Ja, wie auch von mir beschrieben
Och... das klang in deiner Antwort hier noch gaaaanz anders....
Sei mir nicht böse, aber deine Ratschläge helfen nicht weiter und sind praxisfremd!
Das Recht der Erhöhung steht in den ABB des damaligen Tarifs, da kann und wird die Bausparkasse kein Veto einlegen dürfen!
Ich empfehle dringenst, meine Ratschläge zu befolgen.
...nachträglich gefettet von mir....