Beiträge von Franziska
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Hallo liebe Mitglieder,
heute morgen kommt eine Kollegin mit dem angehängten Schreiben ins Büro. Ein Bekannter von ihr, der ein Unternehmen betreibt, fand es in seinem Briefkasten vor.
Gegenstand: Er solle sein Unternehmen über das beigefügte Formular im Register anmelden. Auf den ersten Blick schaut das sehr offiziell aus - Logo, Adresse, Design. Auf den zweiten Blick in die AGB wird klar: Das Schreiben ist nicht von offizieller Stelle, sondern von einem Anbieter, der ein "zentrales Gewerberegister" betreibt. Googelt man es, stößt man im Internet auf zahlreiche Foreneinträge und Threads dazu. Der Eintrag kostet übrigens knapp 400 Euro.
Haben Sie schon einmal so etwas erlebt - ein Schreiben bekommen, das offiziell aussah, aber von einem Privatanbieter stammte? Wie finden Sie das?
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Danke für diesen Super-Tipp, Elias! Ich habe ihn an unsere Redaktion weitergeleitet.
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Hallo @kante@e und willkommen!
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den Finanztip-Ratgebern zum Thema Familienversicherung und Krankenversicherung für Studenten.
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Herr Tenhagen hat es mir bestätigt: Der Arbeitnehmer kann zwar einen Vorschlag machen. Da der Vertrag jedoch auf den Arbeitgeber läuft, kann dieser auch den Versicherer auswählen bzw. den Vorschlag ablehnen. Besonders in großen Firmen, wo es eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten Versicherer gibt, haben Arbeitnehmer oft nur die Wahl zwischen ja oder nein (ein paar kleinere Bedingungen kann man meist anpassen).
Danke @RaphaelP für die Erläuterung!
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Hallo @Kreuna und danke für das Feedback!
Da frage ich intern gleich mal nach.
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Hallo @bader und willkommen hier!
Ich habe Ihren Beitrag in die Rubrik "Erfahrungen mit Anbietern" verschoben. Hier diskutieren wir alle Anbieter und Dienstleister.
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Hallo @Bumbai und willkommen hier!
Ich habe mich bei den Kollegen erkundigt, um was es sich hier handeln könnte. Ich habe die Rückmeldung erhalten, dass die Kündigungsbedingungen in Ihrem Vertrag möglicherweise anders geregelt sein könnten.
Zulagenschädlich, so die Aussage, könne der Anleger in aller Regel unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist vor Ablauf der Sperrfrist kündigen. Die Sparpläne, die der Redaktion bekannt sind, kann man vorher beenden.
Geregelt ist folgendes:
§ 4 5. VermBG, Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
(1) Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ist ein Sparvertrag mit einem Kreditinstitut oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, als Sparbeiträge zum Erwerb von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis f, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 oder zur Begründung oder zum Erwerb von Rechten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g bis l, Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 einmalig oder für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluss laufend vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen oder andere Beträge einzuzahlen.
Zusätzlich gebe es Regelungen darüber, wann vorzeitig zulagenunschädlich verfügt werden kann.
Vielleicht können Sie uns sagen, um welches Produkt es sich handelt? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
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Schauen Sie mal hier:
https://www.finanztip.de/steuervorteile-fuer-eltern/
ZitatAuch bei diesen Freibeträgen hat der Bundestag eine Erhöhung beschlossen. Die Freibeträge verdoppeln sich, wenn die Eltern verheiratet sind und zusammenveranlagt werden. Anspruch auf die vollen Kinderfreibeträge von insgesamt 7.152 Euro (ab 2016: 7.248 Euro) haben Sie auch dann, wenn der andere Elternteil des Kindes verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das gilt ebenfalls, wenn der andere Elternteil „untergetaucht“ ist oder sich der Vater nicht amtlich feststellen lässt.
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Unser Experte Manuel hat zu Frage 1 im Februar hier einen Beitrag verfasst:
Test Online-Wertpapierdepot - Finanztip-Artikel besprechen - Finanztip Community
Zu Frage 3 siehe auch den Ratgeber zum Wertpapierdepot:
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Welche Erfahrungen haben Sie mit verbraucherforum-info.de gemacht?
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Welche Erfahrungen haben Sie mit ino24 gemacht?
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Jetzt heißt es erst einmal wechseln
Dann machen sie sich, glaube, ich erst konkret Gedanken über das zusätzliche Geld. Amüsierend darfst du das allemal finden, wir waren ja selbst am erstauntesten. Diese Gesichtsausdrücke.... wenn man seit Jahren fest an etwas glaubt, und dann wird dieser Glaube erschüttert. Unbezahlbar - und das nicht nur im Sinne von Autoversicherungsbeiträgen.
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Welche Erfahrungen haben Sie mit Auxmoney gemacht?
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Welche Erfahrungen haben Sie mit Lendico gemacht?
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Von Anfang an haben wir klar und offen kommuniziert, wie Finanztip Geld verdient. Interessierte finden die Information dazu auf dieser Seite. Experten, die die Tests unabhängig durchführen, wissen im Vornherein nicht, ob oder wie eine Vergütung erfolgt. Nach Setzung eines Links erfahren sie die Höhe der Vergütung nicht. Anbieter wissen bis zum Abschluss des Tests nicht, ob und wie sie empfohlen werden (siehe dazu das heutige Interview mit Fairr auf Das Investment).
Zu jeder Debatte gehört die Auseinandersetzung mit allen Facetten – und dazu gehört es selbstverständlich, die persönliche Meinung äußern zu können sowie Argumente für oder gegen etwas aufzuführen. Zu einer sachlichen Diskussion rund um Produkte laden wir im Rahmen dieser Community ausdrücklich ein. Das hilft uns, unsere Ratgeber im Sinne der Verbraucher zu verbessern. Die Diskussion soll auf gegenseitigem (fachlichen) Respekt beruhen. Dem haben wir uns als Gemeinschaft verschrieben – Mitglieder und Mitarbeiter gleichermaßen.
Eine Grenze findet die respektvolle Diskussion immer dort, wo dieser Respekt nicht vordergründig und konstruktive Kritik nicht mehr Kern der Debatte ist. Es ist daher darauf zu achten, sich auf die sachlichen Aspekte zu besinnen.
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Welche Erfahrungen haben Sie mit Handyversicherungen gemacht? Wie haben Sie die Versicherung abgeschlossen, wurde im Schadensfall erstattet?
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Thema Auslandsreiseversicherung: Spätestens, wenn es in den Urlaub geht, steht der Abschluss an. Haben Sie eine Frage oder können von Ihrer Erfahrung mit der Abwicklung im Ausland berichten?
In diesem Thread diskutieren wir alle Aspekte der wichtigen Reiseversicherung.
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Unsere Ratgeber zum Thema bieten Informationen dazu:
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Gerade nachgefragt: Es gibt in der Hinsicht keinen Unterschied zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Das heißt, wenn das Kind mit im Haushalt lebt, hat es genauso sehr Anspruch auf Kleidung, Essen, etc. Nur, dass das eben als Naturalunterhalt geleistet wird.
Fazit: Unterhaltsberechtigt ist unterhaltsberechtigt und wird bei der Pfändungsfreigrenze berücksichtigt.