Fragen zu BHW Bausparvertrag von 2008 ( Bausparbedingungen - Darlehensverzicht / Bonuszinsen / Wohnungsbauprämien )

  • Folgender Sachverhalt/Hintergrund:


    Meine Großmutter hatte 2008 für mich einen bestehenden BHW Bausparvertrag in einen neuen BHW-Tarif "D maXX 3,75" quasi "umgewandelt" (bzw. wurde ihr das so vermutlich eindringlich empfohlen).

    Hierbei gab es ein anteilige Erstattung der Abschlussgebühr des Erstvertrags (das Guthaben wurden zusammen mit den Bonus-Zinsen auf den neuen Vertrag übernommen) und für den Folgevertrag wurden 300€ (1% der Bausparsumme) für die Abschlussgebühr wieder eingezogen.


    Ich gehe stark davon aus, dass meine Großmutter von dem damaligen "Berater" einfach "überrumpelt" wurde und die eigentliche Intention des "Beraters" war, dass man die gute Verzinsung bzw. die gute Bonuszinsregelung (ist nur eine mögliche Vermutung) loswerden wollte.

    Leider liegen mir die Tarifbedingungen bzw. die Bedingungen für den neuen Vertrag nicht mehr vor.


    Ich habe von den damaligen Unterlagen noch den Schrieb mit der Vertragsauflösung des Altvertrags, die Bauspar-Urkunde, die jährlichen Kontoauszüge und den Schrieb mit der Zuteilungsreife von 2014.

    Daraus geht aber leider nicht hervor ob es eine Bonus-Zinsregelung gibt (der Vertrag bzw. das Guthaben wurde all die Jahre mit 1% verzinst // 1% Guthabenverzinsung bei diesem Tarif).

    In dem Schrieb mit der Info über die Zuteilung des Bausparvertrags vom April 2014 (der Vertrag war Anfang Juni 2014 zuteilungsreif) steht etwas kryptisch drin, dass es bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens eine Bonus-Verzinsung geben kann (aber leider überhaupt keine Details dazu und ob das überhaupt für meinen Vertrag gilt).


    > Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:


    1.) Eine Bearbeitungsgebühr bzw. Kontoführungsgebühr, die ggf. zurückzufordern ist, wurde in dem Fall vermutlich nicht gezahlt (sofern sie auf den jährlichen Kontoauszügen nicht auftaucht)?

    Die Kontoführungsgebühren wurden ja vom BGH als rechtswidrig eingestuft.

    Wenn ich mir jetzt aber die jährlich Vertragskontoübersicht anschaue (die man postalisch zugeschickt bekommt), dann sind dort nirgendwo Kontoführungsgebühren aufgeführt.

    Kann man das pauschal sagen, dass BHW für diesen speziellen Bauspartarif anscheinend nie Kontoführungsgebühren eingeführt/erhoben hat?


    2.) Habe ich ein Recht auf Bonuszinsen und vielleicht sogar auf die Erstattung der Abschlussgebühr (wenn ich den Vertrag jetzt auflösen würde)?

    Ich habe gelesen, dass es teilweise bei alten Tarifen noch der Fall war, dass die Abschlussgebühr bei "Nicht-Inanspruchnahme" des Darlehens erstattet wurde.

    Hat jemand eine Idee, woher ich die alten Bausparvertragsbedingungen von 2008 für den BHW-Tarif "D maXX 3,75" bekommen kann (oder kennt jemand die Höhe der potentiellen Bonuszinsen?)?


    3.) Sollte ich am besten schnellstmöglich die "Nicht-Inanspruchnahme" (über das 2014 zugesandte Formular) an BHW erklären, wenn ich das Darlehen nicht benötige (aktuell keine Verwendung dafür)?


    4.) Die Wohnungsbauprämien von früher (in den ersten Vertragsjahren) muss ich vermutlich nicht zurückbezahlen (wenn ich bei "Nicht-Inanspruchnahme" angebe, dass ich das Guthaben für die Renovierung meiner Wohnung einsetzen möchte)?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand bei der Beantwortung der ein oder anderen Frage behilflich sein oder einen entsprechenden Tipp geben kann.

    Herzlichen Dank schon mal vorab und ein schönes Wochenende an alle, die bisher gelesen haben :)

  • Hallo MSchmidt,


    Sie haben die Bausparurkunde. Darin steht, welche Tarifvariante bei Ihrem Vertrag anzuwenden ist. Bei schneller Internetrecherche habe ich die

    Varianten 2004 https://www.schnellfinanzierun…dispomaxx_ab_01072004.pdf

    und 2012 https://www.bhw.de/dam/bhwde/p…sparbedingungen-dmaXX.pdf

    gefunden. Falls noch andere Bedingungen gelten sollten, bitte selbst recherchieren oder bei der BHW anfordern. Bitte gut durchlesen und dann die Restfragen noch einmal präzisieren.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    In der Bausparurkunde wird leider nur der Tarifname "D maXX 3,75" genannt.

    Leider hatte ich bei meiner Google-Recherche kein Erfolg die Bausparbedingungen von 2008 für diesen Tarif zu finden.

    Daher hatte ich die Hoffnung, dass hier vielleicht noch jemand die Bedingungen aus dieser Zeit vorliegen hat (weil hier ja auch viel über entsprechende/alte Bausparverträge diskutiert wurde).


    Die Bedingungen bei der BHW anzufordern hatte ich auch schon in Betracht gezogen. Leider bin ich mir nicht sicher, ob diese die Bedingungen ohne Vertragsbezug herausrücken (also quasi anonym)....

    Wenn ich denen meine Vertragsnummer mitteile, werden sie sicherlich gleich die Kündigung meines Vertrags anstoßen und dann habe ich ja leider erst recht "verloren"...


    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

  • Ich habe mir jetzt mal die verlinkten, alten ABBs durchgelesen (möglicherweise steht das ja in denen von 2008 auch so oder so ähnlich drin).


    Vielleicht kann mir jemand hierbei beim Verständnis helfen? :)


    5.) Passus, der meines Erachtens die Regelung für die Bonus-Verzinsung beschreibt:


    § 3 Verzinsung des Bausparguthabens


    (2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung)

    beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme

    beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn

    gewährt, wenn

    - das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht

    unterschreitet,


    >>> Persönliche Anmerkung: Ist bei mir gegeben.


    - der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten

    Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist,


    >>> Persönliche Anmerkung: Ist hiermit konkret gemeint, dass ich jetzt einen Darlehensverzicht mit Wirkung in 12 Monaten erklären muss?


    - seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen (§ 13) noch Vor- und

    Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen (§ 14) erfolgt sind,


    >>> Persönliche Anmerkung: Soweit klar.


    - der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren

    bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen

    verzichtet.

    Hat der Bausparer die Höherverzinsung beantragt und erklärt danach

    das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu wollen, so entfällt der

    Anspruch auf Höherverzinsung und die Zuteilung des Bausparvertrages

    erlischt. Die erneute Zuteilung des Bausparvertrages kann frühestens

    12 Monate nach Zugang der entsprechenden Erklärung des Bausparers

    erfolgen. Eine erneute Beantragung der Höherverzinsung ist nicht

    mehr möglich.

    Die Gesamtverzinsung orientiert sich an der Umlaufrendite, wird jährlich

    neu festgelegt und gilt für die Dauer eines Kalenderjahres. Nach 8

    Jahren ab Vertragsbeginn endet die Höherverzinsung.

    Maßstab für die Festlegung der Gesamtverzinsung eines Jahres ist die

    Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalender jahres

    bzw. die am darauf folgenden Banktag. Unter Umlaufrendite ist die

    Rendite zu verstehen, die von der Deutschen Bundesbank als tägliche

    Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten

    nach Wertpapierarten/börsennotierte Bundeswertpapiere (“

    zusammen”)

    veröffentlicht wird.

    Die Höhe der Gesamtverzinsung in den ersten 8 Jahren ergibt sich aus

    nachstehender Tabelle.


    >>> Persönliche Anmerkung: Gemäß der Tabelle muss die Umlaufrendite über 2,50% liegen, damit es eine Höherverzinsung des Guthabens von 2,00% gibt (andernfalls nur die 1,00%).


    Wenn ich das jetzt richtig deute, dann würde es gemäß nachfolgender Übersicht nur für die Jahre 2008, 2009 und 2010 eine Höherverzinsung geben:

    Umlaufrendite Anleihen Deutschland Historie & Entwicklung | Schlusskurse - boerse.de
    Umlaufrendite Anleihen Deutschland (WKN 601372; ISIN: XY0000253194): Umlaufrendite Anleihen Deutschland Entwicklung und alle historischen Kursdaten✓…
    www.boerse.de


    Habe ich das richtig verstanden?


    6.) Nur kurz für das Verständnis zum Thema Risiko von Kündigung durch die BHW:


    In den ABB von 2012 (vermutlich dann auch in denen für 2008 nicht) steht jetzt z. B. unter den Kündigungsbedingen für die Bausparkasse nicht, dass sie den Vertrag kündigen kann/darf, wenn wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat ja aber ein Gericht entschieden, dass sie 10 Jahre nach Zuteilungsreife die Verträge kündigen dürfen. Demnach räumen die ABB ihnen dieses Recht nicht ein - der spätere Gerichtsentscheid allerdings schon.


    Wäre das so richtig?

  • Wenn ich denen meine Vertragsnummer mitteile, werden sie sicherlich gleich die Kündigung meines Vertrags anstoßen und dann habe ich ja leider erst recht "verloren"...

    Diese Bedenken hätte ich weniger.

    Ich denke, dass die automatisch, z.B. jährlich den Vertragsbestand auswerten lassen, was kündbar ist und wo es sinnvoll ist.

    - der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten

    Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist,


    >>> Persönliche Anmerkung: Ist hiermit konkret gemeint, dass ich jetzt einen Darlehensverzicht mit Wirkung in 12 Monaten erklären muss?

    Nein. Wenn Du jetzt die Höherverzinsung beantragst, musst Du 12 Monate den Vertrag weiter laufen lassen, bevor Du kündigst.

    Wenn ich das jetzt richtig deute, dann würde es gemäß nachfolgender Übersicht nur für die Jahre 2008, 2009 und 2010 eine Höherverzinsung geben

    Die richtige Datenreihe sollte hier die 3. Zeitreihe sein: Tägliche Umlaufsrenditen festverzinslicher Schuldverschreibungen inländischer Emittenten nach Wertpapierarten | Deutsche Bundesbank.

    Daher würde ich auch für 2011 einen höheren Zinssatz erwarten.

    Demnach räumen die ABB ihnen dieses Recht nicht ein - der spätere Gerichtsentscheid allerdings schon.

    Das (spätere) Urteil gilt.



    Du könntest jetzt einfach mal die Höherverzinsung beantragen und schauen, was als Reaktion kommt.

    Die Frage ist, ob Du viel gewinnen kannst. Du bekommst für die ersten Jahre eine höhere Verzinsung. Dort war aber das Guthaben gering, in absoluten Zahlen macht das also nicht viel aus. Dann musst Du Dein jetziges (hohes) Guthaben noch ein Jahr bei 1% (in 2025 ggf. 2%) liegen lassen.


    Wenn Du hingegen jetzt kündigst, kannst Du das Geld sofort besser anlegen, z.B. zu 3,75% bei Tagesgeld.

  • Vielen Dank für deine Antworten.

    Diese Bedenken hätte ich weniger.

    Ich denke, dass die automatisch, z.B. jährlich den Vertragsbestand auswerten lassen, was kündbar ist und wo es sinnvoll ist.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre ich jetzt im Zugzwang zu reagieren und die rückwirkende Höherverzinsung zu beantragen (und gleichzeitig auch den Darlehensverzicht?!).


    Nein. Wenn Du jetzt die Höherverzinsung beantragst, musst Du 12 Monate den Vertrag weiter laufen lassen, bevor Du kündigst.

    Kündigen wäre ja fatal. Den Darlehensverzicht müsste ich erklären, oder habe ich das falsch verstanden?


    Die Frage ist, ob Du viel gewinnen kannst. Du bekommst für die ersten Jahre eine höhere Verzinsung. Dort war aber das Guthaben gering, in absoluten Zahlen macht das also nicht viel aus. Dann musst Du Dein jetziges (hohes) Guthaben noch ein Jahr bei 1% (in 2025 ggf. 2%) liegen lassen.

    In den ersten Jahren lag das Guthaben immerhin bei 7.000 - 8.000€ , da es aus dem Altbausparvertrag in den neuen 2008 transferiert wurde.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde es die Höherverzinsung nur für die ersten 8 Jahre geben (also von 2008 bis 2016).

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre ich jetzt im Zugzwang zu reagieren und die rückwirkende Höherverzinsung zu beantragen

    Ja

    (und gleichzeitig auch den Darlehensverzicht?!)

    Eher nicht!

    Den Darlehensverzicht müsste ich erklären, oder habe ich das falsch verstanden?

    Schritt 1: Die Höherverzinsung beantragen.

    Schritt 2: Die Zuteilung annehmen. Dabei musst Du entscheiden, ob Du auf das Darlehen verzichtest, oder nicht.

    Zitat

    Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn

    - [...]

    - der Bausparer [...] bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen

    verzichtet.

    Diesen Schritt 2 würde ich erst in 12 Monaten machen, da sonst die Höherverzinsung rückwirkend und endgültig entfällt.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann würde es die Höherverzinsung nur für die ersten 8 Jahre geben (also von 2008 bis 2016).

    Korrekt. In den nächsten 12 Monaten hast Du also auf jedem Fall nur 1% (also ca. 2,75% Verlust zur Alternativanlage).

  • Herzlichen Dank für deine Hilfe.


    Ok, also wenn ich jetzt die Höherverzinsung beantragen würde (würde das formlos per Mail reichen? Ich würde mal "ja" vermuten), dann wäre ich erstmal auf der sicheren Seite?


    Wenn daraufhin BHW getriggert wäre und meinen Vertrag kündigen würde, hätte ich quasi nichts verloren und würde trotzdem die Höherverzinsung und keine weiteren Abzüge bekommen, richtig?

  • Ja, versuche es so. Natürlich kann Dir keiner garantieren, dass die nicht doch noch ein Argument aus dem Hut zaubern, warum die keine Höherverzinsung zahlen wollen. Aber dann kannst Du Dein Geld eben schon schneller sinnvoll anlegen.

  • Vielen Dank für deine Hilfe.


    Eventuell würde es meine Position stärken, wenn ich direkt (bei der Beantragung der Höherverzinsung) erwähne, dass ich dann für in 12 Monaten einen Darlehensverzicht erkläre.

    Wenn die mir dann direkt kündigen, hätte ja gar keine Chance auf die Höherverzinsung, die mir laut ABB (sofern die auch 2008 gültig waren) zustehen würde und das wäre dann vermutlich angreifbar...


    Kennst du dich zufällig auch mit dieser Thematik aus? :)


    4.) Die Wohnungsbauprämien von früher (in den ersten Vertragsjahren) muss ich vermutlich nicht zurückbezahlen (wenn ich bei "Nicht-Inanspruchnahme" angebe, dass ich das Guthaben für die Renovierung meiner Wohnung einsetzen möchte)?

  • Nachdem ich meine damaligen Unterlagen nochmals durchforstet habe, bin ich jetzt auf ein ganz "tolles Angebot" gestoßen, das die BHW am 25.06.2007 per Post unterbreitet hat:


    Gemäß dem Brief würden folgende Konditionen für einen Tarifwechsel gelten (unklar, ob diese Bedingungen dann auch für meinen Tarifwechsel von Mitte 2008 galten bzw. gelten - aber falls das so sein sollte, dann wurde mein Großmutter damals wohl massiv von dem BHW-"Berater" vera... ausgetrickst :( ) :


    - Vertragsbedingungen: Nach einem Tarifwechsel gelten für den Bausparvertrag die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) des Tarifes Dispo maXX ab dem 01.04.2006.


    - Abschlussgebühr: Nach dem Tarifwechsel ist eine Erstattung der Abschlussgebühr ausgeschlossen.

    - Tarifwechselbetrag: Dieser Betrag wird für die Umstellung in den neuen Tarif erhoben.


    - Neue Guthabenverzinsung: Die Basisverzinsung des Bausparguthabens beträgt 1,0 % p.a. (§ 3 der ABB). Die rückwirkende Erhöhung der Gesamtverzinsung ist nach dem Tarifwechsel ausgeschlossen.


    Demnach würde mir also nur noch bleiben den Darlehensverzicht zu erklären, da ich ohnehin keine Höherverzinsung mehr bekommen könnte :(

    Ziemlich miese Nummer.

    Die genannten ABB von 2006 sind leider auch nirgendwo mehr zu finden.

  • Ich könnte es ja mal mit folgendem Schreiben (unterschriebenes PDF) versuchen - oder wie sehr ihr das?


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich die erhöhte Verzinsung (rückwirkende Gesamtverzinsung) für das Guthaben meines oben genannten Bausparvertrags, sofern diese Höherverzinsung vom Darlehensverzicht abhängig sein sollte, erkläre ich hiermit vorsorglich den Verzicht auf mein Bauspardarlehen in frühestens 12 Monaten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Den Antrag auf Höherverzinsung hatte ich auch gestellt (Verzicht auf Darlehen, nur auszahlung Guthaben verzinst) - und wegen deren AGB-Klausel "Antrag muss 12 Monate vor Auszahlungstermin gestellt werden für den Anspruch"natürlich auch ein 2025-Datum eingetragen. Kopien vom Antrag etc natürlich gespeichert.

    Sie knallten mir das Geld bereits eine Woche nach Antragstellung aufs Konto - angeblich "höher verzinst" --- sämtliche Anfragen auf Auskunft zu den Details bleiben unbeantwortet.

    Dort steht nur eine einzige Zahl als angeblicher Zinsbonus - wie genau der sich zusammensetzt - verraten sie nicht. Meiner naiven Meinung nach sollte das doch pro Jahr und bis dahin zu berücksichtigende Summe jeweils irgendwie nachvollziehen lassen ... Fehlanzeige. Für mich ist das Thema Bausparkassen und Vertrauen in diese nun endgültig gestorben.


    Krass war, dass im Antrag ja anzukreuzen war, wann man die Auszahlung wünscht - entweder "zum nächstmöglichen Termin" oder "erst auf Kundenwunsch" etc --- aber das Datum zum "Kundenwunsch" sollte man nicht eintragen = also hab ich fett schwarz handschriftlich ergänzt und rot umrandet! --- das Formular musste man ja einreichen (Einschreiben !!!!)

  • Immerhin hast Du eine Höherverzinsung erhalten, soweit erfreulich.

    Vielleicht haben die Dein 2025er-Datum als 2024er-Datum gelesen, Abschlag wegen vorzeitiger Auszahlung berechnet und den Rest "pünktlich" ausgezahlt.


    Da hilft nur hartnäckiges Nachfragen ..., ggf. Ombudsmann.