Testament beim Notar oder Antwalt für Erbrecht?
- Ballon
- Erledigt
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Das hat er falsch verstanden. Die Ex-Frau kann nur erben, wenn die gemeinsamen Kinder ihn beerben und die Ex-Frau die Kinder überlebt. Sie kann dann, wenn die Umstände entsprechend sind, evtl. als Erbin der Kinder das erben, was er den Kindern vererbt hat.
So auch mein Kenntnisstand, deshalb auch meine Nachfrage.
Gruß Pumphut
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Genau so ist es. Ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
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Von McProfit speziell an Forumsfreund Dr. Schlemann
Sorry, bei meiner Bewertung der Kommentare habe ich diese doch wohl zu sehr verallgemeinert.
Es ist schon so, dass Du - Forumsfreund Dr. Schleman - die Fakten sehr gut strukturiert dargestellt hast.
Man kann darüber diskutieren ob ein Fachanwalt besser ist als ein Notar.
Meiner langjährigen Erfahrung nach nimmt sich ein Anwalt meist mehr Zeit.
Das mag aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Was aber fast alle Forumsfreunde hier (auch Du) nicht deutlich genug gesagt haben.
Ein Testament kann man immer anfechten,
ob man Erfolg hat ist eine andere Frage.
Ein Erbvertrag kann man nicht anfechten
weil ALLE Beteiligen zu Lebzeiten beim Notar zugestimmt haben und daher nach dem Tod des Erblassers nicht überrascht sein können.
Von speziellen Einzelfällen will ich jetzt absehen sonst wird das zu lang hier.
Z.B. Gilt ein ERBVERTRAG auch dann noch, wenn z.B. der Erblasser zu Lebzeiten vor seinem Tod noch einen Großteil des Vermögens verschenkt und somit der Rest für die Erben laut Erbvertrag geringer wird?
Fragen über Fragen.
Ein interessantes unendlichen Thema.
Viele Grüße aus Stuttgart McProfit
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Anwalt vs. Notar klingt für mich noch immer wie Fußballer vs. Mittelstürmer.
(Das ist vielleicht dem niedersächsischen Blick auf das Notariat geschuldet.)
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Ich denke, es sollte ein Fachanwalt zu finden sein, der gleichzeitig Notar ist.
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Ja, Anwaltsnotare finden sich in einigen Gegenden Deutschlands, in die Napoleon nicht vorgedrungen ist, siehe https://www.ruhr-uni-bochum.de…orm_im_18_Jahrhundert.pdf.
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Hallo Forumsfreund Hornie
Vermutlich hast Du Recht mit dem Vorschlag einen Notar zu nehmen der AUCH Anwalt ist.
Ich muss zugeben, dass ich natürlich stark von meinem eigenen Fall ausgegangen bin.
Ich bin nun mal schon deutlich älter und habe einen sehr bunten Lebenslauf hinter mi.
Mit Lebengefährtinnen, 2 x Ehe, Kinder, dazu noch Mitinhaber einer Firma mit hohem Wert, außerem noch Immobilien und Aktien und dazu noch stille Beteiligungen und patriachische Darlehen an mittelständischen Firmen.
Es ist logisch, dass bei solchen Voraussetzungen die meisten Anwälte und Notare erst mal Dollarzeichen in die Augen bekommen weil das Honorar ja aus dem WERT des Vermögens berechnet wird.
Ganz egal ob der Wert bei einer Firma z.B. theoretisch hochgerechnet wurde oder tatsächlich als Liquidität vorhanden ist.
Durch die Besprechungen mit einem separaten ANWALT konnte ich VOR dem notariellen Erbvertrag sehr viele Vermögenswerte vorab übertragen, z.B. durch Schenkungen mit lebenslänglichem Nießbrauch an Kinder oder Angehörige und durch Immobilienverkäufe.
Diese ganzen Vorabaktionen haben fast 1 Jahr Zeit gekostet bis alle Vereinbarungen mit den Beteiligten so babeschlossen waren dass die vorgesehenen Erben den späteren Erbvertrag beim NOTAR auch unterschrieben haben.
Daher war es besser dass der NOTAR die ganzen vermögensmäßigen Änderungen und Verkäufe von Immobiilen oder Schenkungen ga nicht gekannnt hat.
Der Notar hat einen ERBVERTRAG vorbereitet bei dem die "Erbmasse" erheblich schlanker war aber dennoch noch so hoch, dass alle vorgesehenen ERBEN zugestimmt haben.
Es war mir wichtig kein Testment zu machen sondern eben den ERBVERTRAG weil bei diesem die Erben mitunterschreiben und haher nach meinem Tod nicht anfechten können.
Außerdem konnte man auf diese Weise den Wert für die Berechnung des Honors beim Notar deutlich reduzierenl
Da geht es um schwer nachvollziehbare 5 - 6 stellige Beträge nur für den NOTAR.
Ich gehe davon aus, dass bei der Mehrzahl der Forumsfreunde die sogenanten Erbmasse nicht so kompliziert ist und nicht ganz so viele unterschiedliche ERBEN zu berücksichtigen sind oder berücksichtigt werden sollen.
Bei mir sollten ja auch Menschen berücksichtigt werden die keinen gesetzlichen Erbanspruch mehr hatten mit denen ich aber einen Teil meines Lebens verbracht habe an den ich auch im Nachhinein gerne zurückdenke.
Daher gebe ich Dir Recht:
In den meisten Fällen reicht der NOTAR oder eine Anwaltskanzlei die auch einen NOTAR beschäftigt.
Den reinen Anwaltsnotar gibt es in Baden Württemberg meines Wissens nicht mehr.
Viel Glück bei Deinem Gespräch mit den künftigen Erben, achte vor allem auf die eaktionen der Schwiegertöchter und gelentlich auch der Schwiegersöhne vor allem wenn diese eine Jura-Stdium gehabt haben sollten oder z.B. auch Schullehrer sind.
Warum solche Menschen überwiegend in dieesn Dingen besonders schwierifgsind weiß ich nicht, ist aber statistisch und bei mir auch praktisch belegt. Selbstr der Notar wird Dir das bestätigen.
Gruss McProfit
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Da hast Du absolut Recht, der Bedarf und die Ausprägung ist sehr unterschiedlich.
Bei mir ist die Familienstruktur altmodisch langweilig und die Kinder sind noch Singles. Da passt das gesetzliche Erbrecht eigentlich noch recht gut.
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In den meisten Fällen reicht der NOTAR oder eine Anwaltskanzlei die auch einen NOTAR beschäftigt.
Den reinen Anwaltsnotar gibt es in Baden Württemberg meines Wissens nicht mehr.
Da hast Du absolut Recht, der Bedarf und die Ausprägung ist sehr unterschiedlich.
Zur Frage bzw. Historie "Anwalt/Notar vs. Nurnotar" fand ich als juristischer Laie die vom Foristen Dr. Schlemann eingestellte Seminararbeit eines Jura-Studenten im 6. Semester
https://www.ruhr-uni-bochum.de…orm_im_18_Jahrhundert.pdf
recht informativ. Lohnt sich für beide Seiten zu lesen, ob links- oder rechtsrheinisch zu Hause.
Gruß Alexis
links vom Rhein -
- (da stand vorher Unsinn)
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Von McProfit an Alexis
Hallo Forumsfreund/in 'Alexis
auf Grund Deines Hinweises habe ich mir die Ausarbeitung des Jurastudenten angesehen. Mit 22 Seite Umfang schon eine Herausforderung.
Letztlich ging es mir bei meinen Empfehlungen nur darum darauf hinzuweisen, dass in der Regel bei komplizierten Erbverhältnissen und wenn man VOR dem eigentlichen Erbvertrag die Erbmasse noch etwas vereinfachen will, dass in diesem Fall die Beratung eines Anwalts in der Regel zunächst hilfreicher ist.
Kein Notar nimmt sich soviel Zeit z.B. bei der Neuordnung der Erbmasse oder der steuerlichen Gestaltung.
Für den Erbvertrag selbst braucht man aber den NOTAR.
Ansonsten reicht in den meisten Fällen ein Testament das kann man Beratung durch den Anwalt auch selbst schreiben und dann beim Amtsgericht hinterlegen.
Dann spart man sich je nach Vermögenswerten tausende oft zehntausende Euros Notarkosten.
Wenn das Testament vom Anwalt geprüft ist, kann man davon ausgehen, dass keine Fehler drin sind.
Aber nicht vergessen:
Bei schwierigen ERBEN muss man damit rechnen dass diese ein Testament nach Deinem Tod anfechten weil sie sich benachteiligt fühlen.
Einen ERBVERTRAG unterschreiben die Erben zu Lebzeiten alle miteinander und der ist nach Deinem Tod nicht anfechtbar.
Mit den Wünsche für ein möglichst noch langes Leben viele Grüße von McProfit.