ETF - monatliche Auszahlung - Kommt sowas irgendwann?

  • So eine automatisierte Auszahlungs- / Entsparfunktion rechnet sich doch nur, wenn dadurch die jüngsten ETF Anteile verkauft werden, damit der "Steuervorteil" mitgenommen wird.

    Darum geht es nicht primär.

    Eine solche Entsparfunktion braucht man, wenn man es als Entsparer einfach haben will, wenn einem bereits der regelmäßige Verkauf von Anteilen alle vier Wochen (oder alle drei Monate oder alle Jahre) bereits zu viel Arbeit ist.

    Das FIFO-Verfahren auszuhebeln ist demgemäß bereits höhere Kunst.

    Sonst müssen doch die ETF Anteile von einem Broker zum anderen umgezogen werden, und nach paar Wochen Wartezeit kann man sich etwas "steueroptimiert" auszahlen lassen. LOL

    Alles, was kann nicht kann, ist schwierig. Alles, was man kann, ist einfach.

    Wer das FIFO-Verfahren aushebeln will, hat seine Papiere bei einer Depotbank, bei der er mehrere Depots anlegen kann. Solche Angebote gibt es ja (Meines Wissens geht das bei der ING). Will er bei einer Teilauszahlung die neuesten ETF-Anteile verkaufen (sagen wir mal n Stück), schiebt er im Vorfeld die restlichen Anteile auf das andere Depot (also Anzahl - n Stück). Das geht bei einer solchen Depotbank schnell und dauert nicht etwa mehrere Wochen. Auf dem ersten Depot bleiben auf diese Weise die zuletzt gekauften Anteile zurück, die man dann gezielt verkaufen kann.

    Kein Zauber, aber für Leute, die sich generell mit Online-Banking schwer tun (ggf. altershalber), ist das schon zu schwierig.

  • [Im Kostennachweis steht: Kostet 5,90 €]

    Mein Tipp: 5,90 € pro Plan insgesamt, nicht pro Ausführung. Sonst kommen die Leute auf die Idee, sich Pläne mit nur einer Ausführung zu machen, um die Verkaufsgebühren zu sparen.

    Man sollte diese Kostennachweise nicht immer gleich für bare Münze nehmen. Die sind öfter mal nicht nachvollziehbar.

    Das mit dem Verkaufsspesen sparen mag durchaus funktionieren. Beim Kauf von ETF-Anteilen funktioniert das in bestimmten Bereichen ja auch (Die ING begrenzt Sparpläne m.W. aktuell auf 1000 €. Wer 10.000 € anlegen und Spesen sparen will, kann aber bis zu 10 Sparpläne zu 1000 € anlegen und einmal ausführen lassen. Danach nicht vergessen, die Sparpläne zu streichen!).

  • Die Lösungen werden aber sicher nicht kostenlos sein.

    Naja, umgekehrt sind es die Sparpläne ja heute bei vielen Banken schon (fast). Klar, am Ansparen haben Banken ein größeres Interesse als am Entsparen. Aber letztlich ist das verwaltete Volumen im Depot auch ein Faktor und ich kann mir vorstellen, dass es im Wettbewerb der Banken (in Deutschland im ggs. zu anderen Ländern zum Glück durchaus vorhaben!) auch zu enstprechend günstigen bzw. kostenlosen Angeboten für sowas kommt.

    Ansonsten meine Strategie: Jährlich nur die Dividenden/Ausschüttungen entnehmen! 8o

    Funktioniert wunderbar, das Geld wird direkt versteuert auf dem Depotkonto gutgeschrieben und kann dann gnadenlos verprasst werden! Sofern man es dann anfänglich für ein Jahr schafft, sich zusammenzureißen, kann man immer die Gesamtsumme der Ausschüttungen des Vorjahres auf dem Depotkonto geteilt durch 12 als Dauerauftrag aufs reguläre Girokonto überweisen, was in meinen Augen der perfekten Dauerrente entspricht! :)

    Vorteile:

    + Cash-Flow automatisch versteuert direkt aufs Konto

    + Entnahme von knapp 2% der Welt-Aktien-ETF, d.h. rund 5% weiteres Ansparen für die Erben

    + Anpassung der Ausschüttungssumme an Konjunktur/Wirtschaftslage

    + Dadurch: Tendenziell konjunkturadjustierte Entnahme, also mehr bei Boom, weniger bei Flaute

    + Depotwertschwankungen interessieren dann deutlich weniger bzw. gar nicht mehr

    + Ziemlich sichere Entnahmequote, Pleiterisiko geht gegen Null

    + Inflationsausgleich auch der Entnahmebeträge (Dividenden) über die Zeit

    Nachteile:

    - Anteilig eher geringe Entnahmequote, daher große Anlagesummen notwendig

    - Ausschüttungen als Zuschuss zur Rente können schwanken

    - Ggf. steuerliche Erwägungen, da Ausschüttungen zwangsläufig versteuert werden

    So und sagt alle mal eure Meinung dazu, zerreißt den Ansatz (viel zu wenig Entnahme!, steuerlich suboptimal!, etc.)! ;) Ich finds ganz charmant so, auch weil die Entnahme bei mir später nur ein Zuschuss sein soll, die Altersversorgung ansonsten ziemlich solide ist bei mir und wie gesagt die nächste Generation noch was vom Depotvolumen haben soll...

  • Naja bei einem Thesaurierer, werden bei Verkäufen nur die Gewinne versteuert, man kann mit einem zweiten Depot auch FIFO zeitlich ein bisschen austricksen. Ist in dieser Hinsicht die deutlich bessere Variante. Allerdings haben viele Anleger ein Problem damit Anteile zu verkaufen. Für das gute Gewissen nimmt man dann halt einen Ausschütter und zahlt auf die Ausschüttung volle Steuer. Hängt natürlich davon ab, wieviel vom Freibetrag genutzt werden kann, im Alter ist der aber meistens schon durch die sicheren Rücklagen aufgebraucht. Es gibt da zwei Parteien und beide glauben es richtig zu machen. Letzter Nachteil beim ausschüttenden ETF ist, dass die Ausschüttung kommt, auch wenn man eventuell in dem Zeitraum kein Kapital braucht.

  • Naja bei einem Thesaurierer, werden bei Verkäufen nur die Gewinne versteuert, man kann mit einem zweiten Depot auch FIFO zeitlich ein bisschen austricksen. Ist in dieser Hinsicht die deutlich bessere Variante.

    Dabei lässt du die Vorabpauschale ausser Acht, die m.E. die thesaurierenden Konzepte unattraktiver macht, eben da man doch frühzeitig(er) versteuert wird und von außen rechtzeitig für die Abbuchung an das Finanzamt Geld zuschießen muss. Macht das „einfach kaufen und mit Wiederanlage liegen lassen“ nicht unbedingt einfacher finde ich…

    Allerdings haben viele Anleger ein Problem damit Anteile zu verkaufen. Für das gute Gewissen nimmt man dann halt einen Ausschütter und zahlt auf die Ausschüttung volle Steuer.

    Das kann vielleicht, muss aber nicht unbedingt der Grund sein, also emotional „ein Problem“ damit zu haben. Ausschlaggebend bei mir für das ausschüttende Konzept war die Möglichkeit der späteren Depotschenkung mit Nießbrauch über die Ausschüttungen. Das geht logischerweise bei Thesaurierern nicht. Das Argument hat für mich und meine Planungen alle anderen deutlich übertroffen. Thesaurierer waren damit raus, Steuer hin oder her. Wenn du z.B. auf 4 Aktien-ETF setzt und konsequent Re-Balancing betreiben willst, musst die gut gelaufenen ETF (i.d.R. also auch die mit den höheren Dividenden) absägen und dann (steuerschädlich) sowieso umschichten. Da helfen m.E. die Ausschüttungen durchaus, auch wenn es natürlich nicht immer exakt passt und später den zunehmend kleineren Teil der Umschichtung ausmacht. Die Re-Balancing-Prämie sollte einen nicht ganz unerheblichen Teil des Steuernachteils auffangen, wenn man so vorgeht.

    Es gibt da zwei Parteien und beide glauben es richtig zu machen.

    Ich würde mal sagen: Es gibt zwei Strategien und je nach Ziel ist eben die eine oder die andere besser geeignet! ;)

    Mir ging es ansonsten ausdrücklich nicht darum, die endlose Ausschütter- vs. Thesaurierer-Debatte nochmal aufzumachen!

    Was ich nur sagen wollte: Je nach Situation können (!) ausschüttende ETFs genau den Zweck eines anteiligen Entsparens des Depots im Alter ermöglichen. Das mit bestimmten Bedingungen und Vor- und Nachteilen, die man sich klar machen sollte.

    Wenn einem aber eine Entnahme-Quote von rund 2% mit gewissen Schwankungen ausreicht, man das Depot zu dem Zeitpunkt dann schon an die Kinder übertragen haben möchte und die sonstigen Alterseinkünfte ausreichend hoch und stabil sind, dann kann das ganze eine ziemlich gute Lösung genau für dieses Szenario sein! :)

  • Dabei lässt du die Vorabpauschale ausser Acht, die m.E. die thesaurierenden Konzepte unattraktiver macht

    Naja, die Höhe der Vorabpauschale, ist aber weit von der Ausschüttung entfernt. Ist diese erst einmal beglichen, ist sie beim Verkauf bereits beglichen.

    Zum Thema Strategie, hier soll jeder machen was er für richtig hält, rein mathematisch ist der Thesaurierer günstiger für den Anleger.

  • rein mathematisch ist der Thesaurierer günstiger für den Anleger.

    Das würde ich so pauschal wie gesagt nicht sagen: Hängt für so eine pauschale Aussage („mathematisch günstiger“) einfach von viel zu vielen Faktoren ab!

    Also z.B.: Pauschalen/Freibeträge schon ausgeschöpft ja/nein, Re-Balancing durchgeführt ja/nein, wird die Steuer nur aktuell oder auch schon für die nächste Generation bzw. einen Übertrag mit einbezogen? U.s.w. Damit kommst du jeweils mathematisch bei unterschiedlichen Ergebnissen raus.

    Mal ist die eine Strategie besser, mal die andere mit insg. nur geringfügigen Unterschieden. Also zumindest dann, wenn du die Ausschüttungen in der Ansparphase nicht schon verkonsumierst! ;)

  • Zum Thema Strategie, hier soll jeder machen was er für richtig hält, rein mathematisch ist der Thesaurierer günstiger für den Anleger.

    Die Unterschiede sollten aber, wenn man die Ausschüttungen gleich wieder anlegt, aber gering sein.

    Beim Ausschütter: Ertrag kommt, wird versteuert, Rest wird wieder angelegt.

    ==> übersichtlicher, meine ich.

    Beim Thesaurier: imaginärer Ertrag wird ermittelt und die Steuer dafür wird aus externen Mitteln bezahlt.

    ==> ein Teil der späteren Steuerlast wird im Voraus bezahlt, muß aber "zugezahlt" werden.

    Da beim Thesaurier normal dadurch nichts entnommen wird, sondern Steuern extern beglichen werden, arbeitet mehr Geld im ETF und kann Erträge erwirtschaften.

    Thesaurier erscheinen mir in der "Entsparphase" aber irgendwie fehl am Platze, da man externes Geld zulegt für die Steuern um später Anteile zu verkaufen,...

  • Rein mathematisch ist der Thesaurierer günstiger für den Anleger.

    Die Unterschiede sollten aber, wenn man die Ausschüttungen gleich wieder anlegt, aber gering sein.

    Die Gebetsmühle rotiert. :)

    Beim Ausschütter: Ertrag kommt, wird versteuert, Rest wird wieder angelegt.

    ==> übersichtlicher, meine ich.

    Beim Thesaurier: imaginärer Ertrag wird ermittelt und die Steuer dafür wird aus externen Mitteln bezahlt.

    ==> ein Teil der späteren Steuerlast wird im Voraus bezahlt, muß aber "zugezahlt" werden.

    Es geht in diesem Thread um Auszahlungen und Auszahlpläne.

    Beim Ausschütter wird ausgeschüttet, was die Fondsgesellschaft will, zu einem Datum, das die Fondgesellschaft will. Die Ausschüttung wird jeweils komplett versteuert. Im letzten Jahr war das so viel, daß die Vorabpauschale abgedeckt war. Das muß aber nicht notwendigerweise so sein. Sollte das Zinsniveau steigen auf Werte, die im letzten Jahrhundert für naturgesetzlich gehalten wurden, muß man trotz Ausschüttungen dennoch Vorabpauschale versteuern.

    Beim Thesaurierer hat der Anleger in der Hand, wieviel Geld er sich vom Depot holt. Die Verkaufserlöse werden nur zum Teil versteuert, selbst wenn der Anleger keine Umgehungskonstruktion für das FIFO-Verfahren wählt. Dafür muß er in der Tat Geld für die Steuer auf die Vorabpauschale vorhalten. Das Verfahren ist flexibler, macht aber dem Anleger mehr Arbeit.

    Mein Lehrer hat immer gesagt: Dem Hausschwein geht es besser als dem Wildschwein. Es braucht sich keine Sorgen über sein Futter machen. Allerdings über sein Ende auch nicht. Das kommt so automatisch wie das Futter.

    Irgendwas ist immer. :(

  • Dabei lässt du die Vorabpauschale ausser Acht, die m.E. die thesaurierenden Konzepte unattraktiver macht, eben da man doch frühzeitig(er) versteuert wird und von außen rechtzeitig für die Abbuchung an das Finanzamt Geld zuschießen muss. Macht das „einfach kaufen und mit Wiederanlage liegen lassen“ nicht unbedingt einfacher finde ich…

    Ein Ausschütter produziert immer eine mindestens so hohe Steuerlast wie ein Thesaurierer und in der Regel eine höhere, das ist konzeptuell bedingt. In vielen Fällen (Ausschüttungsrendite kleiner als VAP) muss man trotz Ausschüttungen zusätzlich die Steuer auf die VAP bezahlen. Dazu ist der Ausschütter in sämtlichen Jahren negativen Jahren steuerlich schlecht, da man ihn trotzdem voll versteuern muss während der Thesaurierer komplett steuerfrei davonkommt.

    Ausschlaggebend bei mir für das ausschüttende Konzept war die Möglichkeit der späteren Depotschenkung mit Nießbrauch über die Ausschüttungen. Das geht logischerweise bei Thesaurierern nicht. Das Argument hat für mich und meine Planungen alle anderen deutlich übertroffen.

    Hast du das mal sauber durchgerechnet? Wenn Nießbrauch ein Thema ist, reden wir nicht mehr von einem kleinen Depot, da schlägt die schlechte Steuereffizienz in den Jahren vor der Schenkung richtig rein.

  • Ein Ausschütter produziert immer eine mindestens so hohe Steuerlast wie ein Thesaurierer und in der Regel eine höhere, das ist konzeptuell bedingt.

    So ist es.

    In vielen Fällen (Ausschüttungsrendite kleiner als VAP) muss man trotz Ausschüttungen zusätzlich die Steuer auf die VAP bezahlen.

    Das ist denkbar, aber so richtig viele solche Fälle sind bisher ja wohl noch nicht vorgekommen. Hast Du eventuell ein Beispiel (oder besser mehrere, schließlich sprichst Du ja von vielen, nimm einfach ein paar davon). :)

  • Wenn Nießbrauch ein Thema ist, reden wir nicht mehr von einem kleinen Depot, da schlägt die schlechte Steuereffizienz in den Jahren vor der Schenkung richtig rein.

    Das Argument verstehe ich nur halb: Wieso ist die Depotgröße entscheidend? Ich würde wenn dann eher argumentieren bzw. davon ausgehen, dass die lange Anlagedauer für den Steuerstundungseffekt ausschlaggebender bzw. relevanter ist. Aber warum dann primär in den Jahren vor der Schenkung?

    Meinem Verständnis nach ist der Übertrag der ETF-Anteile gemindert um den diskontierten Ausschüttungswert je nach Lebensalter ohne Liquidation der ETFs möglich. Warum sich dann um die Steuereffizienz kurz vor der Schenkung Gedanken machen? Das würde ich wenn dann über die gesamte Laufzeit betrachten und klar, der Steuerstundungseffekt wirkt am langen Ende stärker. Das würde aber doch mit den 5% Kurssteigerungen weiterhin gut klappen. Ich verzichte über die gesamte Laufzeit eben auf den geringfügigen (aber aufkummulierenden) Effekt der runden 2%, die dann eben früher versteuert würden…

    Genau gerechnet habe ich es nicht, weil wie gesagt die Ausschüttungsoption erhalten bleiben soll. Kennst du umgekehrt gefragt Nießbrauchkonzepte, die das Finanzamt akzeptiert mit Teilverkaufsregelungen statt Ausschüttungen? Meines Erachtens müsste man in die Steuerbetrachtung dann eben noch den Erbschaftssteuervorteil der Nießbrauchlösung einrechnen und gegen den verlorenen Steuerstundungseffekt gegenrechnen. Und dabei dürfte meiner Einschätzung nach die Nießbrauchlösung deutlich besser abschneiden, insb. wenn noch Immobilien zu übertragen und die Freibeträge eben auch da beschränkt sind…

  • Das ist denkbar, aber so richtig viele solche Fälle sind bisher ja wohl noch nicht vorgekommen. Hast Du eventuell ein Beispiel (oder besser mehrere, schließlich sprichst Du ja von vielen, nimm einfach ein paar davon). :)

    Solange gibt es die VAP ja noch gar nicht und die meiste Zeit davon war Nullzins. Aber für '23 und '24 überschreitet der Basiszins die Ausschüttungen eines normalen Welt-ETF doch recht deutlich. Selbst so manche Dividendenstrategie ist da nicht weit weg (erster Schuss war gleich ein Treffer: FTSE All-World High Dividend). Die manchmal herumgeisternde Annahme, dass ein Ausschütter grundsätzlich sich keine Gedanken um die VAP zu machen hat, können wir jedenfalls als widerlegt betrachten.

    Wieso ist die Depotgröße entscheidend?

    Verschiedene Gründe:

    - Ein kleines Depot kann man relativ problemlos im Rahmen der Freibeträge vererben, gerade bei mehreren Kindern

    - Bei Schenkung mit Nießbrauch begrenzt man sich als Elternteil darauf, nur die Erträge zu erhalten und kann nicht mehr durch Verkäufe entnehmen. Die niedrige Entnahmerate muss man sich erstmal leisten können, entweder durch ein großes Depot oder indem man kaum auf die Entnahme aus dem Depot angewiesen ist. Da das aber eine Menge anderer Einkommensströme impliziert, kommt das meistens mit einem größeren Depot

  • Solange gibt es die VAP ja noch gar nicht und die meiste Zeit davon war Nullzins. Aber für '23 und '24 überschreitet der Basiszins die Ausschüttungen eines normalen Welt-ETF doch recht deutlich.

    Der Basiszins wohl, allerdings zählen davon nur 70%, und damit ist man dann unter den üblichen Ausschüttungsrenditen, die etwa bei 1,8% bis 2% liegen.

    2,55% und 2,29% mal jeweils 70% ergibt 1,785% und 1,603%.

    Wie sich diese 70% erklären, habe ich nicht verstanden, die Zahl steht jedenfalls im Investmentsteuergesetz. Die zahlenmäßig gleiche Teilfreistellungsquote bei Aktienfonds ist das nämlich nicht, die kommt rechnerisch erst hinterher und wirkt sich auf die Vorabpauschale und die Ausschüttungen gleichermaßen aus.

    Selbst so manche Dividendenstrategie ist da nicht weit weg (erster Schuss war gleich ein Treffer: FTSE All-World High Dividend). Die manchmal herumgeisternde Annahme, dass ein Ausschütter grundsätzlich sich keine Gedanken um die VAP zu machen hat, können wir jedenfalls als widerlegt betrachten.

    Schon ein normaler ausschüttender World-ETF schüttet mehr aus als die Vorabpauschale, so daß ein Anleger, der einen solchen Fonds hält, keine Steuer aufzahlen muß.

    Du gibst nun als Beleg Deiner Behauptung einen Hochdividendenfonds mit noch höherer Ausschüttung an (etwa 3,13% Ausschüttungsquote). Ein Anleger, der aus diesem Fonds noch höhere Ausschüttungen erhält als aus einem Standardfonds, zahlt somit natürlich erst recht keine Steuer auf.

    Sind Dir Plus und Minus durcheinandergeraten?

  • Wie sich diese 70% erklären, habe ich nicht verstanden,

    Es kann passieren, dass die vorab gezahlte Steuer höher ist, als die finale Steuer. Das gilt insbesondere, wenn Du einen Fonds mit Verlust verkaufst oder z.B. ein gutes und ein schlechtes Jahr hattest. Je länger der Fonds gehalten wird, desto unwahrscheinlicher wird dieser Fall.

    Eine Besteuerung von Scheingewinnen gilt aber als ungewünscht. Um diese Wahrscheinlichkeit weiter zu reduzieren wurden wohl pauschal nur 70% genommen.

  • Wie sich diese 70% erklären, habe ich nicht verstanden, die Zahl steht jedenfalls im Investmentsteuergesetz.

    Es kann passieren, dass die vorab gezahlte Steuer höher ist, als die finale Steuer. Das gilt insbesondere, wenn Du einen Fonds mit Verlust verkaufst oder z.B. ein gutes und ein schlechtes Jahr hattest. Je länger der Fonds gehalten wird, desto unwahrscheinlicher wird dieser Fall.

    Eine Besteuerung von Scheingewinnen gilt aber als ungewünscht. Um diese Wahrscheinlichkeit weiter zu reduzieren, wurden wohl pauschal nur 70% genommen.

    Na ja, vermuten kann ich selber.

    Ich halte die Vorabpauschale für eine typisch deutsche Überbürokratisierung.

    Möglicherweise hat sich der Ministerialbeamte daran gestört, daß in Foren immer von Steuerersparnis geschrieben wurde. Dabei stimmt das überhaupt nicht! Wenn man ein Papier lange Jahre unversteuert hält und nach Jahrzehnten verkauft, versteuert man dann den über Jahre angesammelten Gewinn. Das ist klassische nachgelagerte Besteuerung, wie man sie für Vorsorgevermögen eigentlich will, also Steuerstundung.

    Aber jetzt haben wir den Salat - und eher friert die Hölle zu, als daß ein einmal erlassenes Gesetz in Deutschland wieder abgeschafft wird. :(

    Woher diese 70% kommen, weiß ich jetzt aber immer noch nicht. :(

  • Woher diese 70% kommen, weiß ich jetzt aber immer noch nicht. :(

    Ich tippe mal stark darauf, dass man den konkreten Wert einfach von der Teilfreistellung übernommen hat. Der ist dort natürlich ebenso willkürlich.


    Der Basiszins wohl, allerdings zählen davon nur 70%, und damit ist man dann unter den üblichen Ausschüttungsrenditen, die etwa bei 1,8% bis 2% liegen.

    Aktuell liegt man bei einem Welt-ETF deutlich drunter. Das wird sich vermutlich wieder ändern, aber ich würde davon ausgehen, dass wir auch in Zukunft häufiger Jahre erleben werden, in denen ein Ausschütter zusätzlich noch einen Rest der VAP versteuern muss. Pflegeleicht ist der Ausschütter damit nicht mehr, denn die Ausschüttungen würde man ja sinnvollerweise entweder wieder anlegen oder verbrauchen.

  • Woher diese 70% kommen, weiß ich jetzt aber immer noch nicht. :(

    Ich tippe mal stark darauf, dass man den konkreten Wert einfach von der Teilfreistellung übernommen hat. Der ist dort natürlich ebenso willkürlich.

    Keine Ahnung. Diese 70% gelten ja für alle Investmentfonds, wohingegen die 30%ige Teilfreistellung mehr als 50% Aktienanteil erfordert.

    Ok, könnte natürlich auch sein, daß der federführende Ministerialbeamte ein Freund der Sicherheit ist und irrig dachte, daß jeglicher Fonds nichts anderes als Aktien enthalten könnte.

    Ich weiß es einfach nicht. Vielleicht weiß es niemand, vielleicht noch nicht einmal der Ministerialer, der das ausgeheckt hat.

    Die 30%ige Teilfreistellungsquote halte ich nicht für willkürlich. Ein Aktienfonds bezahlt Quellensteuer wie jeder Aktionär, sie wird aber (anders als beim Aktionär) nicht auf die deutsche Steuer angerechnet. Angenommen, ein Papier gewinnt im Jahr 5% im Kurs und schüttet 3% Dividende aus (das scheinen mir realistische Werte zu sein, wenn man nicht gleich an High-Tech denkt), so gehen bei einer Einzelaktie 2,11 Prozentpunkte von den 8% an die Steuer. Steckt die Aktie in einem ETF, gehen vorab 0,45% weg, von den restlichen 7,55% werden 70% der Steuer unterworfen, das sind über alles 1,39% + 0,45% = 1,84 Prozentpunkte Steuer. Das ist etwas günstiger als die Aktienbesteuerung, aber nicht viel.

    Es mögen auch schlechte Börsenzeiten kommen. Die Dividende mag in einer Baisse weiterfließen, aber es mag keinen Kursgewinn geben. In diesem Fall ist die ETF-Besteuerung ungünstiger als die Besteuerung der Aktie.

  • Man muss sich immer vor Augen halten, dass die ganze Besteuerung in ihren Details willkürlich ist und bei der Besteuerung von nicht realisierten Erträgen gilt das erst recht. Fast jede Zahl könnte auch ein paar Prozentpunke höher oder tiefer liegen und wäre immer noch plausibel.