Beiträge von Pantoffelheld

    Da ich Geld-"Sorgen" in dem Umfang nicht habe und dazu unverheiratet bin, mangelt es mir an praktischer Erfahrung. Wenn man das Thema nicht mit einem Steuerberater besprechen will, kann man sich natürlich selbst einlesen und auf der Basis eine Entscheidung treffen. Um den Notar kommt man aber nicht herum (und das zweimal).

    Der Notar ist übrigens nicht frei bei seiner Rechnungstellung, sondern an gesetzliche Vorgaben gebunden, die ihm wenig Spielraum lassen. Ein leichter "5-Minuten"-Fall wird bei hohem Gegenstandswert viel teurer als beispielsweise ein Testament über 10.000 € mit drei Beratungsterminen.

    Hallo gga333 Du hast die Wurzel des Übels ja schon gefunden. Es sind die unverschämt hohen Umrechnungsgebühren, mit denen keiner rechnet, weil es sonst so etwas kaum (noch) gibt. Also dort nur ETF in EUR kaufen. Leider hat die FFB für ETF (bei denen keine Bestandsprovisionen gezahlt werden) auch noch eine jährliche Haltegebühr. Daher eignet sich die FFB nicht so sehr für ETF, sondern (dann am besten über Fondsdiscounter) für diejenigen unter Euch, die gerne aktive Fonds kaufen und halten möchten.

    Es ist für die Fälschungssicherheit sicherlich eine Verbesserung, die Seiten einzeln zu unterschreiben. Gültiger wird es aber dadurch nicht, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Erfordernis. Die Bank dürfte das Testament deswegen nicht zurückweisen.

    Wenn man von diesem Wunsch der Bank schon zu Lebzeiten erfährt, kann man seinen Erben aber Ärger ersparen und entweder das Testament den Formvorstellungen der Bank entsprechend aufsetzen oder doch ein notarielles Testament aufsetzen (hilft auch gegen viele Formfehler, die man sonst so machen könnte). Oder rechtzeitig die Bank wechseln.

    Es ging und geht ich nur um eine Klausel. Es geht um mehrere AGB-Generationen, in denen die Branche in mehreren Iterationen versucht hat, den rechtlichen Anforderungen und den aus den ergangenen Urteilen gelernten Interpretationen gerecht zu werden.

    Dennoch halte ich es für nicht sachgerecht, wenn hier im Forum der Eindruck erweckt wird, ein Spätwiderspruch einer mittlerweile nicht mehr gewünschten Versicherung sei eine leicht gangbare Standardprozedur.

    Das würde ich auch nicht für sachgerecht halten. Allerdings...

    (...) kann es sich auch lohnen, auf den Widerspruch des Vertrages zu prüfen. (...) Auch hier wird (...) professionelle Hilfe empfohlen.

    ...habe ich damit hoffentlich nicht den Eindruck erweckt, ein Spätwiderspruch einer Versicherung sei eine leicht gangbare Standardprozedur.

    Selbst wer auf diese Weise nach vielen Jahren sein Geld zurückbekommen sollte, hat letztlich vermutlich immer noch ein schlechtes Geschäft gemacht.

    Wir reden von einer Situation, in der der jeweilige Fragesteller die Versicherung schon hat und wenn er hier schreibt, weiß er in 99% der Fälle auch schon, dass das ein Fehler war. In dieser Situation hilft es nicht, den Leuten zu erzählen, sie hätten einen Fehler gemacht und sollten zukünftig besser aufpassen. Das wussten die schon.

    Es geht darum, aus der misslichen Lage das Beste herauszuholen und die (im Vergleich zur Referenzanlage) Verluste zu minimieren. Da hilft es, dass die Beteiligten nicht nur mit den eingezahlten Beiträgen rechnen, sondern diese nach den Regeln des BGB verzinsen.

    Es ist in den vergangenen 17 Jahren auch kein weiterer solcher Fall aufgekommen.

    Nein, hunderte. Oder Tausende? Es gibt keine mir bekannte Statistik.

    Es gehen nur selten Fälle vor Gericht und dort kommt es fast nie zu einem veröffentlichten Urteil.

    Die Versicherer bemühen sich natürlich, alle Regeln einzuhalten. Die gegenlautenden Urteile kassieren sie erst Jahre später. Das könnten sie zum Anlass nehmen, die alten Bedingungen zu verbessern. Das Fass wollen sie aber nicht aufmachen, weil dann zigtausende Kunden von ihrer Versicherung schwarz auf weiß bestätigt bekommen, dass die Bedingungen vorher fehlerhaft waren. So bleibt es bei der ewigen Widerufsmöglichkeit in diesen Fällen, Einzelfallentscheidungen und dem damit verbundenen Geheimwissen derer, die aus welcher Perspektive auch immer viele Fälle kennen.

    Wobei zwei jahrelang MLP-betreute Akademiker plus zwei Kinder es zusammen auch schon auf 20+ LV-Verträge bringen können. Da war es ganz spannend zu sehen, wie sich verschiedene Versicherer in ähnlichen Fällen unterschiedlich verhalten haben. Ein für die Abtrünnigen akzeptables Ergebnis meist deutlich über dem Rückkaufswert gab es in jedem Fall. Die kleinsten Verträge wurden einfach gekündigt. Klage wurde in keinem Fall erhoben.

    Hallo Miguelito, natürlich werden rechtlich Betreute nicht benachteiligt, schon gar nicht bei Online-Banken. Die bekommen aber einfach so kein Depot. Vertragsfreiheit. Passt nicht ins Schema, macht zu viel Arbeit.

    Bei Sparkassen gibt es vielerorts Sozialkonditionen für das Girokonto. Beim Depot haben mindestens die Volksbanken eine Light-Variante für die eigenen Produkte.

    Ich würde das Pferd aber von der anderen Seite aufzäumen. Du schreibst von Aktiendepot. Schlag vorher mal nach unter mündelsichere Geldanlage... Beim BVI gibt es eine Liste über Fonds - wann und wo sie durch das jeweilige Betreuungsgericht bei einer Neuanlage genehmigt wurden. Es ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Suche am besten vorher das Gespräch mit dem Rechtspfleger. Mit Glück hast Du einen, der bei Geldanlagen auf Stand ist und mit dem Du reden kannst.

    Wie viel Vermögen möchte Dein Sohn denn gerne aufbauen? Bei Inanspruchnahme der gängigen Sozialleistungen müsste er Vermögen über 10.000 € selbst einsetzen. Wenn es eine sehr langfristige Lösung sein soll und etwas Geld im Spiel ist, gibt es eventuell Treuhand-Lösungen. So geht das auch mit dem Behinderten-Testament. Dazu kann ich aber nicht viel sagen. Meine Betreuten haben in aller Regel keine Probleme mit zu viel Geld...

    Wenn die BU nicht weitergeführt werden soll, kann es sich auch lohnen, auf den Widerspruch des Vertrages zu prüfen. Wenn der Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, sind wahrscheinlich auch insgesamt recht hohe Einzahlungen dort hinein geflossen mit entsprechenden Verlusten. Auch hier wird - nicht nur wegen des Kombiproduktes - professionelle Hilfe empfohlen.

    wir zahlen bereits eine höher Kaltmiete als das was die Bank uns als maximale Kreditrate genehmigen würde

    Das würde aber gewiss nicht als Beweis für die Tragfähigkeit einer so hohen Rate gelten.

    c) Market timing: Das Geld nur dann Risikoreich anlegen falls es mal wieder einen ordentlichen crash von 25-30% in den nächsten Jahren gibt, ansonsten das Geld bis dahin sicher anlegen.

    c) Market Timing funktioniert nicht.

    b) Zocken finde ich einen etwas reißerischen Namen für den Ansatz, der mir in Eurer Situation am logischsten klingt. Entweder ihr bekommt damit einen Vorsprung (eher wahrscheinlich) oder ihr gewinnt nichts oder verliert sogar (weniger wahrscheinlich, aber möglich) und fallt dann auf die Nutzung des Erbes zurück. a) Beim konservativ Weitersparen müsst ihr auf jeden Fall aufs Erbe warten.

    Hallo Cada, welche Frage möchtest Du geklärt haben? Ist das Dein Rechtsanwalt mit der computergenerierten Schreibschriftunterschrift (des Mandanten?) oder der der Gegenseite? Wird die Gültigkeit der Vollmacht bestritten?

    Ich kenne es so, dass der Rechtsanwalt im ersten Schreiben an die Gegenseite nur selbst erklärt, bevollmächtigt zu sein. Die Vollmacht bleibt in der Schublade.

    "Grundlage für die Einkommensberechnung ist immer die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 2 EStG). " Also das zu versteuernde Einkommen, unter Berücksichtigung u.a. des Sparerpauschbetrages. Wobei für Bafög dann noch weitere Abschläge gemacht werden.

    Welches Einkommen wird angerechnet? - BAföG
    Was gilt als Einkommen und ist nach dem BAföG auf den Bedarf anzurechnen? Das ist genau geregelt. Einzelheiten werden hier erläutert.
    www.xn--bafg-7qa.de

    Und die eigentliche Frage ist... vielleicht ob Dein Freund mal einen Blick auf § 263 StGB geworfen hat?

    Wenn es ihm schon zu viel Stress macht, bei seinem alten Arbeitgeber nur die ihm zustehenden Leistungen einzufordern (oder das andere erledigen zu lassen), dann dürfte allein der Gedanke, was alles bei diesem - sagen wir mal - Umweg passieren könnte, viel mehr Stress verursachen als die Frage, ob Wochenenden nun mitzählen oder nicht.

    Wenn sowieso klar ist, welchen Weg er geht, spielt die Antwort doch gar keine Rolle. Er wird es ja sehen, wenn es so weit ist. Wenn man nun doch mal kurz überlegt: Warum sollten Wochenenden nicht mitzählen? Beschäftigung und Krankengeld sind beides Zeiträume über Kalendertage, bei denen jeder Tag zählt.

    Um die Präzision erhöhen zu können beantworte mir möglicherweise etwas Begriffsstutzigen:

    • Ist das Arbeitsverhältnis, in dem der kranke Urlaub entstand, bereits beendet?
    • Bist Du nun krank gewesen während Deines Urlaubes oder nur unmittelbar davor und danach?

    Ich habe mir dazu zwei Sachen gemerkt: 1. Urlaub soll genommen werden und nur wenn das nicht geht (z.B. weil bis zum Ende des Vertrages nicht mehr genug Arbeitstage im Kalender sind), wird er dann regelmäßig ausgezahlt. 1a) Die Zahlung ist dann keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. 2. Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage zurück.

    In vielen Gegenden ist es schwer, einen Steuerberater zu finden. Die Kombination aus eher kleinen Beträgen, eher komplizierter Sachlage und vielen Fragen seitens des Kunden macht es nicht leichter.

    Aber vielleicht ist es doch nicht so kompliziert: Du machst das Elster-Formular auf und trägst die Sachen ein. Für den angestellten Job ist es das eine Formular, das jeder so macht und dann gibt es bei Dir wie es scheint zweimal Gewerbe. Da machst Du für jedes einzeln eine Gewinnermittlung (einfach Einnahmen minus Ausgaben in dem Kalenderjahr), trägst die Gewinne dann in "G" ein. Aufpassen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig wirst oder versehentlich ein Häkchen setzt.

    Zum Übungsleiter müsstest Du die genauen Verhältnisse erklären, siehe auch den Hinweis in #2.

    Wenn der Erkrankte während seines Urlaubs krank war, dann nimmt er in der Zeit keine Urlaubstage in Anspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist, können die Urlaubstage nicht mehr nachgeholt werden und der Urlaubsanspruch müsste in Geld abgegolten werden. (Bin aber kein arbeitsrechtlich besonders Bewanderter - gerade Urlaub ist echt kompliziert.)

    Grob gesagt: Wenn Du nicht durchgängig Dein ganzes Berufsleben selbstständig warst,*)**) solltest Du die Rentenansprüche prüfen. Das betrifft eine mögliche Erwerbsminderungsrente genauso wie eine mögliche Altersrente. In beiden Fällen helfen auch geringe Auszahlungsbeträge, weil die Rente immer die Krankenversicherung enthält.

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratun…cht_detail.html . Wenn Du Deinen RV-Träger nicht kennst, nimm die von Deiner Gegend.

    *Und eigentlich sogar dann, denn vielleicht bekommt man noch einen alten Auftraggeber wegen Scheinselbstständigkeit dran.)

    **Wenn Du wirklich die ganze Zeit echter Selbstständiger gewesen bist, lohnt sich ein Gespräch trotzdem. Du bist noch jung. Eventuell lohnt es sich für Dich, freiwillige Beiträge zu zahlen. Und wenn nicht, dann weißt Du es und kannst das Thema abhaken.

    ...bietet unser Staat eine Erwerbsminderungsrente.

    Bzw. die Rentenversicherung. Danach hatte ich in #3 gefragt und keine direkte Antwort bekommen. Aber eine gute Gelegenheit, nochmal nachzuhaken bei @Fritz83. Selbst wenn Du nur eine geringe Rente bekämst wäre das a) auch Geld und würde b) die Krankenversicherung mitbringen. Hast Du Dich beraten lassen?