Beiträge von Pantoffelheld

    Bei der Ausgangsfrage vergleichst Du Äpfel mit Birnen, (...)

    Und ich hatte Tomaten auf den Augen. Mein Einwand, dass bei einem Vergleich die Zahlungszeitpunkte berücksichtigt werden müssen, war zwar richtig, aber davor kommt noch ein anderer wichtigerer Punkt:

    Bei einem Vergleich Zulagen/Steuerersparnis vs. Stand Wohnförderkonto zum Rentenbeginn müssen wir bedenken, dass es beim ersten Posten die tatsächliche Höhe ist, während das Wohnförderkonto die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist. Bei einem Vergleich dürfen wir also nur den Anteil des persönlichen Steuersatzes heranziehen.

    Demnach wärst du mit 97,09 % immer noch in der Kategorie "gut".

    Richtig.

    Hast Du schon einmal ein Arbeitszeugnis bekommen? Stand da als Deine Bewertung "gut"? Ich hoffe nicht, denn gut bedeutet in Wirklichkeit Vollversager. Aber das darf der Arbeitgeber nicht schreiben, weil ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein muss.. Darum gibt es für Arbeitszeugnisse eine eigene "geheime" Notenskala. Und bei der Schufa auch.

    Das wird am Kontowechsel liegen und dabei neuen Karten und gleichzeitig Kündigungen der alten. Im schlimmsten Fall hast du auch noch eine neue Adresse. Geplatzte Lastschriften wirken sich nicht auf den Score aus. erst eine länger offene Forderung darf gemeldet werden "es exisitiert ein Abwicklungskonto" steht denn da beispielsweise. Eine beglichene Forderung wird auch gleich wieder entfernt.

    Du kannst einfach abwarten und täglich auf Deiner App verfolgen, wie sich der Score erholt. (Aber wer weiß - vielleicht verschlechtert sich der Score bei Menschen, die ständig nachschauen, weil die ja anscheinend ein Problem damit haben? Keine Sorge, das würden die nie tun. Das wäre auch gar nicht erlaubt. Obwohl es technisch leicht möglich wäre. Würde allerdings auch keiner merken, solange es ein Versuch der Schufa-Forschungsabteilung bleibt...)

    Ich würde das Schufa-Abo kündigen, mir gelegentlich mal die kostenlose Selbstauskunft anfordern, insbesondere wenn irgendwas nicht Verträgen nicht funktioniert, das eigentlich funktionieren sollte. Oder wenn Du vorhast, in eine neue Mietwohnung zu ziehen. Da scheint die Schufa-weiße-Weste-für-den-Vermieter inzwischen Standard zu sein. Bei Score-Problemen dann den Fehler suchen und beheben lassen. Das funktioniert häufig problemlos.

    Abgesehen von der Wohnungssuche kann ein schlechter Score für die finanzielle Situation durchaus hilfreich sein. Denn er kann verhindern, dass Du Dinge tust, die sie sowieso besser lassen solltest. Das betrifft hauptsächlich die teure Angewohnheit, Sachen auf Pump anzuschaffen statt zu sparen und sich das zu kaufen was man sich auch leisten kann.

    ...dass hilfreiche Links von Finanztip durchaus gewünscht sind.

    Grundsätzlich sind Links möglich, insbesondere, wenn es sich um weiterführende und unterstreichende Inhalte handelt. Bei der Linksetzung sollten aber folgende Punkte beachtet werden:

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    So schrieb es Franziska von Finanztip im Jahr 2015 und gilt bis heute.

    jona ist kein Spammer. Allerdings riskierst Du mit einem im Text nicht erläuterten Link auf ein kommerzielles Angebot inhaltlich knapp neben der gestellten Frage, für einen solchen gehalten zu werden. Oder war es ironisch gemeint wegen der laufenden Insolvenz des Unternehmens?

    Bei der Ausgangsfrage vergleichst Du Äpfel mit Birnen, wenn Du die Zeitpunkte der Zahlungen außer acht lässt. Das sogenannte Wohnförderkonto bildet ab, dass Du am Tag der Auszahlung das Guthaben (und Darlehen) ungeschmälert ausgezahlt bekommst und nicht sofort versteuert wird (wie bei allen anderen Riester-Auszahlungen) sondern ab 67. Diesen Aufschub bezahlst Du mit 2 % Zinsen. Das ist ein moderater Zinssatz wenn nicht gerade Nullzinsphase ist. Wenn wir isoliert über "Versteuerung erst später erkauft mit 2 % Jahreszins" reden, klingt das doch gar nicht schlecht. Abgesehen von dem bescheuerten Namen und der Festsetzung des Zinses statt inflationsindexierung ist das Förderkonto eigentlich fast das Beste an der Konstruktion, den Regelungen und den konkreten Produkten.

    HerbertK Du hast nichts zu dem eigentlichen Fall geschrieben.

    Grundsätzlich gilt, dass wenn der Stromanbieter zu Unrecht handelt, er für seine dadurch verursachten Kosten selbst aufkommen muss. Manchmal denkt man als Kunde aber auch nur, die wären im Unrecht, und es ist anders. Wenn von Deiner Seite grundsätzlich eine Zahlungspflicht besteht und ihr nur über die Höhe unterschiedlicher Meinung seid, ist es daher günstig, zunächst den unstrittigen Teil zu zahlen, gerne mit einem Vermerk wie "Kürzung lt. Schreiben vom ...).

    (Speziell mit dieser Schlichtungsstelle habe ich keine Erfahrungen, aber mit den Banken.)

    Wenn Du es mit dem Unternehmen belegbar nicht klären konntest und alles ordentlich als PDF chronologisch beisammen hast, solltest Du es auf jeden Fall versuchen. Du hast außer überschaubarem Zeiteinsatz beim Ausfüllen von https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag/formular.html und maximal einigen Monaten Wartezeit auf das Ergebnis nichts zu verlieren.

    Direkt mit anwaltlicher Unterstützung an die Sache gehen würde ich nur, wenn ich mir 99,9 % sicher bin dass ich mich am Ende durchsetze und auch die Anwaltskosten abwälzen kann oder es um sehr viel Geld geht und ich unbedingt ein schnelles Ergebnis brauche.

    Zumal diese Riesterrente bei Eintritt des Rentenbeginns immer gleich bleibt, also wegen der Inflation immer weniger wert ist!

    Das muss nicht zwingend so sein. Es könnten auch Auszahlungen mit Dynamik angeboten werden. Aber da denn aufgrund der Kalkulation die Auszahlung mit 67 niedriger ausfällt als ohne Dynamik und das noch mickriger aussieht als ohnehin schon, wird es selten angeboten. Oder gar nicht? Ich kann mich speziell bei Riester nicht erinnern. Also in der Praxis läuft es auf das hinaus, was @carus gerade geschrieben hat. ;)

    Zurück zu Reclabox: Habe ich noch nie gehört und entsprechend auch noch nie benutzt.

    Ich verstehe nicht so recht, was deren Geschäftsmodell ist. Sie schreiben auf der Webseite auch nichts über sich selbst. Im Impressum als Anschrift:

    RB Marketing LLC

    400 Rella Blvd. Ste. 123-186

    Montebello, NY 10901

    Tel. +1 845 5895145

    Warum hat die laut Homepage-Banner "beliebteste deutschsprachige Verbraucherschutz-Seite*" (klein darunter "*ALEXA (2008)") eine Adresse in den USA? Wer ist Alexa? Und nach welchen Kriterien ist es die beliebteste Seite?

    Zu einigen Beschwerden gibt es häufig immer wieder von den gleichen Firmen (u.a. Check24, Hermes, E.ON) nette Antworten. Aber auch McDonald's hat die Frage beantwortet, warum es dort keine Zahnstocher gibt. HerbertK Ich würde mal tippen, dass Deine Beschwerde gut funktioniert, wenn sie eines der Unternehmen betrifft, die dort schon geantwortet haben.

    Ist nur die Frage, ob die Bank dann den eigentlichen Darlehensvertrag unwirksam machen kann, wenn wir den Bausparvertrag nicht unterschreiben/widerrufen.

    Wenn der Darlehensvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist (und hier noch die Feinheit: Du Dein Exemplar hast), dann gilt er.

    Normalerweise bekommst Du zwei noch nicht von der Bank unterschriebene Exemplare und bist der erste, der unterschreibt, dann erst die Bank, die Dir ein beidseitig unterschriebenes Exemplar zurückschickt. Die Kollegen haben sich schon überlegt, warum sie jedes mal 1,60 € Porto zu viel ausgeben...

    Beide unterschreiben und Bausparer widerrufen? Nur den Darlehensvertrag unterschreiben und abwarten was passiert? Ich wäre für die zweite Lösung. Unterschreiben und nach 14 Tagen widerrufen kannst Du denn immer noch. Zu dem Zeitpunkt hältst Du denn hoffentlich den beidseitig unterschriebenen Vertrag in der Hand.

    Dein "Berater" wird Dich denn zwar nicht mehr ganz so lieb haben, aber das kann Dir egal sein. Zumal aus meiner Sicht das Verhältnis schon unrettbar zerrüttet ist, nachdem der Dich von einer höheren Tilgung wegberaten hat.

    Durch den Hedge (Put short) hat die Bank auch keine Dividendenchancen und -risiken. Die sind indirekt im Preis des Puts bereits berücksichtigt.

    Ich ziehe zurück auf: Der Kunde bekommt keine Dividende. Er hat ja nicht die Aktie. Man könnte von einem Ex-Ex-Deal sprechen.

    die Wertpapiergeschäfte mit Krediten finanziert werden,

    Wozu brauchst Du einen Kredit? Beim Daytrading werden die Positionen doch am Ende jedes Tages wieder aufgelöst, dachte ich.

    Eine seriöser Kreditgeber würde versuchen, genau das zu verhindern, was Du vorhast Der findet das viel zu riskant und hat Angst, sein Geld nicht zurückbekommen.

    Du wirst vom Finanzamt keinen Betrieb als Einzelunternehmer anerkannt bekommen, weil es kein Unternehmen ist, weil Du damit ausschließlich Deine eigenen Finanzen verwaltest. Das müsste auch schon bei einer Gewerbeanmeldung scheitern. Aber im dümmsten Fall bist Du an der Stelle kreativ und die Anmeldung geht durch. Dann kommt irgendwann das Finanzamt. Spätestens bei der Betriebsprüfung dreht es Dir Deinen Laden auf links und Du zahlst alle vermeintlichen Betriebsausgaben zurück. Wenn Du Glück hast nur mit saftigen Zinsen und ohne Strafe.

    Darum der Hinweis auf eine Kapitalgesellschaft, mit der Du die Hürde umschiffen könntest, wenn Du dabei alles richtig machst.

    Mein Rat an der Stelle ist immer, sich auf das eigentliche Geschäft zu konzentrieren und weniger auf die Steueroptimierung. Wobei ein nicht oder schlecht laufendes Geschäft ohne Gewinne auch die Steuern optimiert...

    Na ja, und Daytrading ist jetzt nicht so mein Ding. Aber ein Vorteil ist zumindest, dass man am Ende jeden Tages weiß, ob sich der Tag gelohnt hat.