Wie Bausparverträge einsetzen?

  • Welche Rendite soll denn die sichere Alternativanlage der 1.000 Euro monatlich (aber auch der bereits vorhandenen 80.000 Euro) in den 8 Jahren erzielen bzw. welche Rendite soll ich denn ansetzen?

    In der Situation würde man aktuell vermutlich 2% bis max 2,5% als "sichere" Alternativanlage erzielen. Also sag ich mal 2,25%.

  • 1) Bausparen kann mit WOP trotz Abschlussgebühr 3% Rendite erwirtschaften, mehr als ein Tagegeld Konto

    Maximal 70€ für Singles maximal 140€ für Paare.

    Bereits bei einer Anlage Summe von 5 000, bzw. 10 000€ die ohne bausparer mit 2% verzinst wird, übersteigt die Alternative Anlage die Förderung um 30 bzw. 60€. Um die Maximal Summe zu erhalten ist ein besparen von 700, bzw. 1400€ jährlich nötig.

    Das größte Problem ist die quasie nicht Verzinsung eines Bausparers und die Kosten bei Abschluss. Ich weis nicht wie du irgendwie durch diese Förderung auf 3% Rendite, nach Kosten, kommen willst. Die Zahlen stammen von der Schwäbisch hall https://www.schwaebisch-hall.de/foerderungen/b…baupraemie.html

    Der Bausparzins lag in den letzten 50 Jahren bei durchschnittlich rund 3 %, der Hypothekendarlehenszins bei rund 5%, somit spart das Bauspardarlehen von 50.000 Euro alleine rund 2% Zinskosten

    In den letzten 15 Jahren lag der bauzins laut Interhype zwischen 0.73% und 4,32%… wobei die meiste Zeit deutlich unter 4% finanziert werden konnte.

    https://www.interhyp.de/zinsen/

    Zu den Guthaben Zinsen und Kosten eines Bauspares konnte ich bei einer kurzen Suche leider keine Zahlen finden, wenn du hierzu Quellen hast wäre das ganz nett.

    5) Nicht haben muss (neue Variante, ich habe das so definitv nicht geschrieben, höre auf zu lügen!!), auch nicht, dass jeder/jede einen braucht, sondern gehört er für mich individuell auf ein Ziel hin berechnet beigemischt

    Ich fahre mit alternativen Anlagen in der Praxis definitiv besser. Sowohl was Flexibilität als auch Kosten und Vermögens Aufbau angeht. (Mal davon ab dass ich zu den 30% nicht förder berechtigten zähle)

  • Bauspardarlehen bedürfen bis 50.000 Euro keiner Grundschuld und werden blanko gewährt, entsprechend senken sie Erwerbsnebenkosten.

    Man bekommt auch ohne Bausparer Darlehens bis 50 000€ ohne Eintrag. Mir wurde letztes Jahr solch einer für 2,75% Effektiver Jahreszins p.a. bei einer Rate von 500€ angeboten, was ich dankend abgelehnt habe. Das Geld hatte ich ja bereits da, und wollte nur sichergehen dass die Überweisung zum Ziel auch rausgeht…

  • Anstrengend, richtig anstrengend!

    100% Zustimmung, denn der Buhmann hat ja immer Recht ...


    4) Bausparen ist durch die Möglichkeiten der Teilung, Erhöhung, Ermäßigung und Optionsänderungen flexibler als man denken mag.

    5) Prognostizierte, berechnete Zuteilungen sind in Deutschland so gut wie immer eingehalten worden, wenn gleich sie nicht garantiert werden dürfen.

    Zwischenfinanzierungen von bis zu 3 Jahren sind völliger Quatsch und fußen nicht auf mangelnde Masse im Kollektiv oder finanziellen Problemen der Kassen und schon gar nicht auf Willkür eben dieser.

    zu 4. wenn denn die Bausparkasse mitspielt ...


    zu 5. solange genügend Einlagen in dem an sich geschlossenen System vorhanden sind, gibt es diese Probleme nicht, aber es gab sie, weil eben keine verfügbaren Einlagen vorhanden waren.
    Für mich persönlich war es eine teure Erfahrung ....

    Aber da wollte der Buhmann ja sowieso mal bei der Stiftung Warentest anfragen, um den angeblichen "Quatsch", den ich geschrieben hatte, zu widerlegen.

  • Man bekommt auch ohne Bausparer Darlehens bis 50 000€ ohne Eintrag. Mir wurde letztes Jahr solch einer für 2,75% Effektiver Jahreszins p.a. bei einer Rate von 500€ angeboten, was ich dankend abgelehnt habe. Das Geld hatte ich ja bereits da, und wollte nur sichergehen dass die Überweisung zum Ziel auch rausgeht…

    Will das mal nicht grundsätzlich ausschließen, aber seit Ende 2022/Mitte 2023 sind mir Zinssätzen von eff. unter 3,5% für eine Laufzeit von 10 Jahren definitiv nicht bekannt, zumal die Zinssätze für Privatdarlehen bonitätsabhängig sind. Sollte das tatsächlich möglich gewesen sein, erachte ich dies als absoluten Einzelfall unter allerbesten Bedingungen und als nicht repräsentativ und allgemein gültig an.

    Zu dem, die Tilgungsstrecke bei Bauspardarlehen nach 8 Jahren Sparzeit lagen bei dem geeignetesten Tarif (Alte Leipziger und/oder Signal Iduna) bei rund 15 Jahren, bei Zinssätzen von 2,35% - 2,5%, entsprechend waren dann keine 500 Euro Zins-, und Tilgungsrate aufzuwenden.

    Vom Grundsatz her wäre aber ein Privatdarlehen ebenso fremdfinanziertes Eigenkapital und zur Senkung des Beleihungsauslaufs einsetzbar.

    Mit einem Bausparvertrag mit geringer Bausparsumme, Einzahlungen in Höhe der maximalen Förderung (WOP) und Darlehensverzicht sind Renditen von um die 3% - Abschlussgebühren hin, Abschlussgebühren her, möglich. Fakt. Das aber nur mal am Rande erwähnt.

    Erachte es für Vergleichsberechnungen nicht als seriös an, den Durchschnittszins der letzten 15 Jahre als Grundlage für den Zinssatz in 8 Jahren auszuwählen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass der Zinssatz seit 2022 um rund 3% gestiegen ist.

    Die Abschlusskosten für einen BSV liegen bei 1%, die Grundschuldkosten bei 1% Notar und 0,5% für das Grundbuchamt. Bei einem 80.000 Euro Bausparvertrag mit 50.000 Euro Bauspardarlehensanspruch und 30.000 Euro Ansparung amortisieren sich die oftmals zitterten Abschlusskosten. Ein Guthabenszins von 0,5% und ein WOP Anspruch lassen die Anlage unter Berücksichtigung der Grundbuchkosten insgesamt deutlich mit einer positiven Rendite gestalten. Berücksichtigt man, Hebel Effekt hier noch aussen vor gelassen, ein Darlehenszinsgewinn von 1% (2,5% Bauspardarlehenszins vs. 3,5% Marktzins auf 50.000 Euro).........

    Wie gesagt, das Bauspardarlehen in Höhe von max. 50.000 Euro (so viel sind oftmals gar nicht nötig) soll mir als Hebel später den günstigeren Beleihungsauslauf ermöglichen, damit einen deutlich besseren Darlehenszins auf den Restbedarf ermöglichen, was in der Regel auch immer zu erzielen ist.

  • zu 4. wenn denn die Bausparkasse mitspielt ...

    zu 5. solange genügend Einlagen in dem an sich geschlossenen System vorhanden sind, gibt es diese Probleme nicht, aber es gab sie, weil eben keine verfügbaren Einlagen vorhanden waren.
    Für mich persönlich war es eine teure Erfahrung ....

    Aber da wollte der Buhmann ja sowieso mal bei der Stiftung Warentest anfragen, um den angeblichen "Quatsch", den ich geschrieben hatte, zu widerlegen.

    4) Nun doch bitte auch wirklich mal konkret und mit Fakten, wo und wie soll die Bausparkasse bei Darlehensgewährungen und Zuteilungen entgegen konkret prognostizierten Berechnungen nicht mitspielen, sprich Willkür walten lassen? Was ist das für eine Aussage, wenn die Kasse "mitspielt"?

    5) Auch hier bitte konkrete Fakten: Wann war das bei welcher Kasse in den letzten 60 Jahren der Fall? Wann sind prognostizierte und berechnete Zuteilungen aufgrund mangelnder Masse im Kollektiv ohne andere Lösung als Zwischenfinanzierung nicht eingehalten worden? Wie lange dauerte die maximale ZwiFi Zeit?

    Ich möchte hier jetzt wirklich mal Zahlen, Daten, Fakten für dieses Pseudo Totschlagargument Zuteilung/ZwiFi hören!

    Einmal editiert, zuletzt von Der Buhmann (27. April 2026 um 09:27)

  • 4) Nun doch bitte auch wirklich mal konkret und mit Fakten, wo und wie soll die Bausparkasse bei Darlehensgewährungen und Zuteilungen nicht mitspielen, sprich Willkür walten lassen? Was ist das für eine Aussage, wenn die Kasse "mitspielt"?

    5) Auch hier bitte konkrete Fakten: Wann war das bei welcher Kasse in den letzten 60 Jahren der Fall? Wann sind prognostizierte Zuteilungen aufgrund mangelnder Masse im Kollektiv ohne andere Lösung als Zwischenfinanzierung nicht eingehalten worden? Wie lange dauerte die maximale ZwiFi Zeit?

    Ich möchte hier jetzt wirklich mal Zahlen, Daten, Fakten für dieses Pseudo Totschlagargument Zuteilung/ZwiFi hören!

    Die Bausparkasse kann, muss aber nicht bei Vertragsänderungen, wie Erhöhung oder Zusammenlegung von Verträgen zustimmen.

    Sie wird bei Zusammenlegungen vermutlich immer dann zustimmen, wenn es sich um Verträge mit dem jeweils gleichen Tarif handelt.
    Eine Erhöhung eines Vertrages wird die Bausparkasse immer dann machen, wenn der ursprüngliche Tarif noch weiterhin angeboten wird - sie wird die Zustimmung immer dann nicht geben, wenn zwischenzeitlich andere Tarife gelten.

    zu 5. Wenn du meinen Beitrag bis zum Ende, einschließlich dem Zitat aus den Ausführungen der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gelesen hättest, dann würdest du diese Fragen jetzt nicht mehr stellen.

  • Mit einem Bausparvertrag mit geringer Bausparsumme, Einzahlungen in Höhe der maximalen Förderung (WOP) und Darlehensverzicht sind Renditen von um die 3% - Abschlussgebühren hin, Abschlussgebühren her, möglich. Fakt. Das aber nur mal am Rande erwähnt.

    Das hat mich gerade mal interessiert, weil ich die Förder bedinungen erfülle. Ich hab hier mal die Bausparsumme von geringen 50 000€ in den lbs Rechner eingetragen bei einer jahres Einzahlungen von 1400€


    Mit Förderung würde ich bei einer Bausparsumme von effektiv rund 15400€ kommen. Das sind nicht die ausgelobten 3% rendite pro Jahr. Sondern knapp 1%.


    Von daher weil du es von anderen forderst bitte lege deine Fakten auf den Tisch! Die deine Aussage belegt.


  • Die Bausparkasse kann, muss aber nicht bei Vertragsänderungen, wie Erhöhung oder Zusammenlegung von Verträgen zustimmen.

    Sie wird bei Zusammenlegungen vermutlich immer dann zustimmen, wenn es sich um Verträge mit dem jeweils gleichen Tarif handelt.
    Eine Erhöhung eines Vertrages wird die Bausparkasse immer dann machen, wenn der ursprüngliche Tarif noch weiterhin angeboten wird - sie wird die Zustimmung immer dann nicht geben, wenn zwischenzeitlich andere Tarife gelten.

    zu 5. Wenn du meinen Beitrag bis zum Ende, einschließlich dem Zitat aus den Ausführungen der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gelesen hättest, dann würdest du diese Fragen jetzt nicht mehr stellen.

    Höre mal auf mit deinem vermutlich!

    Eine Bausparkasse muss sich bezüglich Vertragsänderungen an ihren ABB's/ihrem Tarifwerk halten, dort und auch im Bausparkassengesetz ist klar geregelt, was eine Bausparkasse, aber auch ein Verbraucher darf und was nicht.

    Zuteilungen dürfen nicht garantiert werden, Erhöhungen, Teilungen, Ermäßigung und Optionsänderungen und Tarifwechsel sind klar in ihrem Tarifwerk benannt.

    Willkür läßt hier keiner walten und der BGH hat klar ausgeurteilt, warum die Kassen Bausparverträge entgegen ihren Verkaufsversprechen (ich fand das auch sch......) bei Übersparung der Bausparsumme und/oder einer gewissen Zuteilungszeit (10 Jahre nach Zuteilung) ohne Bonuszahlung den Vertrag auszahlen durften, ebenso war klar geregelt, warum man diese hochverzinsten Verträge nicht mehr Erhöhen, Teilen oder Ermäßigen durfte, wollte man den Bonus und teils die AG Rückerstattung erhalten.

  • Sehr schön, es wird konkret.

    1) Wähle als Bausparsumme bitte mal 8.000 Euro oder 10.000 Euro.

    2) Wähle als Bausparkasse bitte mal die BKM oder die mit der höchsten Guthabensverzinsung aus.

    Zack, über 3% Rendite in 7 Jahren

  • ) Wähle als Bausparsumme bitte mal 8.000 Euro oder 10.000 Euro.

    2) Wähle als Bausparkasse bitte mal die BKM oder die mit der höchsten Guthabensverzinsung aus.

    Dann wähl mal aus uns poste das Ergebnis, du wurdest gefragt wie du auf 3% jährliche rendite kommst.


    Also bitte liefere selbst die konkreten Zahlen.


    Ich habe bewusst die lbs genommen weil diese knapp 30% aller Bausparverträge abschließt und 50 000€ weil diese Summe hier genannt wurde.

    Die 10 000€ sind eine völlig neue Summe, auch der Anbieter wurde nie konkreten von die benannt.


    Ich warte somit auf ein Ergebnis mit rendite Berechnung deinerseits. Die Hausaufgaben die dir gestellt wurden werde ich jedenfalls nicht machen.

  • Donnerwetter!

    Ich habe die Aussage getätigt, dass mit einem Bausparvertrag und der Förderberechtigung WOP 3% Rendite möglich sind und das sind sie auch!

    Weder habe ich die LBS erwähnt, schlimm - da seit jeher kein gutes Tarifwerk bei der LBS - sollten deine Zahlen bezüglich der Abschussquote stimmen, noch möchte ich hier ne Beratung durchführen oder gar was verkaufen und 50.000 Euro Bausparsumme sind im Zusammenhang Rendite auch nicht erwähnt worden.

  • Ich habe die Aussage getätigt, dass mit einem Bausparvertrag und der Förderberechtigung WOP 3% Rendite möglich sind und das sind sie auch!

    Und es wurde konkret nach solch einem Angebot mehrfach mitlerweile gefragt


    Fakten, Zahlen und ein konkretes Angebot konntest oder wolltest du nicht liefern.

    Und du weigerst dich dahingehend immernoch deine ausaage von 3% zins pri jahr tatsächlich zu belegen.

  • Sorry, aber ich werde hier aufgrund einiger "Geier" und schon mal vollzogener Sperrung gegen uns - wo wir den gleichen Job wie jetzt gemacht habe, Aufklärung und ein wenig mehr Fakten hier Bausparen und Finanzierungslösungen - eine neuerliche Sperrung nicht riskieren.

    Wenn man will, findet man uns, wir sind dann gerne bereit fundierter Stellung zu nehmen / konkreter zu helfen, wo wir der Meinung sind, dass wir das können.

  • Vielleicht könntest Du ja mal ein konkretes Rechenbeispiel geben.

    Ganz fiktiv: Angenommen jemand weiss ziemlich genau, dass er in 8 Jahren für 600k ein Eigenhim kaufen will. Er hat aktuell 80k Eigenkapital und ein Monatsnetto von 6k (verheiratet zu zweit).

    Aktuelle Kaltmiete 1500€. Und Sparrate 1000€ € monatlich.

    Welche Bausparvertrag würdest Du empfehlen und wieviel € steht derjenige voraussichtlich besser da als ohne?

    Ich versuche mal sachlich auf diese Frage zu antworten.

    In der Regel rechnen sich BSV nur für den Anbieter. Auf keinem Fall sind hohe Vertragssummen sinnvoll, da die hohe Tilgung dann kaum leistbar ist.

    Es gibt aber Ausnahmen, in denen ein kleiner (!) BSV sinnvoll ist:

    3) Der Hebel (Verringerung des Beleihungsauslaufs mit einhergegender Generierung eines günstigeren Hypothekenzinssatzes auf den Restbedarf) bei Bausparen kann Bausparen attraktiv machen, erst recht dann, wenn man ihn ohnehin - wie der TE, um den es mir in erster Linie ging - schon hat!!

    Das ist der größte, mögliche Vorteil eines BSV. Wenn ich eine Objekt zu 65% des Beleihungswertes finanzieren muss, kann es sinnvoll sein, die letzten 5% über einen BSV zu finanzieren. Dann verbilligt sich der große Bankkredit von 60% und das macht u.U. mehr aus, als ein teurer BSV über 5% des Beleihungswertes!

    Bei dem obigen Beispiel könnte das durchaus so eintreten. Trotzdem würde ich dort heute keinen BSV abschließen, denn es ist extrem unwahrscheinlich, dass die Planzahlen genau so eintreten. Im Extremfall kann man immer noch einen kleinen vorfinanzierten BSV abschießen.

    7) Bausparen ist kein leicht verständliches Produkt

    BS ist ein hoch komplexes Produkt! "Lohnen", wenn überhaupt kann es sich nur, wenn es optimiert ist, also z.B. alle Zuteilungsbedingungen möglichst gleichzeitig eintreten. Das kann man m.E. nur erreichen, wenn man die Tarifbedingungen (ABB) in ein Excelsheet programmiert und damit spielt. Sonst sollte man besser die Finger vom schwer verständlichen Produkt lassen.

    11) Ein kleiner Bausparvertrag kann bei plötzlich eintretenden Reparaturbedarf der "Krankenschein fürs Haus" sein. Auf 1 angesparten Euro können 2 Euro zinsgünstiges Darlehen bereit stehen, womit 3 Euro zur Verfügung stehen.

    Genau deshalb sehe ich das hier nicht als möglichen Vorteil eines BSV. Wenn jetzt die Bedingungen erfüllt sind und der Vertrag zuteilungsreif ist, dann sollte er auch jetzt genutzt werden. Wenn ich ihn noch monatelang als "Krankenschein" ungenutzt lasse, verschlechtert sich die Rendite radikal. Ich lasse das Geld weiterhin für z.B. 0,1% angelegt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Im Gegenteil, mein Kreditanspruch verringert sich jeden Monat.

    6) WOP berechtigt sind mehr Verbraucher, als diese es selber wissen/glauben.

    Das ist halt das Gleiche, wie mit dem Steuersparen in Deutschland. Ich kann eine kleine Prämie bekommen, also muss es gut sein.

    Auch hier wieder der Hinweis, dass das Produkt genau passen muss. Die Standardvorgaben der BSK sind nicht optimiert. Wenn ich selbst optimiere, muss ich halt heute wissen, dass ich den Kredit z.B. in genau 9,5 Jahren wohnwirtschaftlich in genau dieser Summe benötige, sonst kann ich die errechnete Rendite in die Tonne treten. Dann wäre eben eine Bankanleihe eine bessere Anlage gewesen.

  • Eine Bausparkasse muss sich bezüglich Vertragsänderungen an ihren ABB's/ihrem Tarifwerk halten, dort und auch im Bausparkassengesetz ist klar geregelt, was eine Bausparkasse, aber auch ein Verbraucher darf und was nicht.

    Zuteilungen dürfen nicht garantiert werden, Erhöhungen, Teilungen, Ermäßigung und Optionsänderungen und Tarifwechsel sind klar in ihrem Tarifwerk benannt.

    Korrekt, die ABB gelten. Dort steht klar, das der Bausparer keinen Anspruch auf Erhöhungen etc. hat:

    (hier von Deiner signal iduna)

    Details hat hans2204 bereits korrekt beschrieben.

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