Beiträge von MSchmidt
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Ich könnte es ja mal mit folgendem Schreiben (unterschriebenes PDF) versuchen - oder wie sehr ihr das?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die erhöhte Verzinsung (rückwirkende Gesamtverzinsung) für das Guthaben meines oben genannten Bausparvertrags, sofern diese Höherverzinsung vom Darlehensverzicht abhängig sein sollte, erkläre ich hiermit vorsorglich den Verzicht auf mein Bauspardarlehen in frühestens 12 Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
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Herzlichen Dank für eure konstruktiven Beiträge - die fallen durchaus auf nährbaren Boden
Aktuell habe ich leider sehr viele offene Baustellen (da fiel mir dann zufällig das Bausparvertrag-Thema in die Hände, was auch schon jahrelang brach lag und davon kam ich dann zum Riestervertrag). Ich dachte mir, dass ich das dann gleich mal mit "aufräume".
Beim Thema "zukünftige Anlagestrategie" muss ich wirklich nochmal einen "deep dive" machen.Muss mal schauen, ob ich kurzfristig irgendwas mit dem bestehenden Riestervertrag ändern/verbessern kann.
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Auch wenn ich dir in der Sache, wie du dir denken kannst, zustimme, habe ich MSchmidt nicht so verstanden, dass er hier leidenschaftlich für Festgeld und Co kämpfen will und Zustimmung erhofft, sondern eher, dass hier Ängste bestehen, die eben auch (leider) weite Teile der Bevölkerung teilen. Ich kann ihm diese Ängste zwar nicht selbst nehmen vermutlich, aber vielleicht anregen sich selbst mit dem Thema zu beschäftigen. Geschieht das allerdings nicht, läuft eine Diskussion vermutlich irgendwann ins Leere. Ich versuche aber geduldig zu bleiben
Herzlichen Dank. Leider habe ich deine Nachricht erst nach meiner abgeschickten gesehen.
Jetzt bin ich aber wieder positiv gestimmt, dass ich hier doch nicht so falsch rüberkam
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Oha, warum gleich so persönlich, unfreundlich, herablassend?
Ich muss hier überhaupt nicht kämpfen - sind wir hier im Krieg? Ich glaube nicht.
Bis jetzt war ich eigentlich sehr positiv überrascht/erfreut, dass das hier so gesittet zugeht und sich jeder sachlich beteiligt.
Dafür bin ich auch sehr dankbar, dass die Standpunkte dargelegt wurden (und es viele ausführliche Rückmeldungen gab/gibt) und ich kann sie (wie bereits geschrieben) auch absolut nachvollziehen.
Ich darf doch aber auch meine Bedenken (und ggf. Gefühlslage) äußern, oder nicht?
Absolut nicht erwarte ich, dass jemand meinen Standpunkt teilen/annehmen muss. Es ging mir einfach nur um Verständnis.
Meiner Definition nach hat eine Sache eben Glücksspielcharakter (wenn für dich ein Casino sofort negative Emotionen hervorruft, da bitte ich um Entschuldigung, aber dann ist das ein Stück weit auch dein Problem), wenn man metaphorisch gesprochen, irgendwo eine Münze einwirft und man keine Garantie/Sicherheit hat, dass ohne weiteren Aufwand überhaupt wieder irgendwas zurückfließt (wie gesagt: das wäre jetzt natürlich schon das Worst-Case-Szenario - wollte es halt nur etwas veranschaulichen).
Aber um bei deinem Worst-Case-Einwurf Hyperinflation zu bleiben: wenn ich in so einem Worst-Case-Szenario die Einlage voll wieder zurückbekomme und sie dann nativ (deutlich) weniger Wert ist, wäre das immer noch mehr als von einer unsicheren Einlage nur 50% - oder gar nichts mehr zu bekommen. Daher funktioniert diese Argumentation natürlich in beide Richtungen.
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Nachdem ich meine damaligen Unterlagen nochmals durchforstet habe, bin ich jetzt auf ein ganz "tolles Angebot" gestoßen, das die BHW am 25.06.2007 per Post unterbreitet hat:
Gemäß dem Brief würden folgende Konditionen für einen Tarifwechsel gelten (unklar, ob diese Bedingungen dann auch für meinen Tarifwechsel von Mitte 2008 galten bzw. gelten - aber falls das so sein sollte, dann wurde mein Großmutter damals wohl massiv von dem BHW-"Berater" vera... ausgetrickst
) :
- Vertragsbedingungen: Nach einem Tarifwechsel gelten für den Bausparvertrag die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) des Tarifes Dispo maXX ab dem 01.04.2006.
- Abschlussgebühr: Nach dem Tarifwechsel ist eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.
- Tarifwechselbetrag: Dieser Betrag wird für die Umstellung in den neuen Tarif erhoben.
- Neue Guthabenverzinsung: Die Basisverzinsung des Bausparguthabens beträgt 1,0 % p.a. (§ 3 der ABB). Die rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung ist nach dem Tarifwechsel ausgeschlossen.
Demnach würde mir also nur noch bleiben den Darlehensverzicht zu erklären, da ich ohnehin keine Höherverzinsung mehr bekommen könnte
Ziemlich miese Nummer.
Die genannten ABB von 2006 sind leider auch nirgendwo mehr zu finden.
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Ich habe mir den gesamten Thread mal durchgelesen, weil ich gerade vor der gleichen Problematik stehe.
Schon erschreckend was man hier lesen muss, aber teilweise auch etwas verwirrend.
Was kam hier denn konkret bei raus (sofern der Betroffene hier noch unterwegs ist)?
Ich möchte unbedingt vermeiden, dass die BHW mir jetzt einfach meinen Bausparvertrag von 2008 auszahlt, ohne dass man das alles sinnvoll nachvollziehen kann....
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Über was für einen Anlagehorizont reden wir bei dir eigentlich?
Ich sag mal so gut 20 Jahre bis zur Rente werde ich in jedem Fall noch leisten müssen.
Lieber MSchmidt ,
wenn dieser allerdümmste Fall tatsächlich eintreten sollte und dein Depot platt machen würde, dann kämst du selbst auch nicht ungeschoren davon. Und zwar auch dann, wenn du das Depot gar nicht erst eröffnet hättest.
Capisce?
Die Logik erschließt sich mir einfach nicht. Wenn ich in sichere Anlagen investiere, habe ich nach Zeit x immer mehr (sofern ich immer schön unter den 100k je Institut bleibe). Ob ich damit dann den Kaufkraftverlust nicht ausgleichen könnte, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn ich aber in Wertpapiere (in welcher Form auch immer) investiere und diese dann schlagartig nur noch 50% ihres ursprünglichen Wertes aufweisen, dann habe ich erstmal in jedem Fall jahrelang Geld durch den Schornstein gejagt. Im Prinzip wäre das der Glücksspielcharakter an der ganzen Sache (unabhängig von irgendeiner Inflation).
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Was mich daran gefühlt aus aktueller Sicht am meisten stört:
Wenn das Depot auf einen Schlag (der im allerdümmsten Fall kurz vor/nach der Rente eintritt) durch irgendein globales Ereignis (wir haben ja alle erlebt, wie schnell sowas passieren kann - und es hätte ja noch schlimmer kommen können) nur noch die Hälfte (oder noch weniger wert ist), dann ging die Wette mit der Zusatzrente (erstmal) nicht auf.
In dem Fall hinkt dann natürlich auch die Aussage, dass man ein Depot auch mal 10, 15 Jahre liegen lassen muss, dass sich wieder alles entsprechend erholt (bzw. die Geduld aufbringen muss) - gerade bei der Rente können diese 10, 15 Jahre der ausschlaggebende Punkt sein... -
Herzlichen Dank für deine Ausführungen und ich kann deinen Standpunkt absolut verstehen bzw. hast du ja auch absolut Recht.
Das ist tatsächlich auch viel so eine "Kopfsache". Wenn man den Tisch einfach mit unzähligen (widerkehrenden) Themen voll hat, dann kraust es einem natürlich vor jedem weiteren zusätzlichen Thema/Themenkomplex.
So ein bisschen wie beim Bungee-Jumping - der eine macht es einfach mal und hat trotz Bedenken dann sehr viel Spaß damit und andere wiederum "schaffen nie den Absprung".
Es gibt immer Auffangnetze. Aber ob die am Ende ausreichen, wenn ein großer Versicherer oder mehrere pleite gehen? Ob dir das in einer wirklich großen Krise hilft? Wir wissen es nicht. Das Kontrahentenrisiko ist aber definitiv vorhanden.
Wobei es für mich grundsätzlich beruhigender ist (und wenn es nur mental ist) in solchen unsicheren Zeiten zumindest einen halbwegs brauchbaren doppelten Boden zu haben. Es gab ja schon genug Pleiten, die so aufgefangen oder zumindest für die Kunden/Anleger neutralisiert werden konnten.
Ich hatte selbst schon den Fall, dass vor einiger Zeit eine deutsche Bank pleite ging und ich nach einem kurzen Schreck die Formulare für den Einlagensicherungsfall ausgefüllt habe. Nach kurzer Zeit gab es die Einlage samt Zinsen völlig unkompliziert zurück aufs Hauptkonto.
Hatte natürlich nur knapp über 96k angelegt, damit ein entsprechender Fall abgedeckt ist.
Das gibt mir zumindest ein beruhigenderes Gefühl, wohingegen am Aktienmarkt ja im Worst-Case alles weg sein kann (da keinerlei Absicherung).
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Es ist wie immer im Leben auch einfach eine Zeitfrage - um immer wieder dran zu bleiben, kostet es immer und immer wieder Zeit. Aber das trifft nun mal auch auf ganz viele andere, sehr wichtige Dinge/Themen zu. Der Tag hat aber für uns alle leider nur 24 Stunden und erholen (zumindest im Urlaub) soll man sich ja auch noch
Daher kann ich natürlich auch die Statistik der zurückhaltenden Aktionäre verstehen. Über der ganzen Thematik schwebt ja durchweg das Damoklesschwert der riskanten Anlage und (je nach Risikolevel) des Totalverlusts. Gepaart mit "immer dranbleiben"-Thema und der Tatsache des ein oder anderen "Börsen-Crashs" (was dann in den Medien rauf und runter ging) kann das bei vielen eben diese Verschlossenheit (verständlicherweise) hervorrufen.
Oder auch nur wenn der Versicherer pleite gegangen ist, bei dem du deine Versicherung (Gothaer in dem Fall) abgeschlossen hast oder der die Versicherung bzw. deinen Riester-Vertrag inzwischen verwaltet.
Vielleicht liege ich falsch, aber diese Aussage kann doch nicht richtig sein? Das sollte doch über einen gesetzlich vorgeschriebenen Fonds bzw. eine Auffang-Assekuranz für die Assekuranz abgesichert sein?!
Was ich aber zwischen den Zeilen raushöre/rauslese:
Alle Privatrente-Finanzprodukte sind schlecht/wenig hilfreich (wenn man nicht gerade die Maximalförderung für viele Kinder oder dergleichen erreichen kann).
Wenn das wirklich so ist, dann wäre das ja schon irgendwie ein Armutszeugnis für ein Land wie Deutschland.
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Das ist jetzt kein Bashing, aber bist Du angesichts Deiner im Eingangsbeitrag gemachten Aussagen unter Punkt 2, der Meinung dass Du für Dich einen guten Vertrag abgeschlossen hast?
Anscheinend hast Du Dir ja seinerzeit gar nicht richtig durchgelesen was Du da unterschrieben hast?
Ich habe früher auch solche Verträge quasi blind unterschrieben. Aber irgendwann sollte man aus dem eigenen Schaden auch mal klug werden.
Selbstverständlich hatte ich mir das damals durchgelesen. Damals war das (vermutlich) der beste Riester-Vertrag, den man zu der Zeit in meiner Situation bekommen hat.
Diese Kosten waren also für damalige Verhältnisse sicherlich normal (sofern ich mich rückblickend noch daran erinnere).
Dass nach aktueller Rechtsprechung bestimmte Kosten bei bestimmten Verträgen (Bausparvertrag, Riester,...) unzulässig und daher angreifbar bzw. zurückforderbar sind, damit hätte zur damaligen Zeit ja niemand rechnen können.
Ungefähr das gleiche Spiel wie mit BU-Versicherungspolicen - vor ~20 Jahren teuer und schlechte/stark einschränkende Leistungen. Heute teils deutlich bessere Leistungen zum besseren Preis. Immerhin bin ich zumindest was das angelangt "gegen den Strom geschwommen".
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Eine Ernte dieser Angst hast Du mit Deiner Riesterrente bereits eingefahren. Willst Du diesen Erfolg nochmal wiederholen?
Das ist zwar richtig, aber viele Menschen kommen mit dem Nervenkitzel einfach nicht klar (Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach).
Damals hatte ich mich vielerorts informiert und die vorherrschende Meinung (auch im Familien-/Freundeskreis) war, dass man mit einem Riester-Vertrag nichts falsch macht und möglichst sofort damit anfangen soll.
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Das komplett eigenverantwortliche investieren mit einem eigenen ETF-Depot kommt nicht in Frage (ETF-Sparplan)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn es unbedingt eine private RV sein soll, dann informiere Dich bitte über eine sog. Nettopolice!
Hier weitere Informationen von Finanztip: https://www.finanztip.de/altersvorsorge…altersvorsorge/
Aber wäre ein eigenverantwortlicher ETF-Sparplan vor dem "staatlichen Zugriff" sicher (in einer finanziellen Notlage)?
Um ehrlich zu sein habe ich mich all die Jahre von jeglichen Aktien ferngehalten und mich nur mit sicheren Anlagen (Tagesgeld, Festgeld usw.) beschäftigt. Da ich was solche Themen anbelangt eher zurückhaltend/ängstlich bin.
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Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.
Die Analyse bzw. das Sezieren der bAV habe ich mir mal durchgelesen. Das dürfte dann klar ausscheiden (in meinem Fall wären es nur 15% Arbeitgeberanteil, wenn ich mich recht erinnere).
Dann werde ich mal schauen, ob eine flexible Privatrente auf ETF-Basis oder möglicherweise eine Rürup-Rente zielführender wären.
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Vielen Dank für deine Hilfe.
Eventuell würde es meine Position stärken, wenn ich direkt (bei der Beantragung der Höherverzinsung) erwähne, dass ich dann für in 12 Monaten einen Darlehensverzicht erkläre.
Wenn die mir dann direkt kündigen, hätte ja gar keine Chance auf die Höherverzinsung, die mir laut ABB (sofern die auch 2008 gültig waren) zustehen würde und das wäre dann vermutlich angreifbar...
Kennst du dich zufällig auch mit dieser Thematik aus?
4.) Die Wohnungsbauprämien von früher (in den ersten Vertragsjahren) muss ich vermutlich nicht zurückbezahlen (wenn ich bei "Nicht-Inanspruchnahme" angebe, dass ich das Guthaben für die Renovierung meiner Wohnung einsetzen möchte)?
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Herzlichen Dank für deine Hilfe.
Ok, also wenn ich jetzt die Höherverzinsung beantragen würde (würde das formlos per Mail reichen? Ich würde mal "ja" vermuten), dann wäre ich erstmal auf der sicheren Seite?
Wenn daraufhin BHW getriggert wäre und meinen Vertrag kündigen würde, hätte ich quasi nichts verloren und würde trotzdem die Höherverzinsung und keine weiteren Abzüge bekommen, richtig?
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Damals wurde mir von allen Seiten empfohlen unbedingt einen Riesterrenten-Vertrag abzuschließen, was ich dann 2006 auch bei ASSTEL gemacht habe (mittlerweile Gothaer).
Ganz kurz zu meiner Person: ledig, kinderlos und in der freien Wirtschaft angestellt.
Ich zahle seit 2006 monatlich/jährlich den Betrag immer so ein, dass ich die maximale staatliche Zulage/Förderung bekomme.
In den letzten Monaten habe ich immer mal wieder gehört: "Die Riester-Rente ist gescheitert" und man solle schauen, dass man die Verträge losbekommt.
1.)
Was ist dran an dieser Aussage? Wie seht ihr das Ganze?
Den Vertrag loszubekommen ohne (massive) Abstriche/Einschnitte hinnehmen zu müssen, dürfte vermutlich kaum möglich sein, oder?
Könnte eine (vom Arbeitgeber leicht bezuschusste) bAV eine sinnvolle Alternative sein?
2.)
Ich habe gehört, dass zum Teil unzulässige Gebühren/Entgelte von den Versicherern erhoben wurden, gegen die man sich ggf. zur Wehr setzen kann bzw. sollte.
Folgende Gebühren/Kosten fallen für meinen Riesterrenten-Vertrag an:
- Abschluss- und Vertriebskosten von 2,00% des gezahlten Eigenbeitrages
- Verwaltungskosten aus dem gezahlten Beitrag von 3,00%, zuzüglich 0,0125% der Summe der gezahlten Beiträge für jeden Monat bis zum Rentenbeginn.
- Verwaltungskosten aus den gezahlten Zulagen von 5,00%, zuzüglich 0,0125% der Summe der gezahlten Zulagen für jeden Monat bis zum Rentenbeginn.
- Verwaltungskosten aus der Altersrente 2,90% für jedes Jahr der Rentenbezugszeit
Wären aus eurer Sicht hierbei Kosten dabei, die möglicherweise angreifbar (realistisch "zurückforderbar") sind?
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Vielen Dank für deine Antworten.
Diese Bedenken hätte ich weniger.
Ich denke, dass die automatisch, z.B. jährlich den Vertragsbestand auswerten lassen, was kündbar ist und wo es sinnvoll ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre ich jetzt im Zugzwang zu reagieren und die rückwirkende Höherverzinsung zu beantragen (und gleichzeitig auch den Darlehensverzicht?!).
Nein. Wenn Du jetzt die Höherverzinsung beantragst, musst Du 12 Monate den Vertrag weiter laufen lassen, bevor Du kündigst.
Kündigen wäre ja fatal. Den Darlehensverzicht müsste ich erklären, oder habe ich das falsch verstanden?
Die Frage ist, ob Du viel gewinnen kannst. Du bekommst für die ersten Jahre eine höhere Verzinsung. Dort war aber das Guthaben gering, in absoluten Zahlen macht das also nicht viel aus. Dann musst Du Dein jetziges (hohes) Guthaben noch ein Jahr bei 1% (in 2025 ggf. 2%) liegen lassen.
In den ersten Jahren lag das Guthaben immerhin bei 7.000 - 8.000€ , da es aus dem Altbausparvertrag in den neuen 2008 transferiert wurde.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde es die Höherverzinsung nur für die ersten 8 Jahre geben (also von 2008 bis 2016).
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Ich habe mir jetzt mal die verlinkten, alten ABBs durchgelesen (möglicherweise steht das ja in denen von 2008 auch so oder so ähnlich drin).
Vielleicht kann mir jemand hierbei beim Verständnis helfen?
5.) Passus, der meines Erachtens die Regelung für die Bonus-Verzinsung beschreibt:
§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens
(2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung)
beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme
beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn
gewährt, wenn
- das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht
unterschreitet,
>>> Persönliche Anmerkung: Ist bei mir gegeben.
- der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten
Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist,
>>> Persönliche Anmerkung: Ist hiermit konkret gemeint, dass ich jetzt einen Darlehensverzicht mit Wirkung in 12 Monaten erklären muss?
- seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen (§ 13) noch Vor- und
Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen (§ 14) erfolgt sind,
>>> Persönliche Anmerkung: Soweit klar.
- der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren
bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen
verzichtet.
Hat der Bausparer die Höherverzinsung beantragt und erklärt danach
das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu wollen, so entfällt der
Anspruch auf Höherverzinsung und die Zuteilung des Bausparvertrages
erlischt. Die erneute Zuteilung des Bausparvertrages kann frühestens
12 Monate nach Zugang der entsprechenden Erklärung des Bausparers
erfolgen. Eine erneute Beantragung der Höherverzinsung ist nicht
mehr möglich.
Die Gesamtverzinsung orientiert sich an der Umlaufrendite, wird jährlich
neu festgelegt und gilt für die Dauer eines Kalenderjahres. Nach 8
Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung.
Maßstab für die Festlegung der Gesamtverzinsung eines Jahres ist die
Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalender jahres
bzw. die am darauf folgenden Banktag. Unter Umlaufrendite ist die
Rendite zu verstehen, die von der Deutschen Bundesbank als tägliche
Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten
nach Wertpapierarten/börsennotierte Bundeswertpapiere (“
zusammen”)
veröffentlicht wird.
Die Höhe der Gesamtverzinsung in den ersten 8 Jahren ergibt sich aus
nachstehender Tabelle.
>>> Persönliche Anmerkung: Gemäß der Tabelle muss die Umlaufrendite über 2,50% liegen, damit es eine Höherverzinsung des Guthabens von 2,00% gibt (andernfalls nur die 1,00%).
Wenn ich das jetzt richtig deute, dann würde es gemäß nachfolgender Übersicht nur für die Jahre 2008, 2009 und 2010 eine Höherverzinsung geben:
Umlaufrendite Anleihen Deutschland Historie & Entwicklung | Schlusskurse - boerse.deUmlaufrendite Anleihen Deutschland (WKN 601372; ISIN: XY0000253194): Umlaufrendite Anleihen Deutschland Entwicklung und alle historischen Kursdaten✓…www.boerse.deHabe ich das richtig verstanden?
6.) Nur kurz für das Verständnis zum Thema Risiko von Kündigung durch die BHW:
In den ABB von 2012 (vermutlich dann auch in denen für 2008 nicht) steht jetzt z. B. unter den Kündigungsbedingen für die Bausparkasse nicht, dass sie den Vertrag kündigen kann/darf, wenn wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat ja aber ein Gericht entschieden, dass sie 10 Jahre nach Zuteilungsreife die Verträge kündigen dürfen. Demnach räumen die ABB ihnen dieses Recht nicht ein - der spätere Gerichtsentscheid allerdings schon.
Wäre das so richtig?