Beiträge von t_dintner

    Hallo BruceMillis

    Du hast sicherlich die jeweiligen Steuermitteilungen der BNP Paribas, der ING und ggf von weiteren Banken/Depots für das Jahr 2024 zwischenzeitlich vorliegen. In diesen sind die jeweiligen Felder zur Eintragung in der Anlage Kap für die Steuererklärung für das 2024 eindeutig benannt. In die Felder also die summieren Werte der Steuermitteilungen eintragen.

    Gruß Thomas

    Zum neuen Scalable und der Behandlung von Dividenden auf US-Aktien hatte ich folgende Frage gestellt und innerhalb einer Woche auch die erhoffte Antwort vom Support (was vollkommen in Ordnung war).

    Vielleicht interessiert dies auch den einen oder die andere :

    Hallo Euro66

    Deine Überlegungen sind grundsätzlich richtig - seit 2024 kann das Riester-Kapital auch bei der energetischen Sanierung eingesetzt werden. Beachte dabei jedoch, dass auch das eingesetzte Kapital mit dem "regulären" Beginn der Riester-Auszahlung entsprechend versteuert werden muss. Auf der Seite der DRV bzw. der zentralen Zulagenstelle ist das sehr gut erläutert. Ich würde das einfach mal durchrechnen...entsprechende Fristen und vorzulegende Unterlagen beachten! Evtl. verlangt dein Anbieter hierfür Kosten...diese ggf. einkalkulieren...

    Je näher man diese "Aktion" am eigentlichen Auszahlbeginn macht, desto geringer ist der Betrag im fiktiven Wohnförderkonto und umso geringer ist der zu versteuernde Betrag.

    Ich halte das aber grundsätzlich für eine gute Idee!

    DRV-Wohnriester

    Edit

    Horst Talski war schneller - es geht in die gleiche Richtung...

    Gruß Thomas

    Lieber PfUI

    Ich habe keine Einmalanlage gemacht. Kann ich mir nicht vorstellen (s. unten)

    Wenn du meinen Hinweis mit der Anlage eines Testkaufs in deinem Consors Account beherzigt, kannst du dir deine Frage zur Einmalanlage selbst beantworten..Zu jeder X-beliebigen Konstellation.Vor Abschluss werden dir die anfallenden Kosten gezeigt. Das ist das sicherste Vorgehen

    Als NEUKUNDE sind alle Sparpläne für 12 Monate kostenlos - danach nur noch die Aktion - Sparpläne von den Premium Partnern

    Siehe auch Consors - Seite

    Hallo PfUI

    Bei den Aktions-ETF fallen keine Provisionskosten an. Ich nutze diese auch

    Du bist ja nicht gezwungen, die so erworbenen Anteile nach dem Zeitraum zu verkaufen. Ganze Anteile kannst du auch ohne Probleme dann in das andere Depot übertragen

    GRUß THOMAS

    Definitiv :es fällt die VAP bei dem ETF grundsätzlich an

    Zu deiner Frage :Nein - ich bin aber auch nicht bei TR. Ich gehe davon aus, dass du deinen Online Account und die darin abgelegten Dokumente überprüft hast.

    Zumindest ist ja jetzt deine Eingangsfrage geklärt.

    Gruß Thomas

    Hallo @Is798

    Das ist Geschmackssache (selbst oder Rechner). Bei selbst muss man halt wissen wie...

    Unten der Link auf den finanztip Rechner

    Unterjährige Käufe 2023 können die Rechner alle nicht... Dies noch als Hinweis, falls dies bei dir der Fall sein sollte. Das ist dann zu berücksichtigen bei der Beurteilung bzw. die unterjährigen Anteile und deren Berücksichtigung bei der VAP selbst rechnen... Falls du hier eine einfach gehaltene Excel Datei benötigst - kurze PN schreiben. Nenn doch mal die WKN oder ISIN, dann können wir dir zumindest sagen, ob grundsätzlich eine VAP anfällt - das ist ja kein Datenschutzproblem...

    Vorabpauschale Rechner: So hoch ist die Steuer auf ETFs

    Gruß Thomas

    Hallo @Is798

    Das ist ohne konkrete Daten für die community schwierig...

    Idee

    Vielleicht fehlt tatsächlich 'nur' die Abrechnung (Schreiben) des ETF AUF DEN MSCI WORLD und es wurde tatsächlich durchgeführt.

    Rechne doch mal anhand deiner Daten die anfallende VAP auf den ETF aus, der noch 'fehlt' - ggf passt dann die Rechnung....

    Gruß Thomas

    Hallo @Is798

    Welche Infos fehlen denn noch?

    Von deinen 4 Fonds waren 3 Fonds 'VAP-pflichtig'.

    Bei diesen 3 Fonds fand also zunächst eine Verrechnung mit dem Verlusttopf statt, anschließend (falls dies nicht gereicht hat, um den Betrag der VAP zu erreichen) erfolgte die Nutzung eines ggf. vorhandenen FSA.

    Falls dann immer noch ein Rest der VAP verblieben ist, ist auf DIESEN die Steuer (ca. 27 %) zu entrichten.

    Der Fonds ohne VAP-Pflicht spielt insoweit also keine Rolle.

    So viel aus der Ferne. Falls das nicht ausreicht, müßtest du konkrete Daten beisteuern.... Ich erkenne aber aktuell nicht, daß hier ein Fehler seitens der Depotbank vorliegen könnte.

    GRUß THOMAS

    Hallo Heidenei

    lass dich von den Berichten anderer nicht so beeinflussen. In aller Regel schreiben die Personen, wenn es in deren Augen falsch lief. Diejenigen, bei denen es funktioniert sind i. d. R. die schweigende Mehrheit.

    Wenn du aktuell bereits bei trade republic bist, hast du doch mit deiner Anlage bereits persönliche Erfahrungen gesammelt. Waren diese negativ? Wenn nein, was spricht dann aus DEINER Sicht gegen eine Investition in ETFs bei trade republic?

    Ich habe Depots bei verschiedenen Brokern, die auch bei bestimmten Personen in der Kritik stehen - ich habe aber bisher nur positive Erfahrungen gemacht.

    GRUß THOMAS