Folgender Sachverhalt/Hintergrund:
Meine Großmutter hatte 2008 für mich einen bestehenden BHW Bausparvertrag in einen neuen BHW-Tarif "D maXX 3,75" quasi "umgewandelt" (bzw. wurde ihr das so vermutlich eindringlich empfohlen).
Hierbei gab es ein anteilige Erstattung der Abschlussgebühr des Erstvertrags (das Guthaben wurden zusammen mit den Bonus-Zinsen auf den neuen Vertrag übernommen) und für den Folgevertrag wurden 300€ (1% der Bausparsumme) für die Abschlussgebühr wieder eingezogen.
Ich gehe stark davon aus, dass meine Großmutter von dem damaligen "Berater" einfach "überrumpelt" wurde und die eigentliche Intention des "Beraters" war, dass man die gute Verzinsung bzw. die gute Bonuszinsregelung (ist nur eine mögliche Vermutung) loswerden wollte.
Leider liegen mir die Tarifbedingungen bzw. die Bedingungen für den neuen Vertrag nicht mehr vor.
Ich habe von den damaligen Unterlagen noch den Schrieb mit der Vertragsauflösung des Altvertrags, die Bauspar-Urkunde, die jährlichen Kontoauszüge und den Schrieb mit der Zuteilungsreife von 2014.
Daraus geht aber leider nicht hervor ob es eine Bonus-Zinsregelung gibt (der Vertrag bzw. das Guthaben wurde all die Jahre mit 1% verzinst // 1% Guthabenverzinsung bei diesem Tarif).
In dem Schrieb mit der Info über die Zuteilung des Bausparvertrags vom April 2014 (der Vertrag war Anfang Juni 2014 zuteilungsreif) steht etwas kryptisch drin, dass es bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens eine Bonus-Verzinsung geben kann (aber leider überhaupt keine Details dazu und ob das überhaupt für meinen Vertrag gilt).
> Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:
1.) Eine Bearbeitungsgebühr bzw. Kontoführungsgebühr, die ggf. zurückzufordern ist, wurde in dem Fall vermutlich nicht gezahlt (sofern sie auf den jährlichen Kontoauszügen nicht auftaucht)?
Die Kontoführungsgebühren wurden ja vom BGH als rechtswidrig eingestuft.
Wenn ich mir jetzt aber die jährlich Vertragskontoübersicht anschaue (die man postalisch zugeschickt bekommt), dann sind dort nirgendwo Kontoführungsgebühren aufgeführt.
Kann man das pauschal sagen, dass BHW für diesen speziellen Bauspartarif anscheinend nie Kontoführungsgebühren eingeführt/erhoben hat?
2.) Habe ich ein Recht auf Bonuszinsen und vielleicht sogar auf die Erstattung der Abschlussgebühr (wenn ich den Vertrag jetzt auflösen würde)?
Ich habe gelesen, dass es teilweise bei alten Tarifen noch der Fall war, dass die Abschlussgebühr bei "Nicht-Inanspruchnahme" des Darlehens erstattet wurde.
Hat jemand eine Idee, woher ich die alten Bausparvertragsbedingungen von 2008 für den BHW-Tarif "D maXX 3,75" bekommen kann (oder kennt jemand die Höhe der potentiellen Bonuszinsen?)?
3.) Sollte ich am besten schnellstmöglich die "Nicht-Inanspruchnahme" (über das 2014 zugesandte Formular) an BHW erklären, wenn ich das Darlehen nicht benötige (aktuell keine Verwendung dafür)?
4.) Die Wohnungsbauprämien von früher (in den ersten Vertragsjahren) muss ich vermutlich nicht zurückbezahlen (wenn ich bei "Nicht-Inanspruchnahme" angebe, dass ich das Guthaben für die Renovierung meiner Wohnung einsetzen möchte)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand bei der Beantwortung der ein oder anderen Frage behilflich sein oder einen entsprechenden Tipp geben kann.
Herzlichen Dank schon mal vorab und ein schönes Wochenende an alle, die bisher gelesen haben