Ich glaube, man sollte an dieser Stelle einmal mit einem sehr verbreiteten Denkfehler aufräumen. Beim Ehegattensplitting wird oft so getan, als bekämen Ehepaare mit ungleich verteiltem Einkommen einen „Bonus“. Das ist aber nur die halbe Wahrheit - und in vielen Fällen schlicht irreführendes Framing.
Schauen wir auf die Zahlen, nicht auf Schlagworte. Steuerklassen sind dabei nebensächlich, weil sie an der endgültigen Jahressteuer nichts ändern. Der Einfachheit halber rede ich vom zu versteuernden Einkommen (zvE).
Fall 1: Ein Partner hat 100.000 € zvE, der andere 0 €.
Fall 2: Beide Partner haben jeweils 50.000 € zvE.
Nach dem Tarif 2026 beträgt die Einkommensteuer bei 100.000 € zvE 30.864 €, bei 50.000 € zvE 10.548 €.
Im ersten Fall ergibt sich beim Splitting:
100.000 € gemeinsames zvE, halbiert = 50.000 €.
Darauf entfallen 10.548 €, verdoppelt also 21.096 €.
Ohne Splitting läge die Belastung bei 30.864 €.
Der Unterschied beträgt also 9.768 €.
Im zweiten Fall ergibt sich ebenfalls ein gemeinsames zvE von 100.000 €, also wieder halbiert 50.000 €.
Damit liegt die Steuer auch hier bei 21.096 €.
Ohne Splitting wären es ebenfalls 21.096 €.
Der Unterschied beträgt also 0 €.
Und genau hier liegt doch der entscheidende Punkt: Zwei Ehepaare mit identischem Gesamteinkommen von 100.000 € zahlen am Ende dieselbe Steuer. Das eine Paar hat 100.000 € + 0 €, das andere 50.000 € + 50.000 €. Wer ernsthaft behauptet, das erste Paar werde durch das Splitting „privilegiert“, muss im Umkehrschluss auch erklären, warum dieses Paar ohne Splitting mehr Steuern zahlen sollte als das zweite - obwohl beide wirtschaftlich als Ehe jeweils über dieselben 100.000 € verfügen.
Genau das ist der Kern der Sache: Das Splitting schafft nicht willkürlich einen Vorteil, sondern verhindert in vielen Fällen erst einmal eine Benachteiligung von Ehepaaren, bei denen die Einkommen intern ungleich verteilt sind.
Man kann politisch natürlich der Meinung sein, dass Einverdiener- oder Zuverdiener-Ehen stärker belastet werden sollen. Dann sollte man das aber bitte offen sagen. Was man nicht tun sollte, ist, die bisherige Gleichbehandlung gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit als „Privileg“ umzudeuten.
Denn die Logik hinter der Kritik läuft letztlich darauf hinaus: Zwei Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen sollen unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, wie sie Erwerbsarbeit innerhalb der Ehe aufteilen. Das ist keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine politische Wertung darüber, welches Ehe- und Familienmodell der Staat steuerlich bevorzugen oder benachteiligen möchte.
Der sogenannte Splittingvorteil ist deshalb aus meiner Sicht häufig vor allem ein begriffliches Kunststück. In Wahrheit geht es oft schlicht darum, dass Ehepaare mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit nicht allein wegen ihrer internen Einkommensverteilung unterschiedlich besteuert werden.