Beiträge von ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    falls jemand das aktuelle Girokonto-Angebot der BBVA nutzt:

    Wird bei euch eine vorgemerkte Verzinsung angezeigt? Bei mir steht dort 0,00 EUR, obwohl die 3 Prozent Zinsen angezeigt werden und auch bereits Geld eingezahlt wurde.

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    aufgrund der BBVA-Neukundenaktion (3% Zinsen für 12 Monate und 3% Cashback) würden mich Eure Meinungen zu den Finanztip-Kriterien bzgl. Einlagensicherung interessieren.

    Im Fall einer Systemkrise begründet Finanztip, dass die Bonität der Länder wichtig ist, damit die Einlagensicherung tatsächlich funktioniert.

    Das steht selbstverständlich außer Frage und ist grundsätzlich richtig.

    Dennoch halte ich es aufgrund folgender Gründe nur für bedingt richtig, eine trennscharfe Grenze zu ziehen, welche Angebote letztlich in Ordnung sind und welche nicht.

    1. In meinen Augen ist die Bonität zwischen einzelnen Ländern nur bedingt vergleichbar.

      Die tatsächliche Bonität von Deutschland sehe ich bspw. wesentlich schlechter als das aktuelle Triple-A-Rating (u. a. aufgrund der nicht zukunftsfähigen Sozialversicherungssysteme oder Nichtberücksichtigung von sog. impliziten Schulden, bspw. für Nichtvorhandene Rückstellungen der Beamtenpensionen). Die derzeitige politische Schuldenorgie, voraussichtlich ohne wesentliche Strukturreformen, birgt ebenfalls Risiken für die zukünftige Bonität.


    2. Die Entscheidung, welche Banken gerettet werden würden bzw. welche Einlagen tatsächlich gesichert sind, wird letztlich eine politische Entscheidung sein. Insbesondere Großbanken, die systemrelevant sind, würden meines Erachtens (länderunabhängig) gerettet werden (wie bspw. eine BBVA).


    Wie seht ihr das?

    Viele Grüße und ein systemkrisenfreies Wochenende:saint:

    ETF_Paul

    Das sehe ich nicht so. Es ist nicht in Ordnung, wenn eine Bank auf berechtigte Kundenbeschwerden nicht reagiert, sondern erst von der Bankenaufsicht an ihre Pflicht erinnert werden muß.

    Es war letztlich der Fehler eines Mitarbeiters. Aber ich bin auch jemand der nicht lange hin und herschreibt und wende mich frühzeitig an Aufsichtsbehörden. Die sollen ja auch was zu tun haben ;)

    Hallo Fatboy100th ,

    habe tatsächlich Beschwerde bei der CSSF eingereicht aber die Advanzia Bank hat dann recht schnell die Auszahlung der Zinsen veranlasst. Ist daher alles geklärt und da es dann recht zügig ging, war von Seiten der Advanzia Bank alles in Ordnung.

    Muss an der Stelle mal ein Lob an die Aufsichtsbehörden aussprechen. Sowohl die CSSF als auch die BaFin haben mir schon ein paar mal geholfen und das meist auch sehr zügig.

    Viele Grüße,

    ETF_Paul

    Hallo zusammen,

    bei meinem Tagesgeldkonto wurde nur im ersten Monat der für drei Monate geltende höhere Sonderzins berechnet. Ich habe sogar eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass der Sonderzins bis Ende Februar gilt, da ich dies bei der Kontoeröffnung beim Kundenservice erfragt hatte.

    Alle Kontaktversuche bei der Advanzia Bank bleiben unbeantwortet. Man bekommt auch keine Eingangsbestätigung, wenn man dem Kundenservice schreibt.

    Ich bin nun kurz davor bei der Bankenaufsicht in Luxemburg eine Beschwerde einzureichen und den Vorgang zu melden.

    Für mich ist das unseriös und die Advanzia Bank sollte auch keine Finanztip-Empfehlung mehr sein.

    Gibt es ähnliche Erfahrungsberichte oder Vorschläge, wie ich vorgehen soll?

    Vielen Dank und ein sonniges Wochenende,

    ETF_Paul

    Für mich ist das Währungsrisiko eine der großen Gefahren in den aktuellen Weltindizies.

    Natürlich machen die großen Unternehmen ihre Umsätze auf der ganzen Welt, natürlich besteht bei jedem Währungsrisiko auch eine Währungschance.

    Dennoch ist die Dominanz des US-Dollars bzw. die Dominanz amerikanischer Unternehmen in den Weltindizies ungewöhnlich hoch und selbstverständlich können die Zeiten, in denen der US-Dollar die Weltleitwährung ist, auch mal vorbeigehen – aus welchen Gründen auch immer...

    Hedging zu betreiben macht aber wenig Sinn, da die Entwicklung von Währungspaaren natürlich auch nur bedingt vorhergesagt werden kann. Ich persönlich würde mittelfristig sogar eher auch eine weitere Schwäche unseres tollen Euros tippen :rolleyes:

    EDIT: Die Vorabpauschale, die von der Bank gespeichert wird, bezieht sich auf jeden einzelnen ETF-Anteil. Es wird nicht die Summe über alles gespeichert. Beispielsweise betrug die Vorabpauschale für den Vanguard FTSE All World im letzten Jahr 1,6378€ pro Anteil. Und dieser Wert wird von der Bank für alle Anteile, die sich das ganze Jahr im Depot befunden haben, gespeichert.

    Weiß noch jemand, was mit diesen gespeicherten Daten bei einem Depotübertrag passiert, bei dem keine steuerlichen Verrechnungstöpfe übertragen werden? :/

    Ich vermute, das wird nicht passieren. Genau deshalb hängen die Vorabpauschalen vermutlich fest an den einzelnen ETF-Stücken.

    Das wäre alles viel leichter nachzuvollziehen, wenn es einen sauber aufbereiteten Blick ins Depot geben würde. Oder wenigstens einmal jährlich einen vollständigen Depotkontoauszug, nicht nur so eine abgespeckte Übersicht.

    Nein, das passiert meines Erachtens nicht.

    Die Banken übertragen nur die steuerlichen Anschaffungsdaten, wenn man keine Steuertöpfe mit überträgt (Übrigens bekommen die Banken selbst das häufig nicht mal mehr hin, da ich in den letzten Jahren bereits zwei Depotüberträge hatte, bei denen gar keine Anschaffungsdaten übertragen wurden)...

    Da setzte ich noch einmal ein drauf (stark konstruiert):

    Nehmen wir mal an man spart sagen wir 30 Jahre in einen ETF. Nach 30 Jahren kommt aber eine Wirtschaftskrise und das Depot rutscht in Minus. Aufgrund von Alter etc möchte man aber trotzdem alles verkaufen und sein Geld nicht mehr anlegen, sondern lieber alles für "Nutten und Koks" ausgeben und sich noch ein paar schöne Jahre machen.

    Dann hätte man dem Staat mit der durch die Vorabzahlungen ja "Steuern" auf etwas geleistet was es am Ende gar nicht gibt, ohne eine Chance es wieder zu bekommen, da der Verlusttopf ja nur mit Anlagen gleicher Klasse verrechnet werden.

    Ich finde das auch heftig. Man zahlt eine Steuer auf die Vorabpauschale für fiktive Gewinne, die man nie realisiert und nie auf dem Verrechnungskonto hatte!

    Das ist doch fast etwas für das Verfassungsgericht, wenn die mit den Varta-Kleinaktionären fertig sind. Wer ist dabei :D :evil: ?!

    Danke, jetzt habe ich es glaube ich verstanden.

    Und noch zuletzt: Die Vorabpauschale hängt demnach immer an jedem einzelnen ETF-Stück im Depot. Dass heißt, nach einigen Jahren (Zukäufe vorausgesetzt) werde ältere Anteile bereits eine höhrer Vorabpauschale mit sich führen als gerade erst erworbene? Oder falsch?

    Danke auch von mir für die Rückmeldungen. Die letzte Frage würde mich auch interessieren.

    In welchen Verrechnungstöpfen sind die Daten zur Vorabpauschale gespeichert? "abgeführte Kapitalertragssteuer"?

    Was passiert, wenn bei Depotüberträgen betreffende ETF-Anteile übertragen werden, nicht aber die steuerlichen Verrechnungstöpfe?

    Sry , für mich ist das Thema tatsächlich gruselig komplex =O ^^

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale wird also auf ein ETF-Anteil runtergerechnet und gespeichert?! Eine spätere Verrechnung mit anderen ETFs findet demnach nicht statt, richtig?

    Hallo Finanztip-Community,

    zwei (sehr technische) Fragen zur Steuer auf die Vorabpauschale :S :

    1. Bei einem späteren ETF-Verkauf mit Verlust, bleibt eine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale aus Vorjahren in den Steuertöpfen bestehen und wird mit anderen ETF-Verkäufen, die mit Gewinn verkauft werden, verrechnet. Ist das richtig?

    2. Wie wird eine gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bei anteiligen ETF-Verkäufen später verrechnet? Hierzu vielleicht folgendes Rechenbeispiel:

    2024: 33€ gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale bei einem 10.000 ETF-Depot (100 ETF-Anteile a 100€)

    2025: Verkauf von 10 ETF-Anteilen mit 10% Kursgewinn. Was würde hier wie verrechnet werden? :/

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und schöne Weihnachten euch allen :*

    - Kontoinhaber bin ich auf beiden Konten

    - Eine deutsche Bank und eine Bank in Luxemburg

    Ich habe schon ein paar Überweisungen zwischen beiden Konten getätigt und musste nie so lange warten. Da ich tatsächlich meist sehr kurzfristig überweise, würde ich es nur gerne verstehen, um zukünftig besser planen zu können (also z.B. wann Geldwäscheprüfungen durchgeführt werden)

    Hallo liebe Community,

    ich habe von meinem Tagesgeldkonto am 10.12.24 eine Auszahlung vorgenommen.

    Diese ist heute (13.12.24) auf meinem Referenzkonto eingegangen.

    Buchungstag: 13.12.24

    Valuta: 10.12.24

    Ich wurde schon richtig nervös, da ich noch nie eine Überweisung hatte, die so lange gedauert hat. Nun meine Frage:

    1. Dürfen Überweisungen zwischen Banken im EWR überhaupt so lange dauern?

    2. "Wo" bzw. bei welcher Bank war das Geld in dem Zeitraum (wo bestehen also theoretisch Zinsansprüche für den Zeitraum)?

    3. Welche Gründe hat es, dass Überweisungen so lange brauchen (gibt es z.B. Grenzen, bei denen Banken "etwas genauer hinschauen")?

    Vielen Dank für die Rückmeldungen und schönes Wochenende,

    ETF_Paul

    Hallo liebe Finanztip-Community,

    ein paar steuerliche Frage zum Jahresende:

    1. Zinserträge kann ich mit ETF-Verlusten verrechnen, richtig?

    2. Zinserträge kann ich jedoch nicht mit Aktienverlusten verrechnen, richtig?

    3. Eine Verlustrechnung wird vor einer Günstigerprüfung durchgeführt, richtig?

    Danke für die Antworten und schöne Weihnachtszeit,

    ETF_Paul

    Danke für die Antwort.

    Es ist daher äußerst wichtig, dass man die Kauf- bzw. Verkaufabrechnungen entsprechend aufbewahrt, um nachträglich über die Steuererklärung den korrekten Ertrag mit dem Finanzamt abzurechnen.

    Reichen bereits die Kaufs- bzw. Verkaufsabrechnungen? Meines Wissens möchte das Finanzamt noch eine Bestätigung der Anschaffungskosten von der Bank, wie auch immer diese dann aussehen soll...

    Hatte jemand in letzter Zeit Probleme, dass die Anschaffungskosten nicht übertragen wurden?

    Liebe Finanztip-Community,

    ich habe zwei Fragen zur Übermittlung von Anschaffungskosten bei Depotüberträgen.

    Gem. § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG gilt:

    Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen

    1. Mit "auszahlenden Stellen" ist doch gemeint, ob es sich um inländische oder ausländische Banken handelt, richtig?

    2. Die Lagerstellen der Wertpapiere spielen für die Übertragung der Anschaffungsdaten doch keine Rolle, richtig?

    Falls jemand ein paar Erfahrungsberichte bzgl. der Übertragung von Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen hat, würde mich das auch sehr interessieren.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende :)

    Ich habe mir Screenshots gemacht, da das durchaus ein ungewöhnliches Angebot war. Vermutlich aber eher um mein neurotisches Ich zu beruhigen ;)

    Auch Wüstenrot weiß nicht, wie sich die Zinsen in den kommenden 12 Monaten entwickeln. Tendenziell würde ich von niedrigeren Zinsen ausgehen, weshalb das Angebot für Wüstenrot durchaus teuer werden könnte, da ja gefühlt die gesamte Finantip-Community ihr Vermögen dorthin überwiesen hat ;)

    Das ergibt sich bereits aus der Fragestellung. Einen freiwillig versicherten Angestellten würde die GKV nicht auffordern, seine Kapitaleinkünfte zu deklarieren, weil klar ist, daß er aus seinem Gehalt ohnehin schon den Maximalbeitrag zahlt.

    Wenn also die GKV einem freiwilligen Versicherten den Fragebogen "Kapitaleinkünfte" zuschickt, dann ist dieser nicht angestellt, sondern z.B. Selbständiger oder Rentner.

    Viel drehen kann man an den Kapitaleinkünften nicht (sofern man sie als solche behalten möchte). Die Frage wird in ähnlicher Weise immer wieder gestellt, es gibt darauf immer wieder die gleiche Antwort: Wer keine Kapitaleinkünfte hat, muß darauf weder Steuer, noch GKV-Beiträge zahlen.

    Ich halte mich selbst nicht eben für einen leidenschaftlichen Steuerzahler, und doch zahle ich gern viel Steuer auf Kapitaleinkünfte, weil das nämlich bedeutet, daß ich viele Kapitaleinkünfte hatte. Ok, mir bleiben davon etwa 3/4, dem freiwillig GKV-Versicherten etwas mehr als die Hälfte. Immerhin: Das Geld kommt der Solidargemeinschaft zugute, ist also für einen guten Zweck.

    Hallo zusammen,

    vielen Dank allen für die Rückmeldungen.

    Ich bleibe weit unter der Beitragsbemessungsgrundlage, da ich ein sehr niedriges Einkommen habe (ca. 20.000).

    - Für dieses Jahr werde ich quasi alle Kapitalerträge mit Kapitalverlusten verrechnen können,
    weshalb die Vorausberechnung der Krankenkasse dann auf Grundlage der Unterlagen aus dem vergangenen Jahr meines Erachtens sowieso nicht korrekt wäre ("für den Beitrag ist grundsätzlich entscheidend, wie hoch Ihr Einkommen in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich sein wird")

    Ozymandias Der Stückzinstrick ist interessant, kann ich aber nun leider nicht mehr für die Kapitalerträge aus dem letzten Jahr nutzen.

    --> Ich suche also nach irgendeiner Möglichkeit, meine bereits angefallenen Kapitalerträge aus dem letzten Jahr für die Steuererklärung zu senken, wie. z. B. einen Verlustrücktrag, was ja aber nur möglich wäre, wenn ich so hohe Kapitalverluste in diesem Jahr erziele, die dann meine Einkünfte vollständig übersteigen – das habe ich tendenziell nicht vor ;)

    --> oder: eine Begründung, die von der Krankenkasse akzeptiert werden muss, dass ich derzeit keine Unterlagen einreichen muss. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt ja sowieso auf Grundlage des Einkommenssteuerbescheids und ggf. schaffe ich es noch anderweitig mein Gesamteinkommen im letzten Jahr zu senken.

    Achim Weiss Mit dem Gedanken der Solidargemeinschaft versuche ich mich zu trösten, wenngleich ich aufgrund meiner unregelmäßigen Kapitalerträge auch nicht zu solidarisch sein möchte ;)

    Vielen Dank nochmals und liebe Grüße!

    Liebes Finanztip-Forum,

    eine Frage zur GKV.

    Als freiwillig Versicherter muss man ja auch Kapitalerträge an die Krankenkasse melden, da diese den KV-Beitrag entsprechend erhöhen. Die endgültige Festsetzung der Beträge erfolgt ja dennoch auf Basis des Einkommenssteuerbescheids.

    Ist es "ratsam", Kapitalerträge erstmal nicht zu melden, da man weiß, dass man seine Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung noch senken kann.

    Danke für die Info und viele Grüße!

    Hi Scheers,

    ich habe mich auch für den ETF entschieden.

    Ergänzend kann man sogar noch anmerken, dass der ETF meiner Einschätzung nach sogar sicherer ist als manch kurzlaufender Staatsanleihen-ETF.

    1. Die Bonität Italiens bspw., welche in kurzlaufenden Euro-Staatsanleihen-ETF´s teilweise mit 1/3(!)-Gewichtung zu Buche schlägt, hat ebenfalls ein böses BBB-Rating (wie einige Unternehmensanleihen im o.g. ETF).

    2. Investiert der ETF auch in Anleihen von ausländischen Unternehmen, die in Euro lauten, was für zusätzliche Diversifikation sorgt.

    Im Corona-Crash ging es mit dem ETF mal kurz ca. 2 Prozent runter. Das sollte man halt aushalten können. Die leicht höheren Zinserträge machen dies schnell weg, falls tatsächlich "higher for longer" angesagt ist ;)

    Viele Grüße,

    ETF_Paul