Beiträge von ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    eine Frage zur Anlage bei Raisin.

    Ich würde gerne ein Tagesgeldangebot nutzen, bei dem eine automatische Wiederanlage für ein anderes Angebot nach drei Monaten erfolgt. Bei der Wiederanlage gibt es dann einen deutlich niedrigeren Zinssatz.

    Ich kann doch aber das Konto nach drei Monaten leeren und nur den Zeitraum mit den hohen Zinsen nutzen oder verstehe ich das Angebot noch nicht ganz.

    Vielen Dank und guten Rutsch:)

    Hallo zusammen,

    Tomarcy für mich sind das fachliche Frage, die absolut legitim sind für ein Forum zum Thema Finanzen.

    Uwe62 deine Antwort hat mir gefallen – beantwortet aber nicht meine Fragen.

    Finanzinvestor würde ich in jedem Fall machen – schließt aber eigene Wissensaneignung nicht aus.


    Falls also noch jemand etwas fachliches zu meinen Fragen beitragen kann, würde ich mich freuen :saint:


    Viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen zur Übertragung von Immobilien:


    1. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich die Berechnung eines Wohnrechts auf Lebenszeit und eines Nießbrauchrechts nicht unterscheidet (das verwundert mich, da doch das Nießbrauchrecht durchaus weitreichender ist)?

    2. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn zwei Personen (Ehepaar) ein lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch (in der gleichen Immobilie) eingeräumt werden soll (der Gesetzgeber zieht ja dann lediglich den Wert der Person heran, welcher höher ist – ohne zu berücksichtigen, dass es ja nun zwei Personen sind)?

    3. Bieten sich in einem solchen Fall bspw. Lösungen an, dass mit lediglich einer Person ein Wohnrecht auf Lebenszeit/Nießbrauchrecht und mit der anderen Person ein Übertrag im Rahmen eines Verkäuferdarlehens vereinbart wird?


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen und viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,


    ich habe ein paar Fragen zur Übertragung von Immobilien:


    1. Liege ich richtig in der Annahme, dass sich die Berechnung eines Wohnrechts auf Lebenszeit und eines Nießbrauchrechts nicht unterscheidet (das verwundert mich, da doch das Nießbrauchrecht durchaus weitreichender ist)?

    2. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, wenn zwei Personen (Ehepaar) ein lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch (in der gleichen Immobilie) eingeräumt werden soll (der Gesetzgeber zieht ja dann lediglich den Wert der Person heran, welcher höher ist – ohne zu berücksichtigen, dass es ja nun zwei Personen sind)?

    3. Bieten sich in einem solchen Fall bspw. Lösungen an, dass mit lediglich einer Person ein Wohnrecht auf Lebenszeit/Nießbrauchrecht und mit der anderen Person ein Übertrag im Rahmen eines Verkäuferdarlehens vereinbart wird?


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen und viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    falls jemand das aktuelle Girokonto-Angebot der BBVA nutzt:

    Wird bei euch eine vorgemerkte Verzinsung angezeigt? Bei mir steht dort 0,00 EUR, obwohl die 3 Prozent Zinsen angezeigt werden und auch bereits Geld eingezahlt wurde.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    aufgrund der BBVA-Neukundenaktion (3% Zinsen für 12 Monate und 3% Cashback) würden mich Eure Meinungen zu den Finanztip-Kriterien bzgl. Einlagensicherung interessieren.

    Im Fall einer Systemkrise begründet Finanztip, dass die Bonität der Länder wichtig ist, damit die Einlagensicherung tatsächlich funktioniert.

    Das steht selbstverständlich außer Frage und ist grundsätzlich richtig.

    Dennoch halte ich es aufgrund folgender Gründe nur für bedingt richtig, eine trennscharfe Grenze zu ziehen, welche Angebote letztlich in Ordnung sind und welche nicht.

    1. In meinen Augen ist die Bonität zwischen einzelnen Ländern nur bedingt vergleichbar.

      Die tatsächliche Bonität von Deutschland sehe ich bspw. wesentlich schlechter als das aktuelle Triple-A-Rating (u. a. aufgrund der nicht zukunftsfähigen Sozialversicherungssysteme oder Nichtberücksichtigung von sog. impliziten Schulden, bspw. für Nichtvorhandene Rückstellungen der Beamtenpensionen). Die derzeitige politische Schuldenorgie, voraussichtlich ohne wesentliche Strukturreformen, birgt ebenfalls Risiken für die zukünftige Bonität.


    2. Die Entscheidung, welche Banken gerettet werden würden bzw. welche Einlagen tatsächlich gesichert sind, wird letztlich eine politische Entscheidung sein. Insbesondere Großbanken, die systemrelevant sind, würden meines Erachtens (länderunabhängig) gerettet werden (wie bspw. eine BBVA).


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße und ein systemkrisenfreies Wochenende:saint:

    ETF_Paul

    Das sehe ich nicht so. Es ist nicht in Ordnung, wenn eine Bank auf berechtigte Kundenbeschwerden nicht reagiert, sondern erst von der Bankenaufsicht an ihre Pflicht erinnert werden muß.

    Es war letztlich der Fehler eines Mitarbeiters. Aber ich bin auch jemand der nicht lange hin und herschreibt und wende mich frühzeitig an Aufsichtsbehörden. Die sollen ja auch was zu tun haben ;)

    Hallo Fatboy100th ,

    habe tatsächlich Beschwerde bei der CSSF eingereicht aber die Advanzia Bank hat dann recht schnell die Auszahlung der Zinsen veranlasst. Ist daher alles geklärt und da es dann recht zügig ging, war von Seiten der Advanzia Bank alles in Ordnung.

    Muss an der Stelle mal ein Lob an die Aufsichtsbehörden aussprechen. Sowohl die CSSF als auch die BaFin haben mir schon ein paar mal geholfen und das meist auch sehr zügig.

    Viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    bei meinem Tagesgeldkonto wurde nur im ersten Monat der für drei Monate geltende höhere Sonderzins berechnet. Ich habe sogar eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass der Sonderzins bis Ende Februar gilt, da ich dies bei der Kontoeröffnung beim Kundenservice erfragt hatte.

    Alle Kontaktversuche bei der Advanzia Bank bleiben unbeantwortet. Man bekommt auch keine Eingangsbestätigung, wenn man dem Kundenservice schreibt.

    Ich bin nun kurz davor bei der Bankenaufsicht in Luxemburg eine Beschwerde einzureichen und den Vorgang zu melden.

    Für mich ist das unseriös und die Advanzia Bank sollte auch keine Finanztip-Empfehlung mehr sein.

    Gibt es ähnliche Erfahrungsberichte oder Vorschläge, wie ich vorgehen soll?

    Vielen Dank und ein sonniges Wochenende,

    ETF_Paul

    Für mich ist das Währungsrisiko eine der großen Gefahren in den aktuellen Weltindizies.

    Natürlich machen die großen Unternehmen ihre Umsätze auf der ganzen Welt, natürlich besteht bei jedem Währungsrisiko auch eine Währungschance.

    Dennoch ist die Dominanz des US-Dollars bzw. die Dominanz amerikanischer Unternehmen in den Weltindizies ungewöhnlich hoch und selbstverständlich können die Zeiten, in denen der US-Dollar die Weltleitwährung ist, auch mal vorbeigehen – aus welchen Gründen auch immer...

    Hedging zu betreiben macht aber wenig Sinn, da die Entwicklung von Währungspaaren natürlich auch nur bedingt vorhergesagt werden kann. Ich persönlich würde mittelfristig sogar eher auch eine weitere Schwäche unseres tollen Euros tippen :rolleyes:

    EDIT: Die Vorabpauschale, die von der Bank gespeichert wird, bezieht sich auf jeden einzelnen ETF-Anteil. Es wird nicht die Summe über alles gespeichert. Beispielsweise betrug die Vorabpauschale für den Vanguard FTSE All World im letzten Jahr 1,6378€ pro Anteil. Und dieser Wert wird von der Bank für alle Anteile, die sich das ganze Jahr im Depot befunden haben, gespeichert.

    Weiß noch jemand, was mit diesen gespeicherten Daten bei einem Depotübertrag passiert, bei dem keine steuerlichen Verrechnungstöpfe übertragen werden? :/

    Ich vermute, das wird nicht passieren. Genau deshalb hängen die Vorabpauschalen vermutlich fest an den einzelnen ETF-Stücken.

    Das wäre alles viel leichter nachzuvollziehen, wenn es einen sauber aufbereiteten Blick ins Depot geben würde. Oder wenigstens einmal jährlich einen vollständigen Depotkontoauszug, nicht nur so eine abgespeckte Übersicht.

    Nein, das passiert meines Erachtens nicht.

    Die Banken übertragen nur die steuerlichen Anschaffungsdaten, wenn man keine Steuertöpfe mit überträgt (Übrigens bekommen die Banken selbst das häufig nicht mal mehr hin, da ich in den letzten Jahren bereits zwei Depotüberträge hatte, bei denen gar keine Anschaffungsdaten übertragen wurden)...

    Da setzte ich noch einmal ein drauf (stark konstruiert):

    Nehmen wir mal an man spart sagen wir 30 Jahre in einen ETF. Nach 30 Jahren kommt aber eine Wirtschaftskrise und das Depot rutscht in Minus. Aufgrund von Alter etc möchte man aber trotzdem alles verkaufen und sein Geld nicht mehr anlegen, sondern lieber alles für "Nutten und Koks" ausgeben und sich noch ein paar schöne Jahre machen.

    Dann hätte man dem Staat mit der durch die Vorabzahlungen ja "Steuern" auf etwas geleistet was es am Ende gar nicht gibt, ohne eine Chance es wieder zu bekommen, da der Verlusttopf ja nur mit Anlagen gleicher Klasse verrechnet werden.

    Ich finde das auch heftig. Man zahlt eine Steuer auf die Vorabpauschale für fiktive Gewinne, die man nie realisiert und nie auf dem Verrechnungskonto hatte!

    Das ist doch fast etwas für das Verfassungsgericht, wenn die mit den Varta-Kleinaktionären fertig sind. Wer ist dabei :D :evil: ?!

    Danke, jetzt habe ich es glaube ich verstanden.

    Und noch zuletzt: Die Vorabpauschale hängt demnach immer an jedem einzelnen ETF-Stück im Depot. Dass heißt, nach einigen Jahren (Zukäufe vorausgesetzt) werde ältere Anteile bereits eine höhrer Vorabpauschale mit sich führen als gerade erst erworbene? Oder falsch?

    Danke auch von mir für die Rückmeldungen. Die letzte Frage würde mich auch interessieren.

    In welchen Verrechnungstöpfen sind die Daten zur Vorabpauschale gespeichert? "abgeführte Kapitalertragssteuer"?

    Was passiert, wenn bei Depotüberträgen betreffende ETF-Anteile übertragen werden, nicht aber die steuerlichen Verrechnungstöpfe?

    Sry , für mich ist das Thema tatsächlich gruselig komplex =O ^^

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale wird also auf ein ETF-Anteil runtergerechnet und gespeichert?! Eine spätere Verrechnung mit anderen ETFs findet demnach nicht statt, richtig?

    Hallo Finanztip-Community,

    zwei (sehr technische) Fragen zur Steuer auf die Vorabpauschale :S :

    1. Bei einem späteren ETF-Verkauf mit Verlust, bleibt eine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale aus Vorjahren in den Steuertöpfen bestehen und wird mit anderen ETF-Verkäufen, die mit Gewinn verkauft werden, verrechnet. Ist das richtig?

    2. Wie wird eine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bei anteiligen ETF-Verkäufen später verrechnet? Hierzu vielleicht folgendes Rechenbeispiel:

    2024: 33€ gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bei einem 10.000 ETF-Depot (100 ETF-Anteile a 100€)

    2025: Verkauf von 10 ETF-Anteilen mit 10% Kursgewinn. Was würde hier wie verrechnet werden? :/

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und schöne Weihnachten euch allen :*

    - Kontoinhaber bin ich auf beiden Konten

    - Eine deutsche Bank und eine Bank in Luxemburg

    Ich habe schon ein paar Überweisungen zwischen beiden Konten getätigt und musste nie so lange warten. Da ich tatsächlich meist sehr kurzfristig überweise, würde ich es nur gerne verstehen, um zukünftig besser planen zu können (also z.B. wann Geldwäscheprüfungen durchgeführt werden)

    Hallo liebe Community,

    ich habe von meinem Tagesgeldkonto am 10.12.24 eine Auszahlung vorgenommen.

    Diese ist heute (13.12.24) auf meinem Referenzkonto eingegangen.

    Buchungstag: 13.12.24

    Valuta: 10.12.24

    Ich wurde schon richtig nervös, da ich noch nie eine Überweisung hatte, die so lange gedauert hat. Nun meine Frage:

    1. Dürfen Überweisungen zwischen Banken im EWR überhaupt so lange dauern?

    2. "Wo" bzw. bei welcher Bank war das Geld in dem Zeitraum (wo bestehen also theoretisch Zinsansprüche für den Zeitraum)?

    3. Welche Gründe hat es, dass Überweisungen so lange brauchen (gibt es z.B. Grenzen, bei denen Banken "etwas genauer hinschauen")?

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und schönes Wochenende,

    ETF_Paul

    Hallo liebe Finanztip-Community,

    ein paar steuerliche Frage zum Jahresende:

    1. Zinserträge kann ich mit ETF-Verlusten verrechnen, richtig?

    2. Zinserträge kann ich jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnen, richtig?

    3. Eine Verlustrechnung wird vor einer Günstigerprüfung durchgeführt, richtig?

    Danke für die Antworten und schöne Weihnachtszeit,

    ETF_Paul

    Danke für die Antwort.

    Es ist daher äußerst wichtig, dass man die Kauf- bzw. Verkaufabrechnungen entsprechend aufbewahrt, um nachträglich über die Steuererklärung den korrekten Ertrag mit dem Finanzamt abzurechnen.

    Reichen bereits die Kaufs- bzw. Verkaufsabrechnungen? Meines Wissens möchte das Finanzamt noch eine Bestätigung der Anschaffungskosten von der Bank, wie auch immer diese dann aussehen soll...

    Hatte jemand in letzter Zeit Probleme, dass die Anschaffungskosten nicht übertragen wurden?

    Liebe Finanztip-Community,

    ich habe zwei Fragen zur Übermittlung von Anschaffungskosten bei Depotüberträgen.

    Gem. § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG gilt:

    Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen

    1. Mit "auszahlenden Stellen" ist doch gemeint, ob es sich um inländische oder ausländische Banken handelt, richtig?

    2. Die Lagerstellen der Wertpapiere spielen für die Übertragung der Anschaffungsdaten doch keine Rolle, richtig?

    Falls jemand ein paar Erfahrungsberichte bzgl. der Übertragung von Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen hat, würde mich das auch sehr interessieren.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende :)