Beiträge von belabw

    Es ist unpraktisch, in Zitate hineinzuschreiben, weil damit nämlich unklar ist, was der Vorredner geschrieben hat und was man selber. Außerdem können andere auf das, was man selbst geschrieben hat, nicht einfach antworten (siehe oben).

    PS: Wir sprechen in diesem Thread über 1 mutmaßlichen Betrugsfall und 1 Bank, die den mutmaßlichen Schaden nicht bezahlen will.

    Wie kommst Du von diesem 1 Fall darauf, daß angeblich Kreditkartenbetrug stark zugenommen haben soll und Banken (Plural!) die Erstattung verweigerten? Hast Du denn Zahlen, die diese Behauptung untermauern oder behauptest Du nur?

    Hatte ich schon geschrieben, genaue Zahlen habe ich zwar nicht, aber die Info ist vom Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung und von meinem Anwalt. Die müssen das ja wissen.

    belabw
    Dass du die Transaktion nicht auf deinem Handy freigegeben hast, ist nicht der Punkt, sondern der Registrierungsmissbrauch der Karte.

    Ich bezweifle eine Lücke im Sicherheitsverfahren 3D-Secure. Falls die Bank ohne 3D-Secure, also nur mit CVC freigegeben hätte, wäre sie erstattungspflichtig.

    Zur missbräuchlichen Registrierung deiner Karte sehe ich 2 Möglichkeiten:

    • Phishing: Dazu müsstest du einem Dritten die Registrierung deiner Karte auf seinem Handy ermöglicht haben, z.B. indem du ihm den Registrierungscode (TAN) genannt hast, ihn auf einer gefälschten Website eingegeben hast, oder Malware den Code auf deinem Handy abgefangen hat.
    • SIM-Swap: Der Täter kontrollierte durch Täuschung deines Mobilfunkanbieters vorübergehend deine Mobilfunknummer, um den Registrierungscode abzufangen und deine Karte zu registrieren. Der Verlust des Mobilfunknetzes hätte dir aber auffallen müssen.

    Der Fall ist jetzt abgeschlossen.

    Aus dem nun sehr ausführlichen zweiten Schreiben der Bank geht hervor, dass zum Einrichten der Google Pay App (mit dem der Umsatz getätigt wurde, auf meinem Mobiltelefon wurde aber noch nie Google Pay eingerichtet!) folgende Kundendaten erforderlich sind: Kreditkartennummer
    Ablaufdatum
    CVV-Code
    Name und Adresse des Karteninhabers
    Mobilfunknummer
    Alle diese Daten sind vermutlich dem Profibetrüger/Hacker wie auch immer vorgelegen, obwohl ich nie auf irgendwelche Pishingmails reagiert habe und meine Kreditkarte nie aus der Hand gegeben habe.

    Aber nun das entscheidende Detail aus dem Brief in meinem Fall:
    Beim Hinterlegen einer Kreditkarte bei Google Pay erfolgt keine Freigabe über die BW-Secure App (die wirklich nur ich auf meinem Mobiltelefon habe), sondern nur über einen Registriercode, der per einfacher SMS (!) an die Mobilfunknummer gesendet und innerhalb von 30 min bestätigt werden muss. Ein versierter Hacker dürfte in der Lage sein, wenn er alle oben genannten Daten sich auch die SMS mit meiner Mobilfunknummer per SIM Swap (wie pmeinl beschreibt) zu erschleichen und an sein Mobiltelefon zu leiten.

    In dem Schreiben wurde nun versucht, mir grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen, ich hätte an besagtem Tag (11.09.2025 um 19:31 Uhr) die Registrier-SMS erhalten (habe ich aber definitiv nicht) und dann ignoriert anstatt die Bank zu informieren. Klar ist doch, wenn ich plötzlich einen nicht veranlassten Registriercode erhalte, würde ich sehr wohl sofort reagieren. Hier gibt die Bank meiner Ansicht nach letztlich indirekt zu, dass die SMS auch noch an ein anderes Mobiltelefon gegangen sein muss. Allerdings habe ich nie eine SMS erhalten, die ging dann wirklich nur an den Betrüger. Mein Anwalt hält das so für wahrscheinlich, gerade wenn echte „Profis“ am Werk waren.

    Die Bank hat in dem Schreiben abschließend angeboten, die Hälfte des Schadens zu übernehmen, „um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden“, was laut meines Anwalts quasi ein Schuldeingeständnis ist, weil das bei klarer Lage unüblich sei. Ich sehe das bei jetzt 250 Euro Schaden auch so, und habe dem Vergleich zugestimmt, zumal ich rechtsschutzversichert ohne SB bin.

    Die Betrüger hatten immerhin das Pech (und ich das Glück), dass mein Verfügungsrahmen im September schon so weit ausgeschöpft war.

    Danke noch einmal für die Vielzahl eurer Beiträge!

    ...

    Ich vermute: Da die Sicherheitsverfahren für Online‑Zahlungen heute deutlich stärker sind als die bloße Eingabe von Kartendaten und CVC, prüfen Banken Reklamationen inzwischen strenger und verweigern häufiger Erstattungen – mit dem Argument, dass ein Missbrauch ohne Fahrlässgkeit des Kunden kaum noch vorstellbar ist.

    Genau da sind wir wieder bei meinem Fall (nach dem Anwaltsschreiben breites Schweigen seitens der Bank, die mauert weiterhin mit der Herausgabe jeglicher Information). Zur Erinnerung: mein reklamierter Umsatz wurde mit einem fremden (nicht meinem) Mobiltelefon in Süditalien erzeugt und es ist mir immer noch nicht klar, wie die Legimitation erfolgt ist (keine BW Secure Freigabe von mir).
    Wie von pmeinl bestätigt verweigert die Bank mit genau dieser Begründung die Erstattung. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

    Update: Endlich einen wohnortnahen Fachanwalt für Bankenrecht gefunden, Schreiben ist an die Bank unterwegs. Wieder habe ich bestätigt bekommen, dass die Banken inzwischen ein Geschäftsmodell entwickelt haben:
    Geschätzt 80% der Kunden, die unberechtigte Abbuchen reklamieren, geben nach dem Ablehnungsschreiben der Banken auf, auch weil es so schwer ist, einen geeigneten Anwalt zu finden bzw. der Aufwand zu hoch erscheint. Dadurch scheint es sich für die Bank zu rechnen, auch die Anwaltskosten der Kunden zu tragen, die sich die Ablehnung nicht gefallen lassen.

    Noch als Nachtrag: Die vielen bundesweit tätigen Kanzleien haben zwar tolle bunte Websites, neben der Ablehnung aus Kapazitätsgründen habe ich auch im Kleingedruckten gefunden "Schadenshöhe ab 5000 Euro" ! Ist also für die Meisten keine Option

    Auch die zuletzt angefragte Anwaltskanzlei hat ein Mandat abgelehnt "aus Kapazitätsgründen". Aus meiner Sicht wohl eher wegen dem geringen Streitwert von 500 Euro. Jetzt bleibe ich selbst dran, nächste Woche Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung 14 Tage.

    Weiß hier zufällig jemand juristisch Kundiger den Paragraphen, der hier relevant ist (Beweislast grobe Fahrlässigkeit bei der Bank) ? Würde ich gerne da reinschreiben.

    Kurzes Update: Nach 16 Tagen keine Antwort der Bank auf meinen Widerspruch gegen die Ablehnung der Erstattung, heute den Sachverhalt an eine "geeignete" Rechtsanwaltskanzlei gegeben, allerdings auch hier vorbehaltlich der festen Zusage eines Mandats.

    Achim Weiss: Meine Ausgangsfrage war, ob Kreditkartenbetrug wirklich stark zunimmt, weil mir der Vertreter meiner Rechtsschutzversicherung das so gesagt hat und spezialisierte Anwaltskanzleien auch praktisch keine neuen Mandanten mehr annehmen.

    Das Vorgehen, um die Autorisierung zu erlangen, läuft im Prinzip immer gleich ab. Die Täter haben die Konto-/Kreditkartendaten per Phishing abgegriffen. Häufig auch weitere Daten wie die Telefonnummer. Bei einem Anruf wird das Opfer dann in eine Stress-Situation gebracht.

    "Guten Tag, mein Name ist Meier von der Sparkasse. Unser Sicherheitssystem hat bei Ihrem Konto gerade angeschlagen. Da wurde eine Überweisung von 4000 EUR in den Libanon in Auftrag gegeben. Haben Sie die veranlasst? Nein, haben Sie nicht? Ok, ich kann das noch stoppen, allerdings benötige ich dafür Ihre Mithilfe." So gelingt es häufig, das Opfer dazu zu bewegen, eine Transaktion auf Ihrem Smartphone zu autorisieren. Damit haben die Täter dann die volle Kontrolle über das Konto bzw. Kreditkarte.

    Der vorliegende Fall von nur einer fraglichen Belastung der Kreditkarte des TE in einer Bar in Italien ist aber für ein solches Übernahmeszenario untypisch. Ist eine Übernahme einmal gelungen, werden die Täter versuchen, möglichst viel Kapital daraus zu schlagen. Häufig werden dann mehrfach Artikel gekauft, die sich einfach zu Geld machen lassen, wie z.B. Smartphones.

    Ich bin ein finanztechnisch versierter Mensch, Phishing erkenne ich sofort und mache nur das was dann zu tun ist - scheidet aus.

    Durch eigene Verfügungen war das Monatslimit der Karte fast aufgebraucht, mehr als die gestohlenen 490 Euro waren nicht mehr möglich.

    Achim Weiss: tatsächlich war das auch meine Ausgangsfrage, nachdem mir das vom Mitarbeiter meiner Rechtsschutzversicherung und von der ablehnenden Rechtsanwaltskanzlei so mitgeteilt wurde.

    Trotzdem Danke für die zahlreichen Hinweise und Ideen, wie gesagt, ich schreibe hier wieder, sobald ich mehr weiss, vielleicht auch wie der Betrug funktioniert hat, es sei denn, die gute BW Bank mauert hier weiterhin.

    ...

    Und belabw - was steht denn alles im Onlinebanking und auf dem Kontoauszug bzgl. dieser Buchung aus/in/für Süditalien? Lässt sich da evtl. entnehmen, ob die Zahlung vor Ort war und auf welche Weise (Karte ans Gerät gehalten oder Handy?) oder online. Der Verweis auf SecureBW spricht wohl für online.

    Hast du in der SecureBW-App eine Historie der freigegebenen Zahlungen? Mach auf jeden Fall einen Screenshot davon, damit man sieht, dass du zum fraglichen Zeitpunkt in der App nichts freigeben hast.

    Hm. Das ist eine echte Bar in Italien, siehe Tripadvisor. Und die soll eine Onlinezahlung bekommen haben und nicht vor Ort über das Kartenlesegerät? Schräg. Oder es ist gar nicht diese Bar sondern irgendwas anderes, was nur so ähnlich heißt.

    Genau das ist ja der Unterschied zwischen einer Umsatzanzeige beim Girokonto und einer Kreditkartenumsatzanzeige: Nur der Zahlungsempfänger ist aufgeführt (Bar Nadia Ardea), der Eintrag lässt sich nicht weiter ausklappen wie beim Girokonto für weitere Infos wie Gegenkonto, Verwendungszweck.

    Ein Screenshot der Historie lässt sich nicht erstellen, außerdem ist jetzt der viertletzte Eintrag vom Juli (von mir veranlasst SBB Ticketkauf) plötzlich verschwunden, die noch 3 sichtbaren Einträge ab 16.09.25 wurden von mir veranlasst.

    Die bisher einzige Info, die ich am Telefon erhalten habe, ist dass dieser Umsatz mit einem Mobiltelefon getätigt wurde (eine weitere SIM Card mit meiner Handynummer erstellt?). Aber 450 Euro mit dem Handy eine Barrechnung bezahlt? Mein Verdacht nach sind echte Profis am Werk gewesen und haben es irgendwie geschafft, das Sicherheitssystem der Bank zu umgehen.

    Boersenfeger: Doch, genau das ist meine Info, Handy an Kartenlesegerät.

    Um etwas per Handy an "Bar Nadia in Ardea (Süditalien)" zu zahlen, muss man ja nicht vor Ort in Italien sein, das ist doch nur der Name eines Zahlungsempfängers. Oder?

    @belabw Hast du geprüft, ob du diesen Betrag an einen anderen Empfänger gezahlt hast?
    Ich hatte vor Kurzem eine Abbuchung in Google Pay für ein Restaurant in Bayern, in dem ich noch nie war. Der Betrag passte aber zu einem Essen in einem Restaurant bei mir um die Ecke. Auf der Kreditkarte wurde später dann das richtige Restaurant bei der Buchung genannt.

    Ja klar habe ich das geprüft. Tatsächlich ist es mir in der Vergangenheit mal passiert, dass ich einen Zahlungsempfänger zuerst nicht zuordnen konnte, hatte sich aber immer schnell geklärt. Allerdings habe ich noch nie 450,00 Euro in einer Bar ausgegeben, das wüsste ich bestimmt.
    Ich war zum besagten Zeitpunkt in Deutschland zuhause und habe u. a. eine 3-stündige Rennradtour gemacht.

    Pumphut: Die Kreditkarte ist schon eine persönliche Kreditkarte, die genaue Verbindung zwischen dem Mercedes Creditcard Service und der BW-Bank ist mir nicht ganz klar.

    Tomarcy: Gute Idee, das werde ich machen, vielleicht dann im Falle einer weiteren Weigerung der BW-Bank auch ein Verbrauchermagazin.

    Die Polizei hat meine Anzeige aufgenommen und an eine Dienststelle für Cyberkriminalität weitergeleitet. Der aufnehmende Beamte hat sich gewundert, dass die Bank die Erstattung verweigert. "Die sind doch versichert". Er konnte mir nichts weiter sagen, weil die Bank bisher noch keine Details wie Bankverbindung des Zahlungsempfängers, Legitimationsverfahren und Mobilfunknummer des verwendeten Handys herausgegeben hat. Darauf warte ich ja jetzt, kann aber noch dauerern:
    "Aktuell erreichen uns ungewöhnlich viele Kundenanfragen. Aus diesem Grund können wir Ihr Anliegen nicht so zügig bearbeiten, wie wir es gerne möchten."
    Geduld ist also gefragt X(

    Vielen Dank für eure zahlreichen Ausführungen, da jetzt zu allem eine mit Zitaten versehene Ausführung zu schreiben, würde vermutlich den Rahmen sprengen. Nur soviel:

    Recht zu haben (im Recht sein) und Recht bekommen ist zweierlei. Für mich sind 500 Euro schon viel Geld, deshalb bleibe ich dran. Die Lastschriftforderung werde ich aber vorerst nicht zurückholen.

    Die BW Bank habe ich bisher für eine seriöse deutsche Bank gehalten. Allerdings glaube ich inzwischen, dass das Verbrechen technisch so aufgerüstet hat, dass die Sicherungssysteme von solchen Profis zu umgehen sind. Das weiß die Bank und schaltet vermutlich wegen der Vielzahl solcher Fälle (einfache Fahrlässigkeit der Kunden kommt ja auch noch dazu) auf den Modus "wir zahlen gar nicht, auch wenn der Kunde im Recht ist" um die Bilanz nicht zu verhageln.

    Ich habe jetzt selbst Wiederspruch eingelegt, die Fakten aufgezählt und geschrieben, dass ich die Details zu der strittigen Buchung für Anwalt und Polizei benötige (Anzeige habe ich ja gemacht), insbesondere den Nachweis meiner Freigabe über BW Secure für die Einrichtung der Handybezahlfunktion des Verbrechers, die in meiner Historie definitiv nicht vorhanden ist.

    Ich halte euch hier gerne auf dem Laufenden. Verbraucherzentrale ist sicher eine gute Idee, aber die sind ja auch völlig überlaufen.

    Viele Grüße vom Fuss der schwäbischen Alb

    Nachdem ich Mitte September auf der Buchungsübersicht meiner Mercedescard (VISA, BW Bank) eine nicht von mir getätigte Buchung über 490,00 Euro entdeckte (damit war zum Glück das Limit ausgeschöpft), habe ich sofort die Karte telefonisch sperren lassen und die Rückerstattung beantragt. Obwohl die Bank mir ja grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss, wurde mir die Rückerstattung ohne Angabe von Details mit einem dürren 3-Zeiler verweigert. "Die Prüfungen hätten ergeben, dass die Buchung korrekt autorisiert und authentifiziert wurde". Am Telefon war die einzige Info, dass die Bezahlung mit einem Mobiltelefon erfolgt sei. Zahlungsempfänger: Bar Nadia in Ardea (Süditalien). Nachweislich war ich aber in Deutschland, hatte auf meinem Mobiltelefon aber noch nie Googlepay oder ähnliches. Eine Autorisierung mit der BW Secure App für ein Wallet ist nicht in meiner Liste vorhanden, nur von mir tatsächlich getätigte Vorgänge. Meine Karte und mein Handy wurden nicht gestohlen, der PIN ist im Kopf und ich habe die Karte nie aus der Hand gegeben.

    Aber es wird noch besser: Der Mitarbeiter von meiner Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt, dass sich gerade nahezu alle Banken so verhalten und jegliche Rückerstattung verweigern. Meine Anfrage bei mehreren deutschlandweit tätigen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien hatte zum Ergebnis, dass sie wegen des hohen Fallaufkommens derzeit keine neuen Mandanten mehr aufnehmen, außerdem ist denen mein Schaden zu gering.

    Hat jemand in letzter Zeit vergleichbares erlebt? Was ist neben einem Wiederspruch zu tun?

    Das mit "explodierenden Beiträgen im Alter" stimmt leider wohl doch, trotz aller Rettungsschirme. Nach relativ stabil parallelem Verlauf der jährlichen Steigerungsraten verglichen mit der GKV (Höchstbetrag) seit 2002 hat sich der Beitragsvorteil bei mir in nur 4 Jahren egalisiert (ca. 11% Beitragserhöhung pro Jahr seit 2016). Erstaunlicherweise genau bis zu meinem 55. Geburtstag war alles i m grünen Bereich. Natürlich bin ich jetzt am Tarifwechsel dran.

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die angebliche Beitragsstabilität der PKV vergleichbar zur GKV wohl doch nur ein gern erzähltes Märchen ist. Aber ich habe es für mich so entschieden und muss da wohl durch.

    Jetzt sollten doch hoffentlich die niedrigen Zinsen langsam eingepreist sein, kann ja nicht Ziel der PKV sein, dass alle älteren VN in den Standardtarif wechseln.

    Natürlich habe ich für Mehrkosten im Alter die bisher gesparten Beiträge nicht konsumiert sondern zurückgelegt.

    Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass nach der zweiten happigen Beitragssteigerung mir beschwichtigend eine Stabilisierung zugesagt wurde.

    Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich die besonderen Covid19 Umstände auf die Beiträge der PKV auswirken. Was sagt dazu euer Blick in die Glaskugel?