Kreditkarten

Liebe Community,
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  • Also, wie man auf solch ein Konstrukt kommen kann, erschließt sich mir nicht.


    Nehmen wir mal an, der 77-jährige Erwin Lüdemann lebt seit vier Monaten in seinem gemieteten Ferienhaus auf einer griechischen Insel.

    Dann muss er mit einem medizinischen Notfall in ein griechisches Krankenhaus.


    Wie geht es denn jetzt weiter?


    Wer ein wenig Ahnung von der Materie hat, freut sich, wenn ihr eine gute Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat.

  • In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dieser Anspruch besteht auch weiterhin im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, das zum 1. Februar 2020 aus der EUausgetreten ist. Dabei gelten dieselben Bedingungen wie für die Versicherten des Gastlandes. Mit einigen weiteren Ländern wie zum Beispiel Tunesien oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.


    Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Versicherte mit ihrer Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte (eGK).

    Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.

    Versicherte, denen dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, können sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat versichern“. Quelle: https://www.bundesgesundheitsm…sicherung-im-ausland.html


    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Vor einem Urlaub in den oben genannten Ländern sollten Versicherte mit ihrer Krankenkasse sprechen und sich gegebenenfalls eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card – EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung ausstellen lassen. In Deutschland befindet sich die EHIC auf der Rückseite der nationalen Krankenversicherungskarte (eGK).


    Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.

    Versicherte, denen dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, können sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat versichern“. Quelle: https://www.bundesgesundheitsm…sicherung-im-ausland.html

    ... und ob eine prinzipiell gültige Krankenversicherungskarte vor Ort dann akzeptiert wird oder ob der Arzt dann trotzdem eine Kreditkarte sehen will, erweist sich dann. Man soll diesbezüglich schon so manches gehört (und hoffentlich selbst nicht erlebt) haben ...

  • ... und ob eine prinzipiell gültige Krankenversicherungskarte vor Ort dann akzeptiert wird oder ob der Arzt dann trotzdem eine Kreditkarte sehen will, erweist sich dann

    Bei Vorhandensein einer privaten Krankenversicherung oder einer (privaten) Auslandskrankenversicherung muss der Patient beim Arzt und Apotheker im Ausland auf alle Fälle in finanzielle Vorleistung treten, bevor er sich das Geld -mit Ausnahme eines vereinbarten Selbstbehalts- von seiner Versicherung erstattet bekommt.


    In touristisch gut erschlossenen Gegenden (bspw. Kanaren) rechnen viele Ärzte schon mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ab.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Der Fragesteller sucht aber Kreditkarte mit inkludierter Auslandskrankenversicherung für 180 Tage. Die Advancs deckt aber nur 90 Tage ab.

    Für 10,- EUR gibt es keine Auslandskrankenversicherung für Personen im Rentenalter mit bis zu 180 Tagen.

    Ja, genau das was der Fragesteller sucht gibt es nicht. Daher habe ich ihn auf das nächstliegende verwiesen. Und bin dabei der einzige der nach X Posts mal ne Kreditkarte genannt hat. Ob die dann passen zu dem was geplant ist, muss er dann halt selbst prüfen.