Ich schätze den Fall pessimistisch ein, denn bei Wertpapiergeschäften gibt es kein Widerrufs- und kein Rücktrittsrecht.
Die einzigen Möglichkeiten, das ganze rückabzuwickeln bestünde m. E. darin, die Erwerberin der Wertpapiere für nicht geschäftsfähig zu erklären (§§ 104, 105 BGB).
Die zweite Möglichkeit bestünde darin, dass die Erwerberin nicht ordnungsgemäß über den Wertpapierkauf und dessen Risiken aufgeklärt wurde. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Bankmitarbeiterin diese Belehrungsformalien einhielt und sich durch Unterschrift hat bestätigen lassen, um sich abzusichern.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, die Wertpapiere zu verkaufen. Der Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis (Spread) dürfte aufgrund der geringen Haltezeit gering sein (1 %). Dies könnte man gedanklich als Lehrgeld bezeichnen. Dies ist wohl die schnellste und praktikabelste Lösung.
Bei den ersten beiden Möglichkeiten müsste man sich auf lange Rechtsstreitigkeiten einstellen.
Beiträge von Schlesinger
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Zu Szenario 1:
Beim Kauf (auch eines Bahntickets) wird die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sofort mit der Bezahlung fällig, dazu: § 13 Abs. 1 Nr. 1a und § 14 UStG.
Dagegen werden Sicherheitsgebühren, Flugafenlandegebühren und die Luftverkehrssteuer erst fällig, wenn der Passagier tatsächlich abfliegt.
Daher die unterschiedliche Behandlung im Luft- und Bahnverkehr.
Würde eine Fluggesellschaft die Sicherheitsgebühren, Flugafenlandegebühren und die Luftverkehrssteuer einbehalten, wenn der Passagier freiwillig den nicht stornierbaren Flug nicht antritt, wäre sie zu Unrecht bereichert.
Bei der Bahn hingegen wurde die Umsatz-/Mehrwertsteuer mit dem Kauf fällig.
Zu Szenario 2:Bei zu erwartender Verspätung ab 20 Minuten wird lediglich die Zugbindung aufgehoben.
Der Fahrgast ist erst ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten berechtig, von der Reise zurückzutreten. Hierzu: „Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie-von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
-sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
-sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.“ Quelle: https://www.bahn.de/service/inform…iche-regelungen
Zu Szenario 3:
Wenn der Zug kurz vor dem Zielbahnhof auf der Strecke liegenbleibt, dadurch eine Verspätung von mindestens 60 Minuten eintritt und die Reise dadurch sinnlos geworden ist, müsste die Reise sofort abgebrochen werden indem man sich sofort auf die kostenlose Rückreise zum Ausgangsort begibt, um die volle Fahrpreiserststtung zu erhalten.
Zu Szenario 4:Hier gibt es keine Rücktrittsrechte (sh. Ausführungen zu Szenario 2), da Rücktrittsrecht erst ab 60 Minuten.
Zu Szenario 5:
Wenn Hin- und Rückfahrt zusammen gebucht und mehr als 60 min Verspätung und dadurch Reise sinnlos geworden ist, man nicht reist, dann ist das gesamte Ticket (Hin- u. Rückfahrt) zu erstatten.
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Einen wesentlichen Nachteil hat die Flugbuchung über Reisebüros und Consulidators gegenüber der Direktbuchung bei der Airline für Meilen- oder Punktesammler. Hier gibt es oft keine oder nur eine eingeschränkte Bonusgutschrift.
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Was allerdings wichtig ist: Wenn ihr z. B. über Skyscanner bei Trip.com bucht, weil es dort günstiger ist, dann ist Trip.com euer Ansprechpartner, nicht die Fluggesellschaft!
1. Trip . com
Bei Nurflügen über Trip.com ist die Situation so:
Trip.com tritt als Vermittler für die Fluggesellschaft auf.
Das Ticket wird im Namen der Airline ausgestellt.
Dein eigentlicher Beförderungsvertrag besteht immer direkt mit der Fluggesellschaft.
Trip.com übernimmt nur die Rolle des Vermittlers und ggf. die Zahlungsabwicklung sowie den Kundenservice.
Trip.com bleibt aber dein Vertragspartner für die reine Vermittlungsleistung.
D. h. Gebühren für Serviceleistungen, Umbuchungen, Stornierungen oder Support entstehen über Trip.com.
Bei Problemen mit dem Flug selbst (z. B. Annullierung, Verspätung, EU-Fluggastrechte) musst du dich direkt an die Airline wenden.2. skyscanner
Ähnlich sieht es bei skyscanner aus: Skyscanner tritt in aller Regel nur als Vermittler auf.
Wenn du über Skyscanner buchst, wirst du meist auf die Website einer Fluggesellschaft oder eines Online-Reisebüros (OTA) wie Opodo, eDreams oder Trip.com weitergeleitet.
Vertragspartner ist dann nicht Skyscanner, sondern die jeweilige Airline. -
Er ist erstaunt, dass Turkish Airlines auf der eigenen Homepage deutlich höhere Preise als viele Internetsuchmaschinen hat.
Hier wurden schon einige Namen genannt, bspw.: trip . com, opodo, skyscannern usw.
Diese Firmen betätigen sich als Flug-Consolidators. Ein Consolidator ist je nach Kontext eine Person, ein Unternehmen oder ein Werkzeug, das verschiedene Elemente zusammenführt, konsolidiert oder vereint. Beispiele sind Flugticket-Großhändler, die Reisebüros Tickets anbieten, Unternehmen, die sich durch den Kauf anderer Firmen vergrößern, oder Software, die Finanzdaten und Produktionsmaterialien zusammenfasst.
Ein Flu-Consolidator ist ein Großhändler für Flugtickets, der Tickets von Fluggesellschaften billig in größeren Mengen kauft und mit Gewinn an Reisebüros und/oder Endkunden weiterverkauft. (Dabei kann der Flugpreis an den Passagier durchaus unter den von der Airline-Website liegen.)Das Unternehmen nimmt eine Vermittlerrolle ein und ist nicht für die Endkundenbetreuung zuständig; ähnlich dem Immobilienmakler beim Immobilienkauf.
Letztendlich kommt der Beförderungsvertrag immer zwischen Passagier und Airline zu Stande, ganz gleich ob man über ein Reisebüro, über einen Consolidator oder direkt bei der Airline bucht.
Ich persönlich empfehle, wie hier schon im Thread erwähnt, die Flugsuche über „Google-flights“ bzw. „Google-Flüge“. Dies ist eine Metasuche über viele Consolidators/Reisebüros/Airline und man bekommt für ein und denselben Flug die unterschiedlichen Preise angezeigt.
Bei der Ticketbuchung bitte immer im Kleingedruckten darauf achten, dass die Gepäckregelung den persönlichen Erwartungen entspricht und es sich um eine Flugbuchung handelt (=Hin- und Rückflug zusammen gebucht! - Gegensatz: Manche Reisebüros bieten auch Hin- und Rückflug als getrennte Flugbuchungen an. Sollte es zu Absagen des Hinfluges kommen, bleibt man immer noch an den Ticketkosten für den Rückflug hängen.) -
„Wer im Ausland schon einmal mit einem Mietwagen unterwegs war, der kennt es vielleicht: Monate später kommt ein Brief nach Hause, weil man falsch geparkt hat – die Parksituation in fremden Ländern zu überblicken, kann schließlich kompliziert sein. Noch teurer wird es dann, wenn die Autovermietung für die Bearbeitung des Strafzettels eine Gebühr verlangt. Eine Vertragsklausel, nach der Mieter eines Fahrzeuges eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 40 Euro an den Vermieter zahlen müssen, wenn sie ein Knöllchen kassieren, ist allerdings unwirksam. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 28.09.2023, Az. 2-24 O 53/23).
Ein Verbraucher hatte online über die Hertz Autovermietung GmbH einen Mietwagen in Barcelona gebucht. Während seines Aufenthaltes in Barcelona kassierte er ein Knöllchen. Zuhause angekommen, erhielt er nicht nur den Bußgeldbescheid, sondern auch eine Rechnung von Hertz selbst. Diese Bearbeitungsgebühr hatte Hertz auch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt.
Gebührenregelung muss Ausnahmen berücksichtigen
"Pro Park- und Verkehrsbuße wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Euro (..) berechnet", heißt es in den AGB – zumindest dann, wenn man ein Auto in Spanien bucht. Die Bearbeitungskosten würden nach dieser Regelung pauschal anfallen, und genau das ist das Problem. Pauschalierte Schadensersatzansprüche können in AGB nämlich nach § 309 Nr. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unzulässig sein.
Dem Kunden sei es nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass in Wirklichkeit ein geringerer Schaden entstanden sei, führte das LG aus. Allein deshalb sei die Klausel nach Auffassung des Gerichts nach § 309 Nr. 5b BGB unwirksam und der Mieter müsse die Pauschale nicht zahlen. Eine etwaige gesetzliche Regelung, die solche Bearbeitungsgebühren vorsieht (vgl. § 306 Abs. 2 BGB), gibt es nicht.“ Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrich…google_vignette
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An Stelle des Fragestellers würde ich postwendend ein gleichlautendes Rückforderungsschreiben an BHW schicken und diesmal neben dem BGH-Urteil zusätzlich auf das LG Heilbronn-Urteil hinweisen.
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Zum Schluss möchte ich Dich fragen, da Du Dich ja so um das Rentensystem sorgst (von dem Du ja lt. eigener Aussage gar nicht betroffen bist), wie Du denn die Situation bei den Pensionen der Beamten beurteilst?
Jawoll, ich sorge mich um das Rentensystem. Würde man nach 2031 das Rentenniveau unter 48 % senken, würden zahlreiche Menschen in Altersarmut fallen und würden sich politischen Rattenfängern zuwenden.
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Vielleicht auch mal was bei den Schweizern abschauen?
"Unter dem Strich kommen Männer auf eine Jahresrente von durchschnittlich 52'735 Franken, Frauen nur 35'442 Franken. Pro Monat sind es fast 4400 Franken respektive knapp 3000 Franken."
Dazu müssten wir das (Duchschnitts-)Renteneintrittsalter der Schweiz kennen und wissen wie viel Prozent eines Durchschnittsverdieners dies ist. (Wenn ich mir in der Schweiz eine Tasse Kaffee kaufe, könnte ich hier von diesem Geld ein ganzes Café aufkaufen 😀). - In der Schweiz ist vieles (Löhne, Preise usw.) bekanntlich teurer als bei uns.
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- Rentenanwartschaft in Ö nach mind. 15 Jahren
- Rentenanwartschaft in D nach mind. 5 JahrenDann sollten wir in Deutschland bei der ganzen Diskussion über das Niveau der Renten und auch über diesen Aspekt nachdenken. - Die ganze Diskussion sollte neutral und ergebnisoffen stattfinden - und nicht parteipolitisch.
Fest steht, dass das Rentenniveau nicht nur bis 2031 gesichert werden sollte (wie von der derzeitigen Koalition beschlossen) sondern auch darüber hinaus - und wenn möglich sollte es auch gesteigert werden,
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In Sachen Kranken- und Pflegeversicherung wird ganz sicher auch eine Ethikkommission ein Wörtchen mitzureden haben.
Ist es noch leistbar, das z.B. über 80 jährige Mitglieder der Gesellschaft noch Herzschrittmacher bekommen? Ist eine Schenkelhalsoperation in hohem Alter noch bezahlbar? Sind Kinderwunschtherapien der Allgemeinheit noch zumutbar? Gibt es Risikozuschläge für Risikosportarten bzw. wird die Krankenkassenleistung aus daraus resultierenden Verletzungen gestrichen? usw. usw.Vollkommene Zustimmung zu deinen Gedankengängen!!!
Zusätzlich sollte jeder Rentner dazu „verdonnert“ bzw. verpflichtet werden, aktiv Sport zu betreiben (Muskelaufbau/Ausdauertraining). Damit kann Altersdiabetes verhindert werden, was Kosten einspart.
Ärzte sollten durch Ernährungsberatung mehr Anreize bekommen, Zusatzkosten für das Gesundheitssystem zu vermeiden als zu hoffen, dass sie einen weiteren chronischen Patienten bekommen, der ihnen immer wiederkehrende Einkommen sichert. Ein solches Verhalten durch Ärzte habe ich im Rahmen der „Fünf-Minuten-Stechuhrmedizin“ selbst erlebt, als mir die Ärzte mitteilten, meine Zucker- und Bluttfettwerte würden gen roten Bereich gehen, aber notfalls würde man dies mit Medikamenten in den Griff bekommen. Letztendlich habe ich dies durch Umstellung meiner Ernährung und einem individuell erstellten Sportprogramm selbst in den Griff bekommen.
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1. Gedankengang
Ich bin als „Versorgungsgeldempfänger“ (ja, hört sich eher nach Sozialhilfe an - aber so nennt man Pensionäre offiziell) unter den Blinden (=Rentnern) König. Dies ist mir bewusst. Aber jeder hätte die Beamtenlaufbahn einschlagen können, in welcher man im aktiven Berufsleben weniger verdient als in der freien Wirtschaft. In der Zeit nach der Pensionierung/Berentung verhält es sich genau umgekehrt. Aus diesem Gedankengang folgt, dass jeder Rentner einen Teil seines Lohns in eine private zusätzliche Altersvorsorge hätte stecken können/müssen. Dies ist mein erstes Argument, warum Besserverdienende Pensionäre/Rentner nicht für einkommensschwächere etwas abgeben sollten.
2. Gedankengang
Besser verdienende Rentner und Pensionäre zahlen wesentlich mehr Einkommensteuer als weniger gut betuchte Rentner. Aus dem „Steuersäckl“ fließen in die Deutschen Rentenversicherung ca. 20 bis 30 % deren Einnahmen zu. Daraus folgt, dass bereits heute Besserverdienende für einkommenschwächere Rentner mit einstehen. Warum sollten genau diese Personen, die durch bessere/höhere Lebensleistung viel für den Staat erwirtschaftet haben jetzt noch mehr einzahlen???Es ist mir bewusst, dass es gut situierte Rentner und Pensionäre gibt. Es ist mir ebenfalls bewusst, dass viele Rentner ihre karge Rente durch Flaschensammeln aufstocken.
Meine Vorschläge zur Lösung des Problems zur Sicherung der Renten:-späterer Eintritt ins Rentenalter/der Pensionierung, schließlich haben wir eine höhere Lebenserwartung als vor 50 Jahren
-Deutsche Rentenversicherung darf sich nicht nur auf den Bismarckschen Grundsatz verlassen, dass Jüngere für Ältere aufkommen müssen, verlassen und sollte mehr am Kapitalmarkt investieren.
-alle (Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte, Künstler, Freiberufler, Selbstständige) sollten in einen gemeinsamen Altersversorgungstopf einzahlen.
-Steuerliche Förderung privater zusätzlicher Altersvorsorge.
-bessere Einführung von Ausländern in den deutschen Arbeitsmarkt.Beispiele sind die Niederlande, Österreich und die skandinavischen Länder, wo das Rentenniveau höher ist als in Deutschland.
Unser Staat, ganz gleich welche Parteien regierten, machte bislang seine Hausaufgaben zu schlecht. Man verließ sich zu lange auf die Bismarcksche Rentenformel, wonach aktiv Arbeitende für Rentner aufkommen sollten. -
muss sich jeder überlegen, ob er für 50 Euro seine Daten verkaufen will.
Man verkauft an Privacy ReClaim nicht seine Daten sondern verkauft seinen möglichen Schadenersatz gegen Meta an Privacy ReClaim.
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Hier ein geldwerter Tipp:
Meta (Facebook und Instagram) sammelt rechtswidrig alle Daten seiner Nutzer (Besuch von Erotik- oder Datingseiten, Internetrecherche nach Krankheiten oder Krediten usw.), selbst wenn man offline ist oder nicht zugestimmt hat. Aus diesen Daten lassen sich Persönlichkeitsprofile für Werbemaßnahmen erstellen.
Dafür steht einem Schadenersatz zu. Etwa 1000 diesbezügliche gerichtliche Klagen scheiterten. In anderen Verfahren wurden den Nutzern Schadenersatzsummen von 1.000,- bis 10.000,- EUR zugesprochen.
Der BGH beziffert diesen immateriellen Schaden auf 100,- EUR. Allerdings kam es in dem Fall vor dem BGH verhandelten Fall nur zum Diebstahl von Personengrunddaten, woraus man kein Persönlichkeitsprofil für Werbemaßnahmen erstellen konnte.Man könnte seine Forderung auf Schadenersatz zum einen selbst in die Hand nehmen, hätte viel Schreibarbeit und ein größeres nicht zu unterschätzendes Prozessrisiko. Kein Rechtsanwalt würde für so einen geringen Streitwert arbeiten.
Die andere Möglichkeit ist, seinen Schadenersatzanspruch gegen Meta zu verkaufen. Die Firma „Privacy ReClaim“ kauft diese Schadenersatzforderungen ab und überweist einen innerhalb von 14 Tagen 50,- EUR auf sein Konto. Man hat absolut kein Prozessrisiko. - Habe ich auch gemacht.
Ich habe mein Geld innerhalb von fünf Tagen bekommen.Privacy ReClaim führt später eine Sammelklage gegen Meta.
Man muss einige Daten beim Verkauf seines Schadenersatzanspruchs an Privacy ReClaim angeben (z. B.: Erstanmeldung bei Facebook/Instagram, Werbeeinstellungen, Cockieeinstellungen usw.), die teilweise etwas schwer zu finden sind. Anschließend muss man sich über eine AusweisApp identifizieren, dass man auch ein realer Mensch und kein Betrüger ist. - Ist etwas kompliziert und erfordert ca. 20 min Arbeitsaufwand.
Hier die Webseite, wo man das verkaufen kann:
Privacy ReClaimPrivacy ReClaim setzt sich für die Einhaltung des Datenschutzes ein. Jetzt anmelden und Rechtsanspruch prüfen.www.privacyreclaim.comNutzer von Androidhandys können auf gleiche Art weitere 40,- verdienen, indem sie ihren Schadenersatz gegen Android/Google ebenfalls an Privacy ReClaim verkaufen.
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... und ob eine prinzipiell gültige Krankenversicherungskarte vor Ort dann akzeptiert wird oder ob der Arzt dann trotzdem eine Kreditkarte sehen will, erweist sich dann
Bei Vorhandensein einer privaten Krankenversicherung oder einer (privaten) Auslandskrankenversicherung muss der Patient beim Arzt und Apotheker im Ausland auf alle Fälle in finanzielle Vorleistung treten, bevor er sich das Geld -mit Ausnahme eines vereinbarten Selbstbehalts- von seiner Versicherung erstattet bekommt.
In touristisch gut erschlossenen Gegenden (bspw. Kanaren) rechnen viele Ärzte schon mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ab.
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„In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dieser Anspruch besteht auch weiterhin im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, das zum 1. Februar 2020 aus der EUausgetreten ist. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Mit einigen weiteren Ländern wie zum Beispiel Tunesien oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.
Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Versicherte mit ihrer Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte (eGK).
Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.
Versicherte, denen dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, können sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat versichern“. Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversich…im-ausland.html
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Die hier sind auf solche Versicherungen spezialisiert: https://www.reiseversicherung.com/
Bei meinem schnellen Test habe ich Angebote ab 465 Eurofür einen solchen Fall gesehen.
(Habe keine persönliche Verbindung zu der Seite)
Preiswerter wäre der europaweite Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung um Kosten für medizinische Behandlungen abzusichern ohne einen Cent dazuzuzahlen.
Zusätzlich wird man Fördermitglied einer Luftrettungsorganisation und schließt eine ADAC-Plusmitgliedschaft ab um Kosten für einen medizinisch notwendig Rücktransport abzusichern; Kosten: unter EUR 100,- pro Jahr.
(Der Fragesteller wollte lediglich innerhalb der EU / des EWR reisen.)
Kreditkarten incl. 180 Tage Auslandskrankenversicherung (wie vom Fragesteller erfragt) gibt es nicht; nur für kürzere Zeiträume.
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Schau mal nach den Konditionen von Advanzia (Gebührenfrei und andere Brandings) Mastercard oder Bank Norwegian Visa. Letztere sollte bzgl. der normalen Nutzung etwas angenehmer sein (automatische Abbuchung). Wie genau die Konditionen für ältere Leute sind, musst Du selbst prüfen.
Ansonsten sei noch gesagt, dass eine sehr gute (Warentest-Urteil) weltweit gültige Auslandskrankenversicherung keine 10€ pro Jahr kosten muss (Preis ggf. für ältere Menschen höher) .Der Fragesteller sucht aber Kreditkarte mit inkludierter Auslandskrankenversicherung für 180 Tage. Die Advancs deckt aber nur 90 Tage ab.
Für 10,- EUR gibt es keine Auslandskrankenversicherung für Personen im Rentenalter mit bis zu 180 Tagen.
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Manchmal bringt es die KI, manchmal bringt sie es nicht.
In Deinem Fall gilt das Zweite.
Wenn man solche vernichtende Behauptung aufstellt, sollte man diese begründen. - Ich habe andere Wege eines preisgünstigen Versicherungsschutzes (außer einer Auslandskrankenversicherung/mit Kreditkarte) aufgezeigt und dabei die KI zu Hilfe genommen.
Eine Auslandskrankenversicherung die weltweit alles abdeckt, kostet knapp über 10 Eu
Das gilt eher für kurze Urlaube. Für Personen im Rentenalter kostet ein Auslandskrankenversicherungsschutz bei der DBV/AXA oder beim ADAC ca. 900,- pro Person für 180 Tage.
Wie von mir bereits gesagt, deckt die gesetzliche Krankenversicherung auch Krankenkosten europaweit ab. Das Problem des Rückholschutze kann durch eine Fördermitgliedschaft bei einer Luftrettungsorgsorganisation oder dem Abschluss einer ADAC-Plusmitgliedschaft abgedeckt werden.
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„Wenn jemand gesetzlich krankenversichert ist und vorübergehend (z. B. als Tourist) in ein anderes EU-/EWR-Land oder in die Schweiz reist, gilt Folgendes:
-Notwendige medizinische Leistungen im Ausland werden grundsätzlich übernommen.
-Dies geschieht über die EHIC (European Health Insurance Card), die auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte abgedruckt ist.
-Die Behandlung erfolgt zu den Bedingungen des Gastlandes (z. B. Eigenanteile, Zuzahlungen wie dort üblich).
-Abgerechnet wird über die ausländische gesetzliche Krankenversicherung, mit der die GKV ein Abkommen hat.“
Allerdings wäre der medizinisch notwendige Rücktransport durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert:
„Ein medizinisch notwendiger Rücktransport (z. B. per Krankenwagen, Ambulanzflugzeug) wird NICHT von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, auch nicht innerhalb der EU.
-Selbst wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig ist, bleiben die Kosten beim Versicherten.
-Rücktransporte können je nach Entfernung und Mittel (Boden, Flug, Intensivversorgung) mehrere Tausend bis Zehntausend Euro kosten.“
Will man einen medizinisch notwendigen Rücktransport absichern, gibt es neben dem Abschluss einer (Langzeit-)Auslands-Krankenversicherung auch andere Möglichkeiten:
„Es gibt einige Organisationen – insbesondere Flugrettungsdienste, Ambulanzflugdienste oder Luftrettungsvereine – bei denen man durch eine Fördermitgliedschaft gewisse Leistungen, wie einen medizinisch notwendigen Rücktransport, in Anspruch nehmen kann. Allerdings ist es wichtig, die Bedingungen genau zu kennen. Hier sind die zentralen Punkte:
Möglichkeit über Fördermitgliedschaft (z. B. ADAC, DRF Luftrettung, Johanniter, Malteser, Flugambulanz-Anbieter)
Beispielhafte Anbieter:
-ADAC Plus-Mitgliedschaft (nicht rein Spende/Förderung, sondern Mitgliedschaft mit Leistungsanspruch)
-DRF Luftrettung Fördermitgliedschaft
-Johanniter Fördermitgliedschaft
-Malteser Auslandsrückholdienst
-Private Flugambulanzanbieter wie Flugambulanz.de, Tyrol Air Ambulance, etc., bieten teilweise ebenfalls Mitgliedschaftsmodelle“
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