Beiträge von Der Buhmann

    Du verwirrst mich. Denn du fragtest:
    "Niemand der ernsthaft und gezielt nach einer Immobilien Ausschau hält guckt bei Kleinanzeigen, aber bei ImmoScout nicht."

    Es ging also um potenzielle Käufer und nicht um die Verkäufer, von denen du jetzt - warum auch immer - sprichst. Zudem kostet ein Inserat für private Verkäufer auf Kleinanzeigen.de nichts.

    Kostet nichts ist immer ganz wichtig

    Suchst du, schau bei ImmoScout, verkaufst du, biete es über ImmoScout an.

    .......oder mach es einfach ganz anders.

    Was hält denn die Personen, die ernsthaft und gezielt suchen, davon ab, beide genannte Plattformen, sowie Immowelt im Blick zu haben?

    Um dann völlig unnötig 3 mal Inseratskosten zu produzieren und die Immobilie ggf. "Tod zu inserieren"?

    Man kann auch immer wieder alles neu erfinden und/oder dreimal schlau sein?!

    Ich auch, und ich hab's auch getan. Habe mich im Bekanntenkreis umgehört und den dort empfohlenen Makler beauftragt. Wunderbar - ich musste mich um fast nix kümmern. Auf mindestens die Hälfte der Fragen, die der Makler beantworten konnte, wäre ich nicht einmal gekommen, aber die Interessenten sind drauf gekommen und da hätte ich ohne Makler dumm dagestanden. Und einige gute Tipps gab es gratis dazu.
    Klar, nach Vertragsunterzeichnung gab es eine dicke Rechnung sowohl für uns als auch für die Käufer - aber die Rechnung war auch deshalb so dick, weil der Makler einen für uns wirklich guten Preis rausgeschlagen hat. Seine Arbeit war jeden Euro wert.

    Sucht man sich den richtigen Partner aus, sollten das auch die gängigen Erfahrungen sein.

    Folgendes sollte der Makler zu den gängigen Leistungen im Stande sein zu bieten:

    1) Fundierte Verkaufspreisermittlung anhand von renommierten Wertermittlungsprogrammen. Idealerweise erstellt der Makler 3 Wertexpertisen und bespricht mit ihnen die einzelnen Werte.

    2) Vertragslaufzeiten Maklervertrag kleiner 6 Monate, Idealerweise nicht größer als 3 Monate.

    3) Finanzierungserfahrung zur Prüfung der Nachhaltigkeit von Kaufabsichtserklärungen

    4) Exposés beinhalten den virtuellen 360 Grad Rundgang zur Vermeidung von Immobilientourismus und dem besseren Darstellen als Immobilie als nur an Fotos

    Ich verweise nochmals auf die schon zuvor zitierten und verlinkten Fallberichte.

    Ah ja. Mehr Bausparverträge sind immer besser. Das würde ich auch sagen, wenn ich Provision für die Vermittlung bekommen würde.

    Ich habe diesbezüglich - prognostizierte Zuteilungen sind nicht eingehalten worden - um Nennung der Zeit/des Zeitraums und den Namen der Kasse gebeten.

    Wann haben renommierte Kassen wie Wüstenrot, Schwäbisch Hall, Signal, BKM, LBS, aber auch bereits fusionierte oder liquidierte Kassen wie Leonberger Bausparkasse, Deutsche Bauspar AG, Aachener Bauspar AG und Dresdner Bauspar AG jemals prognostizierte Zuteilungen in der Geschichte (90 Jahre, bestens der jüngsten Geschichte der letzten 50 Jahre) des Bausparens nicht einhalten können? Welche Kasse, wann?!?

    Wird doch nicht besser, wenn man immer wieder Totschlagargumente benennt/anführt, die einfach jeglicher Grundlage entbehren!

    Wer weiß heute schon, dass er in exakt 9 Jahren und 6 Monaten ein Haus kaufen wird? Dazu müsste er noch den genauen Kaufpreis kennen, der in 9 Jahren und 6 Monaten aufgerufen werden wird, müsste genau wissen, wieviel sonstiges Eigenkapital er bis dahin haben wird und wieviel Eigenkapital auf den Euro genau zusätzlich erforderlich wäre, um über die nächste Beleihungsgrenze zu springen, und dann müsste man auch noch den Marktzins für Immobiliendarlehen in 9 Jahren und 6 Monaten kennen. UND ich muss noch Glück haben, dass die Zuteilung genau zu diesem Zeitpunkt klappt.

    Diese Randbedingungen sind einfach nie gegeben.

    Mag sein, dass es in sehr, sehr seltenen Fällen einen Glückstreffer gibt, wo alles zusammen passt. Aber dann kann man genauso gut Lotto spielen und hoffen, dass man gewinnt.

    Glück??

    Wenn eine Zuteilung prognostiziert wurde, wurde dieser Zeitpunkt so gut wie immer auch eingehalten. Ist ein Bausparvertrag einmal zugeteilt, bleibt er zugeteilt.

    Ist er es nicht - z.B. weil man 8 Jahre geplant hat, aber schon nach 6 Jahren das Vorhaben realisieren will - dann kann man mit Teilung oder Ermäßigung auch schon nach 6 Jahren die Zuteilung, dann natürlich mit weniger Guthaben und entsprechend weniger Darlehen, aber immer noch der Wirkung eines Hebels, herbeiführen.

    Oben hast Du geschrieben, man solle von 8.000 oder 10.000 EUR ausgehen. 8.000 EUR machen auf 500.000 EUR gerade mal 1,6% aus. Wenn man nicht gerade zufällig direkt an einer Zinsstufe steht, bringt der Bausparvertrag gar nichts.

    ???? Warum wird jetzt alles miteinander vermischt??

    Das eine ist die Renditediskussion (Darlehensverzicht), das andere der Hebel (Darlehensinanspruchnahme). Das sind 2 völlig unterschiedliche Bausparverträge.

    Beides, Hebel und 3% Rendite, sollten Argumente sein, die für Bausparen sprechen könnten.

    Bitte den richtigen Tarif (Rendite) auswählen, danke.

    Wer weiß heute schon, dass er in exakt 9 Jahren und 6 Monaten ein Haus kaufen wird? Dazu müsste er noch den genauen Kaufpreis kennen, der in 9 Jahren und 6 Monaten aufgerufen werden wird, müsste genau wissen, wieviel sonstiges Eigenkapital er bis dahin haben wird und wieviel Eigenkapital auf den Euro genau zusätzlich erforderlich wäre, um über die nächste Beleihungsgrenze zu springen, und dann müsste man auch noch den Marktzins für Immobiliendarlehen in 9 Jahren und 6 Monaten kennen. UND ich muss noch Glück haben, dass die Zuteilung genau zu diesem Zeitpunkt klappt.

    Diese Randbedingungen sind einfach nie gegeben.

    Mag sein, dass es in sehr, sehr seltenen Fällen einen Glückstreffer gibt, wo alles zusammen passt. Aber dann kann man genauso gut Lotto spielen und hoffen, dass man gewinnt.

    Nun ja, Konditionen/Zinssätze für Hypothekendarlehen haben sich schon immer nach dem Risiko der aufzunehmenden Summe im Verhältnis zum Beleihungswert - dem Beleihungsauslauf - bemessen und das wird sich nicht ändern.

    Die Abstufungen gestalten sich (in Klammern Aufschlag zum Top kleiner 60% Auslauf) in

    - größer 100% (1% bis 1,5 %)
    - bis 100% (1%)
    - kleiner 95% (0,9%)
    - kleiner 90% (0,7% - 0,8%)
    - kleiner 85% (0,6%)
    - kleiner 80% (0,5 -0,6%)
    - kleiner 70% (0,3% - 0,5%)
    - kleiner 60%

    Nun machen bei 500.000 Euro Beleihungswert 50.000 Euro geringerer Bedarf 10% aus, bei 250.000 Euro schon 20% und je nach der Höhe des weiteren Eigenkapitals (umso weniger, umso mehr Zinsersparnis aufgrund des Hebels und des höheren Auslaufsegments) umso mehr Effekt, wohlgemerkt auf den gesamten Restbedarf.

    Grundschuldkosten werden gespart, was in etwa der Abschussgebühr entspricht, ggf. erhöht die WOP die Grundverzinsung etwas, was den Zinsverlust in der Sparzeit etwas schmälert.

    Alles das möge man sich vor Augen halten und wie schon beschrieben, den meisten Finanzierungen die ich täglich begleiten darf täte Guthaben in einem BSV und somit ein Darlehensanspruch gut und würde die Zinskonditionen deutlich verbessern lassen und bedenkt man nun, wie lange die Rückführung eines Hypothekendarlehen in der Regel im Schnitt dauert, könnte man schnell auf die Idee kommen, solch ein BSV hätte sich lohnen können.

    Begründe mir angesichts dessen, wofür Bausparen steht und wie das Kollektiv funktioniert, woher du die Zuversicht bezüglich der Erhöhungsablehnung "jede Wette" nimmst?

    Das es den Tarif nicht mehr gibt kann und wird aus meiner Sicht kein Grund darstellen, denn dann wären nach 7-8 Jahren nie Erhöhungen möglich gewesen, da Bausparkassen in der Regel alle 7-8 Jahre ihre Tarif Generation geändert haben.

    Die Bausparkasse dürfe ein großes Interesse haben, das Bauspardarlehen auszukehren, in sofern wird sie aus meiner Sicht der Erhöhung zustimmen, bzw. diese nicht ablehnen.

    Verdienen tut der Vermittler an der Erhöhung im übrigen auch.

    Och... das klang in deiner Antwort hier noch gaaaanz anders....

    ...nachträglich gefettet von mir....

    Unfassbar

    Noch mal, das ist keine Willkür oder Würfeln, wollte ich zum Ausdruck bringen, das ist in den ABB's geregelt.

    ......und wenn in diesen steht, dass es der Zustimmung der Bausparkasse bedarf, dann ist das so!

    Ja, ich habe mich hier zugegeben etwas unglücklich ausgedrückt, ergänze aber, dass es bei dem TE und der heutigen Zinssituation keinen erkennbaren Grund geben sollte, warum die Kasse der Erhöhung nicht zustimmen sollte, bzw. diese ablehnen sollte.

    Das Kollektiv der Kassen ist randvoll, Bausparkassen leben nach wie vor von der Vergabe von Darlehen. Tarife der Generation um 2010 rum haben 0,1 - 0,2 % Guthabenszins gezahlt, das Geld gibt die Kasse jetzt gerne zu 2,35 % raus und stimmt sie einer Erhöhung zu, erhöht sich das auszukehrende Darlehen, was für den TE aufgrund (Ursprung meines Intervenierens) der Verringerung des Beleihungsauslaufs (Hebel) Interessant werden wird.

    Sorry, aber ich werde hier aufgrund einiger "Geier" und schon mal vollzogener Sperrung gegen uns - wo wir den gleichen Job wie jetzt gemacht habe, Aufklärung und ein wenig mehr Fakten hier Bausparen und Finanzierungslösungen - eine neuerliche Sperrung nicht riskieren.

    Wenn man will, findet man uns, wir sind dann gerne bereit fundierter Stellung zu nehmen / konkreter zu helfen, wo wir der Meinung sind, dass wir das können.

    Donnerwetter!

    Ich habe die Aussage getätigt, dass mit einem Bausparvertrag und der Förderberechtigung WOP 3% Rendite möglich sind und das sind sie auch!

    Weder habe ich die LBS erwähnt, schlimm - da seit jeher kein gutes Tarifwerk bei der LBS - sollten deine Zahlen bezüglich der Abschussquote stimmen, noch möchte ich hier ne Beratung durchführen oder gar was verkaufen und 50.000 Euro Bausparsumme sind im Zusammenhang Rendite auch nicht erwähnt worden.

    Sehr schön, es wird konkret.

    1) Wähle als Bausparsumme bitte mal 8.000 Euro oder 10.000 Euro.

    2) Wähle als Bausparkasse bitte mal die BKM oder die mit der höchsten Guthabensverzinsung aus.

    Zack, über 3% Rendite in 7 Jahren

    Die Bausparkasse kann, muss aber nicht bei Vertragsänderungen, wie Erhöhung oder Zusammenlegung von Verträgen zustimmen.

    Sie wird bei Zusammenlegungen vermutlich immer dann zustimmen, wenn es sich um Verträge mit dem jeweils gleichen Tarif handelt.
    Eine Erhöhung eines Vertrages wird die Bausparkasse immer dann machen, wenn der ursprüngliche Tarif noch weiterhin angeboten wird - sie wird die Zustimmung immer dann nicht geben, wenn zwischenzeitlich andere Tarife gelten.

    zu 5. Wenn du meinen Beitrag bis zum Ende, einschließlich dem Zitat aus den Ausführungen der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gelesen hättest, dann würdest du diese Fragen jetzt nicht mehr stellen.

    Höre mal auf mit deinem vermutlich!

    Eine Bausparkasse muss sich bezüglich Vertragsänderungen an ihren ABB's/ihrem Tarifwerk halten, dort und auch im Bausparkassengesetz ist klar geregelt, was eine Bausparkasse, aber auch ein Verbraucher darf und was nicht.

    Zuteilungen dürfen nicht garantiert werden, Erhöhungen, Teilungen, Ermäßigung und Optionsänderungen und Tarifwechsel sind klar in ihrem Tarifwerk benannt.

    Willkür läßt hier keiner walten und der BGH hat klar ausgeurteilt, warum die Kassen Bausparverträge entgegen ihren Verkaufsversprechen (ich fand das auch sch......) bei Übersparung der Bausparsumme und/oder einer gewissen Zuteilungszeit (10 Jahre nach Zuteilung) ohne Bonuszahlung den Vertrag auszahlen durften, ebenso war klar geregelt, warum man diese hochverzinsten Verträge nicht mehr Erhöhen, Teilen oder Ermäßigen durfte, wollte man den Bonus und teils die AG Rückerstattung erhalten.