Moin Adrienne,
ich verkaufe als Vermieter seit Sommer 2022 den PV-Strom vom Dach an den Mieter des Hauses.
Der Stromzähler hat einen Einspeisekanal und einen Bezugskanal. Als Betreiber der PV-Anlage bin ich auch Nutzer der Messstelle (Zähler). So will es der Netzbetreiber.
Somit kann der Mieter den Zähler nicht als Bezugszähler zur Stromlieferung bei einem Anbieter anmelden. So will es der Netzbetreiber, da keine getrennten Zähler.
Ich habe daher mit dem Mieter einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der PV-Strom und Fremdstrom umfasst. Nach Auswahl des Stromanbieters durch den Mieter werde ich Vertragspartner des Stromanbieters. Die Monatsabschläge werden vom Mieter an mich gezahlt, ich reiche sie dann weiter.
Für den PV-Strom lege ich Preis und Monatsrate selbst fest und erhalte das Geld vom Mieter. Mein kWh-Preis liegt derzeit Netto bei 22 Cent. Auf einen Grundpreis verzichte ich. Abgaben (Netzentgeld, Konzessions-, Offshoreabgabe usw.) und Stromsteuer fallen nicht an.
Die Jahresrechnung erstelle ich aus der Jahresrechnung des Stromlieferanten und dem PV-Verbrauch, getrennt nach Bezugsart. Zusätzlich lege ich die Jahresrechnung des Stromlieferanten bei.
Es ist etwas Aufwand, aber er lohnt sich. Der Mieter hat 2023 knapp 30 % seines Stroms vom Dach bekommen.