentuale Einsparung errechnet.


    Allen ein schönes Wochenende,

    LG

    Gerd

  • "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    In #6 habe ich vorgerechnet, wie das gemeint ist.

    Und gerade jetzt erst habe ich erkannt, dass die Aussage richtig ist und wie das errechnet wird.

    Vorab muss man bedenken, dass nur dann was "erstattet" wird, wenn man vorher etwas gezahlt hat und das - im Nachhinein gesehen - zu viel war.

    Man wird auf der Rechnung vergeblich nach einer Gutschrift suchen, die da lautet:

    60 % von 15.000 eingespart = 9.000 kWh
    9.000 x 0,22 = 1.320 € Erstattung

    Die Erstattung von 1.320 € kommt nur dadurch zustande, dass man vorher Abschläge bezahlt hat für den 100%Sept22-Prognoseverbrauch von 15.000 € abzüglich der festen Entlastung (80%Sept22Prognose x (0,22 - 0,12) = 1.200)
    15.000 x 0,22 = 3.300 - 1.200 = 2.100 €.

    In der tatsächlichen Abrechnung (Abrechnung zum vollen Preis mit Anrechnung der gezahlten Abschläge und ganz unten auf der Rechnung Abzug der feststehenden Entlastung) sieht das dann so aus:

    9.000 x 0,22 = 1.980 - 2.100 (Abschläge) = - 120 ./. 1.200 (Entlastung) = -1.320 (Erstattung)

    Dies mit der Aussage des BMWK übereinstimmende Ergebnis ergibt sich nur, wenn man vorher mit den Abschlägen die 100%Prognosemenge voll mit 0,22 €/kWh abzüglich der für 2023 feststehenden Entlastung (1.200/J) bezahlt hat.

    In dem Beispiel ist die Abrechnungssumme mit 1.980 € immer noch höher als die Entlastung von 1.200 €)

    M.E. wird in de Abrechnungssumme neben dem AP auch der GP mit einbezogen, wenn es darum geht, das nichts ausbezahlt wird, wenn der Entlastungsbetrag höher ist als die Abrechnungssumme.

    Die gezahlten Abschläge haben damit nichts zu tun, selbst wenn man in dem Beispiel 4.000 € gezahlt hätte.

    berghaus 27.01.24


  • berghaus

    Ganz herlichen Dank für deine ausführlichen Erläuterungen :!: :!: :!: :!: :!: :!:   :thumbup:


    Du hast es tatsächlich geschafft, Licht ins Dunkel zu bringen :thumbup: .


    Der Gedankenfehler war bei mir, dass sich die Entlastung von bei mir ca. 650,00€ nur dann ergeben hätte, wenn ich die monatlichen Abschlagszahlungen auf Basis der Prognose Stand September 2022 ohne Berücksichtigung des Rabatts auf die Jahresrechnung (Rechner Finanztip) ergeben hätte. Diesen Rabatt hat mein Gasanbieter aber - glücklicherweise - schon bei den monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtigt.


    Leider sind die Angaben beim Gaspreisrechner von Finanztip irreführend, wenn nicht gar sogar falsch :cursing: :

    Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück: <in meinem Fall wären das die ca. 650€ gewesen>. Es ist also nicht richtig, dass ich den Rabatt auf die Jahresrechnung bekomme und zusätzlich eine Erstattung aufgrund meines Einsparziels. Und außerdem war es auch in der Vergangenheit auch immer schon so, dass ich jede eingesparte kWh nicht bezahlen musste, das war schon früher so und hat ja mal garnichts mit der Gaspreisbremse zu tun :rolleyes: .

    Das alles hätte man meiner Einschätzung nach anders kommunizieren können / müssen, um Verwirrung und möglichen Ärger zu vermeiden. Aber das ist nur meine eigene - unmassgebliche - Meinung 8) .


    Also wurde auch hier wieder - wie so oft in den letzten Monaten - suggeriert, was alles die Bundesregierung gutes für die Bürger tut. Wenn man es aber hinterfragt / hinterfragen muss , stellt sich heraus, dass es nur heiße Luft ist. Okay, der Rabatt auf die Jahresrechnung in auf Basis der 80% Deckelung auf 12ct und die 300€ Unterstützung im Dezember 2022 haben schon Entlastung gebracht. Aber ich war davon ausgegangen - wie beim Finanztip-Rechner ausgewiesen - ich zusätzlich einen Erstattungsanspruch von ca. 650€ gehabt hätte. Nix ist damit, ist leider so.


    Aber nochmals ganz herzlichen Dank an dieses Forum und ganz speziellen Dank an berghaus , hat mir zumindest unnötigen Ärger mit meinem Gasanbieter erspart 8o .


    LG

    Gerd

  • Und außerdem war es auch in der Vergangenheit auch immer schon so, dass ich jede eingesparte kWh nicht bezahlen musste, das war schon früher so und hat ja mal gar nichts mit der Gaspreisbremse zu tun :rolleyes: .

    Dieser Gedankengang führt zu einer weiteren (mehr oder weniger knackigen) Erläuterung der zwar richtigen, aber wirklich unglücklich gewählten Erläuterungen der Energiepreisbremsen.


    Mein Energieversorger ist der Meinung, dass folgende Aussagen von Finanztip:
    "Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."

    und auf der Seite des BMWK:

    "Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten."

    nicht richtig sind und mir die Erstattung verweigert.

    In dem Beispiel 100%Prog.22 = 15.000 kWh, 80%Prog.22 = 12.000, AP = 0,22 €/kWh
    erhält der Versorger über die Abschläge für den Verbrauch über den 12.000 -> 0,22 Ct/kWh vom Kunden und für die 15.000 -> 0,12 €/kWh vom Kunden und -> 0,10 €/kWh vom Staat.

    Verbraucht der Kunde nur 80 % der Prognose, erhält er natürlich für die 3.000 kWh den mit 0,22 €/kWh bezahlten Abschlagsbetrag (3.000 x 0,22 = 660 € ) voll zurück.

    Spart er weitere 3.000 kWh ein, muss ihm der Versorger natürlich auch die über die Abschläge bezahlten 0,12 € /kWh (= 360 €) erstatten und dazu darf er auch nicht die 0.10 €/kWh behalten (er hat die Menge von 3.000 kWh ja (auch)nicht geliefert), sondern er muss den sich daraus ergebenden Betrag von 300 € an den Kunden auszahlen.

    Die Summe von 360 + 300 = 660 = (3.000 x 0,22) ist dann die Erstattung, die sich wie eine besondere Wohltat des Versorgers anhört.

    Tatsächlich ist diese Weiterreichung der 0,10 €/kWh für nicht verbrauchte Gasmengen (ab dem 80%Prog22wert und weniger) der Anreiz, Gas einzusparen.

    Und jetzt weiß ich schon nicht mehr, ob die (genauso richtige) Erklärung, dass der monatliche Entlastungsbetrag (der dann in der Rechnung unten abgezogen wird), fest ist und unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, insbesondere für Leser, die nicht betroffen sind, nicht genauso schwer zu verstehen sind. :)

    berghaus 29.01.24

  • Und jetzt weiß ich schon nicht mehr, ob die (genauso richtige) Erklärung, dass der monatliche Entlastungsbetrag (der dann in der Rechnung unten abgezogen wird), fest ist und unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, insbesondere für Leser, die nicht betroffen sind, nicht genauso schwer zu verstehen sind. :)

    berghaus 29.01.24

    berghaus :

    Der Entlastungsbetrag ist fix, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch aber max. begrenzt auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, so dass die Jahresrechnung max. 0 werden kann, aber nie negativ.


    Freund von mir hat von Gas umgestellt und dadurch 94% gegenüber der Prognose September 2022 eingespart. Das hätte einen Entlastungsbetrag bei ca. 33.000kWh (80%) von ca. 5.900€ ergeben. Da er aber nur 900€ an Abschlagszahungen geleistet hat, bekommt er auch nur genau diese 900€ zurück, hat also eigentlich 5.000€ versemmelt, die er noch kostenfrei hätte mit Gas verbrauchen können.


    Soviel also zur hochgelobten Gaspreisbremse von Habeck. wer also wie mein Freund wirklich richtig viel - wie von Habeck gewünscht - eingespart hat, geht richtig leer aus.

    :!: :!: :!: UNFASSBAR :!: :!: :!:

  • Ich finde eher die Meinung unfassbar.


    Er wurde wirtschaftlich durch den Gasbezug nicht belastet, warum soll er dann noch weiter entlastet werden? Einfach mal nachdenken, was die Gaspreisbremse eigentlich darstellt.

  • Ich finde eher die Meinung unfassbar.


    Er wurde wirtschaftlich durch den Gasbezug nicht belastet, warum soll er dann noch weiter entlastet werden? Einfach mal nachdenken, was die Gaspreisbremse eigentlich darstellt.

    Thebat

    Er hat aber jetzt Aufwendungen für andere Energieträger und damit im Saldo mehr bezahlt, als wenn er weniger Gas eingespart hätte. Das ist für mich unfassbar, zumal die Informationen beim BMWK und finanztip mir und wahrscheinlich auch anderen etwas anderes suggeriert haben und - meiner unmassgeblichen Meinaung nach - falsch oder zumindest unglücklich gewählt waren.

  • Ich finde eher die Meinung unfassbar.


    Er wurde wirtschaftlich durch den Gasbezug nicht belastet, warum soll er dann noch weiter entlastet werden? Einfach mal nachdenken, was die Gaspreisbremse eigentlich darstellt.

    @Admins:

    habe versehentlich diesen Beitrag beim 1. mal mit dem Button "Inhalt melden", statt dem Button "Zitieren" beantwortet, diese Meldung "Inhalt melden" bitte löschen oder ignorieren.

    Vielen Dank.

  • Der Entlastungsbetrag ist fix, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch aber max. begrenzt auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen, so dass die Jahresrechnung max. 0 werden kann, aber nie negativ.

    Das ist so nicht richtig.

    Zunächst muss man prüfen, ob der Abrechnungszeitraum in die Gaspreisbremszeit fällt.

    Nur wenn er (und der Vertrag) dann ein ganzes Jahr umfasst und der AP hier des 'Freundes' die ganze Zeit 30 Ct/kWh beträgt, steht ihm der jährliche Entlastungsbetrag von (0,30 - 0,12) = 0,18 x 33,000 = 5.940 € zu - (pro Monat dann 495 €)
    maximal aber nur bis zu der Rechnungssumme von 6 % von 41.250 = 2.475 €

    Die Abschlagssumme (hier 900) hat damit nichts zu tun. Die wird angerechnet und erstattet, egal wieviel zu viel gezahlt wurde.

    Die Abschlagssumme von nur 900 €, also weniger als 41.250 (100%Prog) x 0,30 = 12.375 € ./. 12 = 1.031€ lässt vermuten, dass der Abrechnungszeitraum nur etwa einen Monat umfasst hat.

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Wenn der Vertrag und damit der Abrechnungszeitraum ein ganzes Jahr bestanden hätte, hätte der Freund 19.800 kWh 'für umsonst' verbrauchen können. (5.940 ./. 0,30)


    Das war vom Staat so gewollt, damit wir mit dem Gas auskommen.

    Immerhin hat der Freund 94% von 41.250 kWh = 38.775 kWh eingespart und dabei in Unkenntnis der Gegebenheiten wahrscheinlich auf 5.490 € (5.940 - 445) verzichtet.

    berghaus 30.01.24