Hallo zusammen,
ich habe vor 14 Tagen die Schlussrechnung Gas meines Versorgers (Stadtwerke Versmold) für das Jahr 2023 erhalten. Verbrauch und die Ermittlung des monatlichen Entlastungsbetrages (14,2 Cent AP - 12 Cent AP x 80% des Jahresprognose aus September 2022) stimmen bis auf wenige Cent. Auch die Rechner bei Finanztip oder der Stiftung Warentest ergeben diesen Rabatt auf meine Jahresrechnung. So weit, so gut.
Die Rechner weisen zusätzlich noch eine Erstattung aus, welche mir der Anbieter lt. den Infos von Finanztip, der Stiftung Warentest und den Beispielen des Bundeswirtschaftsministerium unter FAQs erstatten soll, wenn ich im letzten Jahr Gas eingesparen konnte. Das ist durch ein anderes Heizverhalten und eine Heizungsreparatur gelungen. Der prognostizierte Verbrauch betrug gute 14.500 kWh, der tatsächliche gute 10.500 kWh. 4.000 kWh konnten eingespart werden.
Lt. den einhelligen Infos, die ich finden konnte, muss der Energieversorger für jede eingesparte Kilowattstunde Gas den hohen neuen Gaspreis erstatten (das steht so tatsächlich auch beim BMWK).
Dazu Finanztip:
„Noch stärker belohnt das Modell Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet."
Auf den letzten Satz bezogen, wären das bei mir 4.000 kWh x 14,2 Cent.
Mein Versorger hat diesen Umstand nicht in der Abrechnung berücksichtigt. Daher die Frage, wie diese Art von Entlastung an die Verbraucher weitergeben werden soll? Entweder sind die Texte bei den Verbraucherorganisationen unklar bis fehlerhaft, oder mein Anbieter irrt. Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen in dieser Sache gemacht?
Ich bedanke mich für die Unterstützung und wünsche eine gute Woche.
Björn